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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1978 (1978)

Zu 4.) Entscheidungen über Berufungen. 
Der Berufung von Kurt und Waltraud Wehinger. 
Dornbirn, Feldgasse Nr. 6, gegen den Bescheid 
des Bürgermeisters der Stadt Dorbirn vom 
30. 11. 1977, Zl. III-243/Bau/77, wegen Versa¬ 
gung der Baubewilligung für die Erstellung 
eines Wurststandes auf der Gp. 6349, K. G. 
Dorbirn, beim Hause Lustenauerstraße Nr. 34 
Dornbirn, wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG. 1950 
stattgegeben, der angefochtene Bescheid auf¬ 
gehoben und die Bewilligung gem. § 34 Bauge 
setz auf drei Jahre erteilt. 
Nichtöffentliche Sitzung: 
1. Bestellung eines Primararztes für Chirurgie 
im Stadtspital. 
Univ.-Dozent Dr. Gerhard Zimmermann, geboren 
28. 3. 1939, wohnhaft dzt. Salzburg, Franz-Schalk¬ 
straße 4, wird mit Wirkung vom 1. August 1978 als 
Leiter der Abteilung Chirurgie im Stadtspital Dorn¬ 
birn angestellt. 
2. Beschlußfassung mit Anstellungen. 
a) Hermann Wirth, geb. 7. 3. 1959, wohnhaft Hang¬ 
gasse 11a, Dorbirn, wird mit Wirkung vom 1. Juli 
1978 in den Dienst der Stadt Dornbirn aufgenom¬ 
men. 
b) Für die städtische Musikschule werden ab dem 
Schuljahr 1978/79 nachstehende Musiklehrer 
hauptamtlich angestellt: 
1. Josef Sedlarik, geb. 17. 2. 1929, wohnhaft dzt. 
Wolfurt, Hotel Romy, und 
2. Thomas Pegram, geb. 12. 8. 1954, wohnhaft 
Hohenems, Rudolf von Emsstraße 28. 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle 
KURZBERICHT 
über die unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Dr. 
Karl BOHLE am 30. Mai 1978 abgehaltene Sitzung des 
Stadtrates. 
1. Die Stadt Dombirn gewährt dem Pfarrgemeinderat 
der Pfarre Bruder Klaus für das silberne Priester¬ 
jubiläum des Herrn Pfarrer Anton Öhe einen Bei¬ 
trag. 
2. Nachstehende Lieferungen und Leistungen werden 
auf Grund einstimmiger Beschlüsse vergeben: 
a) Die Lieferung von 340 m Gußrohre NW 125 mm 
für Netzerweiterungen des städtischen Wasser¬ 
werkes zum Preise von S 114.784,— (o. MWSt.) 
an die Fa. Gebrüder Ulmer, Dornbirn; 
b) Die Lieferung eines Unimog, Type V 1000/70 für 
den städtischen Bauhof zum Preis von Schilling 
686.153,36 incl. MWSt. an die Fa. Mercedes-Benz, 
Salzburg: 
c) Die Lieferung eines Fernsehgerätes Bildmeister 
535 Electronic und 1 Philips Compact Stereo 970 
für die Altenwohnung Hatlerdorf zum Preise von 
insgesamt S 15.980,— an die Fa. Rein und Karner, 
Dorbirn; 
d) Die Neuerstellung der Sanitäranlage für die Sa¬ 
nierung der alten Abortanlagen in der Volksschu¬ 
le Haselstauden mit einem Kostenaufwand von 
ca. S 130.000,— an die Fa. Strele & Co; 
Freitag, 9. Juni 1978 
e) Für die Schule Watzenegg nachstehende Arbeiten 
und Lieferungen: 
1. Die WC-Trennwände um S 53.832,78 an die Fa. 
Reuplan-Reumiller, Hard: 
2. Die Schultische und Stühle um S 88.705,32 an 
die Fa. Troy, Egg; 
3. Die Schultafeln um S 31.586,24 an die Fa. Troy, 
Egg. 
f) Für das Werkstättengebäude beim städtischen 
Bauhof nachstehende Arbeiten 
1. Die WC-Trennwände um S 73.997,80 an die Fa. 
Reuplan-Reumiller, Hard; 
2. Die Aufzugsanlage um S 472.944,— an die Fa. 
Doppelmayer, Wolfurt; 
3. Die Lieferung eines Grubenhebers um Schilling 
69.679,— an die Fa. Matra, Wien unc 
4. die Gitterroste um S 74.580,70 an W. Kalb, Dorn¬ 
birn. 
3. Für den Neubau eines Einfamilienhauses auf Gp. 
7126/1 durch Werner Kroess, In der Enz Nr. 6, wird 
gegen die gemeindeeigene Gp. 16825/1 eine Ab¬ 
standsnachsicht bis zu einem Abstand von 2.00 m 
bewilligt. 
4. Für die Erstellung eines überdachten Abstellplatzes 
durch Rosa Sohm und Paula Winsauer, Haldengas¬ 
se Nr. 17, wird gegen Gp. 5735/1 (Jochum) eine voll¬ 
kommene Abstandsnachsicht bewilligt. 
Gleichzeitig wird gegen die Haldengasse eine Aus¬ 
nahmegenehmigung von § 36 Str. G. im Sinne eines 
verringerten Abstandes von 4.00 m auf 2.15 m (wie 
das bestehende Haus) erteilt. 
5. Für die Erstellung einer Garage und eines Geräte¬ 
schuppens auf Gp. 5950/2 wird gegen Gp. 5953/1 
eine vollkommene Abstandsnachsicht und gegen 
Gp. 5950/1 eine solche bis zu einem Abstand von 
1.30 m bewilligt. 
6. Für die Aufstockung des Hauses Nesselweg Nr. 7 
durch Othmar Mathis wird gegen Gp. 8266 eine Ab¬ 
standsnachsicht bis zu einem Abstand von 3.20 m 
und gegen Gp. 9524/1 eine solche bis zu einem Ab¬ 
stand von 4.00 m bewilligt. 
7. Für die Aufstockung eines Zimmers beim Hause 
Battloggstraße Nr. 16 des Helmut Fink, wird gegen 
die Edlachstraße eine Ausnahmegenehmigung von 
§ 36 Str. G. im Sinne eines verringerten Abstandes 
bis auf 2.80 m (wie bisher) erteilt. 
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern 
im Friedhof Markt 
Gemäß § 46, Abs. 2 der Friedhofsordnung dürfen Be¬ 
pflanzungen neben Grabstätten eine Höhe von 1.20 m 
nicht überschreiten. Alle Pflanzen müssen jährlich bis 
spätestens 1. Mai auf diese vorgeschriebene Höhe zu¬ 
rückgeschnitten werden. 
Die Benützungsberechtigten an Grabstätten im Fried¬ 
hof Markt werden ersucht, dieser Verpflichtung um¬ 
gehend nachzukommen und die Bäume und Sträucher 
bei den Grabstätten umgehend auf die vorgeschrie¬ 
bene Höhe zurückzuschneiden. 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
	        
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