Freitag, 8. September 1978
KUNDMACHUNG
über die am Freitag, den 25. August 1978, 19.30 Uhr,
im Sitzungssaal des neuen Rathauses unter dem Vor¬
sitze des Vizebürgermeisters Elmar GASSER stattge¬
fundene 25. Sitzung der Stadtvertretung.
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung
der Mitglieder der Stadtvertretung und die Beschlu߬
fähigkeit der Sitzung fest.
Zu 1.) Mitteilungen des Vorsitzenden:
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Zu 2.) Verfügungen des Stadtrates gem. § 54 Abs.
Gemeindegesetz:
Die vom Stadtrat in der Sitzung vom 18. Juli 78
wegen Dringlichkeit unter Anwendung von § 54
Abs. 3 Gemeindegesetz getroffenen Verfügun¬
gen werden zustimmend zur Kenntnis genom¬
men.
Zu 3. Vergabe von Lieferungen und Leistungen:
a) Die Baumeisterarbeiten für den Neubau der
Hauptschule Bergmannstraße werden zum
Öffertpreis von S 18,769.893,46 incl. MWSt, an
die Fa. „Universale“, Hoch- und Tiefbau AG
Zweigniederlassung Dornbirn, vergeben.
b) Für den Neubau der Hauptschule Bergmann¬
straße werden die Elektroinstallationen un
S 1,608.249,— (incl. MWSt.) an die Firma Ing
Elmar Graf, Dornbirn, vergeben.
Zu 4.) Erwerb und Veräußerung von Liegenschaften:
a) Die Stadt Dornbirn erwirbt zum Zwecke des
Ausbaues der Quellengasse von der Firma
F. M. Rhomberg aus Gp. 20174/1, Quellen¬
bach, insgesamt ca. 255 m’ unter Bedingun
gen.
b) Die Stadt Dornbirn erwirbt zum Zwecke des
Ausbaues der Verlängerung der Kernstock
straße von der Vorarlberger gemeinnütziger
Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft
m. b. H., Dornbirn, St. Martinstraße, aus Gp
8780/10 insgesamt ca. 1304 m’ Grund unte
Bedingungen.
Gleichzeitig wird dem vorliegenden Grund¬
einlösungsvertrag zwischen der Stadt Dorn
birn und der Vorarlberger gemeinnützigen
Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft
m. b. H. vom 30. 5. 1978 vollinhaltlich zuge¬
stimmt.
c) Die Stadt Dornbirn verkauft die nach dem
Ausbau der Kernstockstraße nicht mehr be
nötigten Restflächen aus Gp. 8763 im Ausmaß
von ca. 144 m’, aus Gp. 8762/4 im Ausmaß
von ca. 8 m’, aus Gp. 19745/1 im Ausmaß von
ca. 14 m’ und aus Gp. 20162 im Ausmaß von
ca. 90 m’ unter Bedingungen.
Zu 5.) Beschlußfassung über Änderungsvorschläge
zum Flächenwidmungsplanentwurf:
Über Antrag des Raumordnungsausschusses
vom 17. 7. 1978 und 18. 7. 1978 werden nach¬
stehende Abänderungswünsche zum, von der
Stadtvertretung am 3. 8. 1977 beschlossenen
Entwurf des Flächenwidmungsplanes, beschlos¬
sen:
a) Voll berücksichtigt:
in. Einspruch-
itt Numme
11731
Landwirtschafts¬
gebiet
11744/2
Landwirtschafts¬
gebiet
11729
Landwirtschafts¬
gebiet
11744/2 Landwirtschafts¬
gebiet
11746/1
Landwirtschafts¬
gebie
8976
Freihaltegebie
1466/1
Freihaltegebiet
Freihaltegebiet
11184/6
Freihaltegebie
11184/8
Freihaltegebiet
Freihaltegebiet
8099/1
Freihaltegebiet
8052/1
Freihaltegebiet
Freihaltegebiet
13516/10
Freihaltegebiet
2130/1
Freihaltegebiet
2908
Freihaltegebiet
2909
2311/2 Straße
2631 Freihaltegebiet
2670/1
Betriebsgebiet
Freihaltegebiet
Freihaltegebiet
5138
4904
Straße
14898/ Wohngebiet
7212/3 Freihaltegebiet
7200/1
Freihaltegebiet
7465/2
Freihaltegebiet
16632/2
Freihaltegebiet
16632/3
101/1
Freihaltegebiet
178/2
Freihaltegebiet
15 5
Freihaltegebiet
b) Teilweise berücksichtigt:
er 9p.
11 12930/9
Landwirtschafts¬
gebiet
47 9243
Freihaltegebiet
5 48 9257/2
Freihaltegebiet
50 1969/6
Freihaltegebiet
Landwirtschafts¬
gebiet
4626
Wohngebiet
Wohngebiet
Wohngebiet
Bauerwartung
(Wohngebiet)
Wohngebiet
Wohngebiet
Wohngebiet
Wohngebiet
Wohngebiet
Wohngebiet
Wohngebiet
Wohngebiet
Wohngebiet
Wohngebiet
Wohngebiet, in dem
nur Ferienwohn.
häuser errichte
werden dürfen
Wohngebiet
Bauerwartung
Wohngebiet
Wohngebiet
Mischgebiet
Mischgebiet
Mischgebiet
Mischgebiet
Freihaltegebiet
Freihaltegebiet
Wohngebiet
Bauerwartung
Wohngebiel
Wohngebiet
Wohngebiet
Wohngebiet
Wohngebiet, in dem
auch Ferienwohn¬
häuser errichtet
werden dürfen
Vorbehaltsfläche
Widmung
Wohngebiet
Bauerwartung
(Wohngebiet)
Bauerwartung
(Wohngebiet)
Bauerwartung
(Wohngebiet)
Bauerwartung Betriebsgebiet