Zu 4.) Entscheidungen über Berufungen.
Der Berufung von Kurt und Waltraud Wehinger.
Dornbirn, Feldgasse Nr. 6, gegen den Bescheid
des Bürgermeisters der Stadt Dorbirn vom
30. 11. 1977, Zl. III-243/Bau/77, wegen Versa¬
gung der Baubewilligung für die Erstellung
eines Wurststandes auf der Gp. 6349, K. G.
Dorbirn, beim Hause Lustenauerstraße Nr. 34
Dornbirn, wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG. 1950
stattgegeben, der angefochtene Bescheid auf¬
gehoben und die Bewilligung gem. § 34 Bauge
setz auf drei Jahre erteilt.
Nichtöffentliche Sitzung:
1. Bestellung eines Primararztes für Chirurgie
im Stadtspital.
Univ.-Dozent Dr. Gerhard Zimmermann, geboren
28. 3. 1939, wohnhaft dzt. Salzburg, Franz-Schalk¬
straße 4, wird mit Wirkung vom 1. August 1978 als
Leiter der Abteilung Chirurgie im Stadtspital Dorn¬
birn angestellt.
2. Beschlußfassung mit Anstellungen.
a) Hermann Wirth, geb. 7. 3. 1959, wohnhaft Hang¬
gasse 11a, Dorbirn, wird mit Wirkung vom 1. Juli
1978 in den Dienst der Stadt Dornbirn aufgenom¬
men.
b) Für die städtische Musikschule werden ab dem
Schuljahr 1978/79 nachstehende Musiklehrer
hauptamtlich angestellt:
1. Josef Sedlarik, geb. 17. 2. 1929, wohnhaft dzt.
Wolfurt, Hotel Romy, und
2. Thomas Pegram, geb. 12. 8. 1954, wohnhaft
Hohenems, Rudolf von Emsstraße 28.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
KURZBERICHT
über die unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Dr.
Karl BOHLE am 30. Mai 1978 abgehaltene Sitzung des
Stadtrates.
1. Die Stadt Dombirn gewährt dem Pfarrgemeinderat
der Pfarre Bruder Klaus für das silberne Priester¬
jubiläum des Herrn Pfarrer Anton Öhe einen Bei¬
trag.
2. Nachstehende Lieferungen und Leistungen werden
auf Grund einstimmiger Beschlüsse vergeben:
a) Die Lieferung von 340 m Gußrohre NW 125 mm
für Netzerweiterungen des städtischen Wasser¬
werkes zum Preise von S 114.784,— (o. MWSt.)
an die Fa. Gebrüder Ulmer, Dornbirn;
b) Die Lieferung eines Unimog, Type V 1000/70 für
den städtischen Bauhof zum Preis von Schilling
686.153,36 incl. MWSt. an die Fa. Mercedes-Benz,
Salzburg:
c) Die Lieferung eines Fernsehgerätes Bildmeister
535 Electronic und 1 Philips Compact Stereo 970
für die Altenwohnung Hatlerdorf zum Preise von
insgesamt S 15.980,— an die Fa. Rein und Karner,
Dorbirn;
d) Die Neuerstellung der Sanitäranlage für die Sa¬
nierung der alten Abortanlagen in der Volksschu¬
le Haselstauden mit einem Kostenaufwand von
ca. S 130.000,— an die Fa. Strele & Co;
Freitag, 9. Juni 1978
e) Für die Schule Watzenegg nachstehende Arbeiten
und Lieferungen:
1. Die WC-Trennwände um S 53.832,78 an die Fa.
Reuplan-Reumiller, Hard:
2. Die Schultische und Stühle um S 88.705,32 an
die Fa. Troy, Egg;
3. Die Schultafeln um S 31.586,24 an die Fa. Troy,
Egg.
f) Für das Werkstättengebäude beim städtischen
Bauhof nachstehende Arbeiten
1. Die WC-Trennwände um S 73.997,80 an die Fa.
Reuplan-Reumiller, Hard;
2. Die Aufzugsanlage um S 472.944,— an die Fa.
Doppelmayer, Wolfurt;
3. Die Lieferung eines Grubenhebers um Schilling
69.679,— an die Fa. Matra, Wien unc
4. die Gitterroste um S 74.580,70 an W. Kalb, Dorn¬
birn.
3. Für den Neubau eines Einfamilienhauses auf Gp.
7126/1 durch Werner Kroess, In der Enz Nr. 6, wird
gegen die gemeindeeigene Gp. 16825/1 eine Ab¬
standsnachsicht bis zu einem Abstand von 2.00 m
bewilligt.
4. Für die Erstellung eines überdachten Abstellplatzes
durch Rosa Sohm und Paula Winsauer, Haldengas¬
se Nr. 17, wird gegen Gp. 5735/1 (Jochum) eine voll¬
kommene Abstandsnachsicht bewilligt.
Gleichzeitig wird gegen die Haldengasse eine Aus¬
nahmegenehmigung von § 36 Str. G. im Sinne eines
verringerten Abstandes von 4.00 m auf 2.15 m (wie
das bestehende Haus) erteilt.
5. Für die Erstellung einer Garage und eines Geräte¬
schuppens auf Gp. 5950/2 wird gegen Gp. 5953/1
eine vollkommene Abstandsnachsicht und gegen
Gp. 5950/1 eine solche bis zu einem Abstand von
1.30 m bewilligt.
6. Für die Aufstockung des Hauses Nesselweg Nr. 7
durch Othmar Mathis wird gegen Gp. 8266 eine Ab¬
standsnachsicht bis zu einem Abstand von 3.20 m
und gegen Gp. 9524/1 eine solche bis zu einem Ab¬
stand von 4.00 m bewilligt.
7. Für die Aufstockung eines Zimmers beim Hause
Battloggstraße Nr. 16 des Helmut Fink, wird gegen
die Edlachstraße eine Ausnahmegenehmigung von
§ 36 Str. G. im Sinne eines verringerten Abstandes
bis auf 2.80 m (wie bisher) erteilt.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
im Friedhof Markt
Gemäß § 46, Abs. 2 der Friedhofsordnung dürfen Be¬
pflanzungen neben Grabstätten eine Höhe von 1.20 m
nicht überschreiten. Alle Pflanzen müssen jährlich bis
spätestens 1. Mai auf diese vorgeschriebene Höhe zu¬
rückgeschnitten werden.
Die Benützungsberechtigten an Grabstätten im Fried¬
hof Markt werden ersucht, dieser Verpflichtung um¬
gehend nachzukommen und die Bäume und Sträucher
bei den Grabstätten umgehend auf die vorgeschrie¬
bene Höhe zurückzuschneiden.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle