Freitag,
16. November
1984
Zu
5.) Verlegung
der
Zieglergasse.
Über Vorschlag
des
Bürgermeisters
wird dieser
Punkt zurückgestellt.
Zu 6.)
Entscheidungen
über
Berufungen.
a)
Die
Berufung
vom 4.
September
1984 des Dr.
Franz Kofler,
Facharzt
in Dornbirn,
Dr. Anton
Schneiderstraße
36a,
vertreten durch
Rechtsanwalt
Dr. Reinhold
Moosbrugger,
Dornbirn,
Grabenweg
3a, gegen
den baubehördlichen
Bewilligungsbescheid
vom
21.
August
1984,
Zl.
111-88/Bau/84,
1114<-84/1277,
betreffend
die
Errichtung
eines
Doppelwohnhauses
auf
den
Gpn.
8274/2
und
8274/3,
KG. Dornbirn,
Dr.
Anton Schneiderstraße,
für Kurt Metzler,
Dornbirn,
Dr. Anton Schneiderstraße
7a,
und
Arno Metzler, Dornbirn,
Prälat
Drexelstr. 10,
wird
gem.
S
66 Abs.
4 AVG 1950 als
unbegründet
abgewiesen
und
der
angefochtene
Bescheid
des
Bürgermeisters
bestätigt.
b)
Die
Berufung
von Frau
Anna
Spiegel,
Dornbirn,
Marktplatz
4,
vom 16. Februar 1983, gegen
den Bescheid
des
Bürgermeisters
der
Stadt Dornbirn
vom 31.
Jänner 1983,
ZI. 111-11/
1981-39,
betreffend
den Abbruch
des
Wohnhauses
Dornbirn, Winkelgasse
4,
wird
gem.
S
66 Abs. 4 AVG 1950 als
unbegründet
abgewiesen
und
der
angefochtene
Bescheid
bestätigt.
c)
Die
Berufung
von Reinhold
und
Helga
Kohler,
Dornbirn, Millöckergasse
21,
vom
3. 7. 1984
gegen
den Bescheid
des
Bürgermeisters
der
Stadt Dornbirn
vom 5. 6. 1984,
Z'. 111-110-Bau/
83,
betreffend
Planänderungen
beim Garagengebäude
auf
Gp.
1274/2,
KG. Dornbirn,
Millöckergasse
21,
wird
gem.
S
66 Abs.
4
AVG
1950
als
unbegründet
abgewiesen
und
der
angefochtene
Bescheid bestätigt.
Der
Bürgermeister:
Rudolf
Sohm
KURZBERICHT
über
die
am 6. November
1984
unter
dem Vorsitz des
Herrn
Bürgermeister
Rudolf
Sohm abgehaltene
223.
Sitzung
des Stadtrates.
I. Uber
Mittelung
des Vorsitzenden
werden
zur
Kenntnis
genommen:
a)
das
Schreiben
der Stadt Hohenstaufen (BRD)
betreffend
die
Besichtigung
von Seniorenwohnungen
in Dornbirn
durch
den Sozialund
Wohnungsausschuß
der Stadt Hohenstaufen;
b)
der Bericht
des Forstamtes
vom Oktober
1984
über cre
Ergebnisse
der
Nadelanalysen
aus dem
Bioindikatorennetz
für
Vorarlberg:
Demnach
wurde
ab Herbst
1983 von
der Forstl.
Bundesversuchsanstalt
(Wien)
in
Zusammenarbeit
mit
den
Landesforstinspektionen
österreichweit
ein
flächendeckendes,
systematisches
Bioindikatorennetz
mit Gitterabständen
von 16 x 16 km
bearbeitet.
Dieses wurde regional
verdichtet
durch
Einrichtung
von
Probepunkten
an
Hangprofilen
entlang
oder
quer
zur
Talrichtung,
z. B. auch
in
Dornbirn,
wo insgesamt
6
Probepunkte eingeri±.
tet wurden:
Kreuzen
Fallenberger
Wälder
Schwende
Watzenegg
Steinebach
Großer Wald
Dazu wurden
Astproben
von je
zwei Fichten
pro
Probepunkt
aus dem
oberen
Kronenbereich geerntet
und in I. und
2.
Nadeljahrgänge aufgetrennt.
Die
Analysen
der Forstlichen
Bundesversuchsan.
stalt erstreckten
sich auf
Schwefe!gehalt
in
beiden
Nadeijahrgängen,
sowie auf
die
Gehalte
Stickstoff (N), Phosphor
(P),
Kalium
(K)
und MagneSum
(Mg)
im 1.
Nadeljahrgang.
Aufgrund
der
gesetzlichen
Bestimmungen
(I.
Verordnung
gegen
forstschädliche
Luftverunreini.
gungen)
ergibt
sich für
Vorarlberg
ein
höchstZlJlässiger
Gesamtschwefelgehalt
(Immissionsgrenz•
wert)
für
den I.
Nadeljahrgang
von 0,0930/0
den
2.
Nadeljahrgang
von 0,1060/0
in der Trockenmasse.
Für
die
Probepunkte
iri Dornbirn ergab
die
Analyse:
Kreuzen
Fallenberg
Schwende
Watzenegg
Steinebach
Großer
Wald
1.
Nadeljahrg.
0,095
2.
Njg.
0,099
1.
Nadeljahrg.
0,083
2.
Njg.
0,084
I.
Nadeljahrg.
0,079
2.
Njg.
0,093
1.
Nadeljahrg.
0,085
2. Njg. 0,087
1.
Nadeljahrg.
0,080
2.
Njg.
0,087
1.
Nadeljahrg.
0,079
2.
Njg.
0,088
Dem
Bericht über das Land
Vorarlberg
kann entnommen
werden,
daß
die
Überschreitungshäufig•
keit der Grenzwerte
in den Bezirken
Bludenz
und
Fe5dkirch
am
größten,
im Bezirk Bregenz
gering
und
im Bezirk
Dornbirn
am
geringsten
ist.
Dieses Ergebnis
deckt sich
mit den SO-Messun•
gen
der
Vorarlberger
Umweltschutzanstalt,
die
für die Meßstellen
in Dornbirn
eine
laufende
Abnahme
der Wefte (ca.
500/0 Verbesserung
dw
Winterwerte
in 4
Jahren)
feststellt.
Dies beweist
die
Richtigkeit
der durchgeführter
Umstellung
auf
Gasheizungen
großer
privater
und
städtischer
Betriebe
und
rechtfertigt
die
dam
verbundenen
hthen Investitionskosten.
De erstellten Hangprofile
geben
keinen
Hinweis
auf unterschiedliche
Schwelelbelastung
in
ver•
schiedenen Höhenlagen.
Auffällig
ist der deutliche
Magnesiummangel
ill
1.
Nadeljahrgang.
Dies
kann nach
Meinung
eine
ger
namhafter Wissenschaftler
mit
der
ALISW2•
schung
durch saure
Ablagerungen
zusammenhängen.
Jedenfalls
führt
Mg-Mangel
zum
Abbau
von
Chlorophyll
(z Blattgrün).
Die Problematik ergibt
sich
daraus,
daß
die
Grenzwerte
nur
für einen Schadstoff
(Schwefel)
gelten,
Grenzwerte
für das Zusammenwirken
mehrerer Schadstoffe
sind nicht
existent.
Die Wissenschaft geht
davon aus,
daß gerade
dieses Zusammenwirken
mehrerer Schadstoffe