KUNDMACHUNG
über nicht für dringlich erklärte Gesetzesbeschlüsse
des Vorarlberger Landtages.
Der Vorarlberger Landtag hat am 16. November 1985
nachstehende Gesetzesbeschlüsse gefaßt:
1. Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulgesetze:
2. Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungs¬
gesetzes
3. Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorgani¬
sationsgesetzes
4. Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes
5. Gesetz über eine Änderung des Abgabenverfahrens¬
gesetzes
Diese Beschlüsse wurden nicht für dringlich erklärt.
Gemäß Art. 26 der Landesverfassung unterliegen sie
daher der Volksabstimmung, wenn eine solche binnen
6 Wochen nach obigem Tage, d. i. bis 28. Dezembe
1983, u. a. unterschriftlich von wenigstens 10.000 Land¬
tagswählern, deren Wahlrecht gemeindeamtlich be¬
glaubigt ist, verlangt wird.
Der Text des Gesetzesbeschlusses wird zu diesem
Zwecke vom Tage der Verlautbarung an bis einschlie߬
lich 28. Dezember 1983 während der für den Parteien¬
verkehr bestimmten Amtsstunden, d. i. von 7.30—12.00
Uhr sowie außerdem jeweils von 14.00—17.00 Uhr im
Zimmer 30 des neuen Rathauses, I. Stock, zur öffent¬
lichen Einsichtnahme aufgelegt.
Personen, die eine Volksabstimmung wünschen, kön¬
nen sich dortselbst in eine Liste eintragen.
Der Bürgermeister: i. V. Rudolf Sohm
Betrifft: B 204, L. 42 in Dornbirn;
Straßensperre bzw. Halte- und Parkverbot aus
Anlaß des „Tages oder offenen Tür“ zur
Eröffnung des Krankenhauses der Stadt
Dornbirn
VERORDNUNG
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 StVO. 1960 wird
angeordnet:
1. Auf der B 204 und der L 42 in Dornbirn wird das
Fahren in Fahrtrichtung Östen am 3. Dezember 1983
in der Zeit von 13.00 bis 18.30 Uhr und am 4. Dezem
ber 1983 in der Zeit von 8.30 bis 18.30 Uhr im
Bereiche zwischen der Einmündung der Raiffeisen¬
straße und der B 190 (Verkehr auf der B 204) bzw.
im Bereiche zwischen der Brückengasse und der
B 204 (für den Verkehr auf der L 42) verboten
während der zuvor angeführten Zeiten ist jedoch
den Bussen des Kraftwagendienstes der ÖBB auf
der B 204 das Fahren bis auf Höhe der Einmündung
der Bäumlegasse in die B 204 gestattet.
2. Weiters wird im Zuge der B 204 und der L 42 wäh¬
rend der zuvor angeführten Zeiten im Bereiche
zwischen der Kreuzung mit der Raiffeisenstraße und
Freitag, 2. Dezember 1983
der B 190 (Verkehr auf der B 204) und zwischen der
Einmündung der Brückengasse und der B 204 (Ver¬
kehr auf der L 42) jeweils auf der nördlichen Fahr¬
bahnseite das Halten und Parken verboten; auf de
B 204 wird zudem während der zuvor angeführten
Zeiten auch auf der südlichen Fahrbahnseite im
Bereiche zwischen der Einmündung der Hanggasse
und der Bogengasse das Halten und Parken verbo¬
ten.
Die Umleitung des Straßenverkehrs erfolgt für den
Verkehr auf der B 204 über die Raiffeisenstraße bzw.
die Brückengasse, für den Verkehr auf der L 42 über
die Brückengasse.
Punkt 1 dieser Verordnung ist mittels Vorschriftszei¬
chen nach § 52 Z. 2 StVO. 1960 „Einfahrt verboten
kundzumachen, auf die Umleitungsstrecke ist mittels
Hinweiszeichen nach § 53 Z. 16a StVO. 1960 „Voran¬
kündigung einer Umleitung“ hinzuweisen; Punkt 2
dieser Verordnung ist mittels Vorschriftszeichen nach
§ 52 Z. 13b StVO. 1960 „Halten und Parken verboten
kundzumachen.
Der Bezirkshauptmann: Dr. Ludescher
SONN- UND FEIERTAGSDIENST
Beginn: Samstag, den 3. Dezember 1983, 7.00 Uhr
bis Montag, den 5. Dezember 1983, 7.00 Uhr
Dr. Mäser Hanno, Kreuzgasse 13, Telefon 61508
Beginn: Mittwoch, den 7. Dezember 1983, 19.00 Uhr
bis Freitag, den 9. Dezember 1983, 7.00 Uhr
Dr. Zoppel Werner, Mozartstraße 14, Telefon 63266
Salvatorapotheke, Marktstraße 52, Telefon 62428
Während des Sonntagsdienstes ist die Ordination
jeweils zwischen 10.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen
17.00 und 18.00 Uhr geöffnet.
Apotheken-Nachtdienst:
Salvatorapotheke, Marktstraße 52, Telefon 62428
Ärztlicher Werktag-Nachtdienst in Dornbirn
Bitte nehmen Sie den ärztlichen Nachtdienst aus¬
schließlich bel dringenden Notfällen in Anspruch!
Wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist, können Sie
über die Tel. Nr. (05572) 62200 (Stadtpolizei) jeweils
ab 19 Uhr den Namen des Arztes erfragen, der in der
betreffenden Nacht Bereitschaftsdienst hat.
Freiwilliger zahnärztlicher Sonn- und Feiertagsdienst
jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr
3./4. Dezember 1983
Dr. Allhoff Christian, Wolfurt, Kirchstraße 2a
Dr. Wiadika Peter, Dornbirn, Klaudiastraße 6
Dr. Seebacher Peter, Feldkirch, Leonhardsplatz 6
Dr. Simma Merbod, Schruns, Silvrettastraße 3
8. Dezember 1983 (Maria Empfängnis)
Dr. Huemer Peter, Wolfurt, Lauteracherstraße 3
Dentist Angel Julius, Lustenau, Rheindorferstraße 4
Dr. Wielath Günther, Feldkirch, Neustadt 11
Dentist Türtscher Franz, Bludenz, Sägeweg 1/III