Freitag, 13. Juni 1980
nicht (einschließlich jener Personen, die wegen Krank¬
heit. Urlaubes oder aus anderen Gründen nicht anwe¬
send waren).
Neben dem Betriebsinhaber sind auch solche Haus¬
haltsangehörige anzugeben, die außerhalb des land¬
und forstwirtschaftlichen Betriebes tätig sind oder
noch in Ausbildung stehen. Auch Arbeitsunfähige, Aus¬
nehmer, Pensionisten und Kinder sind einzutragen.
Weiters das Verwandschaftsverhältnis zum Betriebs¬
Inhaber, Geburtsjahr, Geschlecht, Hauptberuf (bein
Betriebsinhaber auch Nebenberuf).
Obt der Betriebsinhaber auch einen Nebenberuf aus
ist dieser Beruf und die Entfernung des Arbeitsortes
vom Betrieb anzugeben.
Bei Betrieben, die anläßlich der Allgemeinen Viehzäh¬
lung am 3. Dezember 1979 einen Viehbestand auswie
sen, jedoch zum Stichtag 3. Juni 1979 kein Betriebs¬
bogen zur Bodennutzungs- und Arbeitskräfteerhebung
ausgefüllt wurde, sind die in diesen Erhebungspapie¬
ren enthaltenen Merkmale nachzuerheben.
Weitere Fragen aus dem Erhebungsbogen:
Entfernung des Betriebes zum nächsten Lebensmittel¬
geschäft oder Gemischtwarenhandel für die Deckung
des täglichen Haushaltsbedarfes; zum nächsten Markt
zwecks Absatz von Betriebserzeugnissen oder Ankauf
von Betriebsmitteln (z. B. Lagerhaus); zum nächsten
Arzt: zum nächsten Spital, zur nächsten Volksschule;
Länge des Zufahrtsweges vom Betrieb bis zur nächsten
Gemeindestraße (oder Landes- bzw. Bundesstraße).
Anteil des Betriebes an der Erhaltung des Zufahrtswe
ges (in Prozent). Der Prozentanteil Ist nur dann anzu¬
geben, wenn vom Betrieb ein finanzieller oder mate¬
rieller Beitrag (durch Personal- oder Sachaufwand)
geleistet wird.
Errelchbarkeit des Betriebes mit Lastkraftwagen (a/
nein).
Holzverbrauch im eigenen Betrieb (einschließlich
Zaunholz) im Jahre 1979: Nutzholz (In fm); Brennholz
(in rm).
Zur Frage „Holzverbrauch“: Es ist jene Holzmenge
anzugeben, die im Jahre 1979 für den eigenen Betrieb
verbraucht wurde, gleichgültig ob dieses Holz aus
dem elgenen Wald oder aus fremdem Wald (z. B. Holz¬
bezugsrecht) bezogen wurde. Mit Holzbezugsrechten
belastete Betriebe haben nur jene Holzmenge anzüge¬
ben, die sie im eigenen Betrieb verbrauchten (keines¬
falls aber jene Holzmenge, die sie an die Nutzungs¬
berechtigten abgaben).
Verbaute Fläche der Wohn- und auch der Wirtschafts¬
gebäude, jeweils separat in m'. — Baujahr des Haupt¬
wohngebäudes und Wirtschaftsgebäudes vor 1880
1880-1918, 1919-1944, 1945—1960, 1961—1970, nach
1970.
Bauzustand des Wohngebäudes und des Wirtschafts¬
gebäudes (gut, reparaturbedürftig, baufällig). Ausstat¬
tung des Wohngebäudes (mit kaltem und warmem
Fließwasser; nur mit kaltem Fließwasser; ohne Flie߬
wasser; mit Zentralheizung; mit Bad; mit Wasserclo¬
sett).
Arbeitswirtschaftliche Eignung des Wirtschaftsgebäu¬
des (gut oder mittelmäßig, schlecht).
Anzahl und Fassungsraum der in Verwendung stehen¬
den Gärfutterbehälter:
Hochsilos für Grünfutter und Silomais; Anzahl/Gesamt¬
fassungsraum in m'; dasselbe für Maiskornsilage.
Flachsilos für Grünfutter und Silomais; für Maiskorn¬
silage; jeweils Anzahl und Gesamtfassungsraum in m'
In Verwendung stehende Düngersammelanlagen:
Jauchegruben, Flüssigmistanlagen, jeweils Anzahl und
Gesamtfassungsraum in m'. Bei Düngerstätten die An¬
zahl und Fläche in m'.
Forstwirtschaft
Holzentnahme (Gesamteinschlag) aus eigenem Wald
im Jahre 1979: Nutzholz/Festmeter (fm), davon Schad¬
holz in fm.
Brennholz/Raummeter (rm), davon Schadholz in rm.
Holzverkauf am Stock im Jahre 1979: überwiegend,
nicht oder nur selten.
Holzeinschlägerung und Holzbringung im Jahre 1979:
Schlägerung des Holzes durch familieneigene Arbeits¬
kräfte sowie Bringung durch familieneigene Arbeits¬
kräfte (nur, überwiegend, fallweise, nicht).
Aufforstung im Jahre 1979 auf Waldboden, auf Nicht¬
waldboden, jeweils in Hektar und Ar. Verwendete
Forstpflanzen (einschließlich Nachbesserungen); Ge¬
samtstückzahl.
Zahl der forstwirtschaftlich eingesetzten Traktoren
(auch bei lediglich fallweisem Einsatz); davon mit An¬
bauseilwinde; mit sonstigen Anbaugeräten für die
Holzrückung.
Sonstige Betriebszweige mit Marktproduktion:
Fischereibetrieb mit Marktproduktion / Bewirtschaftete
Wasserfläche (ha, a).
Champignonzuchtbetrieb mit Marktproduktion 7 Kul¬
turfläche in m'.
Imkerei ab 20 Bienenvölker / Zahl der Bienenvölker.
Gemäß § 8 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes sind
natürliche und juristische Personen sowie die Perso¬
nengesellschaften des Handelsrechtes verpflichtet,
über die bei statistischen Erhebungen gestellten Fra¬
gen Auskünfte zu erteilen. Die Auskünfte müssen
rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgetreu ertelt
werden.
Weiters dürfen nach § 10 die bei den statistischen Er¬
hebungen in Erfülung der Auskunftspflicht gemachten
Angaben nur für statistische Zwecke verwendet wer
den. Die bei einer statistischen Erhebung oder bei de¬
ren Auswertung mitwirkenden Organe sind verpflich¬
tet, die Angaben der befragten Personen geheimzuhal¬
ten.
Wer die Angaben verweigert oder diese wissentlich
unvollständig oder wahrheitswidrig macht, oder die
Geheimhaltungspflicht verletzt, wird von der Bezirks¬
verwaltungsbehörde gemäß § 11 des Bundesgesetzes
über die Bundesstatistik. BGBI. Nr. 91/1965, mit Geld
bis zu S 30.000,— oder Arrest bis zu 6 Wochen bestran
Bei Vorliegen erschwerender Umstände können beide
Strafen nebeneinander verhängt werden.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle