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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1985 (1985)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

6. DEZEMBER 1985

Bodenseeschnellstraße

S 18

Bericht des Herrn

Bürgermeisters

in der

Stadtratsitzung

vom

3. 12. 1985

Mit Schreiben vom 26. 11. 1985 übermittelte das Amt der

Vorarlberger Landesregierung

der Stadt Dornbirn

weitere Unterlagen,

Gutachten und Plansätze zu

Fragen

der Trassenwahl der Bodenseeschnellstraße S 18.

Unter anderem wurde ein

Variantenvergleich zu

Fragen

der

Umweltverträglichkeit,

eine

Untersuchung

zu

verkehrsplanerischen

Faktoren sowie eine verkehrstechnische

Untersuchung

zu diversen

Knotenlösungen

vorgelegt.

Bereits in einer

Stellungnahme vom 25. 9. 1985 hat die Stadt Dornbirn zu diesen Trassenstudien mit

Nachdruck

festgestellt,

daß

heutzutage Entscheidungen

über

Straßenführungen

in erster Linie unter

Berücksichtigung

des umfassenden

Umweltschutzes,

also auch aus Sicht der

Erhaltung

von

Naherholungsgebieten



zu

erfolgen

haben. In zweiter Linie sind

jedoch

auch volkswirtschaftliche

Aspekte

wie die

Verwendungsmöglichkeit

der vorhandenen Brückenbauwerke sowie die

optimale

verkehrstechnische

Anbindung

eines wirtschaftlichen

Schwerpunktes

der

Größenordnung

des Güterbahnhofes im Falle der

Variante C 2

(Lauterach/Wolfurt)

zu beachten.

Vorab ist es unverständlich, daß beim

Vergleich

der D- und C-Varianten

(D-Varianten:

Anschluß Dornbirn-Nord;



C-Varianten: Anschluß

Lauterach/Wolfurt)

die von der Stadt

vorgelegte

C 2-Variante nicht in die

Untersuchungen

der

Landesregierung einbezogen

wurde. Diese

Lösung

wäre die

bodensparendste

C-Variante und nach leichten Modifikationen verkehrstechnisch ohne weiteres durchführbar.

Dennoch fühlt sich die Stadt in ihrer

Haltung

-

Vorrang

für

Aspekte

des Umweltschutzes und der

Erhaltung

der

Lebensgrundlagen

für die 40.000 Einwohner-Stadt Dornbirn bei

Entscheidungen

über Straßenbauten -

voll

bestätigt:

Gerade auf Grund der von der

Landesregierung gemachten Aussagen

zur

Umweltverträglichkeit,

aber auch

zu

verkehrsplanerischen und verkehrstechnischen

Aspekten

stellt die Stadt Dornbirn entschlossen

fest,

daß

zur

Erhaltung

der

Naherholungsgebiete

weder die

Flußschl?ingen (Mäander)

der Dornbirner Ach noch deren

unmittelbarer Nahbereich durch ein Straßenbauvorhaben

beeinträchtigt

werden dürfen.

Diese

eindeutige Stellungnahme

der Stadt ist nicht von eigennützigen

Motiven

getragen,

sondern

erfolgt

im

öffentlichen Interesse des

gesamten

Landes

Vorarlberg, ja

der

gesamten Region

des Alpenrheintales vom

.Bodensee bis Chur.

Der

Ökologe

und Landschaftsplaner Dipl.-Ing.

Mario

Broggi

sowie der von der

Landesregierung beauftragte
Ökologe Universitätsdozent Dr.

Georg

Grabherr kommen

einmütig

zum

Ergebnis,

daß die

Realisierung

aller D-13-Varianten

(Dornbirn-Nord)

der

Zerstörung

von

hochwertigen,

schützenswerten Landschaften von

nationaler

Bedeutung gleichkommt.

Im

Umweltverträglichkeitsgutachten

der

Vorarlberger Landesregierung

wird wörtlich

festgestellt:

„Der

Erholungswert

der Achlandschaft wird am stärksten durch die Variante D 13/3

(Brücke

über die

Flußschlingen) beeinträchtigt.

—

Die Dornbirner Ach ist im

gegenständlichen

Bereich der letzte unter den

Vorarlberger Vorlandflüssen,

dessen Mäanderzone noch erhalten ist und allein schon deshalb ein Naturdenkmal ersten

Ranges.

—

Jede

Straße, die das Zentrum der noch

naturnahen

Riedgebiete

im Rheintal

quert (=D-13-Varianten:



Schwarzes

Zeug

-

Dornbirner

Ach)

ist mit den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes n!icht in

Einklang zu

bringen.

—Diese Bereiche

hochrangiger Schutzwürdigkeit

zwischen Dornbirner Ach

-

Schwarzach

-

Wolfurter Landgraben

 sind von intensiven

ökologischen

Wechselbeziehungen geprägt.

Alle D-13-Varianten würden

bedeutsame

Feuchtgebiete

vernichten,

—

Alle C-Varianten

(Lauterach Wolfurt)

verlaufen sowohl am Rande des Lauteracher Riedes als auch am

Rande des

hochrangigen Schutzgebietes

Dornbirner Ach

-

Schwarzes

Zeug

und berühren deshalb keine

Schutzgebiete im Kern."

Diese

Aussagen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung

der

Vorarlberger Landesregieung

beweisen nachdrückljich,

 daß in

Zeiten, wo

Belange

des umfassenden Umweltschutzes im Straßenbau

maßgeblich sind, ein

Baubeschluß

einer D-13-Variante

(Dornbirn-Nord)

undenkbar ist,
            
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