Freitag, 8. Juli 1983
Zu 6.) Beschlußfassung über den Rechnungsabschluß
1982 des Stadtspitales
Die Jahresrechnung 1982 des Stadtspitales
Einnahmen von S 60,559.244,95 und
Ausgaben von S 116,643.587,21, somit mit
einem
S 56,084.342,26
Abgang von
wird genehmigt.
Zu 7.) Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der
Kulturhaus- und Stadthallenges.m.b.H.
Die Stadt Dornbirn erwirbt von Dr. Erich Häm¬
merle dessen Geschäftsanteile an der Dorn¬
birner Kulturhaus- und Stadthallenges.m.b.H.
um den Kaufpreis von S 2.000,.—.
Der Geschäftsanteil des Dr. Erich Hämmerle
entspricht einer voll eingezahlten Stammeinla¬
ge von S 2.000,—.
Durch diesen Ankauf erhöht sich die Stammein¬
lage der Stadt Dornbirn von S 1,998.000,— auf
S 2 Mio.
Zu 8.) Vermietung der Stadthalle und des
Kulturhauses an die Kulturhaus- und
Stadthallenges.m.b.H.
a) Die Stadt Dornbirn verpachtet das Kulturhaus
Dornbirn, einschließlich der Tiefgarage, an
die Dornbirner Kulturhaus- und Stadthallen¬
ges.m.b.H. zur Durchführung von Veranstal¬
tungen auf unbestimmte Zeit.
Als Pachtzins werden 12% der Einnahmen
aus dem Betrieb des Kulturhauses und der
Tiefgarage, mindestens aber S 300.000,— pro
Jahr, wertgesichert, vereinbart.
Im übrigen gelten die Bedingungen gemäß
vorliegendem Pachtvertrag.
b) Die Stadt Dornbirn verpachtet die Stadthalle
Dornbirn, Jahngasse 10 (Bp. 4001), an die
Dornbirner, Kulturhaus- und Stadthallenge¬
sellschaft m.b.H. zur Durchführung von Ver¬
anstaltungen auf unbestimmte Zeit.
Als Pachtzins werden 12% der Einnahmen
aus dem Betrieb der Halle, mindestens aber
S 60.000,— pro Jahr, wertgesichert, und 50%
der Einnahmen aus der Weiterverpachtung
der Kellerräumlichkeiten vereinbart.
Im übrigen gelten die Bedingungen gemäß
vorliegendem Pachtvertrag.
Zu 9.) Dornbirner Messe Ges.m.b.H. - Entbindung von
der Verpflichtung zur Erstellung einer
Mehrzweckhalle
Der Antrag von StV. Rudolf Fischer, diesen
Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und
dem Sport-, dem Wirtschafts- und dem Kultur¬
ausschuß zur Beratung zuzuweisen, erhält mit
10 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit.
In Abänderung der Anlage 2 zum Baurechtsver¬
trag vom 22. 7. 1975 erklärt sich die Stadt
Dornbirn damit einverstanden, daß anstelle der
ursprünglich vorgesehenen Mehrzweckhalle
eine vorwiegend Messezwecken dienende Halle
errichtet wird.
Zu 10.) Vorstellung gegen einen Baubescheld:
Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung
Dem Antrag der Vorstellungswerber Reinhold
Luger und Mag. Ulrich Gabriel, vertreten durch
die Rechtsanwälte Dr. Ernst Hagen und Dr.
Günther Hagen, beide Dornbirn, Goethestraße
Nr. 5, um Zuerkennung der aufschiebenden
Wirkung für ihre Vorstellung vom 21. April 1983
gegen den Berufungsbescheid der Stadtvertre¬
tung der Stadt Dornbirn vom 28. März 1983,
ZI. III-103/Bau/82, III-K-82/885, betreffend die
Baubewilligung für Frau Elfriede Feuerstein,
Dornbirn, Badgasse 18, zum Ausbau des Sta¬
dels und Errichtung einer Gartenmauer auf Bp.
218, KG Dornbirn, wird gem. § 79 Abs. 3 Ge¬
meindegesetz, LGBI. Nr. 45/1965, mangels Voll¬
streckbarkeit des angefochtenen Bescheides
nicht Folge gegeben.
B) Nicht-öffentliche Sitzung:
Anstellungen:
a) Facharzt für Chirurgie:
Dr. Franz Stoss, dzt. wh. in 6175 Völs, Innsbrucker¬
straße 19, wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1984 zum
Gemeindebediensteten ernannt und als Oberarz:
dem Stadtspital Dornbirn zur Dienstleistung zuge¬
wiesen.
b) Facharzt für Augenheilkunde:
Dr. Werner Schreinzer, wh. in Feldkirch-Tisis,
St. Antonius-Straße 8, wird mit Wirkung vom 1. Jän¬
ner. 1984 als Belegarzt für die Augen-Station (dzt.
6 Betten) des Stadtspitales Dornbirn in das Ge¬
meindeangestelltenverhältnis aufgenommen und
zum Gemeindebediensteten ernannt.
c) Planungsingenieur für das Bauamt:
Dipl.-Ing. Markus Aberer, wh. Feldkirch-Tisis, Wolf¬
Huber-Straße 14, wird mit Wirkung vom 1. Oktober
1983 zum Gemeindebediensteten ernannt und als
Diplomingenieur für das neuzuschaffende selbstän¬
dige Aufgabengebiet Raumplanung, Stadtplanung,
Stadtentwicklungsplanung und Ortsbildpflege sowie
aller damit zusammenhängenden notwendigen Ar¬
beiten in das Gemeindeangestelltenverhältnis der
Stadt Dornbirn aufgenommen.
d) Lehrer für die städt. Haushaltungsschule und
Musikschule:
d a) Frl. Elke Essig, wh. Götzis, Kreuzgasse 10, wird
vorbehaltlich des positiven Abschlusses der
Lehramtsprüfung und der gesundheitlichen
Eignung mit Beginn des Schuljahres 1983/84
vorläufig befristet auf 1 Jahr zur Gemeindebe¬
diensteten der Stadt Dornbirn ernannt und als
Lehrerin in das Gemeindeangestelltenverhältnis
(Haushaltungsschule) aufgenommen.