Skip to main content

Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1978 (1978)

zur Gänze zugeführt werden. 
3. Die Mittel der Stiftung dürfen der Anordnung des 
Stifters zufolge ausschließlich nur zur Unterstützung 
bedürftiger und würdiger Alter in der Stadt Dorn¬ 
birn durch Leistung gänzlicher und teilweiser Ver¬ 
sorgungsbeiträge Verwendung finden. 
In Gemäßheit obiger Anordnungen des Stiftbriefes 
richtet die Stiftungsverwaltung an den in Frage kom¬ 
menden Personenkreis die Einladung, sich um Zu¬ 
wendungen aus den Altersunterstützungsfonds, Kom¬ 
merzialrat Öskar Rhomberg-Stiftung, zu bewerben. 
Die Anträge können auch von Organisationen, die sich 
mit caritativen bzw. sozialen Aufgaben in der Stadt 
befassen, eingebracht werden. 
Die Anträge wollen bis spätestens Freitag, den 7. De¬ 
zember 1978 in der Sozialabteilung der Stadt Dorn¬ 
birn, altes Rathaus, Zimmer Nr. 2, gestellt werden. 
Für die Stiftungsverwaltung: 
Der Bürgermeister Dr. Karl Bohle 
ALTERSUNTERSTÜTZUNGSFONDS 
Die am 3. April 1969 verstorbene Frau Anna Ww. Rhom¬ 
berg, geborene Huber, Dorbirn I, Färbergasse 16, hat 
in ihrer letztwilligen Verfügung vom 31. März 1969 die 
Gründung einer „Anna Rhomberg-Stiftung“ mit einem 
Kapital von insgesamt S 300.000,— gestiftet. 
Der Betrag ist in 10 gleichen Jahresraten ausschlie߬ 
lich nur zur Unterstützung bedürftiger und würdiger 
Alter in der Stadt Dorbirn durch Leistung gänzlicher 
oder teilweiser Versorgungsbeiträge zu verwenden. 
In Gemäßheit obiger Anordnung des Stifterbriefes rich¬ 
tet die Stiftungsverwaltung an den in Frage kommen¬ 
den Personenkreis die Einladung, sich um Zuwendun¬ 
gen aus der „Anna Rhomberg-Stiftung“ zu bewerben. 
Die Anträge können auch von Organisationen, die sich 
mit caritativen bzw. sozialen Aufgaben in der Stadt be¬ 
fassen, eingebracht werden. 
Die Anträge wollen bis spätestens Freitag, den 7. De¬ 
zember 1978 in der Sozialabteilung der Stadt Dorbirn, 
Altes Rathaus, Zimmer Nr. 2, gestellt werden. 
Für die Stiftungsverwaltung 
der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle 
Allgemeine Viehzählung mit Stichtag 3. Dezember 
1978 einschließlich einer Pferde- und Rinderrassen¬ 
erhebung in Verbindung mit einer Erhebung der 
Hausschlachtungen von Stechvieh 
Auf Grund der Verordnung des Bundesministers für 
Land- und Forstwirtschaft vom 22. Dezember 1976, 
BGBI. Nr. 17/1977, in der geltenden Fassung und der 
gemeinsamen Verordnung des Bundesministers für 
Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers 
für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. Oktober 
1977, BGBI. Nr. 526/1977, findet zum Stichtag 3. De 
zember 1978 eine Allgemeine Viehzählung einschlie߬ 
lich einer Pferde- und Rinderrassenerhebung in Ver¬ 
bindung mit einer Erhebung der im abgelaufenen 
Jahr durchgeführten Hausschlachtungen von Stech¬ 
vieh statt. 
Auskunftspflichtig sind alle Viehbesitzer (Pferde-, Rind¬ 
vieh-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelhalter) 
sowie alle Betriebe und Haushalte, die in der Zeit 
Freitag, 24. November 1978 
vom 4. Dezember 1977 bis 3. Dezember 1978 Haus¬ 
schlachtungen von Stechvieh (Kälber, Schweine, 
Schafe) vorgenommen haben. 
Bei der Zählung haben die Auskunftspflichtigen den 
von der Gemeinde bestellten Zählorganen die erfor¬ 
derlichen Angaben zu machen. 
Hat bis einschließlich Samstag, 2. Dezember 1978 kein 
Zähler vorgesprochen, sind die vorstehend angeführ¬ 
ten, zur Befragung gelangenden Personen verpflich¬ 
tet, am Montag, den 4. Dezember 1978 beim Amt der 
Stadt Dornbirn, neues Rathaus, II. Stock, Zimmer 44 
ihre Angaben vorzunehmen. 
Der auskunftspflichtige Personenkreis ist gesetzlich 
verhalten, die Angaben rechtzeitig, vollständig und 
wahrheitsgetreu zu machen. 
Alle Angaben unterliegen der Geheimhaltung; eine 
Verwendung für steuerliche Zwecke ist ausgeschlos¬ 
sen. 
Wer die Angaben verweigert oder diese wissentlich 
unvollständig oder wahrheitswidrig macht oder die 
Geheimhaltungspflicht verletzt, wird gemäß § 11. 
Bundesstatistikgesetz, BGBI. Nr. 9/1965, von der Be¬ 
zirksverwaltungsbehörde mit Geld bis zu S 30.000,— 
oder Arrest bis zu 6 Wochen bestraft. Beide Strafen 
können auch nebeneinander verhängt werden. 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle 
SPERRGUTABFUHR - ENTRÜMPELUNGSAKTION 
Die Entrümpelungsaktion wird am Montag, den 27. No¬ 
vember 1978 nach folgendem Abfuhrplan fortgesetzt: 
Diese Aktion ist für die Bewohner von Dornbirn kosten¬ 
los, soweit pro Haushalt oder Geschäft nicht mehr als 
2 m’ Sperrmüll abzuführen sind. Für jene Menge, die 
über 2 m’ pro Haushalt hinausgeht, sind pro m’ S 50,- 
an die Stadt zu entrichten. 
Um die Abfuhr möglichst flüssig abwickeln zu können, 
muß darauf gedrungen werden, daß alle abzuführen¬ 
den Gegenstände jeweils ab 7.00 Uhr am Gehsteig¬ 
oder Straßenrand abgestellt werden. Papier, Lumpen 
oder anderes Kleinmaterial und Gerümpel ist entweder 
gebündelt oder in Säcken, Steigen und dgl. bereitzu¬ 
stellen. Glas und Eisen ist getrennt abzustellen. 
Altreifen werden nicht abgeführt. 
Das Abfuhrpersonal ist angewiesen, nur so bereitge¬ 
stelltes Material zu übernehmen und es nicht etwa aus 
dem Haus oder anderen Depots abzuholen. 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle 
Abfuhrplan: 
Montag, den 27. November 1978: 
Amselried 
Mähdlegasse 
Brucknergasse 
Porstgrund 
Färbergasse Porstmahd 
zw. Rohrbachstr. 
Roßhimmel 
und Bahnlinie 
Schrammelgasse 
Gilmstraße 
Unterer Porst 
Webersmahd längs der Bahnlinie 
Gutenbergstraße Weizeneggerstraße 
Im Porst Wölfleweg 
Joh. Straußgasse 
Zellerweg 
Josef Haydenweg 
Ziehrerweg 
Kernstockstraße Kreßgraben 
Lehargasse Lerchenfeld
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.