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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER

GEMEINDEBLATT

Unterstützungen für Verluste

an Rauschbrand werden

weder vom Bunde noch

vom Tierseuchenfonds des

Landes

Vorarlberg bezahlt, wenn Tiere

fallen, die ungeimpft



auf

rauschbrandgefährdeten

Alpen

und Weiden



aufgetrieben werden.

Erkrankungen bzw.

Verendungsfälle an Rauschbrand

sind

unverzüglich

der

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn

 zu melden.

Der

Bürgermeister: Rudolf Sohm

MITTEILUNG

Aus mehrfach

gegebenem Anlaß wird die

Bevölkerung

nachdrücklich darauf aufmerksam

gemacht,

daß Änderungen



des

Flächenwidmungsplanes, insbesondere

infolge

der erforderlichen

Genehmigung durch die

Landesregierung, eine

längere

Zeit in

Anspruch nehmen.



Änderungsanträge

sind deshalb

rechtzeitig

-

mindestens 2-3 Jahre vor einer

beabsichtigten

Bauführung



-

beim Amt der Stadt Dornbirn

einzubringen.

Der

Bürgermeister: Rudolf Sohm

KUNDMACHUNG

Die

Vorarlberger

Landesregierung

hat am 8. März 1986

die von der

Stadtvertretung am 19. Dezember 1985

beschlossenen

Bebauungspläne

„

Erlose

Hauat-Jennen

Fluh

Bantling

Watzenegg-HeiIenberg-Moosbach-Palmern"

gemäß S

27 Abs. 3 des

Raumplanungsgesetzes

genehmigt.


In diese

Bebauungspläne kann während der Amtsstunden

 im Amt der Stadt

Dornbirn, Stadtbauamt, von

jedermann Einsicht

genommen werden.

Der

Bürgermeister: Rudolf Sohm

KUNDMACHUNG

über die

Auflage

des

Umlegungsplanes für den

Ortsteil

„In Stöcken 11" der Stadt Dornbirn.

Gemäß

S

42 Abs. 1 des

Raumplanungsgesetzes, LGBl.

Nr.

15/1973, wird der von der Stadt Dornbirn

vorgelegte

 Umlegungsplan für den Ortsteil

„In Stöcken 11"

der Stadt Dornbirn in der Zeit vom

7.

April

1986 bis 7. Juni 1986

im Amt der Stadt Dornbirn zur

allgemeinen Einsicht

aufgelegt.

Während der

Auflagefrist kann

jeder Eigentümer von

Grundstücken, die in die

Umlegung einbezogen sind,

zum

Umlegungsplan beim Amt der Stadt Dornbirn

11. APRIL

1986

LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL

1986

Die

Landwirtschaftskammerwahl

findet

kommenden

Sonntag,

den 13.

April

1986 statt.

Wahlzeit ist in den

Sprengeln

der Stadtbezirke I bis IV

von 8.00 bis 11.30 Uhr. Das Wahllokal des

Sprengels V
(Ortschaft

Ebnit)

ist

jedoch lediglich von 8.30 bis

9.30

Uhr

zur

Stimmabgabe geöffnet.

Die Wahllokale der

Wahlsprengel

I bis IV

(in

den

Stadtbezirken) werden somit um 11.30

Uhr, im Wahlsprengel



V

(Ebnit)

dagegen

bereits um 9.30 Uhr

geschlossen.



Das Wahllokal für

Wahlkartenwähler befindet sich im

alten

Rathaus,

Rathausplatz 3, Parterre, Zimmer Nr. 6

(Wahlsprengel l).

Wahlausweise

Die inzwischen

zugestellten Wahlausweise sind

zur

Wahl

mitzubringen. Damit wird den Wahlbehörden

erhebliche
 Mehrarbeit und den

Wahlberechtigten eine
längere Wartezeit

erspart.

Wahlpflicht

Für die Wahl in die

Landwirtschaftskammer

besteht

Wahlpflicht. Wer diese Pflicht ohne

gerechtfertigten
Entschuldigungsgrund nicht

erfüllt, wird von der Bezirksverwaltungsbehörde

 mit einer Geldstrafe bis zu

S

3.000,—oder mit Arrest bis zu zwei Wochen bestraft

Der

Gemeindewahlleiter:

Bürgermeister Rudolf Sohm

KUNDMACHUNG

betreffend die 7.

Änderung

des

Flächenwidmungsplanes.

Die

Vorarlberger

Landesregierung

hat

folgende,

in

der

Sitzung

der

Stadtvertretung vom 1. Juli 1985

gemäß



S

21 des

Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 15!

1973, beschlossenen

Änderungen des Flächenwid•

mungsplanes

genehmigt:

Grundstücksnummer,

Gebiet:

13006/3

Winsau

1486/3

Heinzenbeer

9135/1, 9136/1,

-9136/2, 9136/3

Wichnerstraße

9138/8

Wichnerstraße

7927/2

Romberg

Widmung

schriftliche

Einwendungen erheben oder Abänderungsvorschläge

 erstatten.

Für die

Vorarlberger

Landesregierung:

im

Auftrag:

Dr. Feuerstein

5204/2

Steinacker

2423/3

Raiffeisenstraße

von

Freifläche -

Landwirtschaftsgebiet

Bauerwartungsfläche

-

Wohngebiet

Baufläche -

Wohngebiet

Bauerwartungsfläche

-

Wohngebiet

Freifläche -

Landwirtschaftsgebiet

Baufläche -

Wohngebiet

Bauerwartungsfläche

-

Wohngebiet

in

Vorbehaltsfläche -

Volksschule

Baufläche -

Wohngebiet

Bauerwartungsfläche

-

Wohngebiet

Baufläche -

Wohngebiet

Baufläche -

Wohngebiet

Baufläche -

Mischgebiet

Baufläche - INohngebiet
            
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