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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1983 (1983)

Freitag, 2. Dezember 1983

Betr.: Verkehrsmaßnahmen am Tag der offenen Tür

anläßlich der Krankenhauseröffnung.

VERORDNUNG

Gemäß § 43 Abs. (1) lit. b) Ziff. 1 StVO. 1960 wird zur
Bewältigung des Besucherverkehrs aus Anlaß der
Krankenhauseröffnung am Samstag, den 4. Dezembe
1983, von 13.30 bis 18.30 Uhr und am Sonntag von 8.30
bis 19.30 Uhr angeordnet:

1. Für die Birngasse und die Bogengasse im Bereich
Lustenauerstraße bis Hanggasse wird ein beidseitiges
 Halteverbot und auf der Bäumlegasse im Bereich
 von der Lustenauerstraße bis zur Raiffeisenstraße
 auf der Westseite ein Halte- und Parkverbot
erlassen.

2. Die Birngasse und Bogengasse werden in Richtung
Hatlerstraße als Einbahn geführt und bei beiden
Straßen ist ab der Kreuzung Hanggasse die Einfahrt
verboten.

3. Die Hinterachmühlerstraße wird in östlicher Richtung
 als Einbahn geführt und ab der Einmündung
Oberer Kirchweg ist die Einfahrt in diese Straße verboten.


Diese Verordnung ist mit den Verbots- und Beschränkungszeichen
 nach § 52 Ziff. 13b mit den Zusatztafeln
„Anfang“ und „Ende“ sowie mit den Verkehrszeichen
nach § 52 Ziff. 2 und mit dem Hinweiszeichen nach § 53
Ziff. 10 StVO. 1960 kundzumachen.

Der Bürgermeister: i. V. Rudolf Sohm

Festgestellte Wochenmarktpreise in Dornbirn

vom 26. November 1983

(Die Preise beziehen sich, sofern nicht anders angegeben,
 auf 1 kg)

Gemüse:

Blattkohl 14,—, Blaukraut 10,—, Blumenkohl (Stück)
16,—, Bohnen (grüne) 36,-, Chinesenkohl 12,—, Eissalat
 (Stück) 9,—, Endiviensalat (Stück) 8,— bis 10,—,
Gurken 14,—, Kartoffel 8,—, Kohlrabi (Stk.) 10,—, Kopfsalat
 (Stück) 9,—, Kren 80,—, Lauch 30,—, Paprika grün
(Stück) 22,—, Petersilienkraut (Bund) 3,—, Randig gekocht
 16,—, Rettich 10,—, Sauerkraut 14,—, Schnittlauch
(Bund) 3,-, Sellerie 20,—, Spinat 24,— bis 30,—, Tomaten
 20,-, Weiße Rüben 26,—, Weißkraut 8,—, Zwiebel
10.—.

Obst:
Apfel (Kl. Extra) 18,—, Apfel (Kl. 1) 10,—, Apfel (Wirtschaftsobst)
 6,—, Birnen (Kl. Extra) 15,—, Birnen (Kl. 1)
10,—, Mandarinen (Kl. 1) 18,—, Nüsse 50,—, Orangen
(Kl. 1) 20,—, Trauben (Kl. 1) 25,—, Zitronen (Kl. 1) 3,—.

Verschiedene Waren:
Teebutter 85,—, Tafelbutter 78,—, Butterschmalz 88,—,
Bergkäse 120,—, Butterkäse 90,—, Edamer 90,—, Emmentaler
 120,-, Geißkäse (Stück) 10,-, Gorgonzola
110,-, Mischling 105,—, Sauerkäse 88,-, Scharfzieger
65.—, Tilsiter 100,-, Vollmilchtopfen 42,—, Eier (Kl. 1)
2,50, Eier (Kl. II) 2,30, Eier (Kl. III) 1,80, Honig 110,—,
Bauern-Rauchspeck 110,-, Bauernselchfleisch 150,—
Rauchfleisch 100,-, Bauern-Rauchschopf 150,—, Hamburgerspeck
 100,-, Braunschweiger 65,-, Landjäger
13.—.

Betr.: Verkehrsmaßnahmen aus Anlaß des
Nikolausmarktes 1983.

VERORDNUNG

Zur reibungslosen Abwicklung des Nikolausmarktes,
der im Bereich der Bahnhofstraße statfindet, werden
gemäß § 43 Abs. (1) lit. b) Ziff. 1 StVO. 1960 folgende
Verkehrsmaßnahmen angeordnet:

1. Die Bahnhofstraße wird ab Marktplatz bis zur Kreuzung
 Moosmahdstraße, die Schulgasse zwischen
Einmündung Klostergasse und Mozartstraße, sowie
die Pfarrgasse ab Kreuzung Sala in der Zeit vom
5. 12. 1983 ab 13.00 Uhr bis 6. 12. 1983, 24.00 Uhr,
für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Die
Umleitung des Verkehrs in Richtung Bahnhof erfolgt
über die Riedgasse — Klostergasse. Der Verkehr
aus Richtung Bahnhof wird über die Moosmahdstraße
 umgeleitet.

2. Die Mozartstraße zwischen Einmündung Schulgasse
und Moosmahdstraße und die Straße Sala von der
Pfarrgasse bis Mozartstraße werden zu Einbahnstraßen
 erklärt — und zwar die Mozartstraße in der
gebotenen Fahrtrichtung Schulgasse — Moosmahdstraße
 und die Straße Sala von der Pfarrgasse in
Richtung Mozartstraße.

Diese Verordnung ist unter
Punkt 1. mit den Verbotszeichen nach § 52 Ziff. 1 und

den Hinweiszeichen nach § 53 Ziff. 16b StVO.
1960, unter

Punkt 2. mit den Verbotszeichen nach § 52 Ziff. 2 und

Ziff. 3a sowie den Hinweiszeichen nach § 53
Ziff. 10 StVO. 1960

kundzumachen.

Der Bürgermeister: i. V. Rudolf Sohm

Fund- und Verlustausweis der Städt. Sicherheitswache

Gefunden:

Schlüsselbunde mit und ohne Anhänger, Damenräder
der Marken KTM, Silberpfeil, Mars, Olympic, Herrenräder
 der Marken Puch-Clubman, KTM, Puch-Sprint,
Pinarello, ein Damen-Morgenmantel, eine goldene Damenarmbanduhr,
 eine braune Geldtasche mit Bargeld
und Papieren.

Vom Hallenbad:
Badehauben, Badehosen, Schwimmflügel- und -reifen,
ein Nylonsack mit Badesachen, ein Badetuch, Seifendosen,
 eine Bürste, ein Trikot, eine Mütze, ein Schal,
ein Paar Sandalen, ein Schirm.

Verloren:
Eine schwarze Geldtasche mit ca. S 750,- und Papieren,
 eine braune Geldtasche mit ca. S 1.000,—, eine
weinrote Geldtasche mit ca. S 1.300,—, 1 Stickrahmen
aus Holz, eine weinrote Geldtasche mit ca. S 500,—
und Bankunterlagen, eine Perlenkette, eine Damenarmbanduhr,
 ein Scheck über S 12.000,—.

Entflogen: Zwei Fasane (418).
            
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