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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1983 (1983)

Freitag, 8. Juli 1983 
Zu 6.) Beschlußfassung über den Rechnungsabschluß 
1982 des Stadtspitales 
Die Jahresrechnung 1982 des Stadtspitales 
Einnahmen von S 60,559.244,95 und 
Ausgaben von S 116,643.587,21, somit mit 
einem 
S 56,084.342,26 
Abgang von 
wird genehmigt. 
Zu 7.) Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der 
Kulturhaus- und Stadthallenges.m.b.H. 
Die Stadt Dornbirn erwirbt von Dr. Erich Häm¬ 
merle dessen Geschäftsanteile an der Dorn¬ 
birner Kulturhaus- und Stadthallenges.m.b.H. 
um den Kaufpreis von S 2.000,.—. 
Der Geschäftsanteil des Dr. Erich Hämmerle 
entspricht einer voll eingezahlten Stammeinla¬ 
ge von S 2.000,—. 
Durch diesen Ankauf erhöht sich die Stammein¬ 
lage der Stadt Dornbirn von S 1,998.000,— auf 
S 2 Mio. 
Zu 8.) Vermietung der Stadthalle und des 
Kulturhauses an die Kulturhaus- und 
Stadthallenges.m.b.H. 
a) Die Stadt Dornbirn verpachtet das Kulturhaus 
Dornbirn, einschließlich der Tiefgarage, an 
die Dornbirner Kulturhaus- und Stadthallen¬ 
ges.m.b.H. zur Durchführung von Veranstal¬ 
tungen auf unbestimmte Zeit. 
Als Pachtzins werden 12% der Einnahmen 
aus dem Betrieb des Kulturhauses und der 
Tiefgarage, mindestens aber S 300.000,— pro 
Jahr, wertgesichert, vereinbart. 
Im übrigen gelten die Bedingungen gemäß 
vorliegendem Pachtvertrag. 
b) Die Stadt Dornbirn verpachtet die Stadthalle 
Dornbirn, Jahngasse 10 (Bp. 4001), an die 
Dornbirner, Kulturhaus- und Stadthallenge¬ 
sellschaft m.b.H. zur Durchführung von Ver¬ 
anstaltungen auf unbestimmte Zeit. 
Als Pachtzins werden 12% der Einnahmen 
aus dem Betrieb der Halle, mindestens aber 
S 60.000,— pro Jahr, wertgesichert, und 50% 
der Einnahmen aus der Weiterverpachtung 
der Kellerräumlichkeiten vereinbart. 
Im übrigen gelten die Bedingungen gemäß 
vorliegendem Pachtvertrag. 
Zu 9.) Dornbirner Messe Ges.m.b.H. - Entbindung von 
der Verpflichtung zur Erstellung einer 
Mehrzweckhalle 
Der Antrag von StV. Rudolf Fischer, diesen 
Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und 
dem Sport-, dem Wirtschafts- und dem Kultur¬ 
ausschuß zur Beratung zuzuweisen, erhält mit 
10 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit. 
In Abänderung der Anlage 2 zum Baurechtsver¬ 
trag vom 22. 7. 1975 erklärt sich die Stadt 
Dornbirn damit einverstanden, daß anstelle der 
ursprünglich vorgesehenen Mehrzweckhalle 
eine vorwiegend Messezwecken dienende Halle 
errichtet wird. 
Zu 10.) Vorstellung gegen einen Baubescheld: 
Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung 
Dem Antrag der Vorstellungswerber Reinhold 
Luger und Mag. Ulrich Gabriel, vertreten durch 
die Rechtsanwälte Dr. Ernst Hagen und Dr. 
Günther Hagen, beide Dornbirn, Goethestraße 
Nr. 5, um Zuerkennung der aufschiebenden 
Wirkung für ihre Vorstellung vom 21. April 1983 
gegen den Berufungsbescheid der Stadtvertre¬ 
tung der Stadt Dornbirn vom 28. März 1983, 
ZI. III-103/Bau/82, III-K-82/885, betreffend die 
Baubewilligung für Frau Elfriede Feuerstein, 
Dornbirn, Badgasse 18, zum Ausbau des Sta¬ 
dels und Errichtung einer Gartenmauer auf Bp. 
218, KG Dornbirn, wird gem. § 79 Abs. 3 Ge¬ 
meindegesetz, LGBI. Nr. 45/1965, mangels Voll¬ 
streckbarkeit des angefochtenen Bescheides 
nicht Folge gegeben. 
B) Nicht-öffentliche Sitzung: 
Anstellungen: 
a) Facharzt für Chirurgie: 
Dr. Franz Stoss, dzt. wh. in 6175 Völs, Innsbrucker¬ 
straße 19, wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1984 zum 
Gemeindebediensteten ernannt und als Oberarz: 
dem Stadtspital Dornbirn zur Dienstleistung zuge¬ 
wiesen. 
b) Facharzt für Augenheilkunde: 
Dr. Werner Schreinzer, wh. in Feldkirch-Tisis, 
St. Antonius-Straße 8, wird mit Wirkung vom 1. Jän¬ 
ner. 1984 als Belegarzt für die Augen-Station (dzt. 
6 Betten) des Stadtspitales Dornbirn in das Ge¬ 
meindeangestelltenverhältnis aufgenommen und 
zum Gemeindebediensteten ernannt. 
c) Planungsingenieur für das Bauamt: 
Dipl.-Ing. Markus Aberer, wh. Feldkirch-Tisis, Wolf¬ 
Huber-Straße 14, wird mit Wirkung vom 1. Oktober 
1983 zum Gemeindebediensteten ernannt und als 
Diplomingenieur für das neuzuschaffende selbstän¬ 
dige Aufgabengebiet Raumplanung, Stadtplanung, 
Stadtentwicklungsplanung und Ortsbildpflege sowie 
aller damit zusammenhängenden notwendigen Ar¬ 
beiten in das Gemeindeangestelltenverhältnis der 
Stadt Dornbirn aufgenommen. 
d) Lehrer für die städt. Haushaltungsschule und 
Musikschule: 
d a) Frl. Elke Essig, wh. Götzis, Kreuzgasse 10, wird 
vorbehaltlich des positiven Abschlusses der 
Lehramtsprüfung und der gesundheitlichen 
Eignung mit Beginn des Schuljahres 1983/84 
vorläufig befristet auf 1 Jahr zur Gemeindebe¬ 
diensteten der Stadt Dornbirn ernannt und als 
Lehrerin in das Gemeindeangestelltenverhältnis 
(Haushaltungsschule) aufgenommen.
	        
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