KURZBERICHT
über die am 18. Dezember 1984 unter dem Vorsitz des
Herrn
Bürgermeister
Rudolf Sohm
abgehaltene
230.
Sitzung
des Stadtrates.
1. Nachstehende
Ausnahmegenehmigungen
von
S
6
des
Baugesetzes
werden erteilt:
a)
für den Neubau eines
Holzschuppens geplanten
Wohnhaus auf
Gp. 5336/5,
Kat.Gde.
Dornbirn,
der Eheleute Lothar und Maria Schwendinger,
Dornbirn,
Mühlebacherstraße
2, gegenüber
den
Gpn.
5336/1
(Anton Wohlgenannt)
und
5341
(Olga Waibel)
im Sinne von
verringerten
Abständen
bis auf
1,00
m zu den
Grundgrenzen;
b)
für die
Errichtung
eines Einfamilienhauses mit
Garage
auf
Gp. 11039/4,
Kat.Gde.
Dornbirn,
Haselstauderstraße,
des Richard
Waibel, Dornbirn,
im Sinne einer totalen Abstandsnachsicht
gegenüber
der
Gp.
11089/5
(Norbert Schwarz);
c)
für die
Errichtung
einer
Garage
bei;m
geplanten
Wohnhaus auf
Gp. 9618/3,
Kat.Gde.
Dornbirn,
Haselstauderstraße,
der Eheleute und
Eduard
Gorgomiti,
HöchsterstraBe
64, Dornbirn,
im Sinne von
verringerten
Abständen:
1.
gegenüber
der
Gp.
9619
(Dkfm.
Richard
Ulmer)
bis auf
1,50 m statt
3,00
m zur
Grundgrenze
und
2.
gegenüber
der
Gp.
11037/2
(Helmut Fink)
bis
auf
1,50 m statt 3,00 m zur Grundgrenze;
d)
für die
Renovierung
des Hauses
Schloßgasse
3
des Günther Rothenhäusler
gegenüber
der
Gp.
7702
(Rosa Thalmann)
im Sinne eines
verringerten
Abstandes um ein Mehrmaß von 0,20 m
gegenüber
dem
derzeitigen Bestande, aus
gestalterischen
Gründen;
e)
für den Neubau eines Wohnhauses auf Grundparzelle
5667/4,
Kat.Gde.
Dornbirn,
Im
Winkel,
des Felix und der
Margit Bogath,
Dornbirn:
1.
gegenüber
der
Gp.
5667/3 bis auf
0,00 m
(A.
Bodemann)
und
2.
gegenüber
der
Gp.
5745 bis auf
3,00 m statt
3,70 m
(A. Raggl);
f)
für den Neubau eines Wohnhauses auf
Gp.
5667/3
Kat.Gde.
Dornbirn, Im
Winkel,
des Andreas Bodemann
:
1.
gegenüber
der
Gp.
5667/4
(M.
u. F.
Bogath)
bis
auf
0,00 m und
2.
gegenüber
der
Gp.
5668/1
(Karl Fußenegger)
bis auf
3,50 m statt
6,00 m;
g)
für den Neubau eines Wohnhauses auf Grundparzelle
5028/12,
Kat.Gde.
Dornbirn, Badgasse,
der Erika und des Walter Hetzenauer, Dornbirn,
im Sinne von
verringerten
Abständen bis auf
jeweids
2,00 m
gegenüber
den
Gpn.
5C28/11 und
5028/14, Kat.Gde.
Dornbirn, Badgasse;
h)
für die
Errichtung
des Geschoßwohnhauses 11 sowie
der Reihenhäuser Nr.
1, 2, 3, 4, 5,
6 und 7 auf
den
Gpn.
8638 und 8663/9 sowie den
Bpn. 3403,
1172/4, 4732 und
8639,
Kat.Gde. Dornbirn,
gasse,
der Fa. Hefel
Bauges.m,b.H.,
Lauterach,
Wolfurterstraße
15,
im Sinne eines
verringerten
Freitag,
4. Jänner 1985
Abstandes bis auf
3,00 m statt
4,00 m zur B]ldgasse,
2. Die Stadt Dornbirn
gewährt
für 'die Aktion
„Äthiopienhilfe"
der Katholischen
Jugend
Vorarb
bergs
einen
Beitrag.
3. Dem
Krankenpflegeverein
Dornbirn wird für das
Jahr 1984 ein
Förderungsbeitrag gewährt.
4. Die Stadt Dornbirn
gewährt
nachstehenden Elternvereinen
und
Elternvereinigungen
für das Jahr 1984
te:nen
Beitrag:
EV der
Mädchenhauptschule
Hatlerdorf
EV der Vcdksschule Oberdorf
EV der
Hauptschule
Markt
EV des BRG Schoren
EV des BG
Dornbürn,
Readschu(lstraße
EV der
Hauptschule Bergmannstraße
EV der
Knabenhauptschutle
Hatlerdorf
EV der
5. Nachstehende
Lieferungen
und
Leistungen
werden
ve
rgeb
en:
a)
für den
Kindergarten
Härte die
Spengderarbe:ten
um S
117.288,-—
excl. MWSt. an die Firma Armin
Hoch, Dornbirn;
b)
für das Altershe:m die Malerarbeiten um
Schillling
,-—
excl. MWSt. an die Fa. Walter
Gunz,
70.050
Dornbi
rn;
c)
für die
Sanierung
der
Stiegenhausfenster
in der
Vlbg.
Naturschau die Schlosserarbeiten
(incl.
Glaserarbeiten) zum von S
76.324,—
(excl. MWSt.)
an die Fa. Wilhelm
Kalb, Dornbirn,
und die Abbruch- und
Einputzarbeiten
zum Offertpreis
von S
62.330,—excl.
MWSt. an die Firma
Gebrüder
Feierle,
Dornbirn.
6.
Aufgrund
der
Informattonsbesprechung
beim Amt
der
Vlbg. Landesregierung
und der
Mitte:tlung
des
Bürgermeisters
in der
Stadtratsitzung vom 11. 12.
1984 wurden die neu
vorgelegten
Varianten D 9 und
D 10 der Trassenstudie über die
Führung
der Bodenseeschnellstraße
S 18 im Straßenanschibuß am
17. 12. 1984 beraten.
Aufg
rund der
Stedilungnahme
des Straßen ausschusses
gelangt
der Stadtrat zur
Auffassung,
daß beide
vorgelegten
Varianten aus folgenden
Gründen abzulehnen
sind:
a) Zerstörung
von äußerst wertvollem stadtnahen
Erh
olungsgebiet;
b) Zerstörung
von mit
großem
Aufwand landwirtschaftl!ich
nutzbar
gemachten
Gründen des städt.
Gutshofes Martinsruh als auch anderer landwirtschaftl'icher
Betriebe;
c)
die Tatsache des Bestandes von bereiits drei
leistungsfähigen Verbindungen
von Dornbirn in
Richtung Schweiz;
d)
die Tatsache, daß bereits für die Rheintal autobahn
Grundflächen im Ausmaß von über 60 ha zur
Verfügung gestellt
wu rden.
7. Der Ausbau der
ehemaligen Lehrerwohnung
in der
Volksschule Gütle zu
einer
Klasse
wird beschlossen.