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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1980 (1980)

Wahlpflicht 
lede wahlberechtigte und im Wählerverzeichnis ein¬ 
getragene Person ist verpflichtet, am Wahltag inner¬ 
halb der Wahlzeit vor der zuständigen Wahlbehörde 
zu erscheinen und ihre Stimme abzugeben. 
Wer sich dieser Verpflichtung ohne gerechtfertigte 
Entschuldigungsgründe entzieht, begeht eine Verwal¬ 
tungsübertretung und wird von der Bezirksverwal¬ 
tungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu S 1.000,— 
bestraft. 
Als Entschuldigungsgrund, der die Nichtbeteiligung an 
der Wahl rechtfertigt, ist insbesondere anzusehen, 
wenn 
1. ein Wähler durch Krankheit oder Gebrechlichkeit am 
Erscheinen im Wahllokal verhindert ist; 
2, ein Wähler durch Pflichten seines Amtes oder sonst 
unaufschiebbare Berufspflichten zurückgehalten 
wird; 
3. ein Wähler durch Krankheit von Familienmitgliedern 
oder durch sonstige unaufschiebbare Familienange¬ 
legenheiten zurückgehalten wird; 
4. ein Wähler durch Verkehrsstörungen oder sonstige 
zwingende Umstände an der Erfüllung seiner Wahl¬ 
pflicht verhindert ist. 
Wahlokale für Wahlkartenwähler 
Als Wahllokale für Wahlkartenwähler, die in Dorbirn 
wählen wollen, wurden der Sprengel 36 (Volksschule 
Ebnit) und der Sprengel 40 (Wirtschaftsförderungs¬ 
institut, Bahnhofstraße) bestimmt. Mit Wahlkarten ver¬ 
sehene Wähler haben in Dorbirn ihr Stimmrecht in 
diesen Wahllokalen auszuüben. 
Wahlausweise 
Die bereits zugestellten amtlichen Wahlausweise mö¬ 
gen zur Wahl mitgebracht werden. Damit wird den 
Wahlbehörden erhebliche Mehrarbeit und den Wahl¬ 
berechtigten eine längere Wartezeit erspart. 
Wahldienst 
Die Gemeindewahlkanzlei im neuen Rathaus, Zimmer 
Nr. 11, ist täglich während der Amtsstunden geöffnet. 
Den Wahlberechtigten wird in ihrem eigenen Interesse 
empfohlen, bei Unklarheiten dort vorzusprechen. 
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, daß das 
Bundespräsidentenwahlgesetz für die Bundespräsi¬ 
dentenwahl keine Wahlkommission für Gehunfähige 
vorsieht. 
Der Gemeindewahlleiter: 
Bürgermeister Dr. Karl Bohle 
STADTVERTRETUNGSSITZUNG 
Heute Freitag, den 9. Mai 1980, findet um 19.30 Uhr im 
großen Sitzungssaal des neuen Rathauses die konsti¬ 
tuierende Sitzung der Stadtvertretung statt. 
Diese Sitzung ist öffentlich. 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle 
Freitag, 9. Mai 1980 
10! 
Aoiii 
Es wird wieder einmal 
ausdrücklich darauf 
hingewiesen, daß ALLE 
Unterlagen wie Texte, 
Klischees und Matern für 
eine Einschaltung im 
Dornbirner Gemeindeblatt 
schriftlich bis jeweils 
spätestens Dienstag, 
11.30 Uhr, ausnahmslos 
in der Gemeindeblattver¬ 
waltung, Neues Rathaus, 
1. Stock, Zimmer 27 
abgegeben werden 
müssen. 
Später einlangende 
Inserate können aus 
drucktechnischen Gründen 
nicht mehr berücksichtigt 
werden. 
Wir bitten um Ihr 
Verständnis! 
Die Verwaltung
	        
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