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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1984 (1984)

Freitag,

16. November

1984

Zu

5.) Verlegung

der

Zieglergasse.

Über Vorschlag

des

Bürgermeisters

wird dieser

Punkt zurückgestellt.

Zu 6.)

Entscheidungen

über

Berufungen.

a)

Die

Berufung

vom 4.

September

1984 des Dr.

Franz Kofler,

Facharzt

in Dornbirn,

Dr. Anton

Schneiderstraße

36a,

vertreten durch

Rechtsanwalt



Dr. Reinhold

Moosbrugger,

Dornbirn,

Grabenweg

3a, gegen

den baubehördlichen

Bewilligungsbescheid

vom

21.

August

1984,

Zl.

111-88/Bau/84,

1114<-84/1277,

betreffend

die

Errichtung

eines

Doppelwohnhauses

auf

den

Gpn.

8274/2

und

8274/3,

KG. Dornbirn,

Dr.

Anton Schneiderstraße,

für Kurt Metzler,

Dornbirn,

Dr. Anton Schneiderstraße

7a,

und

Arno Metzler, Dornbirn,

Prälat

Drexelstr. 10,

wird

gem.

S

66 Abs.

4 AVG 1950 als

unbegründet



abgewiesen

und

der

angefochtene

Bescheid



des

Bürgermeisters

bestätigt.

b)

Die

Berufung

von Frau

Anna

Spiegel,

Dornbirn,

 Marktplatz

4,

vom 16. Februar 1983, gegen



den Bescheid

des

Bürgermeisters

der

Stadt Dornbirn

vom 31.

Jänner 1983,

ZI. 111-11/

1981-39,

betreffend

den Abbruch

des

Wohnhauses

 Dornbirn, Winkelgasse

4,

wird

gem.

S

66 Abs. 4 AVG 1950 als

unbegründet

abgewiesen



und

der

angefochtene

Bescheid

bestätigt.



c)

Die

Berufung

von Reinhold

und

Helga

Kohler,

Dornbirn, Millöckergasse

21,

vom

3. 7. 1984

gegen

den Bescheid

des

Bürgermeisters

der

Stadt Dornbirn

vom 5. 6. 1984,

Z'. 111-110-Bau/

83,

betreffend

Planänderungen

beim Garagengebäude



auf

Gp.

1274/2,

KG. Dornbirn,

Millöckergasse

21,

wird

gem.

S

66 Abs.

4

AVG

1950

als

unbegründet

abgewiesen

und

der

angefochtene

Bescheid bestätigt.

Der

Bürgermeister:

Rudolf

Sohm

KURZBERICHT

über

die

am 6. November

1984

unter

dem Vorsitz des

Herrn

Bürgermeister

Rudolf

Sohm abgehaltene

223.

Sitzung

des Stadtrates.

I. Uber

Mittelung

des Vorsitzenden

werden

zur

Kenntnis

genommen:

a)

das

Schreiben

der Stadt Hohenstaufen (BRD)

betreffend



die

Besichtigung

von Seniorenwohnungen



in Dornbirn

durch

den Sozialund



Wohnungsausschuß



der Stadt Hohenstaufen;

b)

der Bericht

des Forstamtes

vom Oktober

1984

über cre

Ergebnisse

der

Nadelanalysen

aus dem

Bioindikatorennetz

für

Vorarlberg:

Demnach

wurde

ab Herbst

1983 von

der Forstl.

Bundesversuchsanstalt

(Wien)

in

Zusammenarbeit

mit

den

Landesforstinspektionen

österreichweit

ein

flächendeckendes,

systematisches

Bioindikatorennetz



mit Gitterabständen

von 16 x 16 km

bearbeitet.

Dieses wurde regional

verdichtet

durch

Einrichtung

von

Probepunkten

an

Hangprofilen

entlang

oder

quer

zur

Talrichtung,

z. B. auch

in

Dornbirn,

wo insgesamt

6

Probepunkte eingeri±.

tet wurden:

Kreuzen

Fallenberger

Wälder

Schwende

Watzenegg

Steinebach

Großer Wald

Dazu wurden

Astproben

von je

zwei Fichten

pro

Probepunkt

aus dem

oberen

Kronenbereich geerntet

 und in I. und

2.

Nadeljahrgänge aufgetrennt.



Die

Analysen

der Forstlichen

Bundesversuchsan.

stalt erstreckten

sich auf

Schwefe!gehalt

in

beiden

Nadeijahrgängen,

sowie auf

die

Gehalte

Stickstoff (N), Phosphor

(P),

Kalium

(K)

und MagneSum



(Mg)

im 1.

Nadeljahrgang.

Aufgrund

der

gesetzlichen

Bestimmungen

(I.

Verordnung

 gegen

forstschädliche

Luftverunreini.

gungen)

ergibt

sich für

Vorarlberg

ein

höchstZlJlässiger

 Gesamtschwefelgehalt

(Immissionsgrenz•

wert)

für

den I.

Nadeljahrgang

von 0,0930/0

den

2.

Nadeljahrgang

von 0,1060/0

in der Trockenmasse.

Für

die

Probepunkte

iri Dornbirn ergab

die

Analyse:

Kreuzen

Fallenberg

Schwende

Watzenegg

Steinebach

Großer

Wald

1.

Nadeljahrg.

0,095

2.

Njg.

0,099

1.

Nadeljahrg.

0,083

2.

Njg.

0,084

I.

Nadeljahrg.

0,079

2.

Njg.

0,093

1.

Nadeljahrg.

0,085

2. Njg. 0,087

1.

Nadeljahrg.

0,080

2.

Njg.

0,087

1.

Nadeljahrg.

0,079

2.

Njg.

0,088

Dem

Bericht über das Land

Vorarlberg

kann entnommen



werden,

daß

die

Überschreitungshäufig•

keit der Grenzwerte

in den Bezirken

Bludenz

und

Fe5dkirch

am

größten,

im Bezirk Bregenz

gering

und

im Bezirk

Dornbirn

am

geringsten

ist.

Dieses Ergebnis

deckt sich

mit den SO-Messun•

gen

der

Vorarlberger

Umweltschutzanstalt,

die

für die Meßstellen

in Dornbirn

eine

laufende

Abnahme

 der Wefte (ca.

500/0 Verbesserung

dw

Winterwerte

in 4

Jahren)

feststellt.

Dies beweist

die

Richtigkeit

der durchgeführter

Umstellung

auf

Gasheizungen

großer

privater

und

städtischer

Betriebe

und

rechtfertigt

die

dam

verbundenen

hthen Investitionskosten.

De erstellten Hangprofile

geben

keinen

Hinweis

auf unterschiedliche

Schwelelbelastung

in

ver•

schiedenen Höhenlagen.

Auffällig

ist der deutliche

Magnesiummangel

ill

1.

Nadeljahrgang.

Dies

kann nach

Meinung

eine

ger

namhafter Wissenschaftler

mit

der

ALISW2•

schung

durch saure

Ablagerungen

zusammenhängen.



Jedenfalls

führt

Mg-Mangel

zum

Abbau

von

Chlorophyll

(z Blattgrün).

Die Problematik ergibt

sich

daraus,

daß

die

Grenzwerte

nur

für einen Schadstoff

(Schwefel)

gelten,

Grenzwerte

für das Zusammenwirken

mehrerer Schadstoffe

sind nicht

existent.

Die Wissenschaft geht

davon aus,

daß gerade

dieses Zusammenwirken

mehrerer Schadstoffe
            
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