Freitag, 20. April 1984
Am Mittwoch, den 25. 4. 1984
ist für die Löschzüge 1-4,
sowie die Löschgruppen
Kehlegg, Watzenegg und Ebnit
um 20 Uhr
Obung
Fretw. Feuen
der Stac Dor
Das Kommando
KURZBERICHT
über die am 10. April 1984 unter dem Vorsitz des Herrn
Bürgermeister Rudolf SOHM abgehaltene 195. Sitzung
des Stadtrates.
1. Die Stadt Dornbirn gewährt für die Durchführung der
Landeshandwerksausstellung anläßlich der Dom¬
birner Messe 1985 einen Beitrag.
2. Die Pflästererarbeiten für das Bauvorhaben Ge¬
meindestraße „Erlgrund“, Abschnitt Bahnunterfüh¬
rung — Raiffeisenstraße, werden an die Firma Karl
Rümmele, Dornbirn, zum Preis von S 135.840,- incl.
MWSt. vergeben.
3. In Anwendung von § 54 Abs. 3 Gemeindegesetz wird
der in der Stadtvertretungssitzung vom 6. Juli 1981
beschlossene und von der Vlbg. Landesregierung in
der Sitzung vom 22. Dezember 1981 genehmigte
Flächenwidmungsplan der Stadt Dombirn wie folgt
geändert:
Die Gp. 8268/1 wird von dzt. „Bauerwartung Misch¬
gebiet“ (BM) in „Vorbehaltsfläche — Öffentliche
Zwecke“ umgewidmet.
4. Im Interesse der Sicherheit der Schüler werden an
der talseitigen Bushaltestelle Watzenegg sowie der
Bushaltestelle Hauptschule Lustenauerstraße, Fahrt
richtung Spitalkreuzung, Schutzgitter, ähnlich der
bereits erstellten Anlage bei der Bushaltestelle Wal¬
lenmahd, mit einem Kostenaufwand von insgesamt
ca. S 25.000,- angelegt.
Gleichzeitig wird im Bereich des Kindergartens Ha¬
selstauden auf eine Länge von ca. 5-6 m eine rot¬
weiße Schutzkette angebracht.
5. Der Stadtrat stimmt der Aufstellung von 15 Plakat¬
ständern aus Anlaß der Klangmaschinenausstellung
an den noch zu vereinbarenden Standorten unter
Bedingungen zu.
SPERRGUTABFUHR - ENTRÜMPELUNGSAKTION
In den kommenden Wochen wind wieder eine Entrüm¬
pelungsaktion durchgeführt, die sich über das ganze
Stadtgebiet, auch die Bergparzellen, erstreckt.
Diese Aktion ist für die Bewohner von Dornbirn kosten¬
los, soweit pro Haushalt oder Geschäft nicht mehr als
2 m' Sperrmüll abzuführen sind. Für jene Menge, die
über 2 m’ pro Haushalt hinausgeht, sind pro m’ S 100,-
an die Stadt zu entrichten.
Die Entrümpelungsaktion wird am 2. Mai 1984 begon¬
nen. Die Abfuhrtage werden jeweils zeitgerecht im
Gemeindeblatt veröffentlicht. Um die Abfuhr möglichst
flüssig abwickeln zu können, muß darauf gedrungen
werden, daß alle abzuführenden Gegenstände jeweils
ab 7.00 Uhr am Gehsteig- oder Straßenrand abgestellt
werden. Papier, Lumpen oder anderes Kleinmaterial
und Gerümpel ist entweder gebündelt oder in Säcken,
Steigen und dgl. bereitzustellen.
Glas und Eisen ist getrennt abzustellen.
Das Abfuhrpersonal ist angewiesen, nur so bereitge¬
stelltes Material zu übernehmen und es nicht etwa aus
dem Haus oder anderen Depots abzuholen.
Der Bürgermeister: Rudolf Sohm
Betr.: Fahrstreifen südlich der Bundesstraße Nr. 200
(Wälderstraße) im Bereich der Unterführung
Stiglingen und Zufahrt zur Tennishalle;
Erklärung zum Geh- und Radweg.
VERORDNUNG
Gemäß § 43 Abs. (1) lit. b) Ziff. 2 StVO. 1960 wind aus
Gründen der Lage und Beschaffenheit der Straße der
südseitig der B 200 (Wälderstraße) im Bereich der Un¬
terführung Stiglingen verlaufende Fahrstreifen sowie
der von der Tennishalle Haselstauden entlang der
Bahnlinie verlaufende Verbindungsweg zum Geh- und
Radweg erklärt.
Von der Fahrbeschränkung sind die Inhaber des Gast¬
hauses „Zum Touristen“ und die Bewohner des Hau¬
ses Stiglingen Nr. 19 (Hecht) ausgenommen.
Diese Verordnung ist mit den Gebotszeichen nach
§ 52b Ziff 17a StVO. 1960 und bei der Zufahrt aus der
Ackergasse außerdem mit der Zusatztafel „Ausgenom¬
men Inhaber des Gasthauses Zum Touristen und Be¬
wohner des Hauses Stiglingen Nr. 19“ kundzumachen
Der Geh- und Radweg ist bei den Einmündungen
durch in den Boden eingelassene Pflöcke abzusichern.
Der Bürgermeister: Rudolf Sohm
Betr.: Fußgängerunterführung Schweizerstraße und
Fußgängerüberführung Klosafang;
Erklärung zum Geh- und Radweg.
VERORDNUNG
Gemäß § 43 Abs. (1) lit. b) Ziff. 2 StVO. 1960 wird aus
Gründen der Lage und Beschaffenheit der Straße die
Fußgängerunterführung Schweizerstraße sowie die
Fußgängerüberführung Klosafang zum Geh- und Rad¬
weg erklärt.
Von der Fahrbeschränkung sind die Bewohner des
Wohnhauses Schweizerstraße Nr. 20 ausgenommen.
Diese Verordnung ist mit den Gebotszeichen nach
§ 52b Ziff. 17a StVO. 1960 und bei der Zufahrt zum
Wohnhaus Schweizerstraße Nr. 20 mit der entspre¬
chenden Zusatztafel kundzumachen. Der Geh- und
Radweg ist bei den Einmündungen durch in den Bo¬
den eingelassene Pflöcke abzusichern.
Der Bürgermeister: Rudolf Sohm