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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1985 (1985)

Die

Markung

und

Teilung

des Riedes mit Wolfurt

erfolgte 1484 und mit Lauterach 1570. Bei den

Grenzen

gegen

Hohenems und Lustenau war

lange

keine

gütliche

Übereinkunft

zu erzielen und es

mußten Kommissionen

eingesetzt

werden um die Angelegenheit



zu

regeln.

Die Grenze

gegen

Hohenems

wurde 1568 und

jene gegen

Lustenau 1571 festgelegt.



Der Verlauf der Grenzen wurde durch die

sogenannten Landgräben

deutlich

gemacht.

rif

Zeichnung:

Grabenmeister Johann Hämmerle

Bis zum

Anfang

des 19. Jahrhunderts hatte das

Dornbirner Ried

folgendes

Aussehen:

Markt,

Hatlerdorf,

 Oberdorf,

Haselstauden und Mühlebach hatten

je

eine

eigene

die von den anderen

abgegrenzt

war. Diese Viehweiden reichten von den

Ortsgrenzen

bis an die

Gemeindegrenze.

Auf diese

gemeinsamen

Weiden wurde nun das Vieh eines

Ortsteils

aufgetrieben.

Auf

jedem

Teil standen eine

oder zwei Hirtenhütten. Gatter an den Straßen und

Ortsausgängen verhinderten, daß Vieh entlaufen

konnte. Auf dem

abgebildeten Plan, angefertigt von

Jos.

Albrich,

ist dies

genau

zu erkennen.

Von 1799 bis 1806 wurde das

Ried,

das bisher

allen zusammen

gehörte, geteilt. Möglich

wurde das

aber erst durch den Loskauf von den Grafen von

Ems 1771. Das

ganze

Ried wurde nach dem Bodenwert

 in

gleich große

Teile

aufgeteilt

und dann nach

folgendem

Schlüssel an die Bewohner

vergeben:

ein

Ehepaar

erhielt einen

ganzen Teil,

eine

Witwe(r)

eine halben, ein

minderjähriges

Kind 1/6

Teil, usw.

M. Merkle, Präfekt des kk

Gymnasiums

zu Feldkirch,

schrieb 1 839:

„Der

zwischen beiden

(Hohenems

und

Dornbirn) liegende

Grund besteht aus Moor und

Sümpfen,

seit 30 Jahren aber sind tiefe Gräben

gezogen,

das Land ist erhöht und entwässert, alles

Unkraut und wilde Gewächs wird mit

Reisig

und Erde

in Haufen

geschichtet

und verbrannt, die Asche

alsdann

gleichförmig verbreitet, was der

Vorarlberger

Motten nennt."

Durch die

Privatisierung

des Riedes

stieg

natürlich

der

Ertrag,

denn nun wurden

Grabensysteme angelegt,



um durch die

Entwässerung

den Wert des

Bodens und auch den

Ertrag

zu

steigern.

Das Ried

wurde in vier Feldstraßen- und Grabenbezirke aufgeteilt



und

jedem

Bezirk stand ein

eigener

Grabenmeister

 vor.

Diejenigen,

die in einem dieser Bezirke

Grundstücke

hatten, besaßen das

Recht,

den

Grabenmeister zu wählen. Der Grabenmeister mußte

dafür

sorgen,

daß alle Gräben

geöffnet wurden,

ihm

oblag

die Aufsicht der Arbeiten für neue Gräben

und Feldstraßen und die

Beiträge

der

Mitglieder

mußten kassiert und verwaltet werden.

Diese

Feldgrabenbezirke

bestehen z. T. heute noch

und sind für die

Instandhaltung

von Gräben im

landwirtschaftlichen Gebiet Dornbirns

zuständig.

Der

Grabenbezirk I reicht von Hatlerdorf bis zur B 204,

der Grabenbezirk 11 von der B 204 bis zur Dornbirner

Ache. Der Grabenbezirk Ill wurde inzwischen

aufgelöst,

 er umfaßt Rohrbach und Forach und der Grabenbezirk

 IV erstreckt sich auf Haselstauden.

Durch die

Teilung

des

gemeinschaftlichen

Riedes

und

Kultivierung

durch die

Eigentümer

sowie durch

die Arbeit der

Grabengenossenschaften

stellt sich

das Ried in der

heutigen

Form dar.
            
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