zur Gänze zugeführt werden.
3. Die Mittel der Stiftung dürfen der Anordnung des
Stifters zufolge ausschließlich nur zur Unterstützung
bedürftiger und würdiger Alter in der Stadt Dorn¬
birn durch Leistung gänzlicher und teilweiser Ver¬
sorgungsbeiträge Verwendung finden.
In Gemäßheit obiger Anordnungen des Stiftbriefes
richtet die Stiftungsverwaltung an den in Frage kom¬
menden Personenkreis die Einladung, sich um Zu¬
wendungen aus den Altersunterstützungsfonds, Kom¬
merzialrat Öskar Rhomberg-Stiftung, zu bewerben.
Die Anträge können auch von Organisationen, die sich
mit caritativen bzw. sozialen Aufgaben in der Stadt
befassen, eingebracht werden.
Die Anträge wollen bis spätestens Freitag, den 7. De¬
zember 1978 in der Sozialabteilung der Stadt Dorn¬
birn, altes Rathaus, Zimmer Nr. 2, gestellt werden.
Für die Stiftungsverwaltung:
Der Bürgermeister Dr. Karl Bohle
ALTERSUNTERSTÜTZUNGSFONDS
Die am 3. April 1969 verstorbene Frau Anna Ww. Rhom¬
berg, geborene Huber, Dorbirn I, Färbergasse 16, hat
in ihrer letztwilligen Verfügung vom 31. März 1969 die
Gründung einer „Anna Rhomberg-Stiftung“ mit einem
Kapital von insgesamt S 300.000,— gestiftet.
Der Betrag ist in 10 gleichen Jahresraten ausschlie߬
lich nur zur Unterstützung bedürftiger und würdiger
Alter in der Stadt Dorbirn durch Leistung gänzlicher
oder teilweiser Versorgungsbeiträge zu verwenden.
In Gemäßheit obiger Anordnung des Stifterbriefes rich¬
tet die Stiftungsverwaltung an den in Frage kommen¬
den Personenkreis die Einladung, sich um Zuwendun¬
gen aus der „Anna Rhomberg-Stiftung“ zu bewerben.
Die Anträge können auch von Organisationen, die sich
mit caritativen bzw. sozialen Aufgaben in der Stadt be¬
fassen, eingebracht werden.
Die Anträge wollen bis spätestens Freitag, den 7. De¬
zember 1978 in der Sozialabteilung der Stadt Dorbirn,
Altes Rathaus, Zimmer Nr. 2, gestellt werden.
Für die Stiftungsverwaltung
der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
Allgemeine Viehzählung mit Stichtag 3. Dezember
1978 einschließlich einer Pferde- und Rinderrassen¬
erhebung in Verbindung mit einer Erhebung der
Hausschlachtungen von Stechvieh
Auf Grund der Verordnung des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft vom 22. Dezember 1976,
BGBI. Nr. 17/1977, in der geltenden Fassung und der
gemeinsamen Verordnung des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers
für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. Oktober
1977, BGBI. Nr. 526/1977, findet zum Stichtag 3. De
zember 1978 eine Allgemeine Viehzählung einschlie߬
lich einer Pferde- und Rinderrassenerhebung in Ver¬
bindung mit einer Erhebung der im abgelaufenen
Jahr durchgeführten Hausschlachtungen von Stech¬
vieh statt.
Auskunftspflichtig sind alle Viehbesitzer (Pferde-, Rind¬
vieh-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelhalter)
sowie alle Betriebe und Haushalte, die in der Zeit
Freitag, 24. November 1978
vom 4. Dezember 1977 bis 3. Dezember 1978 Haus¬
schlachtungen von Stechvieh (Kälber, Schweine,
Schafe) vorgenommen haben.
Bei der Zählung haben die Auskunftspflichtigen den
von der Gemeinde bestellten Zählorganen die erfor¬
derlichen Angaben zu machen.
Hat bis einschließlich Samstag, 2. Dezember 1978 kein
Zähler vorgesprochen, sind die vorstehend angeführ¬
ten, zur Befragung gelangenden Personen verpflich¬
tet, am Montag, den 4. Dezember 1978 beim Amt der
Stadt Dornbirn, neues Rathaus, II. Stock, Zimmer 44
ihre Angaben vorzunehmen.
Der auskunftspflichtige Personenkreis ist gesetzlich
verhalten, die Angaben rechtzeitig, vollständig und
wahrheitsgetreu zu machen.
Alle Angaben unterliegen der Geheimhaltung; eine
Verwendung für steuerliche Zwecke ist ausgeschlos¬
sen.
Wer die Angaben verweigert oder diese wissentlich
unvollständig oder wahrheitswidrig macht oder die
Geheimhaltungspflicht verletzt, wird gemäß § 11.
Bundesstatistikgesetz, BGBI. Nr. 9/1965, von der Be¬
zirksverwaltungsbehörde mit Geld bis zu S 30.000,—
oder Arrest bis zu 6 Wochen bestraft. Beide Strafen
können auch nebeneinander verhängt werden.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
SPERRGUTABFUHR - ENTRÜMPELUNGSAKTION
Die Entrümpelungsaktion wird am Montag, den 27. No¬
vember 1978 nach folgendem Abfuhrplan fortgesetzt:
Diese Aktion ist für die Bewohner von Dornbirn kosten¬
los, soweit pro Haushalt oder Geschäft nicht mehr als
2 m’ Sperrmüll abzuführen sind. Für jene Menge, die
über 2 m’ pro Haushalt hinausgeht, sind pro m’ S 50,-
an die Stadt zu entrichten.
Um die Abfuhr möglichst flüssig abwickeln zu können,
muß darauf gedrungen werden, daß alle abzuführen¬
den Gegenstände jeweils ab 7.00 Uhr am Gehsteig¬
oder Straßenrand abgestellt werden. Papier, Lumpen
oder anderes Kleinmaterial und Gerümpel ist entweder
gebündelt oder in Säcken, Steigen und dgl. bereitzu¬
stellen. Glas und Eisen ist getrennt abzustellen.
Altreifen werden nicht abgeführt.
Das Abfuhrpersonal ist angewiesen, nur so bereitge¬
stelltes Material zu übernehmen und es nicht etwa aus
dem Haus oder anderen Depots abzuholen.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
Abfuhrplan:
Montag, den 27. November 1978:
Amselried
Mähdlegasse
Brucknergasse
Porstgrund
Färbergasse Porstmahd
zw. Rohrbachstr.
Roßhimmel
und Bahnlinie
Schrammelgasse
Gilmstraße
Unterer Porst
Webersmahd längs der Bahnlinie
Gutenbergstraße Weizeneggerstraße
Im Porst Wölfleweg
Joh. Straußgasse
Zellerweg
Josef Haydenweg
Ziehrerweg
Kernstockstraße Kreßgraben
Lehargasse Lerchenfeld