DORNBIRNER
GEMEINDEBLATT
a) Beträchtliche Teile der wertvollsten Moorflächen
entlang
der Ach würden
unwiederbringlich
zugeschüttet. Außerdem
ist damit zu
rechnen, daß während der
Bauphase noch
weitere Moorflächen
beeinträchtigt werden.
Dabei ist unter Hinweis auf das
vorliegende
Gutachten
von Dozent Dr. Grabher festzustellen,
daß nicht nur das Gebiet
„Schwarzes
Zeug"
als natur- und landschaftlich wertvolles
Gebiet zu betrachten
ist, sondern auch die
verschiedenen
mit
Kopfbinsenrasen bewachsenen
Flächen
z. B. im Bereich des
„Motocrossgeländes"
südlich der Dornbirner Ach.
Auf den bei der
Umweltabteilung des Amtes
der
Vlbg.
Landesregierung aufliegenden Plan
wird verwiesen.
b)
Im Bereich der
künftigen
S 18 werden die
bedeutsamen
Feuchtökosystemstrukturen
aufgebrochen. Jene
Moorflächen, die erhalten
bleiben, weisen keinen direkten
Bezug
zum
Fließgewässer mehr auf.
c)
Durch
Verinselung einzelner
Biotopflächen
erhöht sich die Gefahr der
Zerstörung,
weil
die Nahtlinien
und damit die Einflüsse
von
Störfaktoren
größer werden.
d)
Die verbleibenden
Moorflächen
geraten mittel-
bis
langfristig noch mehr unter
Druck,
weil die
Landwirtschaft bestrebt sein
wird, die
verlorengegangenen Gebiete durch Intensivierung
der Moorflächen
wettzumachen. Davon
betroffen wird vor allem das Gebiet zwischen
Schwarzach und dem
heutigen
Autobahnknoten
Dornbirn Nord sein.
e)
Durch den Straßenbau ist eine
Verlegung
und
teilweise
Verrohrung der naturnahen
Gräben
entlang
des Achdammes und im Bereich der
rechtsseitigen Moorflächen
notwendig. Dies
kommt einer starken
Beeinträchtigung der
wertvollen
Inhalte
gleich.
f)
Schließlich
entstehen durch den Betrieb der
S 18
erhebliche
Immissionen, insbesondere
Lärm, sodaß der
Naherholungswert der
Achlandschaft im unteren Teil stark
gemindert
wird. Eine
Auswirkung davon wird
sein,
daß der
Erholungsdruck auf die noch intakten
Teile der Ach
(unmittelbarer
Mäanderbereich)
eher
zunehmen wird.
g) Landschaftsbildliche
Auswirkungen
ergeben
sich durch die Nivel!ette der Trasse im Bereich
der Brückenbauwerke.
Eine
Führung
nördlich der Dornbirner Ach
bringt weitaus
weniger landschaftliche
Eingriffe mit sich.
Auch
aus Sicht des Natur- und
Landschaftsschutzes
ist eine
Trassenführung der Bodensee-SchneilstraBe
S 18
nördlich der Dornbirner
Ach
vorzuziehen.
h)
Sollte auf die Trasse der C 3 im weiteren
Verlauf näher
eingetreten
werden, sind
gleichzeitig mit den
Projektierungsarbeiten
in
Zusammenarbeit mit der
Stadt Dornbirn
Schutz-,
Gestaltungs- und
Sanierungspläne
auszuarbeiten, welche
folgende
Aufgaben
und Probleme
zu lösen
haben;
18. APRIL 1986
Diese
landschaftsplanerischen Bearbeitungen
sind einem
ausgewiesenen Fachmann zu
übertrag en:
l.
Schutzplan
—
Bezeichnung der verbleibenden
schützenswerten
Moorflächen
(insbesondere
im Bereich Schwarzes
Zeug).
—
Sicherstellung,
daß sie formal und funktional
erhalten bleiben. Damit sind vor
allem finanzielle
Ersatzansprüche der
Landwirtschaft für die extensive Bewirtschaftung
sicherzustellen.
Dadurch kann eine
zusammenhängende
Fläche
geschaffen
werden, die in erster
Linie der
Lebensraumerhaltung zu dienen
hat.
Dieses
Gebiet muß die verbleibenden
Moorflächen
entlang
der
Autobahn, die
Moore nördlich
des Oberen
Porstgrabens
umfassen.
Damit läßt sich ein
Wirkungsnetz
von sich
ergänzenden Flächen
schaffen, welches
vom
Fließgewässer
über den Galeriewald bis zum Flachmoor
reicht.
—
Im
Zuge
der
Projektierung der S 18 ist
somit die
gesamte
Schutzkonzeption der
Achlandschaft
zu
regeln.
11.
Gestaltungsplan
—
Sicherstellung einer
möglichst landschaftsschonenden
Linienführung.
—
Abklärung und
Festlegung von Gestaltungsmöglichkeiten,
insbesondere
der
Bepflanzung.
—
Gestalterisch
optimale
Einbindung von
Lärmschutzmaßnahmen
(Dämme, Bepflanzung).
—
Erweiterung,
Verlängerung des Auwaldgürtels,
III.
Sanierungsplan
—
Vorschriften
über den
schonungsvollien
Umgang
mit den
Moorflächen
während
der
Bauzeit, wobei
vor allem
Baustelleneinrichtung
und
Bauabwicklung so anzuordnen
sind, daß die damit
verbundenen
Eingriffe minimal
sind.
—
Sicherstellung einer
standortsgerechten
und im
Sinne des
Schutzplanes
liegenden
Rekultivierung nach Abschluß
der
Bauarbeiten.
—
Führung, bauliche
Anpassung und
naturnahe
Ausgestaltung der
Gräben im
Bereich der
Trasse.
Damit soll
verhindert
werden, daß
Materialien
und
Bautechniken
angewendet
werden, die dem
Standort
unangepaßt sind.