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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1984 (1984)

Freitag,

10.

August

1984

zu

7.)

zu

8.)

Soweit von den

Vertrags-Gemeinden

eine Verlängerung



des

Beseitigungsvertrages gewünscht



wird, sind diesbezügliche

Verhandlungen



bis längstens 30. Juni 1989 zu führen."

Aufnahme eines Wohnbaudarlehens für das

Pflegeheim

für Chronischkranke.

Die Stadt Dornbirn nimmt zum Zwecke der Errichtung



eines

Pflegeheimes

für Chronischkranke

 vom Land

Vorarlberg (Landeswohnbaufonds)



ein Darlehen in Höhe von S 15,290.000,—

zu den üblichen

Bedingungen

auf.

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 48 Jahren.

Die

Verzinsung

und

Tilgung

hat in den ersten

20 Jahren mit 10/0 der vollen Darlehenssumme

und ab dem 21. Jahr „mit 3,50/0 der vollen Darlehenssumme

 zu

erfolgen,

davon entfallen

0,50/0

vom

jeweiligen

Darlehensrest auf Zinsen und

das

übrige

auf die

Rückzahlung.

Die monatlichen Teilraten

betragen

S 12.742, —.

Diese erhöhen sich ab dem 21. Jahr

entsprechend.



Als Sicherstellung

räumt die Stadt Dornbirn

dem Land

Vorarlberg

auf der

Liegenschaft

E. Zl.

1537 KG. Dornbirn

(Chronischkrankenpflegeheimareal)



das Pfandrecht für den Darlehensbetrag



von S 15,290.OOO,—s. A. ein.

Vergabe

der

Leasingfinanzierung

für die

Hauptschule

Markt

Die Stadt Dornbirn

vergibt

die

Finanzierung

des

Erweiterungsbaues

bei der

Hauptschule

Markt

im

Wege

des

Leasings

an die Z-Leasing

Gesellschaft

 m. b. H., Seidelgasse 21,

1030 Wien, zu

nachstehenden

Bedingungen:

a)

Die Bauzinsen

betragen 7,250/0

und werden

vierteljährlich

dekursiv den Baukosten

zugeschlagen.



b)

Der für die

Berechnung

der

Leasingrate

zugrunde

 gelegte

Zinssatz

beträgt

7,330/0

p.

a.

Das

entspricht

7,09560/0

p.

m. dekursiv.

c)

Die Zinssätze sind

jeweils gebunden

an die

Sekundärmarktrendite,

enthalten in der Tabelle

 2.33 der

Mitteilungen

des

Direktoriums

der

österreichischen Nationalbank

(Mai

1984

—7,950/0).

Die

Anpassung

der Zinsen bzw. der

Leasingrate erfolgt halbjährlich.

d)

Die monatlichen

Leasingraten

sind

jeweils

am

letzten eines

jeden

Monats

fällig.

e)

Die vom Land für den Erweiterungsbau

zu erwartenden

 Bedarfszuweisungen (verlorene

Zuschüsse)

werden an die

Z-Leasing

Gesellschaft

 m. b. H.

weitergegeben

und haben die

Baukosten entsprechend zu verringern.

Bei

der Berechnung

der Bauzinsen sind die Bedarfszuweisungen



ab dem

Tage

des Einlangens



bei der

Z-Leasing

Ges. m. b. H. zu berücksichtigen.



f)

Im

übrigen gelten

die

Bedingungen

laut Ausschreibung



vom 13. 6. 1984 und das

Angebot

vom 25. Juni 1984.

zu

9.)

Vor Abschluß der erforderlichen

Verträge,

das

sind der

Bestandsvertrag

und der

Leasingvertrag,



sind diese vorerst durch einen Rechtsanwalt



überprüfen zu lassen und entsprechend

dem

Ergebnis

dieser

Überprüfung

zu

adaptieren.



Anstellung

von Lehrerinnen für den

hauswirtschaftlichen Fachunterricht

a)

Schoch Ursula,

wh.

Egg,

Klebern 584, wird

mit

Wirkung vom

1. 9. 1984 zur Gemeindebediensteten

 der Stadt Dornbirn ernannt und in

das

Gemeindeangestelltenverhältnis aufgenommen.



Sie wird als Lehrerin für den hauswirtschaftlichen

 Fachunterricht der städt.

Haushaltungsschule

 zur Dienstleistung zugewiesen.

b)

Köb Christa,

wh.

Hohenems, Wagnerstraße 8,

wird mit

Wirkung

vom I. 9. 1984 zur Gemeindebediensteten

 der Stadt Dornbirn ernannt

und in das

Gemeindeangestelltenverhältnis

aufgenommen.

Sie wird als Lehrerin für den hauswirtschaftlichen

 Fachunterricht der städt.

Haushaltungsschule

 zur Dienstleistung zugewiesen.

Zu

10.)

Stellungnahme zu einem

nicht-dringlichen

Gesetzesbeschluß des

Vorarlberger Landtages

(Schischulgesetz)

Zu dem vom Vorarlberger Landtag am 6. Juni

1984

gefaßten

Beschluß über ein Schischulgesetz,



welcher nicht für

dringlich

erklärt wurde,

wird eine

Volksabstimmung

nicht

verlangt.

Der

Bürgermeister:

i. V.

Dipl.-Ing, Wolfgang

Rümmele

Betrifft:

Westtangente (Wallenmahd)

-

Einmündung

in die Bundesstraße

190; Vorrangregelung

VERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs.

(1)

[it.

b)

Ziff. 2 StVO 1960 Wird zur -

Sicherheit und

Leichtigkeit

des Verkehrs

angeordnet:

Fahrzeuge

auf der

Westtangente

haben bei der Einmündung



in die Bundesstraße 190

(Wallenmahd)

dem

Querverkehr

Vorrang

zu

geben,

Diese

Verordnung ist mit den

Vorrangzéichen gemäß

S

52 Ziff. 23 StVO 1960

(„Vorrang geben

sowie durch

die entsprechende Bodenmarkierung

kundzumachen.

Der Vizebürgermeister: Dipl.-Ing. Wolfgang

Rümmele

MÜLLABFUHR

Infolge

des auf

Mittwoch,

den 15.

August

1984 fallenden



Feiertages

verschieben sich die Müllabfuhrzeiten,

sodaß die Eimer ab Mittwoch in dieser Woche

jeweils

einen

Tag

nach dem sonst üblichen

Zeitpunkt

entleert

werden.

Die Parteien werden

gebeten,

die Mülleimer an den

geänderten Tagen

bereitzustellen.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm
            
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