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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1983 (1983)

KUNDMACHUNG 
über nicht für dringlich erklärte Gesetzesbeschlüsse 
des Vorarlberger Landtages. 
Der Vorarlberger Landtag hat am 16. November 1985 
nachstehende Gesetzesbeschlüsse gefaßt: 
1. Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulgesetze: 
2. Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungs¬ 
gesetzes 
3. Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorgani¬ 
sationsgesetzes 
4. Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes 
5. Gesetz über eine Änderung des Abgabenverfahrens¬ 
gesetzes 
Diese Beschlüsse wurden nicht für dringlich erklärt. 
Gemäß Art. 26 der Landesverfassung unterliegen sie 
daher der Volksabstimmung, wenn eine solche binnen 
6 Wochen nach obigem Tage, d. i. bis 28. Dezembe 
1983, u. a. unterschriftlich von wenigstens 10.000 Land¬ 
tagswählern, deren Wahlrecht gemeindeamtlich be¬ 
glaubigt ist, verlangt wird. 
Der Text des Gesetzesbeschlusses wird zu diesem 
Zwecke vom Tage der Verlautbarung an bis einschlie߬ 
lich 28. Dezember 1983 während der für den Parteien¬ 
verkehr bestimmten Amtsstunden, d. i. von 7.30—12.00 
Uhr sowie außerdem jeweils von 14.00—17.00 Uhr im 
Zimmer 30 des neuen Rathauses, I. Stock, zur öffent¬ 
lichen Einsichtnahme aufgelegt. 
Personen, die eine Volksabstimmung wünschen, kön¬ 
nen sich dortselbst in eine Liste eintragen. 
Der Bürgermeister: i. V. Rudolf Sohm 
Betrifft: B 204, L. 42 in Dornbirn; 
Straßensperre bzw. Halte- und Parkverbot aus 
Anlaß des „Tages oder offenen Tür“ zur 
Eröffnung des Krankenhauses der Stadt 
Dornbirn 
VERORDNUNG 
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 StVO. 1960 wird 
angeordnet: 
1. Auf der B 204 und der L 42 in Dornbirn wird das 
Fahren in Fahrtrichtung Östen am 3. Dezember 1983 
in der Zeit von 13.00 bis 18.30 Uhr und am 4. Dezem 
ber 1983 in der Zeit von 8.30 bis 18.30 Uhr im 
Bereiche zwischen der Einmündung der Raiffeisen¬ 
straße und der B 190 (Verkehr auf der B 204) bzw. 
im Bereiche zwischen der Brückengasse und der 
B 204 (für den Verkehr auf der L 42) verboten 
während der zuvor angeführten Zeiten ist jedoch 
den Bussen des Kraftwagendienstes der ÖBB auf 
der B 204 das Fahren bis auf Höhe der Einmündung 
der Bäumlegasse in die B 204 gestattet. 
2. Weiters wird im Zuge der B 204 und der L 42 wäh¬ 
rend der zuvor angeführten Zeiten im Bereiche 
zwischen der Kreuzung mit der Raiffeisenstraße und 
Freitag, 2. Dezember 1983 
der B 190 (Verkehr auf der B 204) und zwischen der 
Einmündung der Brückengasse und der B 204 (Ver¬ 
kehr auf der L 42) jeweils auf der nördlichen Fahr¬ 
bahnseite das Halten und Parken verboten; auf de 
B 204 wird zudem während der zuvor angeführten 
Zeiten auch auf der südlichen Fahrbahnseite im 
Bereiche zwischen der Einmündung der Hanggasse 
und der Bogengasse das Halten und Parken verbo¬ 
ten. 
Die Umleitung des Straßenverkehrs erfolgt für den 
Verkehr auf der B 204 über die Raiffeisenstraße bzw. 
die Brückengasse, für den Verkehr auf der L 42 über 
die Brückengasse. 
Punkt 1 dieser Verordnung ist mittels Vorschriftszei¬ 
chen nach § 52 Z. 2 StVO. 1960 „Einfahrt verboten 
kundzumachen, auf die Umleitungsstrecke ist mittels 
Hinweiszeichen nach § 53 Z. 16a StVO. 1960 „Voran¬ 
kündigung einer Umleitung“ hinzuweisen; Punkt 2 
dieser Verordnung ist mittels Vorschriftszeichen nach 
§ 52 Z. 13b StVO. 1960 „Halten und Parken verboten 
kundzumachen. 
Der Bezirkshauptmann: Dr. Ludescher 
SONN- UND FEIERTAGSDIENST 
Beginn: Samstag, den 3. Dezember 1983, 7.00 Uhr 
bis Montag, den 5. Dezember 1983, 7.00 Uhr 
Dr. Mäser Hanno, Kreuzgasse 13, Telefon 61508 
Beginn: Mittwoch, den 7. Dezember 1983, 19.00 Uhr 
bis Freitag, den 9. Dezember 1983, 7.00 Uhr 
Dr. Zoppel Werner, Mozartstraße 14, Telefon 63266 
Salvatorapotheke, Marktstraße 52, Telefon 62428 
Während des Sonntagsdienstes ist die Ordination 
jeweils zwischen 10.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 
17.00 und 18.00 Uhr geöffnet. 
Apotheken-Nachtdienst: 
Salvatorapotheke, Marktstraße 52, Telefon 62428 
Ärztlicher Werktag-Nachtdienst in Dornbirn 
Bitte nehmen Sie den ärztlichen Nachtdienst aus¬ 
schließlich bel dringenden Notfällen in Anspruch! 
Wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist, können Sie 
über die Tel. Nr. (05572) 62200 (Stadtpolizei) jeweils 
ab 19 Uhr den Namen des Arztes erfragen, der in der 
betreffenden Nacht Bereitschaftsdienst hat. 
Freiwilliger zahnärztlicher Sonn- und Feiertagsdienst 
jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr 
3./4. Dezember 1983 
Dr. Allhoff Christian, Wolfurt, Kirchstraße 2a 
Dr. Wiadika Peter, Dornbirn, Klaudiastraße 6 
Dr. Seebacher Peter, Feldkirch, Leonhardsplatz 6 
Dr. Simma Merbod, Schruns, Silvrettastraße 3 
8. Dezember 1983 (Maria Empfängnis) 
Dr. Huemer Peter, Wolfurt, Lauteracherstraße 3 
Dentist Angel Julius, Lustenau, Rheindorferstraße 4 
Dr. Wielath Günther, Feldkirch, Neustadt 11 
Dentist Türtscher Franz, Bludenz, Sägeweg 1/III
	        
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