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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER

GEMEINDEBLATT

a) Beträchtliche Teile der wertvollsten Moorflächen



entlang

der Ach würden

unwiederbringlich


zugeschüttet. Außerdem

ist damit zu

rechnen, daß während der

Bauphase noch

weitere Moorflächen

beeinträchtigt werden.

Dabei ist unter Hinweis auf das

vorliegende
Gutachten

von Dozent Dr. Grabher festzustellen,

 daß nicht nur das Gebiet

„Schwarzes

Zeug"

als natur- und landschaftlich wertvolles

Gebiet zu betrachten

ist, sondern auch die

verschiedenen

mit

Kopfbinsenrasen bewachsenen

 Flächen

z. B. im Bereich des

„Motocrossgeländes"

 südlich der Dornbirner Ach.

Auf den bei der

Umweltabteilung des Amtes

der

Vlbg.

Landesregierung aufliegenden Plan

wird verwiesen.

b)

Im Bereich der

künftigen

S 18 werden die

bedeutsamen

Feuchtökosystemstrukturen

aufgebrochen. Jene

Moorflächen, die erhalten



bleiben, weisen keinen direkten

Bezug

zum

Fließgewässer mehr auf.

c)

Durch

Verinselung einzelner

Biotopflächen

erhöht sich die Gefahr der

Zerstörung,

weil

die Nahtlinien

und damit die Einflüsse

von

Störfaktoren

größer werden.

d)

Die verbleibenden

Moorflächen

geraten mittel-
 bis

langfristig noch mehr unter

Druck,
weil die

Landwirtschaft bestrebt sein

wird, die

verlorengegangenen Gebiete durch Intensivierung



der Moorflächen

wettzumachen. Davon

 betroffen wird vor allem das Gebiet zwischen



Schwarzach und dem

heutigen

Autobahnknoten

 Dornbirn Nord sein.

e)

Durch den Straßenbau ist eine

Verlegung

und

teilweise

Verrohrung der naturnahen

Gräben

entlang

des Achdammes und im Bereich der

rechtsseitigen Moorflächen

notwendig. Dies
kommt einer starken

Beeinträchtigung der

wertvollen

Inhalte

gleich.

f)

Schließlich

entstehen durch den Betrieb der

S 18

erhebliche

Immissionen, insbesondere

Lärm, sodaß der

Naherholungswert der

Achlandschaft im unteren Teil stark

gemindert

 wird. Eine

Auswirkung davon wird

sein,

daß der

Erholungsdruck auf die noch intakten

Teile der Ach

(unmittelbarer

Mäanderbereich)

eher

zunehmen wird.

g) Landschaftsbildliche

Auswirkungen

ergeben

sich durch die Nivel!ette der Trasse im Bereich

 der Brückenbauwerke.

Eine

Führung

nördlich der Dornbirner Ach

bringt weitaus
weniger landschaftliche

Eingriffe mit sich.

Auch

aus Sicht des Natur- und

Landschaftsschutzes

 ist eine

Trassenführung der Bodensee-SchneilstraBe

 S 18

nördlich der Dornbirner

 Ach

vorzuziehen.

h)

Sollte auf die Trasse der C 3 im weiteren

Verlauf näher

eingetreten

werden, sind

gleichzeitig mit den

Projektierungsarbeiten
in

Zusammenarbeit mit der

Stadt Dornbirn

Schutz-,

Gestaltungs- und

Sanierungspläne

auszuarbeiten, welche

folgende

Aufgaben

und Probleme

zu lösen

haben;

18. APRIL 1986

Diese

landschaftsplanerischen Bearbeitungen



sind einem

ausgewiesenen Fachmann zu

übertrag en:

l.

Schutzplan

—

Bezeichnung der verbleibenden

schützenswerten

Moorflächen

(insbesondere

 im Bereich Schwarzes

Zeug).

—

Sicherstellung,

daß sie formal und funktional

 erhalten bleiben. Damit sind vor

allem finanzielle

Ersatzansprüche der

Landwirtschaft für die extensive Bewirtschaftung

 sicherzustellen.

Dadurch kann eine

zusammenhängende

Fläche

geschaffen

werden, die in erster

Linie der

Lebensraumerhaltung zu dienen

 hat.

Dieses

Gebiet muß die verbleibenden

Moorflächen

entlang

der

Autobahn, die

Moore nördlich

des Oberen

Porstgrabens

umfassen.

Damit läßt sich ein

Wirkungsnetz

 von sich

ergänzenden Flächen

schaffen, welches

vom

Fließgewässer

über den Galeriewald bis zum Flachmoor

reicht.

—

Im

Zuge

der

Projektierung der S 18 ist

somit die

gesamte

Schutzkonzeption der

Achlandschaft

zu

regeln.

11.

Gestaltungsplan

—

Sicherstellung einer

möglichst landschaftsschonenden



Linienführung.

—

Abklärung und

Festlegung von Gestaltungsmöglichkeiten,

 insbesondere

der

Bepflanzung.

—

Gestalterisch

optimale

Einbindung von

Lärmschutzmaßnahmen

(Dämme, Bepflanzung).



—

Erweiterung,

Verlängerung des Auwaldgürtels,



III.

Sanierungsplan

—

Vorschriften

über den

schonungsvollien

Umgang

mit den

Moorflächen

während
der

Bauzeit, wobei

vor allem

Baustelleneinrichtung

 und

Bauabwicklung so anzuordnen



sind, daß die damit

verbundenen

Eingriffe minimal

sind.

—

Sicherstellung einer

standortsgerechten

und im

Sinne des

Schutzplanes

liegenden



Rekultivierung nach Abschluß

der

Bauarbeiten.

—

Führung, bauliche

Anpassung und

naturnahe



Ausgestaltung der

Gräben im

Bereich der

Trasse.

Damit soll

verhindert

werden, daß

Materialien

und

Bautechniken



angewendet

werden, die dem

Standort



unangepaßt sind.
            
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