Wahlpflicht
lede wahlberechtigte und im Wählerverzeichnis ein¬
getragene Person ist verpflichtet, am Wahltag inner¬
halb der Wahlzeit vor der zuständigen Wahlbehörde
zu erscheinen und ihre Stimme abzugeben.
Wer sich dieser Verpflichtung ohne gerechtfertigte
Entschuldigungsgründe entzieht, begeht eine Verwal¬
tungsübertretung und wird von der Bezirksverwal¬
tungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu S 1.000,—
bestraft.
Als Entschuldigungsgrund, der die Nichtbeteiligung an
der Wahl rechtfertigt, ist insbesondere anzusehen,
wenn
1. ein Wähler durch Krankheit oder Gebrechlichkeit am
Erscheinen im Wahllokal verhindert ist;
2, ein Wähler durch Pflichten seines Amtes oder sonst
unaufschiebbare Berufspflichten zurückgehalten
wird;
3. ein Wähler durch Krankheit von Familienmitgliedern
oder durch sonstige unaufschiebbare Familienange¬
legenheiten zurückgehalten wird;
4. ein Wähler durch Verkehrsstörungen oder sonstige
zwingende Umstände an der Erfüllung seiner Wahl¬
pflicht verhindert ist.
Wahlokale für Wahlkartenwähler
Als Wahllokale für Wahlkartenwähler, die in Dorbirn
wählen wollen, wurden der Sprengel 36 (Volksschule
Ebnit) und der Sprengel 40 (Wirtschaftsförderungs¬
institut, Bahnhofstraße) bestimmt. Mit Wahlkarten ver¬
sehene Wähler haben in Dorbirn ihr Stimmrecht in
diesen Wahllokalen auszuüben.
Wahlausweise
Die bereits zugestellten amtlichen Wahlausweise mö¬
gen zur Wahl mitgebracht werden. Damit wird den
Wahlbehörden erhebliche Mehrarbeit und den Wahl¬
berechtigten eine längere Wartezeit erspart.
Wahldienst
Die Gemeindewahlkanzlei im neuen Rathaus, Zimmer
Nr. 11, ist täglich während der Amtsstunden geöffnet.
Den Wahlberechtigten wird in ihrem eigenen Interesse
empfohlen, bei Unklarheiten dort vorzusprechen.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, daß das
Bundespräsidentenwahlgesetz für die Bundespräsi¬
dentenwahl keine Wahlkommission für Gehunfähige
vorsieht.
Der Gemeindewahlleiter:
Bürgermeister Dr. Karl Bohle
STADTVERTRETUNGSSITZUNG
Heute Freitag, den 9. Mai 1980, findet um 19.30 Uhr im
großen Sitzungssaal des neuen Rathauses die konsti¬
tuierende Sitzung der Stadtvertretung statt.
Diese Sitzung ist öffentlich.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
Freitag, 9. Mai 1980
10!
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Es wird wieder einmal
ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß ALLE
Unterlagen wie Texte,
Klischees und Matern für
eine Einschaltung im
Dornbirner Gemeindeblatt
schriftlich bis jeweils
spätestens Dienstag,
11.30 Uhr, ausnahmslos
in der Gemeindeblattver¬
waltung, Neues Rathaus,
1. Stock, Zimmer 27
abgegeben werden
müssen.
Später einlangende
Inserate können aus
drucktechnischen Gründen
nicht mehr berücksichtigt
werden.
Wir bitten um Ihr
Verständnis!
Die Verwaltung