DORNBIRNER
GEMEINDEBLATT
Unterstützungen für Verluste
an Rauschbrand werden
weder vom Bunde noch
vom Tierseuchenfonds des
Landes
Vorarlberg bezahlt, wenn Tiere
fallen, die ungeimpft
auf
rauschbrandgefährdeten
Alpen
und Weiden
aufgetrieben werden.
Erkrankungen bzw.
Verendungsfälle an Rauschbrand
sind
unverzüglich
der
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
zu melden.
Der
Bürgermeister: Rudolf Sohm
MITTEILUNG
Aus mehrfach
gegebenem Anlaß wird die
Bevölkerung
nachdrücklich darauf aufmerksam
gemacht,
daß Änderungen
des
Flächenwidmungsplanes, insbesondere
infolge
der erforderlichen
Genehmigung durch die
Landesregierung, eine
längere
Zeit in
Anspruch nehmen.
Änderungsanträge
sind deshalb
rechtzeitig
-
mindestens 2-3 Jahre vor einer
beabsichtigten
Bauführung
-
beim Amt der Stadt Dornbirn
einzubringen.
Der
Bürgermeister: Rudolf Sohm
KUNDMACHUNG
Die
Vorarlberger
Landesregierung
hat am 8. März 1986
die von der
Stadtvertretung am 19. Dezember 1985
beschlossenen
Bebauungspläne
„
Erlose
Hauat-Jennen
Fluh
Bantling
Watzenegg-HeiIenberg-Moosbach-Palmern"
gemäß S
27 Abs. 3 des
Raumplanungsgesetzes
genehmigt.
In diese
Bebauungspläne kann während der Amtsstunden
im Amt der Stadt
Dornbirn, Stadtbauamt, von
jedermann Einsicht
genommen werden.
Der
Bürgermeister: Rudolf Sohm
KUNDMACHUNG
über die
Auflage
des
Umlegungsplanes für den
Ortsteil
„In Stöcken 11" der Stadt Dornbirn.
Gemäß
S
42 Abs. 1 des
Raumplanungsgesetzes, LGBl.
Nr.
15/1973, wird der von der Stadt Dornbirn
vorgelegte
Umlegungsplan für den Ortsteil
„In Stöcken 11"
der Stadt Dornbirn in der Zeit vom
7.
April
1986 bis 7. Juni 1986
im Amt der Stadt Dornbirn zur
allgemeinen Einsicht
aufgelegt.
Während der
Auflagefrist kann
jeder Eigentümer von
Grundstücken, die in die
Umlegung einbezogen sind,
zum
Umlegungsplan beim Amt der Stadt Dornbirn
11. APRIL
1986
LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL
1986
Die
Landwirtschaftskammerwahl
findet
kommenden
Sonntag,
den 13.
April
1986 statt.
Wahlzeit ist in den
Sprengeln
der Stadtbezirke I bis IV
von 8.00 bis 11.30 Uhr. Das Wahllokal des
Sprengels V
(Ortschaft
Ebnit)
ist
jedoch lediglich von 8.30 bis
9.30
Uhr
zur
Stimmabgabe geöffnet.
Die Wahllokale der
Wahlsprengel
I bis IV
(in
den
Stadtbezirken) werden somit um 11.30
Uhr, im Wahlsprengel
V
(Ebnit)
dagegen
bereits um 9.30 Uhr
geschlossen.
Das Wahllokal für
Wahlkartenwähler befindet sich im
alten
Rathaus,
Rathausplatz 3, Parterre, Zimmer Nr. 6
(Wahlsprengel l).
Wahlausweise
Die inzwischen
zugestellten Wahlausweise sind
zur
Wahl
mitzubringen. Damit wird den Wahlbehörden
erhebliche
Mehrarbeit und den
Wahlberechtigten eine
längere Wartezeit
erspart.
Wahlpflicht
Für die Wahl in die
Landwirtschaftskammer
besteht
Wahlpflicht. Wer diese Pflicht ohne
gerechtfertigten
Entschuldigungsgrund nicht
erfüllt, wird von der Bezirksverwaltungsbehörde
mit einer Geldstrafe bis zu
S
3.000,—oder mit Arrest bis zu zwei Wochen bestraft
Der
Gemeindewahlleiter:
Bürgermeister Rudolf Sohm
KUNDMACHUNG
betreffend die 7.
Änderung
des
Flächenwidmungsplanes.
Die
Vorarlberger
Landesregierung
hat
folgende,
in
der
Sitzung
der
Stadtvertretung vom 1. Juli 1985
gemäß
S
21 des
Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 15!
1973, beschlossenen
Änderungen des Flächenwid•
mungsplanes
genehmigt:
Grundstücksnummer,
Gebiet:
13006/3
Winsau
1486/3
Heinzenbeer
9135/1, 9136/1,
-9136/2, 9136/3
Wichnerstraße
9138/8
Wichnerstraße
7927/2
Romberg
Widmung
schriftliche
Einwendungen erheben oder Abänderungsvorschläge
erstatten.
Für die
Vorarlberger
Landesregierung:
im
Auftrag:
Dr. Feuerstein
5204/2
Steinacker
2423/3
Raiffeisenstraße
von
Freifläche -
Landwirtschaftsgebiet
Bauerwartungsfläche
-
Wohngebiet
Baufläche -
Wohngebiet
Bauerwartungsfläche
-
Wohngebiet
Freifläche -
Landwirtschaftsgebiet
Baufläche -
Wohngebiet
Bauerwartungsfläche
-
Wohngebiet
in
Vorbehaltsfläche -
Volksschule
Baufläche -
Wohngebiet
Bauerwartungsfläche
-
Wohngebiet
Baufläche -
Wohngebiet
Baufläche -
Wohngebiet
Baufläche -
Mischgebiet
Baufläche - INohngebiet