Die
Markung
und
Teilung
des Riedes mit Wolfurt
erfolgte 1484 und mit Lauterach 1570. Bei den
Grenzen
gegen
Hohenems und Lustenau war
lange
keine
gütliche
Übereinkunft
zu erzielen und es
mußten Kommissionen
eingesetzt
werden um die Angelegenheit
zu
regeln.
Die Grenze
gegen
Hohenems
wurde 1568 und
jene gegen
Lustenau 1571 festgelegt.
Der Verlauf der Grenzen wurde durch die
sogenannten Landgräben
deutlich
gemacht.
rif
Zeichnung:
Grabenmeister Johann Hämmerle
Bis zum
Anfang
des 19. Jahrhunderts hatte das
Dornbirner Ried
folgendes
Aussehen:
Markt,
Hatlerdorf,
Oberdorf,
Haselstauden und Mühlebach hatten
je
eine
eigene
die von den anderen
abgegrenzt
war. Diese Viehweiden reichten von den
Ortsgrenzen
bis an die
Gemeindegrenze.
Auf diese
gemeinsamen
Weiden wurde nun das Vieh eines
Ortsteils
aufgetrieben.
Auf
jedem
Teil standen eine
oder zwei Hirtenhütten. Gatter an den Straßen und
Ortsausgängen verhinderten, daß Vieh entlaufen
konnte. Auf dem
abgebildeten Plan, angefertigt von
Jos.
Albrich,
ist dies
genau
zu erkennen.
Von 1799 bis 1806 wurde das
Ried,
das bisher
allen zusammen
gehörte, geteilt. Möglich
wurde das
aber erst durch den Loskauf von den Grafen von
Ems 1771. Das
ganze
Ried wurde nach dem Bodenwert
in
gleich große
Teile
aufgeteilt
und dann nach
folgendem
Schlüssel an die Bewohner
vergeben:
ein
Ehepaar
erhielt einen
ganzen Teil,
eine
Witwe(r)
eine halben, ein
minderjähriges
Kind 1/6
Teil, usw.
M. Merkle, Präfekt des kk
Gymnasiums
zu Feldkirch,
schrieb 1 839:
„Der
zwischen beiden
(Hohenems
und
Dornbirn) liegende
Grund besteht aus Moor und
Sümpfen,
seit 30 Jahren aber sind tiefe Gräben
gezogen,
das Land ist erhöht und entwässert, alles
Unkraut und wilde Gewächs wird mit
Reisig
und Erde
in Haufen
geschichtet
und verbrannt, die Asche
alsdann
gleichförmig verbreitet, was der
Vorarlberger
Motten nennt."
Durch die
Privatisierung
des Riedes
stieg
natürlich
der
Ertrag,
denn nun wurden
Grabensysteme angelegt,
um durch die
Entwässerung
den Wert des
Bodens und auch den
Ertrag
zu
steigern.
Das Ried
wurde in vier Feldstraßen- und Grabenbezirke aufgeteilt
und
jedem
Bezirk stand ein
eigener
Grabenmeister
vor.
Diejenigen,
die in einem dieser Bezirke
Grundstücke
hatten, besaßen das
Recht,
den
Grabenmeister zu wählen. Der Grabenmeister mußte
dafür
sorgen,
daß alle Gräben
geöffnet wurden,
ihm
oblag
die Aufsicht der Arbeiten für neue Gräben
und Feldstraßen und die
Beiträge
der
Mitglieder
mußten kassiert und verwaltet werden.
Diese
Feldgrabenbezirke
bestehen z. T. heute noch
und sind für die
Instandhaltung
von Gräben im
landwirtschaftlichen Gebiet Dornbirns
zuständig.
Der
Grabenbezirk I reicht von Hatlerdorf bis zur B 204,
der Grabenbezirk 11 von der B 204 bis zur Dornbirner
Ache. Der Grabenbezirk Ill wurde inzwischen
aufgelöst,
er umfaßt Rohrbach und Forach und der Grabenbezirk
IV erstreckt sich auf Haselstauden.
Durch die
Teilung
des
gemeinschaftlichen
Riedes
und
Kultivierung
durch die
Eigentümer
sowie durch
die Arbeit der
Grabengenossenschaften
stellt sich
das Ried in der
heutigen
Form dar.