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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1985 (1985)

Freitag,

8. Februar 1985

Kundmachung

über die

Ausschreibung

der

Gemeindevertretungswahl

1985

Gemäß

S

8 Abs. 4 des

Gemeindewahlgesetzes,

LGBl. Nr. 31/1979,

wird nachstehende im

Landesgesetzblatt

unter Nr. 1/1985 verlautbarte

Verordnung kundgemacht:

Verordnung

der

Vorarlberger Landesregierung

über die

Ausschreibung

der Gemei;ndevertretungswahl

1985

Auf Grund des

S

8 des

Gemeindewahlgesetzes,

LGBl. Nr. 31/1979, wird verordnet:

Die Wahl in die

Gemeindevertretung

wird auf

Sonntag,

den 21.

April

1985

ausgeschrieben.

Als

Tag

der

Wahlausschreibung (Stichtag)

wird

Dienstag,

der 29. Jänner 1985

festgesetzt.

Gemäß

S

49 des

Gemeindewahlgesetzes

besteht

Wahlpflicht.

Für die

Vorarlberger Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Dr. Herbert Kessler

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

Das A. ö. Krankenhaus der Stadt Dornbirn

sucht für

Dauerstellung zum ehesten Eintritt einen au {geschlossenen

und

tüchtigen

Physikotherapeuten.



Einsatzschwerpunkte

sind

Massage

und

Bädertherapie.

Kenntnisse in

Thermotherapie

sind

vorteilhaft.

Dotierung

und

Regelung

der dienstrechtlichen

Angelegenheiten erfolgt

nach dem

Vlbg.

Gemeindebedienstetengesetz.

Geboten werden

angen

ehme Arbeitsbedingungen, günstige

Personalverpflegung, Dienstbekleidung usw.

Bewerbungen

mit

handgeschr.

Lebenslauf, Lichtbild, Kopien

von Zeugnissen

und

wichtigen

persönl.

Urkunden sind bis

spätestens

22. Feber 1985/an die

Verwaltung

des Krankenhauses

Dornbirn,

Telefon

05572/61641,

zu richten.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm
            
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