DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
6. DEZEMBER 1985
Bodenseeschnellstraße
S 18
Bericht des Herrn
Bürgermeisters
in der
Stadtratsitzung
vom
3. 12. 1985
Mit Schreiben vom 26. 11. 1985 übermittelte das Amt der
Vorarlberger Landesregierung
der Stadt Dornbirn
weitere Unterlagen,
Gutachten und Plansätze zu
Fragen
der Trassenwahl der Bodenseeschnellstraße S 18.
Unter anderem wurde ein
Variantenvergleich zu
Fragen
der
Umweltverträglichkeit,
eine
Untersuchung
zu
verkehrsplanerischen
Faktoren sowie eine verkehrstechnische
Untersuchung
zu diversen
Knotenlösungen
vorgelegt.
Bereits in einer
Stellungnahme vom 25. 9. 1985 hat die Stadt Dornbirn zu diesen Trassenstudien mit
Nachdruck
festgestellt,
daß
heutzutage Entscheidungen
über
Straßenführungen
in erster Linie unter
Berücksichtigung
des umfassenden
Umweltschutzes,
also auch aus Sicht der
Erhaltung
von
Naherholungsgebieten
zu
erfolgen
haben. In zweiter Linie sind
jedoch
auch volkswirtschaftliche
Aspekte
wie die
Verwendungsmöglichkeit
der vorhandenen Brückenbauwerke sowie die
optimale
verkehrstechnische
Anbindung
eines wirtschaftlichen
Schwerpunktes
der
Größenordnung
des Güterbahnhofes im Falle der
Variante C 2
(Lauterach/Wolfurt)
zu beachten.
Vorab ist es unverständlich, daß beim
Vergleich
der D- und C-Varianten
(D-Varianten:
Anschluß Dornbirn-Nord;
C-Varianten: Anschluß
Lauterach/Wolfurt)
die von der Stadt
vorgelegte
C 2-Variante nicht in die
Untersuchungen
der
Landesregierung einbezogen
wurde. Diese
Lösung
wäre die
bodensparendste
C-Variante und nach leichten Modifikationen verkehrstechnisch ohne weiteres durchführbar.
Dennoch fühlt sich die Stadt in ihrer
Haltung
-
Vorrang
für
Aspekte
des Umweltschutzes und der
Erhaltung
der
Lebensgrundlagen
für die 40.000 Einwohner-Stadt Dornbirn bei
Entscheidungen
über Straßenbauten -
voll
bestätigt:
Gerade auf Grund der von der
Landesregierung gemachten Aussagen
zur
Umweltverträglichkeit,
aber auch
zu
verkehrsplanerischen und verkehrstechnischen
Aspekten
stellt die Stadt Dornbirn entschlossen
fest,
daß
zur
Erhaltung
der
Naherholungsgebiete
weder die
Flußschl?ingen (Mäander)
der Dornbirner Ach noch deren
unmittelbarer Nahbereich durch ein Straßenbauvorhaben
beeinträchtigt
werden dürfen.
Diese
eindeutige Stellungnahme
der Stadt ist nicht von eigennützigen
Motiven
getragen,
sondern
erfolgt
im
öffentlichen Interesse des
gesamten
Landes
Vorarlberg, ja
der
gesamten Region
des Alpenrheintales vom
.Bodensee bis Chur.
Der
Ökologe
und Landschaftsplaner Dipl.-Ing.
Mario
Broggi
sowie der von der
Landesregierung beauftragte
Ökologe Universitätsdozent Dr.
Georg
Grabherr kommen
einmütig
zum
Ergebnis,
daß die
Realisierung
aller D-13-Varianten
(Dornbirn-Nord)
der
Zerstörung
von
hochwertigen,
schützenswerten Landschaften von
nationaler
Bedeutung gleichkommt.
Im
Umweltverträglichkeitsgutachten
der
Vorarlberger Landesregierung
wird wörtlich
festgestellt:
„Der
Erholungswert
der Achlandschaft wird am stärksten durch die Variante D 13/3
(Brücke
über die
Flußschlingen) beeinträchtigt.
—
Die Dornbirner Ach ist im
gegenständlichen
Bereich der letzte unter den
Vorarlberger Vorlandflüssen,
dessen Mäanderzone noch erhalten ist und allein schon deshalb ein Naturdenkmal ersten
Ranges.
—
Jede
Straße, die das Zentrum der noch
naturnahen
Riedgebiete
im Rheintal
quert (=D-13-Varianten:
Schwarzes
Zeug
-
Dornbirner
Ach)
ist mit den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes n!icht in
Einklang zu
bringen.
—Diese Bereiche
hochrangiger Schutzwürdigkeit
zwischen Dornbirner Ach
-
Schwarzach
-
Wolfurter Landgraben
sind von intensiven
ökologischen
Wechselbeziehungen geprägt.
Alle D-13-Varianten würden
bedeutsame
Feuchtgebiete
vernichten,
—
Alle C-Varianten
(Lauterach Wolfurt)
verlaufen sowohl am Rande des Lauteracher Riedes als auch am
Rande des
hochrangigen Schutzgebietes
Dornbirner Ach
-
Schwarzes
Zeug
und berühren deshalb keine
Schutzgebiete im Kern."
Diese
Aussagen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung
der
Vorarlberger Landesregieung
beweisen nachdrückljich,
daß in
Zeiten, wo
Belange
des umfassenden Umweltschutzes im Straßenbau
maßgeblich sind, ein
Baubeschluß
einer D-13-Variante
(Dornbirn-Nord)
undenkbar ist,