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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1984 (1984)

c)

für den

Neubau eines Wohnhauses mit

Stallgebäude

 auf

Bp.

153/1, KG.

Dornbirn,

Hintere Achmühlerstraße,



des Reinhold

Wohlgenannt,

Dornbirn,



Gütlestraße

IOa,

im Sinne

von

verringerten

Abständen

ca)

gegenüber

der Hinteren Achmühlerstraße bis

auf

2,00

m an

der Nordostecke des

Stallgebäudes



und

cb) gegenüber

der

Sonnengasse

bis auf

2,50 m.

2.Die

Stadt

Dornbirn

gewährt

dem Verein für Ferienkolonien



Dornbirn

für

das

Jahr 1984 einen Unterstützungsbeitrag.



3.Der

Caritas-Familienhilfe wird für

das

Jahr 1984 für

die

Familienhilfe ein

Beitrag gewährt.

4.Der

Jugendund

 Freizeittreff d'Hock erhält

von

der

Stadt

Dornbirn für den laufenden Betrieb 1984 eine

å

conto-Zahlung aus

der

Betriebskostensubvention.

5.Die

laufende

Instandhaltung

der öffentlichen

Beleuchtung



wird für den Zeitraum

vom

15. 3. 1984 bis

31. 12. 1985

zum

Stundensatz

von

S

504,—

incl.

MWSt.' für eine Partiestunde

mit einer voraussichtlichen

 Jahressumme

von

S

786.240,—incl.

MWSt.

an

die

Fa.

Ing.

Elmar

Graf,

Elektro-Elektronik,

Dornbirn,



In Steinen

5, vergeben.

3.Die Stadt

Dornbirn

vergibt

für das Sozialamt

die Lieferung



von

HALI-Möbeln

zum

Gesamtpreis

von

Schilling

 63.023,50

incl.

MWSt.

an

die Fa. Paterno

GmbH.

&Co.

KG.,

Dornbirn.

Erhebung

von

Grundlagen zur

Schaffung

der

Erschwerniszone IV;

Antragstellung

bis spätestens

28. März 1984

is ist

beabsichtigt,

ein 3.

Bergbauernsonderprogramm

'1984—1988)zu

schaffen und eine 4.

Erschwerniszone

nVerfolgung

dieser Vorhaben

werden

folgende

Richtinien



für die Erhebung

von

Grundlagen

zur

Schaffung

3erErschwerniszone IV verlautbart.

l.

Erhebungsgrundlage:

Ausgangsbasis

sind die

jeweils

letztgültigen

vom

Bundesministerium für Land- und

Forstwirtschaft

den Landwirtschaftskammern

übermittelten Zonierungsergebnisse.



Nach

Abwicklung

des

dießbezüglichen



Änderungsdienstes

1983/84

gelten

die

so

aktualisierten

Zonierungsergebnisse.

Erhebungsumfang:

Bergbauernbetriebe

der

Erschwerniszone 3,

wenn

deren besondere

Erschwernisflächen

a) mindestens

400/0der

gesamten

selbstbewirtschafteten



landwirtschaftlichen

Nutzfläche oder

b)

mindestens 5 ha

ausmachen.

Betriebe

mit

besonderen

Erschwernisflächen

von

unter 5 ha werden

in die

Erhebung

nicht einbezogen.



Freitag,

9. März 1984

Besondere

Erschwernisflächen im Sinne dieser

Richtlinien sind landwirtschaftlich

genutzte

Flächen

mit einer

Hangneigung

von

500/0

und

mehr,

jedoch

ohne

Hutweiden, Streuwiesen,

nicht

regelmäßig

gemähte Bergmähder, Almflächen, Feldraine und

Wegböschungen.

Selbstbewirtschaftete

landwirtschaftliche Nutzflächen



imSinne dieser

Richtlinien sind landwirtschaftlich



genutzte

Flächen ohne

Hutweiden, Streuwiesen,

nicht

regelmäßig gemähte Bergmähder

und Almflächen.

 Zumindest 1

x

jährliches

Mähen

(zur

Gänze

und nicht

nur

Ausmähen),

sowie Abernten ist Voraussetzung.



3.

Erhebungsvorgang:

Jene

Bergbauern,

deren Betriebe die im Punkt

2

genannten

 Bedingungen erfüllen, haben bis 28. 3. 1984

einen

Antrag auf Erhebung bzw.

Überprüfungdurch

die Landwirtschaftskammer

-

erforderliche

Antragsformulare



liegen

beim Amt der Stadt

Dornbirn,

Neues

Rathaus, 11.Stock,

Zimmer 43

auf,

wo

der

vom

Landwirt

ausgefüllte

Antrag

auch

einzubringen

ist,

-

zu

stellen.

Später einlangende Anträge

können

ausnahmslos nicht mehr

berücksichtigt

werden.

In besonderen Fällen können diese Formulare auch

bei der

Landwirtschaftskammer,

Abt.

Statistik,

bezogen



und

abgegeben

werden.

Weitere

Vorgangsweise:

Nach

Vorlage

der

Ergebnisse

der

Erhebungsarbeiten

werden diese im Bundesministerium

für Land- und

Forstwirtschaft

umgehend

ausgewertet und

anschliessend

 die Richtlinien für die

Abgrenzung

der

Erschwerniszone

 IV erlassen. Vom

Ergebnis

werden die

Antragsteller

 in Kenntnis

gesetzt

und über

allfällige

Einspruchsmöglichkeiten



informiert.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

BAUAUSSCHREIBUNG

Die Stadt Dornbirn

schreibt für die

Erweiterung

der

städtischen

Wasserversorgung, Detailprojekt

„Oberdorfer-Berg

 und-Watzenegg"

die

Rohrgrabenarbeiten

öffentlich

zur

Anbotsstellung

aus.

Arbeitsumfang:

Ca.

900

Ifm

Rohrgrabenarbeiten

für

Leitungsrohre

der

NW

80

und 150

mm

mit Druckreduzierschacht.

Die Angebotsunterlagen

können

beim städtischen

Wasserwerk, Quellengasse 16,

.

abgeholt

werden,

gleichzeitig

kann Einsicht in die

Projektpläne genommen



werden.

Es werden

nur

Angebote

solcher

Baufirmen



anerkannt,

die eine ausreichende

Erfahrung

im

Wasserleitungsbau

nachweisen können und über

die

erforderliche

Konzession

verfügen.

Die

Angebote

sind

ordnungsgemäß

verschlossen

und

mit der

Angebotsbezeichnung

versehen bis

spätestens

Freitag,

6.

April 1984,

11.00

Uhr,

im Betriebsgebäude

des städtischen Wasserwerkes, Quellengasse 16,

einzureichen.



Die

öffentliche

Angebotseröffnung

findet anschließend

statt.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm
            
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