DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn
schreibt für die Firma TERZ Z Immobilien
Leasing Gesellschaft m.b.H. für
die Erweiterung
der
Hauptschule Markt
1. die
Schwarzdeckerarbeiten,
2. die
Metallbau-Rahmenkonstruktionen
in
Jansen-Viss-Profilen
3. die
Glaserarbeiten,
4. die
Gipskarton-Wände und
-Decken,
öffentlich zur
Anbotste!lung aus.
Die
Angebotsunterlagen können ab
Montag,
den 2. Dezember
1985 im
Stadtbauamt Dornbirn
(Ulmerhochhaus,
5.
Stock,
Vorzimmer) behoben
werden.
Die
Angebote sind
ordnungsgemäß verschlossen
und
mit der
Angebotsbezeichnung versehen, bis
spätestens
Freitag,
den 20. Dezember
1985, 10.00
Uhr, im Amt der
Stadt Dornbirn
(Bürgermeistervorzimmer, Zirnmer
30,
des neuen
Rathauses) einzureichen.
Die öffentliche
Angebotseröffnung
erfolgt um 10.15
Uhr im
großen
Sitzungssaal des neuen
Rathauses.
Der
Bürgermeister: Rudolf Sohm
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn
schreibt für den Neubau
eines
Kioskes und einer
WC-Anlage beim Kulturhaus
1. die
Fenster und Außentüren
(Metall)
2. die
Verputzarbeiten
öffentlich
zur
Anbotstellung aus.
Die
Angebotsunterlagen können ab
Montag,
den 2. Dezember
1985 im
Stadtbauamt behoben oder
telefonisch
(05572
65681-82
DW) angefordert werden.
Die
Angebote sind
ordnungsgemäß verschlossen und
mit der
Angebotsbezeichnung versehen, bis
spätestens
Freitag, den
13. Dezember
1985, 10.C0
Uhr, Im Amt der
Stadt
Dornbirn, Zimmer 30 des neuen
Rathau€es, einzureichen.
Die
öffentliche
Angebotseröffnung findet um 10.15 Uhr
im
großen
Sitzungssaal des Rathauses statt.
Der
Bürgermeister: Rudolf Sohm
BAUAUSSCHREIBUNG
Die
Stadt
Dornbirn schreibt für den Neubau des Pflegeheimes
für
Chronischkranke
die
Verputzarbeiten
öffentlich
zur
Anbotstell!ung aus.
Die
Angebotsunterlagen können ab
Montag, den 2.
Dezember
1985 'im
Stadtbauamt behoben
oder telefonisch
(05572
65681-82
DW) angefordert werden.
Die
Angebote
sind
ordnungsgemäß verschlossen
und
mit
der
Angebotsbezeichnung
versehen, bis
spätestens
Freitag, den 13.
Dezember
1985, 10.00
Uhr, im Amt der
29. NOVEMBER 1985
Stadt
Dornbirn, Zimmer
30, neues
Rathaus, einzureichen.
Die
öffentliche
Angebotseröffnung findet um 10.15 Uhr
im
großen
Sitzungssaal des Rathauses statt.
Der
Bürgermeister: Rudolf Sohm
AGRARSTATiSTlSCHE
ERHEBUNGEN
Auf Grund der
Verordnung
des
Bundesministers
für
Land- und
Forstwirtschaft
vom 27.
September
1984,
BGBl. Nr.
385/1984, findet zum
Stichtag
3. Dezember
1985 eine
Allgemeine
Viehzählung in
Verbindung
mit
den
Erhebungen der Pferde- und
Rinderrassen
sowie
der
Hausschlachtungen von Stechvieh statt.
Auskunftspflichtig sind alle Viehbesitzer
(Pferde-, Rindvieh-,
Schweine-,
Schaf-, Ziegen- und
Geflügelha!ter)
sowie alle Betriebe und
Haushalte, die in der Zeit vom
4. Dezember 1984 bis 3.
Dezember 1985 Hausschlachtungen
von Stechvieh
(Kälber,
Schweine,
Schafe) vorgenommen
haben.
Bei der
Zählu'ng haben die
Auskunftspflichtigen den
von der Gemeinde bestellten
Zählorganen die erforderlichen
Angaben zu machen.
Hat bis
einschließlich
Dienstag, 3. Dezember
1235
(Stichtag
der
Erhebung)
kein
Zähler
vorgesprochen,
sind die vorstehend
angeführten, zur
Befragung gelangenden
Personen
verpfiichtet, am
Mittwoch,
4. Dezember
1985 beim Amt der Stadt
Dornbirn, Neues
Rathaus,
I}.
Stock, Zimmer
44,
ihre
Angaben zu machen.
Der
auskunftspflichtige Personenkreis
ist
gesetzlich
verhalten, die
Angaben
rechtzeitig,
vollständiig und
wahrheitsgetreu zu machen.
Al!e
Angaben
unterliegen der
Geheimhaltung; eine
Verwendung
für steuerliche
Zwecke ist
ausgeschicssen.
Wer die
Angaben
verweigert oder diese w:ssentlich
unvollständig oder
wahrheitswidrig macht oder die Geheimhadtungspflicht
verletzt, wird
gemäß S 11, Bundesstatistikgesetz,
BGBl. Nr.
91/1965, von der Bezirksverwaltungsbehörde
mit Geld bis zu S
30.000,— oder
Arrest bis
zu sechs Wochen bestraft.
Beide Strafen
können auch nebeneinander
verhängt werden.
Der
Bürgermeister: Rudolf Sohm
SPERRGUTABFUHR —
ENTRÜMPELUNGSAKTION
Die
Entrümpelungsaktion wird am
Montag,
den 2. Dezember
1985 nach
folgendem Abfuhrplan fortgesetzt:
Diese Aktion ist für die Bewohner
von Dornbirn kostenlos,
soweit
pro
Haushalt oder Geschäft nicht mehr als
2 m3
Sperrmüll abzuführen sind. Für
jene
Menge,
die
über 2 m3
pro
Haushalt
hinausgeht, sind
pro
ms
S
100,—an die Stadt zu entrichten.
muß darauf
gedrungen werden, daß alle abzuführenden
Gegenstände
jeweils ab 7.00 Uhr am
Gehsteigoder
Straßenrand
abgestellt werden,