Freitag, 10. Oktober 1980
STADTVERTRETUNGSSITZUNG
Am kommenden Montag, den 13. Oktober 1980, findet
um 19.30 Uhr im großen Sitzungssaal des neuen Rat¬
hauses eine Sitzung der Stadtvertretung statt.
Diese Sitzung 'ist öffentlich.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
Betrifft: Rosenstraße — Gemeindestraße;
Erlassung eines Halte- und Parkverbotes
VERORDNUNG:
Gemäß § 43 Abs. (1) lit.-b) Ziff. 1 StVO. 1960 wird mit
Beschluß des Stadtrates vom 23. 9. 1980 zur Wahrung
der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs das be¬
stehende südseitige Parkverbot in der Rosenstraße
zwischen der Kreuzung Goethestraße und der evan¬
gelischen Kirche in ein Halte- und Parkverbot abge¬
ändert.
Diese Verordnung ist mit den Verbotszeichen nach
§ 52 Ziff. 13b StVO. 1960 sowie mit den Pfeilen und
Zusatztafeln „Anfang“ und „Ende“ kundzumachen.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn schreibt für den Neubau des Kul¬
turhauses nachstehende Lieferungen und Leistungen
öffentlich zur Anbotstellung aus:
1. Elektroinstallationen
(Starkstrom und Beleuchtung)
2. Notstromanlage
3. Schwachstromanlagen
4. Haustechnische Überwachungsanlage
5. Audio-Video-Anlagen
Die Angebotsunterlagen können ab Montag, 13. Okto¬
ber 1980 im Stadtbauamt Dorbirn abgeholt oder an¬
gefordert werden. Die Angebote sind in einem ver¬
schlossenen Umschlag mit der entsprechenden Öffert¬
bezeichnung bis spätestens Mittwoch, den 29. Oktober
1980, 10 Uhr, im Amt der Stadt Dorbirn einzureichen.
Die öffentliche Öfferteröffnung findet anschließend
statt.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
Studienförderung der Stadt Dornbirn
Wie in den vergangenen Jahren, so stellt die Stadt
Dornbirn auch für das laufende Studienjahr einen nam¬
haften Betrag zur Studienförderung bereit.
Um eine möglichst sinn- und wirkungsvolle Förderung
zu erzielen, gelten für die Gewährung von Beiträgen
folgende Richtlinien:
Die Bewerber müssen nachweisen:.
a) den ordentlichen Wohnsitz in Dornbirn seit
wenigstens drei Jahren;
b) Studien an einer Universität, einer Hochschule,
einer Akademie oder einer Lehranstalt gleicher
Stufe sowie an berufsbildenden höheren Schulen
außer Landes;
c) den überdurchschnittlichen Studienerfolg;
d) soziale Bedürftigkeit.
Eine Berücksichtigung von Schülern von allgemeinbil¬
denden oder berufsbildenden Schulen ist im allgemei¬
nen nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsgesuche sind auf dem dafür vorge¬
sehenen Vordruck (erhältlich neues Rathaus, Zimmer
Nr. 37) bis zum 3. November 1980 beim Amt der Stadt
Dorbirn einzureichen.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
Preise der Stadt Dorbirn für besondere
wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen
Die Stadt Dorbirn vergibt im Rahmen der im Voran¬
schlag vorgesehenen Mittel Preise für besondere
wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen.
Diese Förderung der Stadt Dorbirn verfolgt der
Zweck, junge Talente für besondere Leistungen au
dem Gebiet der Wissenschaft und Kunst und zwar
ohne Rücksicht auf ihre bzw. ihrer Angehörigen wir
schaftlichen Verhältnisse durch die Vergabe von Geld
preisen zu fördern.
Unter diese Förderung fallen z. B.:
a) Die Gewährung von Beiträgen für die Drucklegung
wertvoller Dissertationen, Diplomarbeiten oder an¬
derer wissenschaftlicher Arbeiten.
b) Die Gewährung von Anerkennungspreisen für mehr
jährige ausgezeichnete Schulleistungen an Hoch
schulen und Akademien sowie höheren Lehranstal
ten auf Antrag der betreffenden Anstalt zum Zwecke
einer weiteren Fortbildung.
c) Die Gewährung von Anerkennungspreisen für be
sondere wissenschaftliche oder künstlerische
Leistungen.
Um die Preise im Rahmen der sachlichen Voraus
setzungen können sich Personen bewerben, die i
Dorbirn seit mindestens drei Jahren ihren ordent!
chen Wohnsitz haben. Für den Fall nach Buchstabe
b) gilt für die vorgeschlagenen Personen die gleich
Voraussetzung hinsichtlich der Dauer des Wohnsitzes
Die Bewerbungsgesuche sind schriftlich bis spätesten
3. November 1980 beim Amt der Stadt Dorbirn einzu
bringen und mit den entsprechenden Nachweisen z
belegen.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohl
Ausbildungsbeihilfe für soziale Frauenberufe
Die Stadtvertretung der Stadt Dorbirn hat im Vorar
schlag einen namhaften Betrag als Ausbildungsbe
hilfe für soziale Frauenberufe gewidmet.
Schülerinnen an sozialen Schulen, Krankenpflegt
schulen, Familienhelferinnenschulen und dgl. könne
sich somit um eine Ausbildungsbeihilfe bewerben. Di
Gesuche sind bis spätestens 3. November 1980 bei
Amt der Stadt Dorbirn einzubringen.