Freitag, 19. Mai 1978
Sperrgutabfuhr — Entrümpelungsaktion
Die Entrümpelungsaktion wird am Montag, den 22. Mai
nach folgendem Abfuhrplan fortgesetzt:
Diese Aktion ist für die Bewohner von Dornbirn ko¬
stenlos, soweit pro Haushalt oder Geschäft nicht mehr
als 2 m' Sperrmüll abzuführen sind. Für jene Menge
die über 2 m’ pro Haushalt hinausgeht, sind pro m'
S 50,— an die Stadt zu entrichten.
Um die Abfuhr möglichst flüssig abwickeln zu können.
muß darauf gedrungen werden, daß alle abzuführen¬
den Gegenstände jeweils ab 7.00 Uhr am Gehsteig¬
oder Straßenrand abgestellt werden. Papier, Lumpen
oder anderes Kleinmaterial und Gerümpel ist entweder
gebündelt oder in Säcken, Steigen und dgl. bereitzu¬
stellen. Glas und Eisen ist getrennt abzustellen.
Altreifen werden nicht abgeführt.
Das Abfuhrpersonal ist angewiesen, nur so bereitge¬
stelltes Material zu übernehmen und es nicht etwa aus
dem Haus oder anderen Depots abzuholen.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
Abfuhrplan:
Montag, den 22. Mai 1978
Amselried
Mähdlegasse
Brucknergasse
Porstgrund
Färbergasse
Porstmahd
zwischen Rohrbachstr.
Roßhimmel
und Bahnlinie
Schrammelgasse
Gilmstraße
Unterer Porst
längs d. Bahnlinie
Webersmahd
Gutenbergstraße
Weizeneggerstraße
Im Porst
Wölfleweg
Joh. Strauß-Gasse
Zellerweg
Josef-Haydn-Weg
Ziehrerweg
Kernstockstraße
Kreßgraben
Lehargasse
Lerchenfeld
Dienstag, den 23. Mai 1978
Am Achsteg
Rochusweg
Am Eisweiher
Rohrbachau
Am Karlesgraben
Rohrbachsiedlung
Auweg
Rohrbachstraße
Forachstraße
Rohrmahd
Foracheck
Rohrmoos
Hinterforach
St. Christophstraße
Grünau
Unter der Mühle
Im Forach
Wichnerstraße
Mittelforach
Weihermähder
Färbergasse
nördl. der
Rohrbachstraße
Freitag, den 26. Mai 1978
Fischbachgasse
Schwefel
unterer Teil
Schwefelmahd
Fischbachgrund
Stiglingen
Föhrenweg
Stockach
I. G. Ulmerstraße
Wieden
Kastenlangen
Armin-Diem-Gasse
Primelweg
Feldgasse
Quellengasse
Rotfarbgasse
KUNDMACHUNG
über die Auflage eines Bebauungsplanes:
Die Stadtvertretung der Stadt Dornbirn hat in ihrer
Sitzung am 28. April 1978 den Entwurf eines Be¬
bauungsplanes samt Festsetzung über die Bebauung
der Gp. 12884/2,
12884/3,
12884/4, 12884/10.
12884/11, 12884/12, 12884/13.
12884/14, 12884/15.
12884/17, 12884/19, 12884/20.
12884/21,
12886/4.
12886/5, 12886/7, 12886/8.
12886/9.
12886/10.
12886/11 und Teile aus den Gpn. 12884/1 u. 12884/18
bzw. 12886/1 Kat. G. Dornbirn Tobler Viehweide) mit
Ferienwohnhäusern beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemäß §?
Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBI. Nr. 15/19.
in der Zeit vom 22. Mai 1978 bis einschließlich 21. Juli
1978 zur allgemeinen Einsicht auf.
Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger
oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der
Bebauungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder
mündlich Änderungsvorschläge erstatten.
Die Einsichtnahme kann während der Amtsstunden
Von 8 bis 12 Uhr im Stadtbauamt, Rathausplatz 4.
5. Stock, erfolgen.
Kammer der gewerblichen Wirtschaft
für Vorarlberg
WIE
Wirtschaftsförderungsinstitut
WIFI-Filmabend
Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Handelskammer
Vorarlberg zeigt beim allgemein zugänglichen
Filmabend folgende Wirtschaftsfilme:
Bahia — die Allerheiligenstadt
(Feste in Bahia — Brasilien)
Der Süden Brasiliens
HOE 2001 Pflanzenschutz
Kokoschka malt Adenauer
Tag: Montag, 22. Mai 1978
Zeit: 19.30 Uhr
Ort: Wirtschaftsförderungsinstitut, Vortragssaal,
Block C (Neubau), Bahnhofstraße 24
Eintritt frei!
Kinderfachärztin
Dr. Inge Vetter
vom 22. Mai bis 11. Juni abwesend
Dr. Bertolini
vom 26. Mai bis 1. Juni keine Ordination