sonders von heim: chen Kün lern, ini iierte.
Es wäre interessant zu wi s n, wie i-ele Ausc:lungen
Dr. Bohle insge amt eröffnet ha
war er doch als a sgezeichneter Vern:'SS er
dner land uf landab bekann .
Als Krönung fällt in s :ne Am s~ei der Bau, dje
Eröffnung und die lnbet • bnahme des K I urha
ses, da:s der S a Dornbir den s ·1 vielen
Jahren fehlenden Verans al ungssaal brachte.
D,...durch eröffneten sich dem Kul urreferen ern
za !reiche MögHichkei en für eu lturelle
Akti i äten.
So ur.den be:spielswe·se dem Landes heat r
n eh vielen Jahren ieder Auffüh ungsmöglichkeiten
gegeben und en inz rischen an der
,..t •• d . Musiksch le ents a de en mus'zierenden
Gruppen ideale Auftrittsmög eiten verschafft.
Dr. Bohle hat nicht Kul ur für wenige Kul urbef::ssene,
sondern für alle Bevölkerungsschichten
gemacht. Wie vic'.se· ig d s kulturelle Angebot
in Dorn ·rn ist, ze:gt ein wöc en icher
s::ck ins Geme:ndeblatt oder in den vom Kulurreferat
aufgelegten Veranstaltungskalender.
Se:ne unzähligen Aktivitä en können hier nicht
aufgezählt werden. Erwähnenswe ersche:nen
mir jedoch zusätzlich noch die Förderung und
der Ausbau des Büchereiwesens, die Veranstalung
von w:ssenscha liehen Univerisitätsvorträgen,
die Schattung eines Dornbirn-Filmes und
die Vorbereitung zur Einrichtung eines Heimatmuseums
im Lorenz-Rhomberg-Haius.
Nur aufgrund seines umfassenden Wissens,
seiner rethorischen Gc.!be und seiner Wendigkeit
war es Dr. Bohle mög:ich, alle auf ihn aufgrund
seines Amtes zukomm~nden Aufgaben
so ausgezeichnet zu meistern. An aiHen Bereichen
stand bei ihm die menschfiiche Seite im
Vordergrund. Dr. Bohle hat nie die Konfronta·Non,
sondern den Ausgleich gesucht.
Me1:ne sehr geehrten Damen und Herren!
Diese drei Männer waren die letzten 25 Jahre
mitverantwortlich be·im Aufbau und der Entwickh.mg
unserer Stadt. Am heu11igen Abend, der
für sie den Abschied aus dem Rathaus bedeutet,
ist es mir eln aufrichHge•s Bedürfnis, ihnen
im Namen der Stadt, ihrer Mitbürger wie auch
im eigenen Namen für ihre Arbeit als Gemeindefunktionäre
herzlichen Dank zu sagen. Ich
wünsche ihnen, ihren Gattinnen und den Fami-1:en
weiterhin Gesundheit und Glück."
Der Bürgermeister: Rudolf Sohm
KURZBERICHT
über die am 14. Mai 1985 unter dem Vorsitz des Herrn
Bürgermeister Rudolf SOHM abgehaltene 249. Sitzung
des Stadtrates.
1. Nachstehende Ausnahmegenehmigungen von § 6
des Baugesetzes werden erteilt:
24. MAI 85
a) für den Um- und Zubau beim Hause Watzenegg
Nr. 41 des Dipl. Ing. Hans Halbgebauer im Sinne
einer to alen Abstandsnachsicht gegenüber der
Gp. 14580, Kat. G. Dornbirn;
b) für den Um- und Zubau beim bestehenden Wohnhaus
auf Gp. 14563/2 des Josef Berchtold
Watzenegg 27, Dornbirn, im Sinne eines verringerten
Abstandes bis auf ca. 1,20 m für den Dachvorsprung
gegenüber der Gp. 14563/3;
c) für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf
Gp. 9326/10, Kat. G. Dornbirn, Im Forach, des
Klaus Bösch, im Sinne eines verringerten Abstandes
gegenüber der Gp. 9326/5 (Kurt Bösch) bis
auf 3,30 m;
d) für die Errichtung einer Fertigteilgarage auf Gp.
9151 /3, Kat. G. Dornbirn, Rohrmoos, der Eheleute
Karlheinz und Maria Bereuter, im Sinne eines verringerten
Abstandes bis auf 0,5 m gegenüber der
Gp. 9151 /1 (Erna Bischof);
e) für die Aufstockung der bestehenden Garage auf
Gp. 9151 /3, Kat. G. Dornbirn, Rohrmoos, der Eheleute
Karlheinz und Maria Bereuter, im Sinne
eines verringerten Abstandes gegenüber der Gp.
9151 /1 (Erna Bischof) bis auf 3,7 m statt 4,4 m;
2. Nachstehende Ausnahmegenehmigungen von § 36
des Straßengesetzes werden erteilt:
a) für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf
Gp.' 8554/3, Kat. G. Dornbirn, Altweg, durch Kurt
und Renate Nachbaur, für das Stiegenhaus auf
eine Länge von 3,20 m im Sinne eines verringerten
Abstandes zur Gemeindestraße „Altweg", Gp.
19701 /1;
b) für den Neubau einer Garage und eines Einfamilienhauses
auf Gp. 7204, Kat. G. Dornbirn, Weißachergasse,
der Heidemarie und des Wolfgang
Wagenleitner, Bregenz, im Sinne von verringerten
Abständen gegenüber der Weißachergasse:
1. für den Neubau einer Garage bis auf 2,00 m
statt 4,00 m und
2. für den Neubau eines Einfamilienhauses bis auf
3,42 m statt 4,00 m;
Die Zustimmung wird unter der Bedingung erteilt,
daß der Bauwerber einen Zaun zur Absicherung
gegen Steinschlag errichtet.
c) für die Errichtung eines Flugdaches auf Gp.
8849/1, Kat. G. Dornbirn, Bildgasse, des Dipl. Ing.
Kurt Rauch, Dornbirn, im Sinne eines verringerten
Abstandes bis auf 0,8 m statt 4,00 m zur Bildgasse;
d) für die Errichtung· eines Geräteschuppens auf
Gp. 8310/1, Kat. G. Dornbirn, Roseggerstraße,
des Josef Kramer, Dornbirn, im Sinne eines verringerten
Abstandes bis auf 1,00 m statt 4,00 m
zur Roseggerstraße;
e) für die Errichtung einer Pergola auf Gp. 5632,
Kat. G. Dornbirn, Mühlebacherstraße, der Helga
und des Otto Fenkart, Dornbirn, im Sinne eines
verringerten Abstandes bis auf 2,90 m bzw. 3,80 m
statt 4,00 m zur Küferbachgasse~