Freitag,
8. Februar 1985
Kundmachung
über die
Ausschreibung
der
Gemeindevertretungswahl
1985
Gemäß
S
8 Abs. 4 des
Gemeindewahlgesetzes,
LGBl. Nr. 31/1979,
wird nachstehende im
Landesgesetzblatt
unter Nr. 1/1985 verlautbarte
Verordnung kundgemacht:
Verordnung
der
Vorarlberger Landesregierung
über die
Ausschreibung
der Gemei;ndevertretungswahl
1985
Auf Grund des
S
8 des
Gemeindewahlgesetzes,
LGBl. Nr. 31/1979, wird verordnet:
Die Wahl in die
Gemeindevertretung
wird auf
Sonntag,
den 21.
April
1985
ausgeschrieben.
Als
Tag
der
Wahlausschreibung (Stichtag)
wird
Dienstag,
der 29. Jänner 1985
festgesetzt.
Gemäß
S
49 des
Gemeindewahlgesetzes
besteht
Wahlpflicht.
Für die
Vorarlberger Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Dr. Herbert Kessler
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Das A. ö. Krankenhaus der Stadt Dornbirn
sucht für
Dauerstellung zum ehesten Eintritt einen au {geschlossenen
und
tüchtigen
Physikotherapeuten.
Einsatzschwerpunkte
sind
Massage
und
Bädertherapie.
Kenntnisse in
Thermotherapie
sind
vorteilhaft.
Dotierung
und
Regelung
der dienstrechtlichen
Angelegenheiten erfolgt
nach dem
Vlbg.
Gemeindebedienstetengesetz.
Geboten werden
angen
ehme Arbeitsbedingungen, günstige
Personalverpflegung, Dienstbekleidung usw.
Bewerbungen
mit
handgeschr.
Lebenslauf, Lichtbild, Kopien
von Zeugnissen
und
wichtigen
persönl.
Urkunden sind bis
spätestens
22. Feber 1985/an die
Verwaltung
des Krankenhauses
Dornbirn,
Telefon
05572/61641,
zu richten.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm