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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1985 (1985)

KURZBERICHT

über die am 18. Dezember 1984 unter dem Vorsitz des

Herrn

Bürgermeister

Rudolf Sohm

abgehaltene

230.

Sitzung

des Stadtrates.

1. Nachstehende

Ausnahmegenehmigungen

von

S

6

des

Baugesetzes

werden erteilt:

a)

für den Neubau eines

Holzschuppens geplanten



Wohnhaus auf

Gp. 5336/5,

Kat.Gde.

Dornbirn,

der Eheleute Lothar und Maria Schwendinger,

 Dornbirn,

Mühlebacherstraße

2, gegenüber

 den

Gpn.

5336/1

(Anton Wohlgenannt)

und

5341

(Olga Waibel)

im Sinne von

verringerten

Abständen

 bis auf

1,00

m zu den

Grundgrenzen;

b)

für die

Errichtung

eines Einfamilienhauses mit

Garage

auf

Gp. 11039/4,

Kat.Gde.

Dornbirn,

Haselstauderstraße,

 des Richard

Waibel, Dornbirn,

im Sinne einer totalen Abstandsnachsicht

gegenüber

 der

Gp.

11089/5

(Norbert Schwarz);

c)

für die

Errichtung

einer

Garage

bei;m

geplanten

Wohnhaus auf

Gp. 9618/3,

Kat.Gde.

Dornbirn,

Haselstauderstraße,

der Eheleute und

Eduard

Gorgomiti,

HöchsterstraBe

64, Dornbirn,

im Sinne von

verringerten

Abständen:

1.

gegenüber

der

Gp.

9619

(Dkfm.

Richard

Ulmer)

bis auf

1,50 m statt

3,00

m zur

Grundgrenze

und

2.

gegenüber

der

Gp.

11037/2

(Helmut Fink)

bis

auf

1,50 m statt 3,00 m zur Grundgrenze;

d)

für die

Renovierung

des Hauses

Schloßgasse

3

des Günther Rothenhäusler

gegenüber

der

Gp.

7702

(Rosa Thalmann)

im Sinne eines

verringerten

Abstandes um ein Mehrmaß von 0,20 m

gegenüber

 dem

derzeitigen Bestande, aus

gestalterischen



Gründen;

e)

für den Neubau eines Wohnhauses auf Grundparzelle

 5667/4,

Kat.Gde.

Dornbirn,

Im

Winkel,

des Felix und der

Margit Bogath,

Dornbirn:

1.

gegenüber

der

Gp.

5667/3 bis auf

0,00 m

(A.

Bodemann)

und

2.

gegenüber

der

Gp.

5745 bis auf

3,00 m statt

3,70 m

(A. Raggl);

f)

für den Neubau eines Wohnhauses auf

Gp.

5667/3

Kat.Gde.

Dornbirn, Im

Winkel,

des Andreas Bodemann

 :

1.

gegenüber

der

Gp.

5667/4

(M.

u. F.

Bogath)

bis

auf

0,00 m und

2.

gegenüber

der

Gp.

5668/1

(Karl Fußenegger)

bis auf

3,50 m statt

6,00 m;

g)

für den Neubau eines Wohnhauses auf Grundparzelle

 5028/12,

Kat.Gde.

Dornbirn, Badgasse,

der Erika und des Walter Hetzenauer, Dornbirn,

im Sinne von

verringerten

Abständen bis auf

jeweids



2,00 m

gegenüber

den

Gpn.

5C28/11 und

5028/14, Kat.Gde.

Dornbirn, Badgasse;

h)

für die

Errichtung

des Geschoßwohnhauses 11 sowie

 der Reihenhäuser Nr.

1, 2, 3, 4, 5,

6 und 7 auf

den

Gpn.

8638 und 8663/9 sowie den

Bpn. 3403,

1172/4, 4732 und

8639,

Kat.Gde. Dornbirn,

gasse,

der Fa. Hefel

Bauges.m,b.H.,

Lauterach,

Wolfurterstraße

15,

im Sinne eines

verringerten

Freitag,

4. Jänner 1985

Abstandes bis auf

3,00 m statt

4,00 m zur B]ldgasse,



2. Die Stadt Dornbirn

gewährt

für 'die Aktion

„Äthiopienhilfe"

der Katholischen

Jugend

Vorarb

bergs

einen

Beitrag.

3. Dem

Krankenpflegeverein

Dornbirn wird für das

Jahr 1984 ein

Förderungsbeitrag gewährt.

4. Die Stadt Dornbirn

gewährt

nachstehenden Elternvereinen

 und

Elternvereinigungen

für das Jahr 1984

te:nen

Beitrag:

EV der

Mädchenhauptschule

Hatlerdorf

EV der Vcdksschule Oberdorf

EV der

Hauptschule

Markt

EV des BRG Schoren

EV des BG

Dornbürn,

Readschu(lstraße

EV der

Hauptschule Bergmannstraße

EV der

Knabenhauptschutle

Hatlerdorf

EV der

5. Nachstehende

Lieferungen

und

Leistungen

werden

ve

rgeb

en:

a)

für den

Kindergarten

Härte die

Spengderarbe:ten

um S

117.288,-—

excl. MWSt. an die Firma Armin

Hoch, Dornbirn;

b)

für das Altershe:m die Malerarbeiten um

Schillling

,-—

excl. MWSt. an die Fa. Walter

Gunz,

70.050

Dornbi

rn;

c)

für die

Sanierung

der

Stiegenhausfenster

in der

Vlbg.

Naturschau die Schlosserarbeiten

(incl.

Glaserarbeiten) zum von S

76.324,—

(excl. MWSt.)

an die Fa. Wilhelm

Kalb, Dornbirn,

und die Abbruch- und

Einputzarbeiten

zum Offertpreis



von S

62.330,—excl.

MWSt. an die Firma

Gebrüder

Feierle,

Dornbirn.

6.

Aufgrund

der

Informattonsbesprechung

beim Amt

der

Vlbg. Landesregierung

und der

Mitte:tlung

des

Bürgermeisters

in der

Stadtratsitzung vom 11. 12.

1984 wurden die neu

vorgelegten

Varianten D 9 und

D 10 der Trassenstudie über die

Führung

der Bodenseeschnellstraße

 S 18 im Straßenanschibuß am

17. 12. 1984 beraten.

Aufg

rund der

Stedilungnahme

des Straßen ausschusses



gelangt

der Stadtrat zur

Auffassung,

daß beide

vorgelegten

Varianten aus folgenden

Gründen abzulehnen

 sind:

a) Zerstörung

von äußerst wertvollem stadtnahen

Erh

olungsgebiet;

b) Zerstörung

von mit

großem

Aufwand landwirtschaftl!ich

 nutzbar

gemachten

Gründen des städt.

Gutshofes Martinsruh als auch anderer landwirtschaftl'icher



Betriebe;

c)

die Tatsache des Bestandes von bereiits drei

leistungsfähigen Verbindungen

von Dornbirn in

Richtung Schweiz;

d)

die Tatsache, daß bereits für die Rheintal autobahn

 Grundflächen im Ausmaß von über 60 ha zur

Verfügung gestellt

wu rden.

7. Der Ausbau der

ehemaligen Lehrerwohnung

in der

Volksschule Gütle zu

einer

Klasse

wird beschlossen.
            
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