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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1984 (1984)

Freitag, 
7. Dezember 1984 
verringerten 
Abstandes 
gegenüber 
der 
Gp. 
9326/4 
(Gino Battisti) bis auf I m zur Grundgrenze; 
d) 
für die Errichtung 
einer verputzten Fertigteilga- 
rage 
auf 
Gp. 
10094/3 KG. Dornbirn, Primelweg, 
des 
Florian Thanei, Dornbirn, 
im Sinne eines verrin- 
gerten 
Abstandes 
gegenüber 
der 
Gp. 
10093/7 
(Manfred 
Fenkart) 
bis auf 1 m zur 
Grundgrenze; 
e) 
für die 
Errichtung 
eines Wohnhauses mit 
Garage 
auf 
Gp. 
11089/5 KG. Dornbirn, Haselstauderstr., 
des Norbert und der Lieselotte Schwarz, Dornbirn, 
im Sinne einer totalen Abstandsnachsicht 
gegen- 
über der 
Gp. 
11089/4 
(Richard 
und Josefine Wai- 
bei); 
f) 
für den Neubau einer 
Fertigteilgarage 
auf 
Gp. 
2870/3 KG. Dornbirn 
(Jodok Stülzweg) 
des Erich 
Glojek, Dörnbirn, 
im Sinne einer totalen Abstands- 
nachsicht. 
3. Die Stadt Dornbirn 
gewährt 
der Brunnengemein- 
schaft Hatlerdorf zu den Kosten für die im Jahre 
1982 
durchgeführte Leitungserneuerung 
einen letzt- 
maligen Beitrag. 
4. Nachstehende Lieferungen 
und Leistungen 
werden 
vergeben: 
a) 
für den Kindergarten 
Forach: 
aa) 
die Estrichlegerarbeiten 
um S 249.160, 
— 
excl. 
MWSt. an die Fa. Norbert Ebner, 
Lustenau; 
ab) 
die Bodenbeläge 
um s 157.896,- excl. 
MWSt. 
an 
die Fa. Dörler, Dornbirn; 
ac) 
die Fliesenlegerarbeiten 
um S 99.820,—excl. 
MWSt. an die Fa. Albert 
Rein, Dornbirn; 
ad) 
die Malerarbeiten um S 140.507,— 
excl. 
MWSt. an 
die Fa. Theo Mäser, Dornbirn; 
ae) 
die Einrichtung 
um S 
672.807,—excl. 
MWSt. 
an 
die Fa. Hutle, 
Dornbirn; 
b) 
für den Kindergarten 
Mittelfeld: 
ba) 
die 
Zimmermannsarbeiten um S 816.176, 
— 
excl. MWSt. an die Fa. Holzbau Ekkehard 
Mayer, 
Dornbirn; 
bb) 
die Dachdecker- und 
Schindlerarbeiten um 
S 463.984,- 
excl. MWSt. an die Firma Otto 
Wolf, Dornbirn; 
bc) 
die 
Spengler-und 
Schwarzdeckerarbeiten 
um 
S 
117.430,—exdl. 
MWSt. an 
die Fa. 
Ludwig 
Nosko, Dornbirn; 
c) 
für das Kindergarten-Provisorium 
Mittelfeld: 
ca) 
die Baumeisterarbeiten um S 
109.905,—excl. 
cb) 
cc) 
cd) 
MWSt. 
gem. 
Variantenangebot 
an 
die Firma 
Gebrüder Feierle, Dornbirn, 
unter Bedingun- 
gen; 
die Sanitärinstallationen um S 53.978,50 
excl. 
MWSt. an die Fa. Walter 
Hepp, 
Dornbirn; 
die Elektroinstallationen 
mit Heizung 
um 
S 
85.728,—excl. 
MWSt. an die Fa. Elektro- 
Schelling 
KG, 
Dornbirn; 
excl. 
die Blitzschutzanlage 
um S 8.972, 
— 
MWSt. an 
die Fa. Franklin-Blitzschutzgesell- 
schaft m.b.H., 
Dornbirn. 
5. Die Stadt Dornbirn stimmt der Auflösung 
der 
Alpen- 
hotel Bödele Ges.m.b.H. zu. Der Bürgermeister 
wird 
ermächtigt, 
als Vertreter der Stadt Dornbirn in der 
Generalversammlung 
der Alpenhotel 
Bödele Ges. 
m.b.H. der 
Auflösung 
zuzustimmen und die für eine 
Auflösung gem. S 
95 Ges.m.b.H.-Gesetz erforderli- 
chen 
Erklärungen abzugeben. 
6. Auf die mit Beschluß der Stadtvertretung 
vom 11. 12. 
1981 beschlossenen 
GemeindebIatt-Tarife wird für 
die Gemeindeblattausgaben 
ab dem 23. 11. 1984 bis 
Ende dieses Jahres 
jeweils 
ein Rabatt in Höhe von 
100/0 
gewährt. 
BAUAUSSCHREIBUNG 
Die Stadt Dornbirn 
bringt 
für den Neu- und Umbau des 
Kindergartens 
Mittelfeld 
folgende 
Lieferungen 
und 
Leistungen 
öffentlich zur Ausschreibung: 
a) Verputzarbeiten 
b) 
Kunststoff-Fenster 
Die Angebotsunterlagen 
können ab 
Montag, 
10. De- 
zember 1984 im Stadtbauamt, 
Zimmer Nr. 
9, abgeholt 
werden. Die 
Angebote 
sind 
spätestens 
bis 
Freitag, 
den 
21. Dezember 1984, 
11.00 Uhr, 
in verschlossenem Um- 
schlag 
mit der entsprechenden 
Offertbezeichnung 
im 
Stadtbauamt 
einzureichen. 
Die öffentliche Angebotseröffnung 
findet anschließend 
statt. 
Der Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
Betr.: Gemeindestraße Stiftergasse 
und 
l. A. Herrburgerstraße; 
Erlassung 
einer Geschwindigkeitsbeschränkung. 
VERORDNUNG 
Gemäß 
S 
43 Abs. 
(1) 
Bit. 
b) 
Ziff. 1 StVO. 1960 wird als 
Maßnahme zur Sicherung 
des 
Weges 
zum Kindergar- 
ten l. A. HerrburgerstraBe 
für die Stiftergasse 
und die 
l. A. Herrburgerstraße 
eine Geschwindigkeitsbeschrän- 
kung 
von 30 km/h 
angeordnet. 
Diese Verordnung 
ist mit den Verbots- uncf 
Beschrän- 
kungszeichen 
nach 
S 
52 Ziff. 10a und 10b StVO. 1960, 
dem Gefahrenzeichen „Kinder" 
nach S 
50 Ziff. 12 StVO. 
1960 sowie 
mit der 
Stundenkilometerzahl „30 
km" 
kundzumachen. 
Der Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
Hangflächenbewirtschaftungsprämien 
1984; 
Antragstellung 
bis 
spätestens 
21. Dezember 
1984 
Für die Bewirtschaftung 
erschwert 
nutzbarer Hangflä- 
chen werden auf Grund 
der Bestimmungen 
des Land- 
wirtschaftsförderungsgesetzes, 
LGBl. Nr. 37/1974, 
Flä- 
chenprämien gewährt. 
Die Mindestbewirtschaftung beträgt 
a) 
bei Wiesen: mindestens einmaliges 
Mähen 
und Ab- 
ernten; 
b) 
bei Weiden: geordnete 
Weidébewirtschaftung (jähr- 
lich wenigstens 
einmaliges 
Abmähen der Weide- reste).
	        
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