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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1984 (1984)

Freitag, 
3. Februar 1984 
Betr.: 
Krankenhaus der Stadt Dornbirn; 
Verkehrsanordnung 
bei der 
Spitalausfahrt. 
VERORDNUNG 
Gemäß 
S43 
Abs. 
(1) 
lit. 
b) 
Ziff. 
2 
StVO.M960 wird 
als 
Maßnahme 
zur gesicherten 
Ausfahrt 
aus 
dem Kran- 
kenhaus 
angeordnet: 
Auf der Ausfahrt 
aus 
dem Krankenhaus 
haben Fahr- 
zeuge 
bei der 
Einmündung in die Lustenauerstraße 
(Bundesstraße 204) 
nach rechts 
einzubiegen. 
Diese 
Verordnung 
ist mit den 
Gebotszeichen 
gemäß 
S 52 
Ziff. 
15 
„Vorgeschriebene Fahrtrichtung 
rechts" 
sowie mit der Zusatztafel 
„Ausgenommen 
Einsatz- 
fahrzeuge" 
kundzumachen. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
BAUAUSSCHREIBUNG 
Die Stadt Dornbirn schreibt für die 
Erweiterung 
der 
Wasserversorgung, Detailprojekt 
„Hauptleitung 
Dornbirn-Nord" 
Teilabschnitt Schwefelmahd bis 
Fischbachgasse 
die Baumeisterarbeiten öffentlich 
zur Anbotstellung 
aus. 
Arbeitsumfang: 
ca. 
390 Ifm 
Rohrgrabenarbeiten 
für 
Leitungsrohre 
der 
NW 125 und 250 
mm 
mit Verteilerschacht. 
Die Angebotsunterlagen 
können ab 
Freitag, 
den 3. 2. 
1984 
beim städtischen 
Wasserwerk, Quellengasse 
16, 
abgeholt 
werden, gleichzeitig 
kann Einsicht in die Pro- 
jektpläne genommen 
werden. 
Es werden 
nur 
Angebote 
solcher Baufirmen anerkannt, 
die eine ausreichende 
Erfahrung 
im 
Wasserleitungsbau 
nachweisen können 
und über die erforderliche Konzession 
verfügen. 
Die 
Angebote 
sind ordnungsgemäß 
verschlossen und 
mit 
der Angebotsbezeichnung 
versehen bis 
spätestens 
Freitag, 
17. Februar 
1984, 
11.00 Uhr, 
im 
Betriebsge- 
bäude 
des 
städt. Wasserwerkes, 
Quellengasse 
16, 
ein- 
zu 
reichen. 
Die öffentliche 
Angebotseröffnung 
findet 
anschließend 
statt. 
Die 
Offertstellung 
wird nicht honoriert. 
Die Stadt Dornbirn behält sich 
freie Wahl unter den 
Anbotstellern 
vor. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
Betr.: 
Baumgarten, 
Gemeindestraße; 
vo 
rrangregelung. 
VERORDNUNG 
Gemäß S43 
Abs. 
(1) 
lit. b) 
Ziff. 2 
StVO. 
1960 
wird als 
Maßnahme 
zur 
Sicherung 
des 
Schulweges 
angeordnet: 
Fahrzeuge 
auf der Straße Baumgarten 
haben 
bei der 
Einmündung 
in die 
Hanggasse 
dem 
Querverkehr Vor- 
rang zu 
geben. 
Diese Verordnung 
ist mit dem Vorrangzeichen 
gemäß 
S 52 
Ziff. 23 
StVO. 1960 
„Vorrang geben" 
sowie 
durch 
entsprechende 
Bodenmarkierungen 
kundzumachen. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
Betrifft: 
Tiefgarage 
im Krankenhaus der Stadt 
Dornbirn; 
Verkehrsanordnungen 
VERORDNUNG 
Gemäß 
S 
43 Abs. 1 lit. 
b) 
Ziff. 1 StVO. 1960 
wird 
zur 
Wahrung 
der Sicherheit und 
Leichtigkeit 
des Verkehrs 
für die 
Tiefgarage im 
Krankenhaus 
der Stadt Dornbirn 
angeordnet: 
1. Das 
Befahren der Zu- und Abfahrten in oder 
aus 
der 
Tiefgarage 
ist 
nur 
in der 
vorgeschriebenen 
Fahrt- 
richtung 
bzw. Fahrbahn 
gestattet. 
2. Das Befahren 
der Zu- und Abfahrten für 
Fahrzeuge, 
deren 
größte 
Höhe 2,30 
m 
überschreitet und 
3. das Befahren der 
Tiefgarage 
mit Ketten ist verboten. 
4. Das 
Begehen 
der 
Auffahrtswege 
durch 
Fußgänger 
ist 
untersagt. 
Diese 
Verordnung 
ist mit den Gebotszeichen 
„Vorge- 
schriebene 
Fahrtrichtung" gemäß S 
52 Ziff. 15 bzw. 
mit den Verbots- und 
Beschränkungszeichen 
gemäß 
S 
52 Ziff. 2 
und 
Ziff. 
9b StVO. 1960 sowie durch die 
übersichtliche 
Anbringung 
der Hinweiszeichen „Ein- 
bahnstraße" 
gemäß S 
53 Ziff. 
10 
StVO. 
1960 kundzu- 
machen. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
SONNTAGSDIENST 
Beginn: 
Samstag, den 
4. Februar 
1984, 7.00 
Uhr 
bis 
Montag, 
den 6. Februar 1984, 7.00 Uhr 
Dr. 
Schwendinger 
Franz, Bockackerstraße 6, 
Telefon 61172 
Oswald-Apotheke, 
Moosmahdstraße 
35, 
Telefon 64431 
Während des 
Sonntagsdienstes 
ist die Ordination 
jeweils 
zwischen 10.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 
17.00 und 18.00 Uhr 
geöffnet. 
Apotheken-Nachtdienst: 
Oswald-Apotheke, 
Moosmahdstraße 
35, 
Telefon 64431 
Ärztlicher 
Werktag-Nachtdienst 
in Dornbirn 
Bitte nehmen Sie den ärztlichen Nachtdienst 
aus- 
schließlich bei 
dringenden 
Notfällen in 
Anspruch! 
Wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar 
ist, 
können 
Sie 
über die Tel. Nr. 
(05572) 
62200 (Stadtpolizei) 
jeweils 
ab 19 
Uhr den Namen des Arztes 
erfragen, 
der in der 
betreffenden 
Nacht Bereitschaftsdienst hat. 
Freiwilliger 
zahnärztlicher Sonntagsdienst 
jeweils 
von 
17.00 bis 19.00 Uhr 
4./5. 
Februar 
1984 
Dr. Wolf 
Max, Bregenz, Bergstraße 
8 
Dr. Riedmann 
Arno, 
Lustenau, 
Neudorfstraße 3 
Dr. 
Griss Michael, 
Rankweil, Ringstraße 
39 
Dr. Müller Wolfgang, 
Bludenz, Bahnhofstraße 8b 
Tierärztlicher Notdienst 
Dr. Alfons Kalb, Dornbirn, 
Telefon 
(05572) 
63106 
Tierärztlicher 
Notdienst 
an 
Wochenenden 
von 
Samstag 
13.00 Uhr bis 
Montag 
7.00 
Uhr, 
an 
Feiertagen 
von 
19.00 
Uhr des 
Vortages 
bis 7.00 
Uhr des 
folgenden Tages.
	        
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