c)
für den
Neubau eines Wohnhauses mit
Stallgebäude
auf
Bp.
153/1, KG.
Dornbirn,
Hintere Achmühlerstraße,
des Reinhold
Wohlgenannt,
Dornbirn,
Gütlestraße
IOa,
im Sinne
von
verringerten
Abständen
ca)
gegenüber
der Hinteren Achmühlerstraße bis
auf
2,00
m an
der Nordostecke des
Stallgebäudes
und
cb) gegenüber
der
Sonnengasse
bis auf
2,50 m.
2.Die
Stadt
Dornbirn
gewährt
dem Verein für Ferienkolonien
Dornbirn
für
das
Jahr 1984 einen Unterstützungsbeitrag.
3.Der
Caritas-Familienhilfe wird für
das
Jahr 1984 für
die
Familienhilfe ein
Beitrag gewährt.
4.Der
Jugendund
Freizeittreff d'Hock erhält
von
der
Stadt
Dornbirn für den laufenden Betrieb 1984 eine
å
conto-Zahlung aus
der
Betriebskostensubvention.
5.Die
laufende
Instandhaltung
der öffentlichen
Beleuchtung
wird für den Zeitraum
vom
15. 3. 1984 bis
31. 12. 1985
zum
Stundensatz
von
S
504,—
incl.
MWSt.' für eine Partiestunde
mit einer voraussichtlichen
Jahressumme
von
S
786.240,—incl.
MWSt.
an
die
Fa.
Ing.
Elmar
Graf,
Elektro-Elektronik,
Dornbirn,
In Steinen
5, vergeben.
3.Die Stadt
Dornbirn
vergibt
für das Sozialamt
die Lieferung
von
HALI-Möbeln
zum
Gesamtpreis
von
Schilling
63.023,50
incl.
MWSt.
an
die Fa. Paterno
GmbH.
&Co.
KG.,
Dornbirn.
Erhebung
von
Grundlagen zur
Schaffung
der
Erschwerniszone IV;
Antragstellung
bis spätestens
28. März 1984
is ist
beabsichtigt,
ein 3.
Bergbauernsonderprogramm
'1984—1988)zu
schaffen und eine 4.
Erschwerniszone
nVerfolgung
dieser Vorhaben
werden
folgende
Richtinien
für die Erhebung
von
Grundlagen
zur
Schaffung
3erErschwerniszone IV verlautbart.
l.
Erhebungsgrundlage:
Ausgangsbasis
sind die
jeweils
letztgültigen
vom
Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft
den Landwirtschaftskammern
übermittelten Zonierungsergebnisse.
Nach
Abwicklung
des
dießbezüglichen
Änderungsdienstes
1983/84
gelten
die
so
aktualisierten
Zonierungsergebnisse.
Erhebungsumfang:
Bergbauernbetriebe
der
Erschwerniszone 3,
wenn
deren besondere
Erschwernisflächen
a) mindestens
400/0der
gesamten
selbstbewirtschafteten
landwirtschaftlichen
Nutzfläche oder
b)
mindestens 5 ha
ausmachen.
Betriebe
mit
besonderen
Erschwernisflächen
von
unter 5 ha werden
in die
Erhebung
nicht einbezogen.
Freitag,
9. März 1984
Besondere
Erschwernisflächen im Sinne dieser
Richtlinien sind landwirtschaftlich
genutzte
Flächen
mit einer
Hangneigung
von
500/0
und
mehr,
jedoch
ohne
Hutweiden, Streuwiesen,
nicht
regelmäßig
gemähte Bergmähder, Almflächen, Feldraine und
Wegböschungen.
Selbstbewirtschaftete
landwirtschaftliche Nutzflächen
imSinne dieser
Richtlinien sind landwirtschaftlich
genutzte
Flächen ohne
Hutweiden, Streuwiesen,
nicht
regelmäßig gemähte Bergmähder
und Almflächen.
Zumindest 1
x
jährliches
Mähen
(zur
Gänze
und nicht
nur
Ausmähen),
sowie Abernten ist Voraussetzung.
3.
Erhebungsvorgang:
Jene
Bergbauern,
deren Betriebe die im Punkt
2
genannten
Bedingungen erfüllen, haben bis 28. 3. 1984
einen
Antrag auf Erhebung bzw.
Überprüfungdurch
die Landwirtschaftskammer
-
erforderliche
Antragsformulare
liegen
beim Amt der Stadt
Dornbirn,
Neues
Rathaus, 11.Stock,
Zimmer 43
auf,
wo
der
vom
Landwirt
ausgefüllte
Antrag
auch
einzubringen
ist,
-
zu
stellen.
Später einlangende Anträge
können
ausnahmslos nicht mehr
berücksichtigt
werden.
In besonderen Fällen können diese Formulare auch
bei der
Landwirtschaftskammer,
Abt.
Statistik,
bezogen
und
abgegeben
werden.
Weitere
Vorgangsweise:
Nach
Vorlage
der
Ergebnisse
der
Erhebungsarbeiten
werden diese im Bundesministerium
für Land- und
Forstwirtschaft
umgehend
ausgewertet und
anschliessend
die Richtlinien für die
Abgrenzung
der
Erschwerniszone
IV erlassen. Vom
Ergebnis
werden die
Antragsteller
in Kenntnis
gesetzt
und über
allfällige
Einspruchsmöglichkeiten
informiert.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn
schreibt für die
Erweiterung
der
städtischen
Wasserversorgung, Detailprojekt
„Oberdorfer-Berg
und-Watzenegg"
die
Rohrgrabenarbeiten
öffentlich
zur
Anbotsstellung
aus.
Arbeitsumfang:
Ca.
900
Ifm
Rohrgrabenarbeiten
für
Leitungsrohre
der
NW
80
und 150
mm
mit Druckreduzierschacht.
Die Angebotsunterlagen
können
beim städtischen
Wasserwerk, Quellengasse 16,
.
abgeholt
werden,
gleichzeitig
kann Einsicht in die
Projektpläne genommen
werden.
Es werden
nur
Angebote
solcher
Baufirmen
anerkannt,
die eine ausreichende
Erfahrung
im
Wasserleitungsbau
nachweisen können und über
die
erforderliche
Konzession
verfügen.
Die
Angebote
sind
ordnungsgemäß
verschlossen
und
mit der
Angebotsbezeichnung
versehen bis
spätestens
Freitag,
6.
April 1984,
11.00
Uhr,
im Betriebsgebäude
des städtischen Wasserwerkes, Quellengasse 16,
einzureichen.
Die
öffentliche
Angebotseröffnung
findet anschließend
statt.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm