DORNBIRNER
GEMEINDEBLATT
2.
Beilagen:
log
= S 3.253,80 (incl.
200/0
USt.)
15g
= S
4.488,—(incl.
200/0
USt.)
20
g
= S 5.273,40 (incl.
200/0
USt.)
25
g
= S 5.834,40 (incl.
200/0
USt.)
3. Die Bezugstarife
werden mit S 3,— pro
Gemeindeblatt bzw. S
35,—(im Vierteljahr
festgesetzt.
Diese Tarife sind Bruttotarife. Die Mehrwertsteuer
ist in diesen Tarifen enthalten.
c)
Die Musikschultarife werden mit
Wirkung
ab
Sommersemester 1986 wie
folgt
neu festge-6.
DEZEMBER 1985
3. Wochenmarkt:
Platz
pro
rn2 und
Halbjahr
Platz
pro
rn2 und
Vierteljahr
Platz
pro
m2 und
Tag
Mindestentgelt
sss
s
78,-52,—
3,—
20,—
setzt:
Einhe'irnische
1. Einzelunterricht
s 1.120,—
2.
Gruppen (2-3)
s 900,-3.
Gruppen (4+6)
s 630,—
Auswärtige
s 1.800,
s 1.450,
s 1.000,
4. Elementarunterricht und
Klassenunterricht
s 600, s
370,—
5. Theorie Jazzseminar
S 1.440, s 900,—
—
pro
Semester
—
pro
Semester
--pro
Semester
—
pro
Semester
--pro
Semester
4.
Auftriebsentgelt
bei Viehausstellungen:
pro
Stück
5.
Leihentgelt
bei
Ausleihung
von
gemeindeeigenen
Marktständen:
durch Dornbirner
Firmen, Vereine
. pro Tag
u. Stand S
30,—
und Private
.
bei allen
übrigen
Ausleihern s
60,-e)
Die monatlichen
Pensionspreise
für das Altersheim
und die
Seniorenwohnungen werden
mit
Wirkung
vom 1. 1. 1986 wie
folgt
neu
festgesetzt:
1. der
Pensionspreis pro
Zimmer in Seniorenwohnungen
mit S 6.390,—
2. die
Pensionspreise
im Altersheim
—
pro
Bett im Zweibettzimmer S
5.040,—
— Einbettzimmer im Altbau s
6.170,—
—
Einbettzimmer im Neubau S
7.370,—
Diese Tarife sind Bruttotarife.
f)
Die
Müllabfuhrgebühren weren mit
Wirkung
vom 1. 1. 1986 wie
folgt
neu
festgesetzt:
1.
Wohnungen
mit und bis zu zwei
Wohnräumen, gewerbliche
6. Theorie und instrumentalstunde
pro
Semester s 2.400, s 1.500,—
7. Theorie und Instrumentalstunde
und 1/2 Nebenfach
—
pro
Semester s 3.300, s 2.060,-8.
Big-Band-Ausbildung
bei
gleichzeitiger Belegung
gem.
Pkt. 6 oder 7
—
pro
Semester s 200, s 200,—
9. Für Schüler,
die dem Dornbirner
Jugendorchester
oder einer Blasmusikkapelle
zugute
kommen,
wird im Hinblick auf die diesen
Schülern anfallenden Fahrtkosten der
Einheimischentarif verrechnet.
10. Die Famidienermäßigung (=bei
gleichzeitigem
Besuch der Musikschule von 2 oder
mehr Kinder) beträgt je
Kind 250/0
(auch
für Auswärtige).
d)
Die Marktentgelte
der Stadt Dornbirn werden
Betriebsstätten bis 50 m2
Nutzfläche s
45,—
2.
Wohnungen
mit 3 und 4 Wohnräumen,
gewerbliche
Betriebsstätten
mit 51 bis zu 100 m2
Nutzfläche s
60,-ab
1. 1. 1986 wie
folgt
neu festgesetzt:
1. Jahrmarkt (Nikolausmarkt):
Platz mit Gemeindestand 3,5
—4 m S
Platz
pro
Laufmeter
Mindestentgelt
2. Krämermarkt:
ss
Platz mit
Gemeindestand 3,5-4
m S
Platz
pro
Laufmeter
Mindestentgelt
ss
180,-30,-
30,-3.
Wohnungen
mit 5 und mehr
Wohnräumen, gewerbliche
Betriebsstätten mit 101 und
mehr m2 Nutzfläche S
67,—
4. Zusatzeimer:
35 1
501 s
45,
Diese Gebühren sind
Nettogebühren und enthalten
noch nicht die Mehrwertsteuer von
derzeit 100/0.
5. Müllsäcke:
60 1 s 17,—
1101 s
27,—
Diese Gebühren sind
Bruttogebühren.
In
den
Sackpreisen
ist somit die Mehrwertsteuer
von derzeit 100/0 enthalten.
Zu
12.) Pfandvorrangseinräumung
Einem Darlehen der
„
Raiffeisen-Bausparkasse
Ges.m.b.H." im
Betrage
von S
60.000,—wird
der
Pfandvorrang vor einem
zugunsten
der
Stadt Dornbirn einverleibten Pfandrecht im Betrage
von S 40.000,—eingeräumt.