Die Straßenunterbauarbeiten einschließlich der
gleichzeitig
vorzunehmenden Grab- und
Verlegearbeiten
für die verschiedenen Kabel und
Leitungen (Wasserwerk, Kanal, ÖPT, DGG,
VKW, Straßenbeleuchtung) gehen zügig
voran. Seit
Montag,
5.
August 1985,
mußte die
Schubertstraße für den
gesamten
Verkehr
gesperrt
werden, lediglich
ein
Zubringerdienst
von
der
Riedgasse
her bleibt derzeit
möglich.
Ab
Montag,
den 12.
August 1985,
ist eine
vorübergehende Sperre
der
Eisengasse
im Bereich
Schubertstraße und
Frühlingstraße notwendig,
damit im
Straßenkörper
ein
großer
Kabelschacht
der ÖPT sowie der Mischwasserkanal im
Kreuzungsbereich
mit der
Eisengasse
verlegt
werden kann.
Die Zufahrt zur „inneren Eisengasse"
aus
Richtung Marktplatz
oder von der
Frühlingstraße
her bleibt
möglich.
Für Fahrten in
Richtung
Haselstauden oder
umgekehrt
wird eine
Umleitung
über die
Dr.-Anton-Schneider-Straße
-
Riedgasse empfohlen.
Diese
Straßensperre
ist voraussichtlich bis Ende
August
1985
erforderlich. Anschließend ist
eine Durchfahrt wiederum
möglich, wegen
der verschiedenen Bauarbeiten ist
jedoch
mit
geringen Behinderungen
zu rechnen. Ebenso ist teilweise
vorübergehend
eine Schotterfahrstraße
anzutreffen,
ebenso kleinere
Umleitungen
im direkten Baustellenbereich.
Es ist
vorgesehen,
Ende
September/Anfang
Oktober 1985 auf der Trasse der neuen B 190
zwischen der
Kreuzgasse
und der
Eisengasse
im Bereich
Abzweigung „Spange" (nördlich
des Hauses
Eisengasse 11, Winsauer)
eine
Asphalttragschichte aufzubringen
und dieses
Straßenteilstück anschließend
provisorisch
dem Verkehr zur
Verfügung
zu stellen.
AMTLICHE NACHRICHTEN
KURZBERICHT
über die am 30. Juli 1985 unter dem Vorsitz des Herrn
Bürgermeister
Rudolf Sohm
abgehaltene
11.
Sitzung
des Stadtrates.
1. Nachstehende Ausnahmegenehmigungen
von
S
6
des
Baugesetzes
werden erteilt:
a)
für den Neubau einer
Lagerhalle
auf
Gp.
1392/3
der KG. Dornbirn, Lustenauerstraße, der Firma
August
Rädler
KG, Wolfurt, im Sinne eines verringerten
Abstandes bis auf 3,30 m
gegenüber
der
Gp.
1392/1 unter
Bedingungen;
b)
für den Zubau einer
Garage
beim Haus Im Winkel
Nr. lla auf
Gp. 5670/1,
KG. Dornbirn, des Otto
Schwendinger,
im Sinne eines
verringerten
Abstandes
bis auf
2,60 m zur
Grundgrenze,
Grundparzelle
5675/4;
c)
für den Neubau eines Geräteschuppens
auf
Gp.
2077/2,
KG.
Dornbirn, Grünanger,
des Josef Strele
im Sinne eines
verringerten
Abstandes bis auf
0,70 m bzw.
0,80 m zur
Gp.
2077/3.
2. Nachstehende
Ausnahmegenehmigungen
von
S
36
des
Straßengesetzes
werden erteilt:
a)
für die bereits vor mehreren Jahren durch Maria
und Ernst
Hämmerle,
Stüben
4,
errichteten zwei
Blechgaragen
auf den
Gpn.
12334 und 12335 eine
nachträgliche
Abstandsnachsicht auf
2,00 m bzw.
3,50 m zur Gemeindestraße
„Stüben", Gp. 20011,
unter
Bedingungen;
b)
den Brüdern Werner und Kurt Höfel, Dornbirn,
für die
Errichtung
von 2 Einfamilienhäusern auf
Gp. 5028/8, Bachmähdle, eine Abstandsnachsicht
von 4,00
auf
3,00
m.
3. Die Stadt Dornbirn
gewährt
der Pfarre zum Hl. Christophorus
Dornbirn,
Rohrbach
37,
zur Neuanschaffung
einer
Pfeifenorgel
von der Firma Gebrüder
Mayer, Orgelbau
in
Feldkirch, Altenstadt, zu den
Anschaffungskosten
einen
Beitrag.
4. Den Anrainern der
Haslachgasse
36—44
(Inama,
Gasser, Winder,
Lanz und
Steingruber),
wird für die
anläßlich des
Elementarereignisses „Hangrutschung
Schlipfbach", Haslach, geleisteten
Arbeitsstunden
für die Aufräumearbeiten ein
Beitrag gewährt.
5. Für den Einbau einer Frontzapfwelle am Trägerfahrzeug
der Schneefräse wird Herrn Erwin Mathis ein
Kostenbeitrag gewährt.
6. Für den Neubau des
Pflegeheimes
für Chronischkranke
werden die
Spenglerund
Schwarzdeckerarbeiten
um S
1,897.750,—excl.
MWSt. an die Firma
Ludwig
Nosko u. Co., Dornbirn, vergeben.
7. Die im
Zusammenhang
mit der Durchführung
der
Rohrgrabenarbeiten
für die Neuverlegung
einer
Wasserleitung
in der Schützenstraße erforderlichen
Kanalisierungsarbeiten
werden an die Fa.
Ing. Otto