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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1980 (1980)

Freitag, 13. Juni 1980 
nicht (einschließlich jener Personen, die wegen Krank¬ 
heit. Urlaubes oder aus anderen Gründen nicht anwe¬ 
send waren). 
Neben dem Betriebsinhaber sind auch solche Haus¬ 
haltsangehörige anzugeben, die außerhalb des land¬ 
und forstwirtschaftlichen Betriebes tätig sind oder 
noch in Ausbildung stehen. Auch Arbeitsunfähige, Aus¬ 
nehmer, Pensionisten und Kinder sind einzutragen. 
Weiters das Verwandschaftsverhältnis zum Betriebs¬ 
Inhaber, Geburtsjahr, Geschlecht, Hauptberuf (bein 
Betriebsinhaber auch Nebenberuf). 
Obt der Betriebsinhaber auch einen Nebenberuf aus 
ist dieser Beruf und die Entfernung des Arbeitsortes 
vom Betrieb anzugeben. 
Bei Betrieben, die anläßlich der Allgemeinen Viehzäh¬ 
lung am 3. Dezember 1979 einen Viehbestand auswie 
sen, jedoch zum Stichtag 3. Juni 1979 kein Betriebs¬ 
bogen zur Bodennutzungs- und Arbeitskräfteerhebung 
ausgefüllt wurde, sind die in diesen Erhebungspapie¬ 
ren enthaltenen Merkmale nachzuerheben. 
Weitere Fragen aus dem Erhebungsbogen: 
Entfernung des Betriebes zum nächsten Lebensmittel¬ 
geschäft oder Gemischtwarenhandel für die Deckung 
des täglichen Haushaltsbedarfes; zum nächsten Markt 
zwecks Absatz von Betriebserzeugnissen oder Ankauf 
von Betriebsmitteln (z. B. Lagerhaus); zum nächsten 
Arzt: zum nächsten Spital, zur nächsten Volksschule; 
Länge des Zufahrtsweges vom Betrieb bis zur nächsten 
Gemeindestraße (oder Landes- bzw. Bundesstraße). 
Anteil des Betriebes an der Erhaltung des Zufahrtswe 
ges (in Prozent). Der Prozentanteil Ist nur dann anzu¬ 
geben, wenn vom Betrieb ein finanzieller oder mate¬ 
rieller Beitrag (durch Personal- oder Sachaufwand) 
geleistet wird. 
Errelchbarkeit des Betriebes mit Lastkraftwagen (a/ 
nein). 
Holzverbrauch im eigenen Betrieb (einschließlich 
Zaunholz) im Jahre 1979: Nutzholz (In fm); Brennholz 
(in rm). 
Zur Frage „Holzverbrauch“: Es ist jene Holzmenge 
anzugeben, die im Jahre 1979 für den eigenen Betrieb 
verbraucht wurde, gleichgültig ob dieses Holz aus 
dem elgenen Wald oder aus fremdem Wald (z. B. Holz¬ 
bezugsrecht) bezogen wurde. Mit Holzbezugsrechten 
belastete Betriebe haben nur jene Holzmenge anzüge¬ 
ben, die sie im eigenen Betrieb verbrauchten (keines¬ 
falls aber jene Holzmenge, die sie an die Nutzungs¬ 
berechtigten abgaben). 
Verbaute Fläche der Wohn- und auch der Wirtschafts¬ 
gebäude, jeweils separat in m'. — Baujahr des Haupt¬ 
wohngebäudes und Wirtschaftsgebäudes vor 1880 
1880-1918, 1919-1944, 1945—1960, 1961—1970, nach 
1970. 
Bauzustand des Wohngebäudes und des Wirtschafts¬ 
gebäudes (gut, reparaturbedürftig, baufällig). Ausstat¬ 
tung des Wohngebäudes (mit kaltem und warmem 
Fließwasser; nur mit kaltem Fließwasser; ohne Flie߬ 
wasser; mit Zentralheizung; mit Bad; mit Wasserclo¬ 
sett). 
Arbeitswirtschaftliche Eignung des Wirtschaftsgebäu¬ 
des (gut oder mittelmäßig, schlecht). 
Anzahl und Fassungsraum der in Verwendung stehen¬ 
den Gärfutterbehälter: 
Hochsilos für Grünfutter und Silomais; Anzahl/Gesamt¬ 
fassungsraum in m'; dasselbe für Maiskornsilage. 
Flachsilos für Grünfutter und Silomais; für Maiskorn¬ 
silage; jeweils Anzahl und Gesamtfassungsraum in m' 
In Verwendung stehende Düngersammelanlagen: 
Jauchegruben, Flüssigmistanlagen, jeweils Anzahl und 
Gesamtfassungsraum in m'. Bei Düngerstätten die An¬ 
zahl und Fläche in m'. 
Forstwirtschaft 
Holzentnahme (Gesamteinschlag) aus eigenem Wald 
im Jahre 1979: Nutzholz/Festmeter (fm), davon Schad¬ 
holz in fm. 
Brennholz/Raummeter (rm), davon Schadholz in rm. 
Holzverkauf am Stock im Jahre 1979: überwiegend, 
nicht oder nur selten. 
Holzeinschlägerung und Holzbringung im Jahre 1979: 
Schlägerung des Holzes durch familieneigene Arbeits¬ 
kräfte sowie Bringung durch familieneigene Arbeits¬ 
kräfte (nur, überwiegend, fallweise, nicht). 
Aufforstung im Jahre 1979 auf Waldboden, auf Nicht¬ 
waldboden, jeweils in Hektar und Ar. Verwendete 
Forstpflanzen (einschließlich Nachbesserungen); Ge¬ 
samtstückzahl. 
Zahl der forstwirtschaftlich eingesetzten Traktoren 
(auch bei lediglich fallweisem Einsatz); davon mit An¬ 
bauseilwinde; mit sonstigen Anbaugeräten für die 
Holzrückung. 
Sonstige Betriebszweige mit Marktproduktion: 
Fischereibetrieb mit Marktproduktion / Bewirtschaftete 
Wasserfläche (ha, a). 
Champignonzuchtbetrieb mit Marktproduktion 7 Kul¬ 
turfläche in m'. 
Imkerei ab 20 Bienenvölker / Zahl der Bienenvölker. 
Gemäß § 8 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes sind 
natürliche und juristische Personen sowie die Perso¬ 
nengesellschaften des Handelsrechtes verpflichtet, 
über die bei statistischen Erhebungen gestellten Fra¬ 
gen Auskünfte zu erteilen. Die Auskünfte müssen 
rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgetreu ertelt 
werden. 
Weiters dürfen nach § 10 die bei den statistischen Er¬ 
hebungen in Erfülung der Auskunftspflicht gemachten 
Angaben nur für statistische Zwecke verwendet wer 
den. Die bei einer statistischen Erhebung oder bei de¬ 
ren Auswertung mitwirkenden Organe sind verpflich¬ 
tet, die Angaben der befragten Personen geheimzuhal¬ 
ten. 
Wer die Angaben verweigert oder diese wissentlich 
unvollständig oder wahrheitswidrig macht, oder die 
Geheimhaltungspflicht verletzt, wird von der Bezirks¬ 
verwaltungsbehörde gemäß § 11 des Bundesgesetzes 
über die Bundesstatistik. BGBI. Nr. 91/1965, mit Geld 
bis zu S 30.000,— oder Arrest bis zu 6 Wochen bestran 
Bei Vorliegen erschwerender Umstände können beide 
Strafen nebeneinander verhängt werden. 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
	        
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