PRÄMIIERUNG UND KÖRUNG
BRAUNVIEH-HERDEBUCHSTIERE 1983
Die Prämiierungen, Körungen und HB-Bewertungen
der Braunvieh-Herdebuchstiere werden in Dornbirn
am Montag, den 28. März 1983, 10 Uhr, auf dem Viehmarktplatz
Schorenhof durchgeführt.
Alle für den Bereich des Landes Vorarlberg gekörten
Zuchtstiere, für welche mindestens die Belegung von
zehn weiblichen Tieren nachgewiesen wird, können
aufgetrieben werden.
Zum Auftrieb verpflichtet sind:
Alle Herdebuchstiere der Braunviehzuchtvereine, -genossenschaften
und Einzelzüchter.
Alle Zuchtstiere, für welche im Frühjahr 1982 eine Subventionierung
in Aussicht gestellt wurde (Haltebeihilfe,
Sömmerung auf einer Kammeralpe). Subventionsstiere,
welche vor diesen Terminen ausgeschieden wurden,
sind bei der Landwirtschaftskammer, Abteilung
Tierzucht, unter Angabe des Grundes und der Zahl
der in dieser Periode erfolgten Belegungen zu melden.
Für jeden aufgetriebenen Zuchtstier ist die Vorlage
der nachsthenden Papiere unerläßlich:
a) Abstammungs- und Leistungsnachweis. Fehlende
Daten sind rechtzeitig vom Zuchtverband ergänzen
zu lassen.
b) Belegscheinheft für die Sprungperiode 1982/83. In
den Belegscheinheften müssen alle Belegungen
(Erst- und Nachsprünge) des betreffenden Stieres
und eine Ohrmarkennummer der belegten Tiere
(Lebensnummer) angeführt sein.
Belegscheinhefte ohne vollständige Angaben sind für
die Bewertung nicht verwendbar.
Die Zuchtstiere werden bei der Prämiierung nach Altersklassen
eingeteilt und innerhalb jeder Altersgruppe
in sechs Klassen gereiht und prämiiert.
Für prämiierte Stiere wird, außer einer Prämientafel,
eine Geldprämie ausbezahlt und zwar für
Stiere mit drei oder mehr Sprungperioden in den
ZWK la, 1b
S 200,—
ZWK lla, llb
S 150,—
ZWK in
S 100,—
Stiere mit zwei Sprungperioden
ZWK 1b
S 150,—
ZWK lla, ilb
S 100,—
ZWK III
S 50,—
Stiere mit einer Sprungperiode
ZWK 1b
S 100,-ZWK
Ila, llb
S 70,—
ZWK In
S 50,—
Bei der Bewertung werden neben Typ und Form die
Zuchtleistung (Zuchtwertprüfergebnisse) der vorgeführten
Stiere sowie auch die Leistungen der Vorfahren
(von Stieren, die noch keine Zuchtwertergebnisse
aufweisen) und deren Zuchterfolge mitberücksichtigt.
Die Belbringung des Abstammungs- und Leistungsnachweises,
ergänzt mit den neuen Leistungsunterla¬Freitag,
18. März 1983
gen, ist daher unbedingt erforderlich. Wenn Abstammungsnachweis
oder Belegscheinheft fehlen, kann
die Bewertung und Prämiierung nicht vorgenommen
werden.
Für die Prämiierung der Stiere gelten die in den Versteigerungskatalogen
veröffentlichten Leistungsanforderungen.
Von Altstieren mit melkenden Nachkommen wird bei
der Bewertung und Prämiierung die Töchterleistung
besonders beachtet.
Zweijährige und ältere Stiere müssen mit einem Nasenring
versehen sein.
Die Landwirtschaftskammer hat eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen, durch die Schäden oder Verletzungen
dritter Personen und Sachschäden (ausgenommen
die Ausstellungs- und Bewertungsplätze,
deren Einrichtung und Umzäunung), welche von den
zu diesen Veranstaltungen aufgetriebenen Stieren
verursacht werden, versichert sind. Gleichzeitig gewährt
die Versicherung die erforderliche Rechtshilfe,
Eine Haftung über die Versicherung hinaus übernimmt
die Landwirtschaftskammer nicht.
Diese Haftpflichtversicherung bietet auch keine Dekkung
für Schäden, die an den zu diesen Veranstaltungen
aufgetriebenen Tieren auftreten.
Die Stiere der ZWK la - Ila werden wiederum, vorbehaltlich
der Erlangung der erforderlichen Mittel, als
Halteprämienstiere in Vormerk genommen.
Im Zuge der Stierprämiierungen erfolgt gleichzeitig
die Körung der Herdebuchstiere gemäß den Bestimmungen
des Tierzuchtgesetzes LGBI. Nr. 3/1983.
Festgestellte Wochenmarktpreise in Dornbirn
vom 12. März 1983
(Die Preise beziehen sich, sofern nicht anders angegeben,
auf 1 kg)
Gemüse:
Blattkohl 18,—, Blaukraut 10,—, Blumenkohl 16.—,
Endiviensalat (Stück) 9,—, Gurken (Stk.) 13,—, Karotten
10,—, Kopfsalat (Stück) 9,—, Lauch 24,—, Paprika grün
45.—, Petersilienkraut (Bund) 3,—, Pilze (Champignon)
90,—, Randig gekocht 14,—, Rettich 10,—, Sauerkraut
14.—, Schnittlauch (Bund) 5,—, Sellerie 20,—, Spinat
30.—, Tomaten 34,—, Weißkraut 10,—, Zwiebel 10.—.
Obst:
Apfel (Klasse Extra) 16.—, Apfel (Klasse 1) 12,—, Birnen
(Klasse Extra) 16,—, Orangen (Klasse 1) 16,—,
Verschiedene Waren:
Teebutter 81,—, Tafelbutter 74,—, Butterschmalz 77.—
Bergkäse 120,—, Butterkäse 90,—, Edamer 75,—, Emmentaler
110,—, Geißkäse (Stück) 9,— bis 11,—, Gorgonzola
102,—, Mischling 88,—, Sauerkäse 82,—, Scharfzieger
65.—, Tilsiter 80,— bis 88,—, Vollmilchtopfen
42.—, Eier (Kl. 1) 2,50, Eier (Kl. 11) 2,40, Eier (Kl. 1II) 1,30,
Honig 110,—,
Bauern-Rachspeck 110,—, Bauern¬Selchfleisch
150,—, Bauern-Rauchschopf 150,—, Hamburgerspeck
100,—, Braunschweiger 65,—, Landjäger 13.—