Freitag,
10.
August
1984
zu
7.)
zu
8.)
Soweit von den
Vertrags-Gemeinden
eine Verlängerung
des
Beseitigungsvertrages gewünscht
wird, sind diesbezügliche
Verhandlungen
bis längstens 30. Juni 1989 zu führen."
Aufnahme eines Wohnbaudarlehens für das
Pflegeheim
für Chronischkranke.
Die Stadt Dornbirn nimmt zum Zwecke der Errichtung
eines
Pflegeheimes
für Chronischkranke
vom Land
Vorarlberg (Landeswohnbaufonds)
ein Darlehen in Höhe von S 15,290.000,—
zu den üblichen
Bedingungen
auf.
Das Darlehen hat eine Laufzeit von 48 Jahren.
Die
Verzinsung
und
Tilgung
hat in den ersten
20 Jahren mit 10/0 der vollen Darlehenssumme
und ab dem 21. Jahr „mit 3,50/0 der vollen Darlehenssumme
zu
erfolgen,
davon entfallen
0,50/0
vom
jeweiligen
Darlehensrest auf Zinsen und
das
übrige
auf die
Rückzahlung.
Die monatlichen Teilraten
betragen
S 12.742, —.
Diese erhöhen sich ab dem 21. Jahr
entsprechend.
Als Sicherstellung
räumt die Stadt Dornbirn
dem Land
Vorarlberg
auf der
Liegenschaft
E. Zl.
1537 KG. Dornbirn
(Chronischkrankenpflegeheimareal)
das Pfandrecht für den Darlehensbetrag
von S 15,290.OOO,—s. A. ein.
Vergabe
der
Leasingfinanzierung
für die
Hauptschule
Markt
Die Stadt Dornbirn
vergibt
die
Finanzierung
des
Erweiterungsbaues
bei der
Hauptschule
Markt
im
Wege
des
Leasings
an die Z-Leasing
Gesellschaft
m. b. H., Seidelgasse 21,
1030 Wien, zu
nachstehenden
Bedingungen:
a)
Die Bauzinsen
betragen 7,250/0
und werden
vierteljährlich
dekursiv den Baukosten
zugeschlagen.
b)
Der für die
Berechnung
der
Leasingrate
zugrunde
gelegte
Zinssatz
beträgt
7,330/0
p.
a.
Das
entspricht
7,09560/0
p.
m. dekursiv.
c)
Die Zinssätze sind
jeweils gebunden
an die
Sekundärmarktrendite,
enthalten in der Tabelle
2.33 der
Mitteilungen
des
Direktoriums
der
österreichischen Nationalbank
(Mai
1984
—7,950/0).
Die
Anpassung
der Zinsen bzw. der
Leasingrate erfolgt halbjährlich.
d)
Die monatlichen
Leasingraten
sind
jeweils
am
letzten eines
jeden
Monats
fällig.
e)
Die vom Land für den Erweiterungsbau
zu erwartenden
Bedarfszuweisungen (verlorene
Zuschüsse)
werden an die
Z-Leasing
Gesellschaft
m. b. H.
weitergegeben
und haben die
Baukosten entsprechend zu verringern.
Bei
der Berechnung
der Bauzinsen sind die Bedarfszuweisungen
ab dem
Tage
des Einlangens
bei der
Z-Leasing
Ges. m. b. H. zu berücksichtigen.
f)
Im
übrigen gelten
die
Bedingungen
laut Ausschreibung
vom 13. 6. 1984 und das
Angebot
vom 25. Juni 1984.
zu
9.)
Vor Abschluß der erforderlichen
Verträge,
das
sind der
Bestandsvertrag
und der
Leasingvertrag,
sind diese vorerst durch einen Rechtsanwalt
überprüfen zu lassen und entsprechend
dem
Ergebnis
dieser
Überprüfung
zu
adaptieren.
Anstellung
von Lehrerinnen für den
hauswirtschaftlichen Fachunterricht
a)
Schoch Ursula,
wh.
Egg,
Klebern 584, wird
mit
Wirkung vom
1. 9. 1984 zur Gemeindebediensteten
der Stadt Dornbirn ernannt und in
das
Gemeindeangestelltenverhältnis aufgenommen.
Sie wird als Lehrerin für den hauswirtschaftlichen
Fachunterricht der städt.
Haushaltungsschule
zur Dienstleistung zugewiesen.
b)
Köb Christa,
wh.
Hohenems, Wagnerstraße 8,
wird mit
Wirkung
vom I. 9. 1984 zur Gemeindebediensteten
der Stadt Dornbirn ernannt
und in das
Gemeindeangestelltenverhältnis
aufgenommen.
Sie wird als Lehrerin für den hauswirtschaftlichen
Fachunterricht der städt.
Haushaltungsschule
zur Dienstleistung zugewiesen.
Zu
10.)
Stellungnahme zu einem
nicht-dringlichen
Gesetzesbeschluß des
Vorarlberger Landtages
(Schischulgesetz)
Zu dem vom Vorarlberger Landtag am 6. Juni
1984
gefaßten
Beschluß über ein Schischulgesetz,
welcher nicht für
dringlich
erklärt wurde,
wird eine
Volksabstimmung
nicht
verlangt.
Der
Bürgermeister:
i. V.
Dipl.-Ing, Wolfgang
Rümmele
Betrifft:
Westtangente (Wallenmahd)
-
Einmündung
in die Bundesstraße
190; Vorrangregelung
VERORDNUNG
Gemäß
S
43 Abs.
(1)
[it.
b)
Ziff. 2 StVO 1960 Wird zur -
Sicherheit und
Leichtigkeit
des Verkehrs
angeordnet:
Fahrzeuge
auf der
Westtangente
haben bei der Einmündung
in die Bundesstraße 190
(Wallenmahd)
dem
Querverkehr
Vorrang
zu
geben,
Diese
Verordnung ist mit den
Vorrangzéichen gemäß
S
52 Ziff. 23 StVO 1960
(„Vorrang geben
sowie durch
die entsprechende Bodenmarkierung
kundzumachen.
Der Vizebürgermeister: Dipl.-Ing. Wolfgang
Rümmele
MÜLLABFUHR
Infolge
des auf
Mittwoch,
den 15.
August
1984 fallenden
Feiertages
verschieben sich die Müllabfuhrzeiten,
sodaß die Eimer ab Mittwoch in dieser Woche
jeweils
einen
Tag
nach dem sonst üblichen
Zeitpunkt
entleert
werden.
Die Parteien werden
gebeten,
die Mülleimer an den
geänderten Tagen
bereitzustellen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm