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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1985 (1985)

AMTLICHE NACHRICHTEN

KURZBERICHT

über die am 2. April 1985 unter dem Vorsitz des Herrn
Bürgermeister Rudolf Sohm abgehaltene 243. iwung
des Stadtrates.

1. Für die Errichtung eines Wohn- und Gesch „ftshauses
 auf Gp. 14216/2 (Watzenegg) durch Alw·ne und
Erw'n Schwendinger sowie Roswitha und Werner
Schwendinger, Dornbirn, wird eine Ausna megenehmigung
 gem. 3 Straßengesetz im Sinne eines
verringerten Abstandes auf 1,50 m zur Gp. 20014/1
(öffent :ches Gut „Straßen und Wege ) erteilt.

2. Nachstehende Ausnahmegenehmigungen von § 6
d s Baugeset es werden erteilt:

a) für die Errichtung einer Garage auf Gp. 9075/9,
KG. Dornbirn, des Johann S linger, im Sinne
e(ner totalen Abs andsnachsicht gegenüber der
Gp. 9075/8 (Herbert Fußenegger);

b) für einen Wohnungsaufbau beim bestehenden
Wohnhaus auf Gp. 6435, Dammstraße, durch Gerold
 Fußenegger, Dornbirn, im Sinne eines verringerten
 Abstandes bis auf 2, 16 m gegenüber
der Gp. 6432/ 4 (Mag. Karl Wohlgenannt);

c) für den Neubau eines Geräteschuppens auf Gp.
5911 /3, KG. Dornbirn, Oberer Kirchweg, des Werner
 Natter, Dornbirn, im Sinne eines verringerten
Abstandes bis auf 1,00 m an der Ost- und Südseite
 zur Gp. 5913 (llse Spiegel);

d) für den Zubau einer Wasch- und Abfüllanlage
beim bestehenden Betriebsgebäude auf Grundparze:Je
 6867 / 4, KG. Dornbirn, der Firma Joh.
Thurnher Nfg., Bockackerstraße 13, im Sinne von
verringerten Abständen:

d a) gegenüber der Gp. 6867 /3 (Baugesch. Rümmele)

 bis auf 0,00 m;

d b) gegenüber der Gp. 6879/6 (Spiegel u. Fitz)

bis auf ca. 1,00 m und

d c) gegenüber der Gp. 6879/3 (Kaufmann) bis auf

0,00 m;

e) für di,e Errichtung einer Garage mit überdachtem
Sitzplatz auf Gp. 8230/3, KG. Dornbirn, Gerbergasse,
 der Eheleute Aloisia und Walter Hecht,
Dornbirn, im Sinne von verringerten Abständen:

e a) gegenüber der Gp. 8230/2 (Hermann Hecht)

bis auf 0,00 m statt 3,00 m und

e b) geg,enüber der Gp. 8230/ 4 (Klaus und Brigitte

Wiethüchter) bis auf 0,25 m statt 3,00 m;

f) für einen Verbindungsbau im Kellergeschoß zwischen
 den Häusern Klostergasse 6 und Riedgasse
 11 der Fa. Garzon, Modehaus, im Sinne e,iner
tota:en Abstandsnachsicht gegenüber den Gpn.
6679 und 6680 (Errichtergemeinschaft Klostergasse);


g) für dlie Renovierung des Erdgeschosses sowie
den Neubau des 1. Ober- und Dachgeschosses
des be,stehenden Wohnhauses aiuf Gp. 8564/3,

12.APRILBS

KG. Dornbirn, der Fa. Ahornberg-Reisen & Co. KG
Mozartstraße 28, im Sinne eines verr'ngerten Abstandes
 gegenüber der Gp. 8564/4 (Rottmayer)
bis auf 0,90 m statt 3,80 m;

h) für den Neubau eines Wohnhauses a f Gp. 9033/7
KG. Dornbirn, der Karin Unterkofler, Unterer Porst
41, Im Si ne e:ner totalen Abstandsnachsicht gegenüber
 der Bp. 5072 (Unterkofler);

i) für den Neubau eines Websaales auf Gp. 7056/2,
KG. Dornbirn, der Firma F. M. Hämmerle, Textilwerke
 AG, Dornbirn, im Sinne von veningerten
Abständen:

i a) gegenüber der Gp. 7055 (Eisa und Erna Winder)

 bis auf 4,60 m statt 6,40 m - nur im Bereiche
 des Fensters (9/10) und

i b) gegenüber der Gp. 7012/ 4 (Bundestextilschule)

 bis auf 2,00 m statt 8,00 m.

3. Für Aufforstungen in Waldungen innerhalb des
Stadtgebietes von Dornbirn, bei welchen die Holzarten
 Tanne (Weißtanne), Eiche, Esche, Ulme, Ahorn
und Buche verwendet werden, wird von der Stadt
Dornbirn ein ostenzuschu•ß von S 2 - pro Pflanze
gewährt. Nach Vorlage der quittierten Rechnungen
in der Forstverwaltung werden die Förderungsbeiträge
 ausbezahlt.

4. Die Stadt Dornbirn gewährt dem Alpenschutzverein
für Vorarlberg für das Jahr 1985 elnen Förderungsbeitrag.


5. Die Stadt Dornbirn gewährt der Kärntner Landsmannschaft
 in Vorarlberg zur Durchführung der
Feier anläßlich des 25-jährigen Jubiläums der Kärntner
 Landsmannschaft in Vorarlberg am 19. Oktober
1985 e:nen Beitrag.

6. Die Lieferung und Montage der Akustikdecken für
die Musikschule-Außenstelle wird um S 172.723,20
excl. MWSt. an die Fa. Ing. Kurzemann KG vergeben.


7. Die Sanierung der Heizungsanlage in der Hauswirtschaftlichen
 Berufsschule wird um S 246.830,40 incl.
MWSt. an die Fa. Ing. Günther Thurnher, Dornbirn,
vergeben.

3. a) Die Baumeisterarbeiten für die im Zuge des Neubaues

 der B 190 - Stadtstraße mitzuverlegende
Mischwasserkanalisation werden an die Firma
Hilti & Jehle, Feldkirch, zu einer Gesamtanbotsumme
 von S 3,545.084,04 netto vergeben.

b) Die dazugehörigen Rohrliefer ngen werden an
die Fa. Betonrohrwerk Schlins, zu e,iner Gesamtanbotsumme
 von S 2,738.784,- netto vergeben.

c) Die Grabarbeiten für die Straßenbeleuchtung werden
 an die Fa. Hilti & Jehle, Feldkirch, zu einer
Gesamtanbotsumme von S 460.932,- netto vergeben.


9. Für dlie Verlegiung der Trinkwasser'l-eitlunigen im
Rahmen der Bauabschnitte Hauptleitungen Dornbirn-Mitte
 und Oberzone - Erweiterungsentwurf
1980 - werden die Baumeisterarbeiten und Rohr-
            
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