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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1985 (1985)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

Ostern, 6./7. April
Dr. Küng Walter, Bregenz, Michl-Felder -Straße 3
Dr. Grabher Lothar, Lustenau, Kirchstraße 44
Dentist Wielath Kurt, Feldkirch , Neustadt 11
Dr. Concin Josef, Nüziders, Dr. Seegerstraße 1

Ostermontag, 8. April
Dr. Küng Walter, Bregenz, Michl-Felder-Straße 3
Dr. Grabher Lothar, Lustenau, Kirchstraße 44
Dr. Metzler Harald, Feldkirch , Kreuzgasse 14
Dr. Kleboth Heinz, Bludenz, Bahnhofstraße 8a

Tlerärztlicher Notdienst
Dr. Bruno Fink, Höchst , Telefon (05578) 5234

Tierärztlicher Notdienst an Wochenenden von
Samstag 13.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr, an Feiertagen
von 19.00 Uhr des Vortages bis 7.00 Uhr des folgenden

Tages.

Dentist
Ernst Thurnher

Schulgasse 1

ordiniert wieder ab 9. April

-------Dr.

 Werner Weißsteiner
Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Marktplatz 10

vom Urlaub zurück

Dr. Martin Jopp
F. M. Felderstraße 1 a

Die Praxis ist am Donnerstag, den 11 und Freitag,

den 12. April geschlossen

Fund- und Verlustausweis der Städt. Sicherheitswache

Gefunden:
Schlüsselbunde mit und ohne Anhänger, eine lose
Banknote, ein goldener Ring mit weißem Stein, ein
Goldr.rng, ein (Werkzeug)Schlüsselsatz, ein goldenes
Armkettchen mit Gravur, eine Bri'lle, eine Handarbeit
(noch nicht fertig).

om Hallenbad:
Badehauben, Badehosen, ein Badeanzug, ein Nylonsack
 mit Badesachen, eine Taucherbrille,

Wa1sset1bälle,
ein Handtuch, ein Pullover, Kopftücher, ein Schal, ein
Knirps.

Verloren:
Ein ne,uer Fahrradschlauch, eine

S1i'lberne

Halskette
mit Anhänger (Kreuz), eine ßel1dtasche mit

Bang·el1d.

Entlaufen:
E: !18 we,iße Katze mit grauem Schwanz (1856).

29. MÄRZ85

BEKANNTMACHUNG

betreffend Abschrankung von

Forststraßen der österr.

Bundesforste

Die zunehmende Befahrung unserer Schutzebene- und Rudachforststraße
 durch nicht berechtigte KFZ-Besitzer veranlassen
die österr. Bundesforste, unsere Forststraßen ganz oder
zeltwelllg abzuschranken. Die unberechtigte Befahrung von
gekennzeichneten Forststraßen wird nach§ 33 des Forstgesetzes
durch die Verwaltungsbehörde bestraft.

Die unentgeltliche Befahrung ist für jene Besitzer gestattet,
welche nach dem Wegereiübereinkommen vom Jahre 1927
den sogenannten Kreuzecker-, Brugger- und Rudachweg
kostenlos benützen konnten. Keine Berechtigten im Sinne des
Wegereiübereinkommens sind Besitzer von Wochenendhäusern.

Für die Befahrung mit Kraftfahrzeugen der obgenannten
Forststraßen durch Berechtigte werden Fahrerlaubnisscheine
ausgestellt und Schlüssel gegen Kostenrückersatz ausgegeben.
Für die Holzabfuhr besitzen die örtlichen Transportunternehmer
Schlüssel für die Schranken. Für die Wochenendhausbesitzer
können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Diesbezügliche Anträge und Anfragen sind zu richten an die
österr. Bundesforste, Spinnergasse 12, Dornbirn, Tel. 634863.

Erlauschtes

Wo sind denn die OSTERHASEN heut alle hin?
Die sind schon längst in der Moosmahdstraße drinn.
Heuer haben sie was Besondere entdeckt
und jeder sich schon den Gaumen ableckt.
An der Moosmahdstraße steht ein Haus,
dort gehn sie in Massen ein und aus.
Da hat sich ein Bäckermeister etabliert,
in einem Fach ganz groß versiert.

Rollkuchen, Nußkranz, Schnecken fein
kaufen die Leut dort gerne ein.

Butterweggen, Schweizerlaib und Grahambrot
machen Ihre Wangen rot.

Butter-, Nuß- und andere Kipfel,
Gugelhupf und Wienerstritzel.

Will man sonst noch was Feines für festliche Tage
kommt nur dieses Geschäft in Frage.

Auch Brezel, Russen und Eierzopf
kauft man gut bei EGON KOPF.

Bedienung ehrlich, freundlich, bieder -
drum kommt die Kundschaft stets gern wieder.

Egon Kopf, Bäcker~i
Moosmahdstraße 24
            
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