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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1978 (1978)

Freitag, 31. März 1978 
Am Freitag, den 31. März 1978 
findet um 20 Uhr im 
Gerätehaus eine 
Vollversammlung 
statt. 
Freiw. Feuerwehr 
Das Kommando 
der Stadt Dornbirn 
KURZBERICHT 
über die unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Dr. 
Karl Bohle am 21. März 1978 abgehaltene Sitzung 
des Stadtrates. 
1. Die Stadt Dornbirn übernimmt wie in den Vorjahren 
auch heuer die für die Impfung des Alpviehs gegen 
Rauschbrand entstehenden Kosten in der Höhe von 
insgesamt ca. S 30.000.—. 
2. Dem Haus der jungen Arbeiter wird für das Jahr 
1978 ein außerordentlicher Beitrag in Höhe von 
S 125.000,— gewährt. 
3. Nachstehende Lieferungen und Leistungen werden 
auf Grund einstimmiger Beschlüsse vergeben: 
a) die Lieferung und Verlegung der Granitplatten 
für die Grabeinfassung im Friedhof Rohrbach um 
§ 91.320,— excl. MWSt. an die Fa. Ingo Bohle 
Dornbirn; 
b) für die Volksschule Schoren die Lieferung eines 
Abfallsaugers, Marke CLARK LV 30, mit Zubehör. 
zum Preis von S 24.770,10 (incl. MWSt.) an die Fa¬ 
Sigron, Reinigungsbedarf, Dornbirn; 
c) für den Neubau der Volksschule Watzenegg die 
Fliesenlegerarbeiten um S 110.745,77 incl. MWSt. 
an die Fa. Ewald Diem; 
d) für den Neubau des Werkstätten, Garagen- und 
Lagergebäudes beim städtischen Bauhof die 
Fliesenlegerarbeiten um S 108.254,97 an die Fa¬ 
Albert Rein; 
e) für den Neubau der Volksschule Watzenegg die 
Lieferung und Montage der Jalousetten um 
§ 51.004,18 incl. MWSt. an die Fa. Anton Blank, 
Lustenau; 
f) für die Hauptschule Markt die Lieferung und Mon¬ 
tage der Karniesen und Vorhänge um S 99,974.99 
incl. MWSt. an die Fa Dörfer, Dornbirn; 
g) Für den Neubau des Stadtspitales, Bauabschnitt 
Tiefgarage: 
1. die Fundamenterder- und Leerrohrverlegung 
sowie die Provisorien um S 298.481,40 excl. 
MWSt. an die Arbeitsgemeinschaft Dipl.-Ing. 
W. Rein, EGD, Ing. E. Graf und H. Schelling, 
Dornbirn; 
2. die Entwässerungsanlage um S 211.762,80 excl. 
MWSt. an die Fa. Walter Hepp; 
h) für die Baugrubenumschließung beim Spitalneu¬ 
bau werden folgende Vermessungsarbeiten ver¬ 
geben: 
1.6 Ankerkraftmessungen und 2 Klinometermes¬ 
sungen mit einer Höchstvergabesumme von 
9.600,— str. excl. MWSt. an die Firma Stump 
Bohr AG., Zürich, und 
2. die Beobachtung und Einmessung von ca. 50 
Meßpunkten der Schlitzwand-Krone sowie 50 
Meßpunkten der Schlitzwand-Flächen mit einer 
Höchstvergabesumme von ca. S 70.000.— an 
das Vermessungsbüro Schelling-Thurner: 
) für die Verbesserung der Furt über die Dornbirner 
Ache im Zuge der Rohrbachstraße die erforderli¬ 
chen Bauarbeiten an die Fa. Armin Kutzer um 
S 70.948.— (ohne MWSt.); 
1. die Lieferung von 500 Im Granitrandsteinen 
14/28 cm, gestockte Ausführung, gerade, sowie 
von 120 Im Granitrandsteinen 14/28 cm, ge¬ 
stockte Ausführung an die Fa. Schärdinger 
Granitindustrie, 4780 Schärding, Oberöster¬ 
reich, mit einer gesamten Summe von Schilling 
321.243,20 incl. 18% MWSt.; 
2. die Lieferung von 500 im Granitrandsteinen 
14/28 cm, gestockte Ausführung, gerade, an die 
Firma Granitwerke Schmuckerschlag-Wöber, 
4160 Aigen, Oberösterreich, mit einer Gesamt¬ 
summe von S 463.116,96 incl. 18% MWSt.; 
3. die Lieferung von 800 Im Granitrandsteinen. 
14/28 cm, gespitzte Ausführung (Bordsteine) 
an die Fa. Steinindustrie Friepess, 4021 Linz, 
Gesellenhausstraße Nr. 21, mit einer Gesamt¬ 
summe von S 320.960, incl. 18% MWSt. 
k) die Pflastererarbeiten für das Straßenbauvorha¬ 
ben Wieden-Primelweg, Baulos I, an die Firma 
Helmut Huber, Bobletten Nr. 18, Dornbirn, mit 
einer gesamten Auftragssumme von S 142,662.— 
incl. 18% MWSt.; 
für die Verkabelung der Niederspannungsfreilei¬ 
tung in der Wichnerstraße werden 50% der vor¬ 
aussichtlichen Baukosten, das sind ca. S 65,000.- 
von der Stadt Dornbirn übernommen. 
4. Für den Neubau eines Einfamilienhauses auf Gp. 
11054/7 (Bachgasse) des Franz Hasberger, Kehler¬ 
straße 41, wird gegen Gp. 11054/3 eine Abstands¬ 
nachsicht bis zu einem Abstande von 2,00 m be¬ 
willigt, unter der Voraussetzung, daß die Zustim¬ 
mung des Anrainers anläßlich der Bauverhandlung 
erteilt wird. 
KUNDMACHUNG 
Betrifft: Auflassung einer Gemeindestraße 
Die Stadtvertretung hat in der Sitzung vom 15.3.1978 
nachstehende Verordnung erlassen: 
Das Teilstück des öffentlichen Weges Gp. 19648 zwi¬ 
schen den Sp. 5316 und 5289 mit einem Flächenaus¬ 
maß von ca. 316 am wird gemäß § 9 (6) Str.G., LGB 
Nr. 8/1969 durch Verordnung als Gemeindestraße 
aufgelassen, da an der Erhaltung dieses Straßenteil¬ 
stückes kein öffentliches Interesse besteht. 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
	        
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