b) für den Neubau eines Geräteschuppens auf Gp.
4984/4 des Josef und der Ludwina Inama, Dorn¬
birn, Haslachgasse 36, im Sinne von verringerten
Abständen:
1. gegenüber der Gp. 5557 bis auf 1.70 m statt
3.00 m (Wohlgenannt),
2. gegenüber der Gp. 4982 bis auf 1.50 m statt
3.00 m (M. Rusch);
c) für die Erstellung eines überdachten Sitzplatzes
auf die bestehende Garage beim Hause Nach¬
bauerstraße 37 auf Gp. 8335/4 der Herlinde Diet¬
rich, Nachbauerstraße 37, Dornbirn, im Sinne von
verringerten Abständen:
1. gegenüber der Gp. 8341/1 (Anton Hämmerle)
bis auf 0.00 m (Bestand),
2. gegenüber der Gp. 8347/2 (VOGEWOSI) bis
auf 0.00 m (wie Bestand);
d) für den Zubau einer Gartenlaube bei der beste¬
henden Garage auf Gp. 9037/20 durch Johann
Scheiderbauer, Unterer Porst 30, im Sinne von
totalen Abstandsnachsichten gegenüber den
Gpn. 9037/21 (Krepl Franz) und 9037/22 (Bohle
Artur);
e) für den Zubau einer Doppelgarage beim Hause
Wiesenrain 22a durch Helmut Zwerger auf Gp.
2097/2 im Sinne eines verringerten Abstandes
bis auf 1.20 m gegenüber der Gp. 2097/3;
f) für den Neubau eines Wohnhauses auf Gp.
9106/2 durch Manfred Rhomberg, Schützen¬
straße 5, Dornbirn, gegenüber der Gp. 9105/2
im Sinne eines verringerten Abstandes bis auf
2.00 m zur Grundgrenze.
12. Nachstehende Ausnahmegenehmigungen von § 36
des Straßengesetzes werden erteilt:
a) für den Zubau eines überdachten Einganges auf
Bp. 2232 (Moosmahdstraße) durch die Fa. Sieg¬
fried Klien, Schlüsseldienst, Moosmahdstraße 3,
Dornbirn, im Sinne von verringerten Abständen:
1. gegenüber der Moosmahdstraße bis zu einem
Abstande von 3 m;
2. gegenüber dem PW. 6625/8 bis zu einem Ab¬
stande von 2.5 m;
b) für den Neubau von 2 Einfamilienhäusern des
Markus und des Christoph Lerch auf den Gpn.
1267/1 und ./6 im Sinne von verringerten Ab¬
ständen bis auf 3.00 m zur neu ausgebauten Mil¬
löckergasse im Bereich der Garagen;
c) für den Anbau eines Flugdaches an die Service¬
halle durch die Fa. Esso-Austria AG, 1040 Wien,
Argentinierstraße 23, auf Gp. 6535/2 (Markt¬
straße) im Sinne einer totalen Abstandsnachsicht
zur Schulgasse.
13. Für ein Bauvorhaben auf Gp. 8376/3 (Dr. Anton
Schneiderstraße) werden nachstehende Baugrund¬
lagen wie folgt festgelegt:
a) die Höhenlage für das Erdgeschoß mit max. 0.50
Meter über dem bestehenden Gehsteig,
b) die Baumassenzahl mit höchstens 450,
c) die Gebäudehöhe mit max. 9 m über dem be¬
stehenden Gehsteig und
Freitag, 29. Juli 1983
d) pro 70-180 m2 Bruttogeschoßfläche 1 Abstell¬
platz.
14. Die Stadt Dornbirn stimmt zu, daß zur Weiterfüh¬
rung des Gastbetriebes auf dem Bödele aus dem
Besitz der Alpenhotel Bödele Ges.m.b.H. nachste¬
hende Liegenschaften an Traudel Keckeis, Dorn¬
birn, Spinnergasse, unter Bedingungen veräußert
werden:
Bp. 507 — Hotel mit 501 m'
Gp. 2657/4 — Weide mit 2.109 m2 und aus
Gp. 2659/2 ein noch zu vermessendes Teilstück
von ca. 1130 m
Bp. 595 - Wohnhaus Maili mit 69 m’ und aus der
Gp. 2657/5 ein noch zu vermessendes Teilstück
von ca. 470 m’.
15. Thomas Müller, wh. Dornbirn, Fliederweg 31, wird
unter Anwendung von § 54 Abs. 3 GG mit Wirkung
vom 1. September 1983 zum Gemeindebedienste¬
ten ernannt und in das Gemeindeangestelltenver¬
hältnis der Stadt Dornbirn aufgenommen. Thomas
Müller wird als Techniker dem Stadtbauamt zur
Dienstleistung zugewiesen.
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn bringt für den Ausbau von Jugend¬
freizeiträumen im ersten Obergeschoß der Stadthalle
nachfolgende Arbeiten öffentlich zur Ausschreibung:
a) Fließestrich
b) Parkettböden
Die Ausschreibungsunterlagen können ab Freitag, den
30. Juli 1983 im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 8, abgeholt
werden und sind bis spätestens am Dienstag, den 9. 8.
1983, 10.00 Uhr, in verschlossenem Umschlag mit der
entsprechenden Öffertbezeichnung wieder im Stadt¬
bauamt abzugeben.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn schreibt für eine Dachreparatur
beim städtischen Bauhof die
Dachdeckerarbelten
öffentlich zur Anbotstellung aus.
Die Angebotsunterlagen können ab sofort im Büro des
städt. Bauhofes, Gütlestraße, abgeholt werden, wo
sich jeder Interessent auch über die örtlichen und be¬
trieblichen Gegebenheiten der Baustelle informieren
kann.
Die Angebote sind ordnungsgemäß verschlossen und
mit der Angebotsbezeichnung versehen bis spätestens
Freitag, den 12. August 1983, 11.00 Uhr, im Amt der
Stadt Dornbirn (Stadtbauamt Dornbirn, Ulmerhoch¬
haus, 5. Stock, Vorzimmer) einzureichen. Die öffent¬
liche Angebotseröffnung findet anschließend statt.
Die Offertstellung wird nicht honoriert.
Die Stadt Dornbirn behält sich freie Wahl unter den
Anbotstellern vor.
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle