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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1980 (1980)

Freitag, 10. Oktober 1980 
STADTVERTRETUNGSSITZUNG 
Am kommenden Montag, den 13. Oktober 1980, findet 
um 19.30 Uhr im großen Sitzungssaal des neuen Rat¬ 
hauses eine Sitzung der Stadtvertretung statt. 
Diese Sitzung 'ist öffentlich. 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle 
Betrifft: Rosenstraße — Gemeindestraße; 
Erlassung eines Halte- und Parkverbotes 
VERORDNUNG: 
Gemäß § 43 Abs. (1) lit.-b) Ziff. 1 StVO. 1960 wird mit 
Beschluß des Stadtrates vom 23. 9. 1980 zur Wahrung 
der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs das be¬ 
stehende südseitige Parkverbot in der Rosenstraße 
zwischen der Kreuzung Goethestraße und der evan¬ 
gelischen Kirche in ein Halte- und Parkverbot abge¬ 
ändert. 
Diese Verordnung ist mit den Verbotszeichen nach 
§ 52 Ziff. 13b StVO. 1960 sowie mit den Pfeilen und 
Zusatztafeln „Anfang“ und „Ende“ kundzumachen. 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle 
BAUAUSSCHREIBUNG 
Die Stadt Dornbirn schreibt für den Neubau des Kul¬ 
turhauses nachstehende Lieferungen und Leistungen 
öffentlich zur Anbotstellung aus: 
1. Elektroinstallationen 
(Starkstrom und Beleuchtung) 
2. Notstromanlage 
3. Schwachstromanlagen 
4. Haustechnische Überwachungsanlage 
5. Audio-Video-Anlagen 
Die Angebotsunterlagen können ab Montag, 13. Okto¬ 
ber 1980 im Stadtbauamt Dorbirn abgeholt oder an¬ 
gefordert werden. Die Angebote sind in einem ver¬ 
schlossenen Umschlag mit der entsprechenden Öffert¬ 
bezeichnung bis spätestens Mittwoch, den 29. Oktober 
1980, 10 Uhr, im Amt der Stadt Dorbirn einzureichen. 
Die öffentliche Öfferteröffnung findet anschließend 
statt. 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle 
Studienförderung der Stadt Dornbirn 
Wie in den vergangenen Jahren, so stellt die Stadt 
Dornbirn auch für das laufende Studienjahr einen nam¬ 
haften Betrag zur Studienförderung bereit. 
Um eine möglichst sinn- und wirkungsvolle Förderung 
zu erzielen, gelten für die Gewährung von Beiträgen 
folgende Richtlinien: 
Die Bewerber müssen nachweisen:. 
a) den ordentlichen Wohnsitz in Dornbirn seit 
wenigstens drei Jahren; 
b) Studien an einer Universität, einer Hochschule, 
einer Akademie oder einer Lehranstalt gleicher 
Stufe sowie an berufsbildenden höheren Schulen 
außer Landes; 
c) den überdurchschnittlichen Studienerfolg; 
d) soziale Bedürftigkeit. 
Eine Berücksichtigung von Schülern von allgemeinbil¬ 
denden oder berufsbildenden Schulen ist im allgemei¬ 
nen nicht vorgesehen. 
Die Bewerbungsgesuche sind auf dem dafür vorge¬ 
sehenen Vordruck (erhältlich neues Rathaus, Zimmer 
Nr. 37) bis zum 3. November 1980 beim Amt der Stadt 
Dorbirn einzureichen. 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle 
Preise der Stadt Dorbirn für besondere 
wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen 
Die Stadt Dorbirn vergibt im Rahmen der im Voran¬ 
schlag vorgesehenen Mittel Preise für besondere 
wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen. 
Diese Förderung der Stadt Dorbirn verfolgt der 
Zweck, junge Talente für besondere Leistungen au 
dem Gebiet der Wissenschaft und Kunst und zwar 
ohne Rücksicht auf ihre bzw. ihrer Angehörigen wir 
schaftlichen Verhältnisse durch die Vergabe von Geld 
preisen zu fördern. 
Unter diese Förderung fallen z. B.: 
a) Die Gewährung von Beiträgen für die Drucklegung 
wertvoller Dissertationen, Diplomarbeiten oder an¬ 
derer wissenschaftlicher Arbeiten. 
b) Die Gewährung von Anerkennungspreisen für mehr 
jährige ausgezeichnete Schulleistungen an Hoch 
schulen und Akademien sowie höheren Lehranstal 
ten auf Antrag der betreffenden Anstalt zum Zwecke 
einer weiteren Fortbildung. 
c) Die Gewährung von Anerkennungspreisen für be 
sondere wissenschaftliche oder künstlerische 
Leistungen. 
Um die Preise im Rahmen der sachlichen Voraus 
setzungen können sich Personen bewerben, die i 
Dorbirn seit mindestens drei Jahren ihren ordent! 
chen Wohnsitz haben. Für den Fall nach Buchstabe 
b) gilt für die vorgeschlagenen Personen die gleich 
Voraussetzung hinsichtlich der Dauer des Wohnsitzes 
Die Bewerbungsgesuche sind schriftlich bis spätesten 
3. November 1980 beim Amt der Stadt Dorbirn einzu 
bringen und mit den entsprechenden Nachweisen z 
belegen. 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohl 
Ausbildungsbeihilfe für soziale Frauenberufe 
Die Stadtvertretung der Stadt Dorbirn hat im Vorar 
schlag einen namhaften Betrag als Ausbildungsbe 
hilfe für soziale Frauenberufe gewidmet. 
Schülerinnen an sozialen Schulen, Krankenpflegt 
schulen, Familienhelferinnenschulen und dgl. könne 
sich somit um eine Ausbildungsbeihilfe bewerben. Di 
Gesuche sind bis spätestens 3. November 1980 bei 
Amt der Stadt Dorbirn einzubringen.
	        
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