Sprengel
40
Wahllokal:
Volksschule
Kehlegg
Badhof
Eisenharz—
ausgenommen
HNr. 4
Haidach
Kehlegg
Sprengel
41
Wahllokal:
Volksschule
Watzenegg
Ammenegg
Bantling
Bödelestraße
ab HNr. 25
Gehr
Gims
Grundegg
Heilenberg
Klotzen
Langwies
Oberfallenberg
Palmern
Rickatschwende
Schauner
Schwendebach
Schwendebühel_
Stüben
Unterries
Watzenegg
Sprengel
42
Wahllokal: Volksschule Haselstauden,
Altbau
Eschbühel
Fluh
Hohlen
Mitteldorfgasse
Mühlegasse
Pater
Wehingergasse
Rädermacher
Tobelgasse
Sprengel
43
Wahllokal: Volksschule Haselstauden,
Neubau
Achrain
Adelsgehr
Burg
Hardacker
Hauat
Heilgereuthe
Hof
Jennen
Kalben
Knie
Kreuzen
Moosweg
Pfellerau
Ruschen
SOS Kinderdorf
Tannenmoos
Tellenweg
Tobel
Wälderstraße
Winsau
Sprengel
44
Wahllokal : Hauptschule
Haselstauden, Feldgasse
30
Abt
Pfannerweg
Ackergasse
Am
Pfarrgrund
Amtmahd
Brunnengasse
Dornachgasse
Fang
Feldgasse
Lachenmahd
Paracelsusweg
Simonsgraben
Stiglingen
Waldmüllerstraße
Freitag,
24.
August
1984
Sprengel
45
Wahllokal:
Hauptschule
Haselstauden, Feldgasse
30
Eingang
Turnhalle
Armin
Diemgasse
Bachgasse
Frauenfeld
Haselstauderstraße
Kornfeld
Lange
Äcker
Meierhofweg
Neumahd
Pfeller
Staudenweg
Sprengel
46
Wahllokal: Wirtschaftsförderungsinstitut,
Bahnhofstraße 24
Wahlkartenwähler
Wahlkartenwähler
können ihr Wahlrecht nur in den
Sprengeln
34
(Krankenhaus),
38-(Ebnit)
und 46
(WIFI)
ausüben.
2. Für die Wahl zum Landtag
besteht
gemäß S
65 LWG
Wahlpflicht.
Als Entschuldigungsgrund,
der die
Nichtbeteiligung
an der Wahl rechtfertigt,
ist insbesondere
anzusehen:
—
wenn ein Wähler durch
Krankheit oder Gebrechlichkeit
am Erscheinen im Wahllokale
verhindert
ist;
— wenn ein Wähle/ durch
Pflichten seines Amtes
oder sonst unaufschiebbarer Berufspflichten
zurückgehalten
wird;
— wenn ein Wähler auf Reisen außerhalb des Landes
Vorarlberg
vom
Wahlorte abwesend ist;
—
wenn ein Wähler durch Krankheit von
Familienmitgliedern
oder durch sonstige
unaufschiebbare
Familienangelegenheiten
zurückgehalten
wird;
—
wenn ein Wähler durch Verkehrsstörungen
oder
sonstige
zwingende
Umstände abgehalten
wird.
Der
Gemeindewahlleiter: i. V. Dr. Gerold Breuss
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn
schreibt die Erneuerung
der
I) Heizungsanlage
(Gasfeuerung)
2)
Sanitäre
Anlage
für das
Wohnhaus Marktstraße 51
(Nebengebäude
bei
der städtischen Haushaltungsschule)
öffentlich zur
Anbotstellung
aus.
Die
Angebotsunterlagen
können ab sofort im Stadtbauamt
Dornbirn behoben werden,