Freitag,
3. Februar 1984
Betr.:
Krankenhaus der Stadt Dornbirn;
Verkehrsanordnung
bei der
Spitalausfahrt.
VERORDNUNG
Gemäß
S43
Abs.
(1)
lit.
b)
Ziff.
2
StVO.M960 wird
als
Maßnahme
zur gesicherten
Ausfahrt
aus
dem Kran-
kenhaus
angeordnet:
Auf der Ausfahrt
aus
dem Krankenhaus
haben Fahr-
zeuge
bei der
Einmündung in die Lustenauerstraße
(Bundesstraße 204)
nach rechts
einzubiegen.
Diese
Verordnung
ist mit den
Gebotszeichen
gemäß
S 52
Ziff.
15
„Vorgeschriebene Fahrtrichtung
rechts"
sowie mit der Zusatztafel
„Ausgenommen
Einsatz-
fahrzeuge"
kundzumachen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn schreibt für die
Erweiterung
der
Wasserversorgung, Detailprojekt
„Hauptleitung
Dornbirn-Nord"
Teilabschnitt Schwefelmahd bis
Fischbachgasse
die Baumeisterarbeiten öffentlich
zur Anbotstellung
aus.
Arbeitsumfang:
ca.
390 Ifm
Rohrgrabenarbeiten
für
Leitungsrohre
der
NW 125 und 250
mm
mit Verteilerschacht.
Die Angebotsunterlagen
können ab
Freitag,
den 3. 2.
1984
beim städtischen
Wasserwerk, Quellengasse
16,
abgeholt
werden, gleichzeitig
kann Einsicht in die Pro-
jektpläne genommen
werden.
Es werden
nur
Angebote
solcher Baufirmen anerkannt,
die eine ausreichende
Erfahrung
im
Wasserleitungsbau
nachweisen können
und über die erforderliche Konzession
verfügen.
Die
Angebote
sind ordnungsgemäß
verschlossen und
mit
der Angebotsbezeichnung
versehen bis
spätestens
Freitag,
17. Februar
1984,
11.00 Uhr,
im
Betriebsge-
bäude
des
städt. Wasserwerkes,
Quellengasse
16,
ein-
zu
reichen.
Die öffentliche
Angebotseröffnung
findet
anschließend
statt.
Die
Offertstellung
wird nicht honoriert.
Die Stadt Dornbirn behält sich
freie Wahl unter den
Anbotstellern
vor.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Betr.:
Baumgarten,
Gemeindestraße;
vo
rrangregelung.
VERORDNUNG
Gemäß S43
Abs.
(1)
lit. b)
Ziff. 2
StVO.
1960
wird als
Maßnahme
zur
Sicherung
des
Schulweges
angeordnet:
Fahrzeuge
auf der Straße Baumgarten
haben
bei der
Einmündung
in die
Hanggasse
dem
Querverkehr Vor-
rang zu
geben.
Diese Verordnung
ist mit dem Vorrangzeichen
gemäß
S 52
Ziff. 23
StVO. 1960
„Vorrang geben"
sowie
durch
entsprechende
Bodenmarkierungen
kundzumachen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Betrifft:
Tiefgarage
im Krankenhaus der Stadt
Dornbirn;
Verkehrsanordnungen
VERORDNUNG
Gemäß
S
43 Abs. 1 lit.
b)
Ziff. 1 StVO. 1960
wird
zur
Wahrung
der Sicherheit und
Leichtigkeit
des Verkehrs
für die
Tiefgarage im
Krankenhaus
der Stadt Dornbirn
angeordnet:
1. Das
Befahren der Zu- und Abfahrten in oder
aus
der
Tiefgarage
ist
nur
in der
vorgeschriebenen
Fahrt-
richtung
bzw. Fahrbahn
gestattet.
2. Das Befahren
der Zu- und Abfahrten für
Fahrzeuge,
deren
größte
Höhe 2,30
m
überschreitet und
3. das Befahren der
Tiefgarage
mit Ketten ist verboten.
4. Das
Begehen
der
Auffahrtswege
durch
Fußgänger
ist
untersagt.
Diese
Verordnung
ist mit den Gebotszeichen
„Vorge-
schriebene
Fahrtrichtung" gemäß S
52 Ziff. 15 bzw.
mit den Verbots- und
Beschränkungszeichen
gemäß
S
52 Ziff. 2
und
Ziff.
9b StVO. 1960 sowie durch die
übersichtliche
Anbringung
der Hinweiszeichen „Ein-
bahnstraße"
gemäß S
53 Ziff.
10
StVO.
1960 kundzu-
machen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
SONNTAGSDIENST
Beginn:
Samstag, den
4. Februar
1984, 7.00
Uhr
bis
Montag,
den 6. Februar 1984, 7.00 Uhr
Dr.
Schwendinger
Franz, Bockackerstraße 6,
Telefon 61172
Oswald-Apotheke,
Moosmahdstraße
35,
Telefon 64431
Während des
Sonntagsdienstes
ist die Ordination
jeweils
zwischen 10.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen
17.00 und 18.00 Uhr
geöffnet.
Apotheken-Nachtdienst:
Oswald-Apotheke,
Moosmahdstraße
35,
Telefon 64431
Ärztlicher
Werktag-Nachtdienst
in Dornbirn
Bitte nehmen Sie den ärztlichen Nachtdienst
aus-
schließlich bei
dringenden
Notfällen in
Anspruch!
Wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar
ist,
können
Sie
über die Tel. Nr.
(05572)
62200 (Stadtpolizei)
jeweils
ab 19
Uhr den Namen des Arztes
erfragen,
der in der
betreffenden
Nacht Bereitschaftsdienst hat.
Freiwilliger
zahnärztlicher Sonntagsdienst
jeweils
von
17.00 bis 19.00 Uhr
4./5.
Februar
1984
Dr. Wolf
Max, Bregenz, Bergstraße
8
Dr. Riedmann
Arno,
Lustenau,
Neudorfstraße 3
Dr.
Griss Michael,
Rankweil, Ringstraße
39
Dr. Müller Wolfgang,
Bludenz, Bahnhofstraße 8b
Tierärztlicher Notdienst
Dr. Alfons Kalb, Dornbirn,
Telefon
(05572)
63106
Tierärztlicher
Notdienst
an
Wochenenden
von
Samstag
13.00 Uhr bis
Montag
7.00
Uhr,
an
Feiertagen
von
19.00
Uhr des
Vortages
bis 7.00
Uhr des
folgenden Tages.