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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1983 (1983)

Freitag, 22. Juli 1983

KURZBERICHT

über die am 12. Juli 1983 unter dem Vorsitz des Herrn
Bürgermeister Dr. Karl BOHLE abgehaltene 158.
Sitzung des Stadtrates.

1. Die Stadt Dornbirn gewährt verschiedenen Elternvereinen
 bzw. Elternvereinigungen für das Jahr 1983
Beiträge.

2. Nachstehende Lieferungen und Leistungen werden
vergeben:

a) für den städt. Schlachthof die Lieferung von zwei
Hautabziehmaschinen zum Gesamtpreis von Schilling
 69.720,- (excl. MWSt.) sowie die Lieferung
und den Einbau von Trägern um S 9.016,- (excl.
MWSt.) an die Fa. Spettel, Wolfurt;

b) für den Polytechnischen Lehrgang die Lieferung
einer Physik-Grundausstattung zum Preis von
S 239.782,72 (excl. MWSt.) an die Fa. Alois Lorber

GmbH, Wien;

c) für das Schuljahr 1983/84 die Lieferung von Ö¬Schulheften
 zum Gesamtpreis von S 81.151,72 an
die Fa. Binder, Dornbirn;

d) für den Neubau des Stadtspitales (Pädiatrie) in
Abänderung des Stadtratbeschlusses vom 12. 4.
1983 die Überwachungseinheiten und die Lieferung
 eines transkutanen 02-Meßgerätes um
S 523.480,- excl. MWSt. an die Fa. Assman-Elektronik,
 Feldkirch.

3. Ab dem Schuljahr 1982/83 wird bis auf weiteres den
Lehrlingen der Stadtmusik Dornbirn, der Musikgesellschaft
 Dornbirn-Hatlerdorf, der Stadtkapelle
Haselstauden und des Musikvereines Rohrbach auf
das Schulgeld der Musikschule eine Ermäßigung
von 50% und den Lehrlingen der Blasmusik des
Bundesgymnasiums eine Ermäßigung von 75% gewährt.


4. An verschiedene Schüler werden für das Schuljahr
1982/83 Ermäßigungen auf die Musikschulgebühren
gewährt.

5. Die Stadt Dornbirn übernimmt für die Neueindekkung
 des Daches der Alpe Gunzmoos mit Eternit
anstelle der zu gewährenden Naturalleistung (Holzservitut)
 Kosten der Dacheindeckung bis zu einem
festgesetzten Höchstbetrag unter Bedingungen.

Betr.: Dorfplatz Oberdorf,
Erlassung einer Kurzparkzone.

VERORDNUNG

Gemäß § 43 Abs. (1) lit. b) Ziff. 1 StVO. 1960 ergeht auf
Beschluß des Stadtrates vom 8. 6. 1983 zur Wahrung
der Ordnung des ruhenden Verkehrs folgende Anordnung:


Für die neugeschaffenen Parkplätze beim Dorfplatz
Oberdorf an der Kirchgasse wird eine Kurzparkzone
täglich für die Zeit von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis
18.00 Uhr errichtet. Nach § 25 StVO. 1960 wird die
Kurzparkdauer auf 90 Minuten festgesetzt.

Diese Verordnung ist mit den Verbots- und Beschränkungszeichen
 nach § 52 Ziff. 13d und 13e StVO. 1960
sowie mit den Zusatztafeln für die angeführte Zeitbeschränkung
 kundzumachen.

Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle

AUSGEHOBEN

Geschäftszahl E 4285/83

VERSTEIGERUNGSEDIKT

Am 28. Juli 1983, 8.00 Uhr, werden in 6850 Dornbirn,
Beckenhag, bei Peter Steger, folgende Gegenstände
öffentlich versteigert:

1 PKW Marke Peugeot 604, Bj. 1977

Mit der Aufforderung zum Bieten wird erst eine halbe
Stunde nach dem vorstehend angeordneten Termin
begonnen; während dieser Zeit können die Gegenstände
 besichtigt werden.

Bezirksgericht Dornbirn
Abt. 2, am 6.3. 1983

Geschäftszahl E 720/83

VERSTEIGERUNGSEDIKT

Am 28. Juli 1983, 13.00 Uhr, werden in 6850 Dornbirn,
Am Änger, bei Fischer Peter, folgende Gegenstände
öffentlich versteigert:

1PKW Marke BMW 3.0 SI, Bj. 1973, V 184.541

Mit der Aufforderung zum Bieten wird erst eine halbe
Stunde nach dem vorstehend angeordneten Termin
begonnen; während dieser Zeit können die Gegen
stände besichtigt werden.

Bezirksgericht Dornbirn
Abt. 2, am 17. 6. 1983
            
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