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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1984 (1984)

Freitag,

31.

August

1984

Leinenzwang

flir Hunde

Der Verlauf der Wutkrankheit in den letzten Jahren hat

gezeigt,

daß diese

gefährliche

Seuche in

periodischen

Zeitabständen aufflackert. Es ist leider auch zu beobachten,

daß in den dazwischen

liegenden

Phasen die

diesbezüglichen

Vorschriften von

der Bevölkerung

entweder

vergessen

oder auf die leichte Schulter

genommen

werden.

Trotz Leinenzwang

wird den Hunden freier Lauf

gelassen.

Wenn dann ein wutkranker Fuchs

entsprechend

dem Seuchencharakter in besiedeltes Gebiet

eindringt

und mit Hunden Kontakt

aufnimmt,

herrscht Betroffenheit und Ratlosigkeit.

Es besteht daher

Veranlassung,

neuerlich darauf hinzuweisen,

daß für sämtliche Hunde im Bezirk

Dornbirn Ketten- oder Leinenzwang

besteht.

Das

Mitführen von Hunden ist demnach nur an der Leine

gestattet.

Nachts sind die Tiere im Hause oder im

aeschlossenen Hof zu halten.

Angesichts

der

Gefährlichkeit der Wutkrankheit für Mensch und Tier werden die Hundebesitzer

-

abgesehen

von der Strafbarkeit bei Nichtbeachtung

der

bezüglichen

Verordnung

-

neuerdings

dringend

aufgefordert,

die vorstehende Anordnung

zu beachten.

In letzter Zeit häufen sich

Beschwerden über die Verwüstung

von Gärten,

die Verschmutzung

von

Spazierwegen,

Gehsteigen

und

Parkanlagen

durch Hunde. Auch die Gefährdung

von Verkehrsteilnehmern,



insbesondere von Kindern, gab

zu verstärkten

Klagen

Anlaß.

Wenn der Leinenzwang eingehalten

würde,

könnten derlei Belästigungen

nicht auftreten.

Auf Kinderspielplätze

dürfen Hunde

wegen

der

gebotenen

Sauberkeit dieser

Anlagen

nicht

mitgenommen

werden.

Der Bürgermeister:

i. V.

Dipl.-Ing. Wolfgang

Rümmele

149.470,—excl.

MWSt. an die Fa. Manfred Rein,

Dornbirn;

d)

im

Zuge

der Sanierung

der Stadthalle die Elektroinstallationen

 (Warmluftheizung

Saal,

WC-Untergeschoß,



Lüftung-Spielboden, Sanierung Erdgeschoß)



um S 534.881,40 excl. MWSt. an die Firma

Elektro Danna, Dornbirn;

e)

für die Erweiterung

des Rettungsheimes

die Liéferung



und Montage

des Hubgliedertores

um

S

97.360,—excl.

MWSt. an die Fa. Lindtpointner

GmbH, Linz;

f)

die Steinmetzarbéiten für den Wasserhochbehälter

 „Klotzen"

zum Angebotspreis

von S 24.910,—

(o. MWSt.)

an die Fa. Stein Vetter, Dornbirn;

g)

die Lieferung

und

Montage

von zusätzlichen Anlageteilen



für zwei neue Versorgungszonen

als

weitere

Ergänzung

der

bestehenden Steuerungsund

 Überwachungsanlage

des städt. Wasserwerkes

 zum

Angebotspreis

von S 882.521

(ohne

MWSt.)

an die Fa. Siemens, Bregenz.

10. Zur Teilfinanzierung

des Neubaues Krankenhaus

Dornbirn wird

gemäß

der Ermächtigung

der Stadtvertretung



vom 23. Februar 1984 ein Darlehen in der

Höhe von S

5,850.000,—von

der Dornbirner

Sparkasse

 zu einem derzeitigen

Zinssatz von 8,000/0

p.

a.

dekursiv bei einer Zuzählung

von 99,500/0

unter den

mit Stadtvertretungsbeschluß

vom 25.3. 1976 mit der

Dornbirner

Sparkasse

vereinbarten generellen

Bedingungen



aufgenommen.

Die

Tilgung erfolgt

ab

dem 31. Dezember 1984 in 39 Halbjahresraten

bei

jeweils gleichhoher Tilgung.

Festgestellte Wochenmarktpreise

in Dornbirn

vom 25.

August

1984

(Die

Preise beziehen

sich,

sofern nicht anders

angegeben,



auf I

kg)

Gemüse:

, ,

Blumenkohl

(Stück) Blattkohl 15,—,

Blaukraut 12

—

Eissalat

(Stück) 12,—, Bohnen

(grüne) 35,

—

, 15,—

Gurken

(Stück) 12,—,

Karotten 10,—,

Kartoffel 8,—bis

Kopfsalat

9,—,

Knoblauch 80,—,

Kohlrabi

(Stück) 8,—,

Kren

100,—, Lauch 40,—, Paprika (grün,

(Stück) 8,—,

Stück) 4,

Petersilienkraut

(Bund) 5,

Pilze

(Cham-Radieschen



pignon) 80,—,

Pilze

(Pfifferlinge) 200,—,

,

Randig 12,—, Rettich

(Stück) 12,—,

Schnittlauch



(Bd.) 5,—,

Sellerie

12,—,

Tomaten 18,—bis 25,

—

Weißkraut

10,—Zwiebel

12,

—
,

Obst:

Äpfel (KI. Extra) 18,—, Äpfel (KI. 11)

8—

, ,

Birnen

(KI.

Extra) 20,—,

Brombeeren

85,—,

Heidelbeeren

120,—,

Pfirsiche

(KI. Extra)

28,—,

Trauben

(KI. l) 20,—,

Zitronen

 (KI. l) 3,—,

Zwetschken

28,—.

Verschiedene Waren:

Teebutter 88,

—

,

Tafelbutter

80,—,

Butterschmalz

90, Q,

Bergkäse 120,—,

Butterkäse 95,—,

Edamer 95,—,

Emmentaler



130,—,

GeiBkäse (Stück) 11,—, Gorgonzola

180,—, Mischling 105,—,

Sauerkäse 88,—, Scharfzieger

60,—,

Tilsiter 98,—, Vollmilchtopfen 46,—,

Eier

(Klasse l)

2,50,

Eier

(KI. 11) 2,30,

Eier

(KI. 111) 1,80, Honig 110,—,

Bauern-Rauchspeck 110,—,

Bauern-Selchfleisch 120,—,

Bauern-Rauchschopf 150,—,

Ham-Rauchfleisch



90,—,

Landjäger

burgerspeck 100,—,

Braunschweiger 75,—,
            
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