KURZBERICHT
über die am 14. Juni 1983 unter dem Vorsitz des Herrn
Bürgermeister Dr. Karl Bohle abgehaltene 154. Sitzung
des Stadtrates.
1. Dem Ansuchen des FC Dornbirn 1913 um Benützung
des Hartplatzes im Stadion Birkenwiese zur Aufstellung
eines Festzeltes vom 1. bis 3. Juli 1983
anläßlich des 70-Jahr-Jubiläums wird grundsätzlich
unter Bedingungen stattgegeben.
2. Die Lieferung eines LKW Ford-Transit FT 130 wird
zum Anbotspreis von S 163.441,— incl. MWSt, an
die Fa. Autohaus Wehinger, Dornbirn, vergeben.
3. Dem Ansuchen der Vorarlberger Zieglerverband¬Gesellschaft
m.b.H., Dornbirn, Schulgasse 7, betreffend
Mergelabbau im Bereich der Ebniterstraße wird
nicht stattgegeben.
4. Über Antrag des Straßenausschusses wird zur B 190
Stadtstraße nachstehende Stellungnahme beschlossen:
„Dem mit Schreiben vom 16. Mai 1983 des Amtes
der Vibg. Landesregierung übermittelten Lageplan
des Straßendetailprojektes 1983 betreffend die
B 190, Baulos Ortsdurchfahrt Dornbirn, wird unter
folgenden Bedingungen zugestimmt:
a) Die Mittelstreifen im Bereich Dr. Waibelstraße -
Kapuzinergasse sind gemäß Deckblatt des Amtes
der Vibg. Landesregierung vom 13. Juni 1983
durch breitere seitliche Grünstreifen zu ersetzen.
b) Im Bereich Spinnergasse - Sägerstraße ist gemäß
Deckblatt vom 13. Juni 1983 ein Radstreifen mit
einer Breite auf 1,25 m vorzusehen.
c) Der Installierung einer Ampelanlage mit der
Kreuzung Kapuzinergasse wird aufgrund bedeutender
Verbesserungen für den innerstädtischen
Querverkehr zugestimmt.
d) Der Verlegung der Bushaltestelle vom Telegrafenbauamt
in den Bereich Bergmannstraße - Kulturhauszufahrt
wird aufgrund der zweckmäßigen
Lage dieser Haltestelle für die Benützung der
Omnibusse zugestimmt.
e) Aufgrund dieser verlegten Bushaltestelle und im
Hinblick auf die Situierung der zahlreichen öffentlichen
Parkplätze im Bereich des Marktplatzes
und der Eisengasse ist in Höhe Kulturhaus - Vieh.
marktstraße ein Fußgängerübergang vorzusehen.
f) Der Gesamtbreite von 3,50 m des kombinierten
Geh- und Radweges beiderseits der Fahrbahn
wird zugestimmt, da es sich um Radwege in einer
Fahrtrichtung handelt und da aufgrund der ni¬Veaugleichen
Anlage ein Ausweichen auf den
Gehweg möglich ist.
g) Die Anlage eines Wartehäuschens bei der vorgesehenen
Bushaltestelle südlich der Dr. Waibelstraße
wird begrüßt.
Falls die erforderlichen Grundflächen hiefür nicht
erworben werden können, ist die Anlage einer
Bushaltestelle ohne Wartehäuschen ausreichend.
h) Die im vorliegenden Lageplan enthaltenen Fahrspuren
(höchstens 4) und Spurbreiten dürfen
keinesfalls überschritten werden.
Freitag, 24. Juni 1983
Aufgrund der nun vorliegenden Übereinstimmung
unter Einhaltung obiger Bedingungen wird mit einer
möglichst raschen Vorlage des Detailprojektes beim
Bundesministerium für Bauten und Technik ersucht.
damit die Projektsgenehmigung noch im Sommer
1983 erfolgen kann, sodaß unmittelbar anschließend
die noch ausstehenden Grundablösen abgewickelt
und die Bauausschreibung und Bauvergabe durchgeführt
werden können, damit spätestens Anfang
1984 die Bauarbeiten in Angriff genommen werden
können.
STADTVERTRETUNGSSITZUNG
Am kommenden Mittwoch, den 29. Juni 1983, findet
um 19.30 Uhr im großen Sitzungssaal des neuen Rathauses
eine Sitzung der Stadtvertretung statt.
Diese Sitzung ist öffentlich.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn schreibt folgende Arbeiten für den
Neubau des Stadtspitales Dornbirn zur Anbotstellung
aus:
A) Schreinerarbeiten IX:
) Wand- und Deckenverkleidungen
11) Heizkörperverkleidungen
III) Verbauten
B) Stahlblechregale beschichtet
Die Angebotsunterlagen können ab sofort im Stadtbauamt
Dornbirn behoben oder telefonisch (Telefon
05572-65681-84 DW) angefordert werden.
Die Angebote sind ordnungsgemäß verschlossen und
mit der Angebotsbezeichnung versehen bis spätestens
Freitag, den 15. Juli 1983, 10 Uhr, im Amt der Stadt
Dornbirn (Stadtbauamt Dornbirn, Ulmerhochhaus,
5. Stock, Vorzimmer) einzureichen. Die öffentliche Angebotseröffnung
findet anschließend im großen
Sitzungssaal des Rathauses statt. Die Offertstellung
wird nicht honoriert. Die Stadt Dornbirn behält sich
freie Wahl unter den Anbotstellern vor.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
Bodennutzungserhebung (einschl. des Waldes und
des Pachtgrundes) in Verbindung mit einer Erhebung
der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräfte
und sonstiger Haushaltangehöriger mit Stichtag
3. Juni 1983
Auf Grund des Bundesgesetzes über die Bundesstatistik,
BGBI. Nr. 91/1965 und der Verordnung des Bundesministers
für Land- und Forstwirtschaft vom 12.
November 1982, BGBI. Nr. 559/1982, ist mit Stichtag
3. Juni 1983 eine Bodennutzungserhebung in Verbindung
mit einer Erhebung der land- und forstwirtschaftlichen
Arbeitskräfte und sonstiger Haushaltsangehöriger
durchzuführen.
Auskunftspflichtig sind:
Bewirtschafter (Eigentümer, Besitzer, Pächter, Nutznießer)
oder deren Beauftragte von land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben mit einer Nutzfläche von
mindestens einem Hektar, einschließlich des Waldbesitzes
und des Pachtlandes;
Erwerbsobstbauflächen von mindestens 0.25 ha;