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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1985 (1985)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

BAUAUSSCHREIBUNG

Die Stadt Dornbirn

schreibt für die Firma TERZ Z Immobilien



Leasing Gesellschaft m.b.H. für

die Erweiterung



der

Hauptschule Markt

1. die

Schwarzdeckerarbeiten,

2. die

Metallbau-Rahmenkonstruktionen

in

Jansen-Viss-Profilen

3. die

Glaserarbeiten,

4. die

Gipskarton-Wände und

-Decken,

öffentlich zur

Anbotste!lung aus.

Die

Angebotsunterlagen können ab

Montag,

den 2. Dezember

 1985 im

Stadtbauamt Dornbirn

(Ulmerhochhaus,

 5.

Stock,

Vorzimmer) behoben

werden.

Die

Angebote sind

ordnungsgemäß verschlossen

und

mit der

Angebotsbezeichnung versehen, bis

spätestens

Freitag,

den 20. Dezember

1985, 10.00

Uhr, im Amt der

Stadt Dornbirn

(Bürgermeistervorzimmer, Zirnmer

30,

des neuen

Rathauses) einzureichen.

Die öffentliche

Angebotseröffnung

erfolgt um 10.15

Uhr im

großen

Sitzungssaal des neuen

Rathauses.

Der

Bürgermeister: Rudolf Sohm

BAUAUSSCHREIBUNG

Die Stadt Dornbirn

schreibt für den Neubau

eines

Kioskes und einer

WC-Anlage beim Kulturhaus

1. die

Fenster und Außentüren

(Metall)

2. die

Verputzarbeiten

öffentlich

zur

Anbotstellung aus.

Die

Angebotsunterlagen können ab

Montag,

den 2. Dezember



1985 im

Stadtbauamt behoben oder

telefonisch

(05572

65681-82

DW) angefordert werden.

Die

Angebote sind

ordnungsgemäß verschlossen und

mit der

Angebotsbezeichnung versehen, bis

spätestens

Freitag, den

13. Dezember

1985, 10.C0

Uhr, Im Amt der

Stadt

Dornbirn, Zimmer 30 des neuen

Rathau€es, einzureichen.



Die

öffentliche

Angebotseröffnung findet um 10.15 Uhr

im

großen

Sitzungssaal des Rathauses statt.

Der

Bürgermeister: Rudolf Sohm

BAUAUSSCHREIBUNG

Die

Stadt

Dornbirn schreibt für den Neubau des Pflegeheimes



für

Chronischkranke

die

Verputzarbeiten

öffentlich

zur

Anbotstell!ung aus.

Die

Angebotsunterlagen können ab

Montag, den 2.

Dezember

1985 'im

Stadtbauamt behoben

oder telefonisch



(05572

65681-82

DW) angefordert werden.

Die

Angebote

sind

ordnungsgemäß verschlossen

und

mit

der

Angebotsbezeichnung

versehen, bis

spätestens

Freitag, den 13.

Dezember

1985, 10.00

Uhr, im Amt der

29. NOVEMBER 1985

Stadt

Dornbirn, Zimmer

30, neues

Rathaus, einzureichen.



Die

öffentliche

Angebotseröffnung findet um 10.15 Uhr

im

großen

Sitzungssaal des Rathauses statt.

Der

Bürgermeister: Rudolf Sohm

AGRARSTATiSTlSCHE

ERHEBUNGEN

Auf Grund der

Verordnung

des

Bundesministers

für

Land- und

Forstwirtschaft

vom 27.

September

1984,

BGBl. Nr.

385/1984, findet zum

Stichtag

3. Dezember

1985 eine

Allgemeine

Viehzählung in

Verbindung

mit

den

Erhebungen der Pferde- und

Rinderrassen

sowie

der

Hausschlachtungen von Stechvieh statt.

Auskunftspflichtig sind alle Viehbesitzer

(Pferde-, Rindvieh-,



Schweine-,

Schaf-, Ziegen- und

Geflügelha!ter)

sowie alle Betriebe und

Haushalte, die in der Zeit vom

4. Dezember 1984 bis 3.

Dezember 1985 Hausschlachtungen

 von Stechvieh

(Kälber,

Schweine,

Schafe) vorgenommen

 haben.

Bei der

Zählu'ng haben die

Auskunftspflichtigen den

von der Gemeinde bestellten

Zählorganen die erforderlichen



Angaben zu machen.

Hat bis

einschließlich

Dienstag, 3. Dezember

1235

(Stichtag

der

Erhebung)

kein

Zähler

vorgesprochen,

sind die vorstehend

angeführten, zur

Befragung gelangenden

 Personen

verpfiichtet, am

Mittwoch,

4. Dezember

 1985 beim Amt der Stadt

Dornbirn, Neues

Rathaus,

I}.

Stock, Zimmer

44,

ihre

Angaben zu machen.

Der

auskunftspflichtige Personenkreis

ist

gesetzlich

verhalten, die

Angaben

rechtzeitig,

vollständiig und

wahrheitsgetreu zu machen.

Al!e

Angaben

unterliegen der

Geheimhaltung; eine

Verwendung

für steuerliche

Zwecke ist

ausgeschicssen.


Wer die

Angaben

verweigert oder diese w:ssentlich

unvollständig oder

wahrheitswidrig macht oder die Geheimhadtungspflicht



verletzt, wird

gemäß S 11, Bundesstatistikgesetz,

 BGBl. Nr.

91/1965, von der Bezirksverwaltungsbehörde

 mit Geld bis zu S

30.000,— oder

Arrest bis

zu sechs Wochen bestraft.

Beide Strafen

können auch nebeneinander

verhängt werden.

Der

Bürgermeister: Rudolf Sohm

SPERRGUTABFUHR —

ENTRÜMPELUNGSAKTION

Die

Entrümpelungsaktion wird am

Montag,

den 2. Dezember

 1985 nach

folgendem Abfuhrplan fortgesetzt:

Diese Aktion ist für die Bewohner

von Dornbirn kostenlos,

 soweit

pro

Haushalt oder Geschäft nicht mehr als

2 m3

Sperrmüll abzuführen sind. Für

jene

Menge,

die

über 2 m3

pro

Haushalt

hinausgeht, sind

pro

ms

S

100,—an die Stadt zu entrichten.

muß darauf

gedrungen werden, daß alle abzuführenden


Gegenstände

jeweils ab 7.00 Uhr am

Gehsteigoder

 Straßenrand

abgestellt werden,
            
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