accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1984 (1984)

Freitag, 25. Mai 1984

Für die Löschzüge 1—4, sowie
die Löschgruppen Kehlegg,

Watzenegg und Ebnit ist am

Mittwoch, den 30. Mai 1984
um 20 Uhr

Obung
Freiw. Feuerwehr
der Stadt Dornbirn

Das Kommando

KURZBERICHT

über die am 15. Mai 1984 unter dem Vorsitz des Herrn
Bürgermeister Rudolf Sohm abgehaltene 200. Sitzung
des Stadtrates.

1. Dem Kapuzinerkloster Dornbirn wird zur Sanierung
des unter Denkmalschutz stehenden Glockentürmchens
 beim Kapuzinerkloster ein Beitrag gewährt.

2. Der Dornbirner Messe Ges.m.b.H. wird für das Jahr
1984 ein Förderungsbeitrag gewährt.

3. Der Amnesty-International-Gruppe wird für die Veranstaltung
 eines Benefizkonzertes im Foyer des
Kulturhauses (Klavierquintett) ein Kostenzuschuß
gewährt.

4. Der Musikhauptschule Bergmannstraße wird für die
Sonderaufführung des „TiII Eulenspiegel“ für die
Dornbirner Pflichtschulen (19. 6.) ein Beitrag gewährt.


5. Dem Kunstkreis Dornbirn wird für das Jahr 1984 ein
Beitrag gewährt.

6. Dem Alpenschutzverein für Vorarlberg wird gemäß
der §§ 1 und 5 des Sammlungsgesetzes LGBI. Nr.
48/1969, die Durchführung einer Sammlung bei
Dornbirner Handels-, Gewerbe- und Industriebetrieben
 im Monat August 1984 unter Bedingungen bewilligt.


7. Die Lieferung und Montage einer Krankentrage els
Zusatz für die Feuerwehrdrehleiter wird an die
Feuerwehrgerätefabrik Metz, Karlsruhe, vergeben.

8. Für den Kindergarten Forach werden nachstehende
Lieferungen und Leistungen vergeben:

a) die Putzarbeiten um S 301.962,— excl. MWSt. an
die Fa. Erich Hepp, Dornbirn;

b) die Zimmermannsarbeiten um S 1,208.455,50 excl.
MWSt. an die Fa. Lothar Martin, Dornbirn;

c) die Dachdeckerarbeiten um S 129.668,— excl.
MWSt. an die Fa. Otto Wolf, Dornbirn;

d) die Spenglerarbeiten um S 423.324,— excl. MWSt.
an die Fa. Armin Hoch, Dornbirn.

9. Zum Zwecke der Werbung durch Dornbirner Kulturvereine
 und für kulturelle Veranstaltungen wird beschlossen,
 an verschiedenen Standorten Litfaßsäulen
 aufzustellen. Für diese Werbeanlagen werden
Richtlinien erlassen. Diese Plakatierungsrichtlinien
gelten für alle Dornbirner Vereine und Veranstalter
aus den Bereichen Kultur, Kunst, Sport und Freizeit,
die die von der Stadt Dornbirn vorgesehenen Werbeanlagen
 (Litfaßsäulen) zur Bekanntmachung ihrer
Veranstaltungen in Anspruch nehmen, sofern diese
keine Werbung zu kommerziellen Zwecken betreiben.


KUNDMACHUNG

betreffend die 1. Änderung des in der Stadtvertretung
vom 6. Juli 1979 beschlossenen und von der Vorarlberger
 Landesregierung in der Sitzung vom 22. Dezember
 1981 genehmigten Flächenwidmungsplanes.

Die Vorarlberger Landesregierung hat folgende, in der
Stadtvertretung gemäß § 21 Raumplanungsgesetz,
LGBI. Nr. 15/1973, vom 21. Dezember 1982, sowie im
Stadtrat vom 10. April 1984 beschlossenen Änderungen
 des Flächenwidmungsplanes genehmigt:

Widmung
von

14433/1

Freifläche — Baufläche — Wohngebiet
(Teilfläche) Freihaltegebiet

14883/4

Baufläche — Wohngebiet Bauerwartungsfläche —
Wohngebiet
14983/10)

Vorbehaltsfläche —
8268/1 Bauerwartungsfläche —

Mischgebiet öffentl. Zwecke

In den Flächenwidmungsplan samt diesen genehmigten
 Änderungen kann während der Amtsstunden im
Amt der Stadt Dombirn, Stadtbauamt, von jedermann
Einsicht genommen werden.

Der Bürgermeister: Rudolf Sohm

AUSSCHREIBUNG

der Fleisch- und Wurstwaren für das Altersheim

der Stadt Dornbirn

Die Lieferung der Fleisch- und Wurstwaren für das
Altersheim der Stadt Dorbirn für die Zeit vom 1. Juli
1984 bis 30. Juni 1985 wird hiermit öffentlich ausgeschrieben.


Die Öffertunterlagen können in der Sozialabteilung,
Zimmer Nr. 3, Altes Rathaus, abgeholt werden.

Das Angebot ist bis zum Dienstag, den 5. Juni 1984 in
geschlossenem Umschlag mit der Bezeichnung „Offert
Fleisch- und Wurstlieferungen für das Altersheim“ im
Zimmer Nr. 3, Altes Rathaus, abzugeben.

Der Bürgermeister: Rudolf Sohm

BERICHTIGUNG

des in der letzten Ausgabe des Gemeindeblattes (Nr.
20 vom 18. Mai 1984) kundgemachten Beschlusses der
Stadtvertretung betreffend Änderung des Flächenwidmungsplanes:


„Die Gpn. 5378/1, 5383/4, 5383/5, 5382, 5377, 5379,
5380 und 5378/2 werden von derzeit Freihaltegebiet in
Bauerwartungsfläche Wohngebiet umgewidmet.

Diese Umwidmungen sind noch nicht rechtskräftig,
sondern bedürfen noch der Genehmigung durch die
Vorarlberger Landesregierung!

Der Bürgermeister: Rudolf Sohm
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.