Freitag, 10. November 1978
Aufruf zur freiwilligen Blutspendeaktion!
Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die Blutspendeaktion im Stadtbezirk
Oberdorf am
14. November 1978, 18.00 Uhr, in der Turnhalle der Volksschule Oberdorf stattfindet.
Anmeldungen werden bei der Rettungsabteilung Dornbirn (Telefon 62300) oder bei der
städtischen Sicherheitswache (Telefon 62200) entgegengenommen.
Ich rufe die Bevölkerung unserer Stadt nochmals auf, sich möglichst zahlreich zur Blutabnahme
in Oberdorf einzufinden. Gebt einen halben Liter Eures Blutes! Damit ist weder ein gesund¬
heitlicher Schaden noch ein großes Opfer verbunden und es kann damit vielleicht das Leben
eines Mitmenschen gerettet werden. Außerdem hat jeder Blutspender den Vorteil, daß sein
Blut auf Blutgruppe und Rhesusfaktor kostenlos untersucht wird.
Jeder Blutspender erhält einen Blutspenderausweis (besonders wichtig für Kraftfahrer)
und falls er sich einmal selbst in Not befindet, kostenios eine Blutkonserve!
Möge jeder bedenken, daß auch ihm vielleicht einmal eine Blutkonserve das Leben retten kann!
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
Die Feststellung von Tollwutkrankheit an einem im
TollwutbekämpfungGemeindegebiet erlegten Reh gibt neuerlich
Veranlassung darauf aufmerksam zu machen, daß für
Hunde Im Bezirk Dornbirn Leinenzwang besteht.
Nachts sind Hunde im Hause oder im geschlossenen
Hof zu halten.
Katzen dürfen nur so gehalten werden, daß ein
Tierhalter, seid Euch
Kontakt mit Waldtieren nicht möglich ist.
Eurer Verantwortung
Zufolge der Gefährlichkeit der Tollwut für Menschen
bewußt!
und Tiere werden die Tierhalter neuerdings
dringend ersucht, die vorstehende Anordnung
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
gewissenhaft zu beachten.
Jubiläumsgaben des Landes Vorarlberg
Die Vorarlberger Landesregierung hat beschlossen, Jubiläumsgaben des Landes Voranberg
wie folgt zu gewähren:
1. Anläßlich der „Goldenen Hochzeit“ (nach 50 Jahren Ehe)
2. Anläßlich der „Diamantenen Hochzeit“ (nach 60 Jahren Ehe)
3. Anläßlich der „Gnadenhochzeit“ (nach 70 Jahren Ehe)
Für die Gewährung der Jubiläumsgabe sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen;
a) österreichische Staatsbürgerschaft mindestens eines der Eheleute.
b) gemeinsamer Wohnort in Vorarlberg seit mindestens 20 Jahren bis zur Jubelhochzeit.
c) bestehende eheliche Lebensgemeinschaft.
d) Jubelhochzeit ab dem 1. 1. 1978.
Antragsformulare auf Gewährung der Jubiläumsgaben des Landes Vorarlberg sind im neuen
Rathaus, Zimmer 30 (l. Stock, links) erhältlich.
Der Antrag ist von den Eheleuten oder Dritten möglichst drei Monate vor, spätestens aber
sechs Monate nach der Jubelhochzeit beim Amt der Stadt Dornbirn einzubringen.
Für Jubelhochzeiten im Jahre 1978 ist eine Antragstellung bis 31. 12. 1978 möglich,
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle