Freitag,
24.
August
1984
Kundmachung
über
die
Auflegung
des
Wählerverzeichnisses
für die
Landtagswahl
1984
Das Wählerverzeichnis
dieser Gemeinde
für die am 21. Oktober
1984 stattfindende
Wahl
des
Vorarlberger
Landtages
liegt
vom
28.
August
bis einschließlich
6.
September
1984
täglich
während
dei
vormittägigen
Amtsstunden
von
8 bis
12
Uhr,
am
Samstag
und
Sonntag
ebenfalls
von 8 bis 12 Uhr
im
Rathaus,
Zimmer-Nr.
11, zur öffentlichén
Einsicht
auf.
Innerhalb
der Einsichtsfrist
kann jeder Staatsbürger,
der entweder als Wähler
eingetragen
ist oder für sich
das Wahlrecht
in
Anspruch
nimmt, gegen
das Wählerverzeichnis wegen
Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter
oder
wegen
Nichtaufnahme
vermeintlich
Wahlberechtigter
schriftlich
oder mündlich
bei diesem Amte Einspruch
erheben.
Der
Einspruch
ist für
jeden
einzelnen
Fall
gesondert
zu
erheben.
Wenn
der
Einspruch
mündlich erhoben
wird,
ist sein wesentlicher
Inhalt
in einer
Niederschrift,
die vom
Einspruchswerber
zu
unterfertigen
ist, festzuhalten.
Wenn
im
Einspruch
die
Aufnahme
eines vermeintlich
Wahlberechtigten
in das Wählerverzeichnis
begehrt
wird,
sind nach
Möglichkeit
auch
die zur
Begründung
des
Begehrens
notwendigen
Belege
anzuschließen.
Einsprüche,
die erst nach Ablauf
der
Einspruchsfrist
bei diesem
Amte
einlangen,
können
nicht
mehr
berücksichtigt
werden.
Der
Bürgermeister:
i. V.
Dipl. Ing. Woligang Rümmele