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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1983 (1983)

Freitag, 23. September 1983 
Braunviehstieren statt. Diese werden durch die bel de 
Schätzwert: S 950.000,— 
Landwirtschaftskammer für Vorarlberg gebildete Kò.“ 
Geringstes Gebot: S 475.000,- 
kommission vorgenommen. 
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen 
würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor 
Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, 
Der Körkommission sind vorzuführen: 
widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen 
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht 
1. Alle ungekörten Jungstiere, die zur Zuchtverwen¬ 
mehr geltend gemacht werden könnten. 
dung vorgesehen sind. 
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an de 
Amtstafel des Gerichtes verwiesen. 
2. Alle bereits einmal gekörten Zuchtstiere jeder Al¬ 
terskategorie mit Ausnahme der im Frühjahr in den 
Bezirksgericht Dornbirn, am 13. 9. 1983 
Klassen la bis Ilb prämiierten und gekörten Herde¬ 
buchstiere, sofern sie in den Besitz eines gültigen 
Körscheines für die Zuchtperiode 1983/84 kommen 
sollen. 
RAYONS-ZUCHTSTIERHALTUNG 1983/84 
Um einen geschlossenen Überblick über das gesamte 
vorhandene Jungstiermaterial zu erhalten, ist es er¬ 
Die Viehbesitzer der einzelnen Rayons werden zu den 
forderlich, daß auch die nach dem 10. Jänner 1983 ge 
am Dienstag, dem 27. September 1983 jeweils 20 Uhr 
borenen Jungstiere, falls sie für eine Zuchtverwen¬ 
stattfindenden Versammlungen zur Vergabe der 
dung in der kommenden Zuchtperiode in Betracht 
Zuchtstiere für die Zuchtperiode 1983/84 einberufen. 
kommen könnten, zum Vormerk vorgeführt werden. 
Vertreter der Stadt 
Rayon Versammlungsort 
als Versammlungsleiter 
Für alle Stiere sind vorzuweisen: 
1/II Rayon 1/Markt und II/Dorferberg wurden mit Stadtrat-Beschl. 
vom 29. 11. 1977 aufgelassen. 
Rayon III/Kehlen wurde mit Stadtrat-Beschl. vom 3. 9. 1974 
Abstammungs- und Leistungsnachweis, unterfertigte 
aufgelassen. 
Alperklärung (für Jungstiere). 
IV Gasthaus Schiffle, 
Georg Mayer, Im Winkel 21 
Mühlebach 
Gasthof Krone II 
Die Tierbesitzer werden ausdrücklich darauf aufmerk¬ 
Anton Ilg, Hatlerstraße 66 
Hatlerstraße 2 
sam gemacht, daß bei Stieren mit „verdeckten Män¬ 
Die Zuchtstierhaltung für den Rayon VI/Ebnit besorgt der 
geln“, die von der Körkommission übersehen und vom 
Viehzuchtverein Ebnit. 
Besitzer verschwiegen werden, der Besitzer verant¬ 
VII Rayon VII/Oberdorf wurde mit Beschluß der Gemeindever¬ 
tretung vom 6. 10. 1948 aufgelassen. 
wortlich ist. 
VIII Im Hause der Gebrüder 
Schwendinger, Fußenegg 1 Paul Wohlgenannt, Fußenegg 5 
Die Zuchtstierhaltung für den Rayon IX/Kehlegg besorgt der 
Die Landwirtschaftskammer hat eine Haftpflichtver¬ 
Viehzuchtverein Kehlegg. 
sicherung abgeschlossen, durch die dritte Personen 
Im Hause der Fam. Klocker, 
gegen Personen- und Sachschäden (ausgenommen Josef Klocker, Watzenegg 18 
Watzenegg 18 
die Ausstellungs- und Bewertungsplätze, deren Ein¬ 
Gasthof Hirschen, 
Gerold Türtscher, Stiglingen 6 
richtung und Umzäunung), welche von den zu diesen 
Haselstauden 
Martin Kaufmann, Hof 1 
Veranstaltungen aufgetriebenen Tieren verursacht XII Gasthaus Stern, Kreuzen 
Josef Marte, Adelsgehr 7 
werden, versichert sind. Gleichzeitig gewährt die Ver¬ 
XIII Gasthaus Rose, Winsau 
XIV Gasthaus Schorengarten, sicherung die erforderliche Rechtshilfe. 
Herbert Zumtobel, Achmähder 15 
Millöckergasse 6 
Diese Haftpflichtversicherung bietet keine Deckung für 
Die Landwirte werden höflich ersucht, durch die voll¬ 
Schäden, die an den zu diesen Veranstaltungen auf¬ 
zählige Teilnahme an den Viehhalterversammlungen 
getriebenen Tieren auftreten. ihr Interesse an einer geordneten Zuchtstierhaltung zu 
bekunden. 
Zur besseren Überprüfung der Vatertierhaltung (der 
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle 
Verwendung der Stiere zur Zucht) sind für alle gekör¬ 
ten Stiere die vom Vorarlberger Braunviehzuchtver¬ 
band aufgelegten Sprungscheinhefte, als Sprunglisten 
zu führen. 
KÖRUNG VON BRAUNVIEHSTIEREN 
Diese Anordnung wurde getroffen, um Überprüfungen 
der Vatertierhaltung, die nach den Bestimmungen des 
(Hauptkörung) 
Tierzuchtgesetzes oder im Zuge der Deckseuchenbe¬ 
kämpfung erforderlich ist, zu erleichtern. Zudem ver¬ 
Auf Grund § 3, Tierzuchtgesetz, LGBI. Nr. 3/1983, fin¬ 
langen die Importländer ausnahmslos für alle träch¬ 
den am Mittwoch, 5. Oktober 1983 um 10 Uhr in Dorn¬ 
birn, Viehmarktplatz Schorenhof, die Körungen von tigen Importtiere Belegscheine.
	        
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