Zimmer Nr.
40, zu richten.
RAUSCHBRANDSCHUTZIMPFUNG 1986
Die Rauschbrandschutzimpfungen
werden nach
folgendem
Zeitplan durchgeführt.
Die
Einhaltung
der
angegebenen
Termin ist
unbedingt
erforderlich. Die Tierhalter
werden ersucht,
die Ohrmarken der zu impfenden
Tiere aufzuschreiben und dem
Impftierarzt
zu
übergeben.
Mittwoch,
16.
April
1986
7.00 bis 12.00 Uhr
Hatlerdorf zwischen Bundesstraße und Eisenbahnlinie
13.30 bis 18.00 Uhr
Hatlerdorf, westlich Eisenbahnlinie,
ohne Achmähder
und Werben
Donnerstag,
17.
April
1986
7.00 bis 12.00 Uhr
Hatlerdorf östlich Bundesstraße; Mittelfeldstraße,
Bürglegasse,
Hintere Achmühlerstraße, Haldengasse
13.30 bis 18.00 Uhr
Hatlerdorf,
östlich Bundesstraße,
Oberdorf
Freitag,
18.
April
1986
7.00 bis 12.00 Uhr
Rohrbach, Kehlen, Haselstauden, Martinsruh, Möckle,
Achmähderj
Werben
13.30 bis 18.00 Uhr
Kehlegg, Gechelbach, Fußenegg, Salzmann,
Beckenmann
DORNBIRNER
GEMEINDEBLATT
Beim Amt der Stadt Dornbirn
gelangen
ab sofort, spätestens jedoch
ab 1.
August
1986
folgende
Stellen zur Ausschreibung:
Absolvent bzw. Absolventin entweder einer
Allgemeinbildenden
oder Berufsbildenden höheren Schule
Absolvent bzw. Absolventin einer Handelsschule
Bewerber,
die
jung,
freundlich, aufgeschlossen
sowie
kontaktfreudig
sind und Interesse an
einer abwechslungsreichen
und interessanten
Tätigkeit
in der Stadtverwaltung haben,
werden
eingeladen,
ihre Bewerbungen, belegt
mit handgeschriebenem
Lebenslauf,
Lichtbild und
Zeugnissen
bis
spätestens
21.
April
1986 an das Amt der Stadt Dornbirn, Personalabteilung,
s 50
s 29
4. APRIL 1986
Der Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Mittwoch,
23.
April
1986
7.00 bis 12.00 Uhr
Knie, Ruschen, Heilgereuthe, Kalben, Adelsgehr,
Winsau,
Rädermacher
13.30 bis 18.00 Uhr
Unterfaitlenberg, Oberfallenberg, Ammenegg,
Bantling, Heilenberg, Schwendebach, Klotzen,
Häfenberg
Die
Impfgebühren betragen:
a) Mindestgebühr
b) Impfgebühr pro
Tier
Die Umsatzsteuer ist
jeweils inbegriffen.
Werden
Einzelimpfungen
außerhalb der
Impfaktion
verlangt,
wird der offizielle
Tierärztegebühren-Tarif
verrechnet.
Rauschbrandgefährdete Alpen
und Weiden sind u. a.
die
Alpen Gschwendt, Rechen, Schönenwald, Körb,
Sattel, Ilgenwald, Unterfluh, Altenhof, Kobel,
Obersehren,
Binnel, Obersturm, Schneewald, Süns,
Vordermellen
und Hintermellen, Unteralpe, Untermörzel, Valors,
Oswald, Lindach, Hasengerach, Bockshang,
Schönermann, Priedler, Ranzenberg,
Schuttannen und
Wöster sowie die Heimweiden
Diem, Winsau, Albert
Hollenstein, Lustenau,
Stalden und
Rheinhof, Hohen-Viehbesitzer,
welche Rinder und Kühe auf
Alpen
und
Weiden in anderen
Verwaltungsbezirken, in Tirol oder
Bayern übersömmern, wollen sich über die dort bestehenden
Vorschriften hinsichtlich der Rauschbrandschutzimpfung
erkundigen
und diese beachten,
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Mühlebach, Bürgle,