DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL
1986
(mit Vergleichszahlen
1981, 1976 und
1971)
Die am
Sonntag, 13.
April 1986
durchgeführte Wahl in
die Landwirtschaftskammer
brachte im Bereich der
Gemeindewahlbehörde Dornbirn
folgendes Ergebnis:
Wahlkörper der Landwirte:
Wahlberechtigte
Abgegebene
Stimmen
Ungültige
Stimmen
Gültige
Stimmen
Davon entfallen:
1986
1022
919
41
878
Vorarlberger Bauernbund 761
Freiheitliche und
unabhängige
Bauern
Vorarlbergs
SPÖ und
parteifreie
Bauern
1981
922
861
25
836
707
88
41
1976
1076
1001
50
951
832
119
57
34
Wahlwerber
Georg
Fritz 26
Wahlkörper
der land- und forstwirtschaftlichen
Dienstnehmer:
Wahlberechtigte
Abgegebene Stimmen
Ungültige
Stimmen
Gültige
Stimmen
Davon entfallen:
92
79
79
Vorarlberger Bauernbund,
Dienstnehmersektion
71
Freiheitliche und
unabhängige
82
72
7
65
57
landwirtschaftliche Dienstnehmer
Vorarlbergs 8 8
124
107
5
102
87
15
1971
958
856
40
816
607
154
101
90
8
82
44
38
Der Gemeindewahlleiter:
Bürgermeister Rudolf Sohm
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Zl.
320/86,
111 321/86
Reisepässe und Personalausweise
Die
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn teilt
mit, daß
seit dem 1.
April
1986 sowohl alte als auch neu ausgestellte
Reisepässe
und Personalausweise nicht mehr
verlängert
werden.
In mehreren
westeuropäischen Ländern
gelten
Reisepässe
jedoch
nach wie vor bis 5 Jahre über das Ablaufdatum
hinaus.
Reisepässe und Personalausweise werden nunmehr
auf eine
Gültigkeitsdauer von 10 Jahren
ausgestellt.
Für
Jugendliche beträgt
die
Gültigkeitsdauer:
bis zum 1.
Lebensjahr-1
Jahr
bis zum 6.
Lebensjahr
-
4 Jahre
bis zum 15.
Lebensjahr
-
5 Jahre
ab dem 15.
Lebensjahr
-
10 Jahre
Der
Bezirkshauptmann:
gez.
Dr. Ludescher
18. APRIL 1986
AMTLICHE MITTEILUNG
Aus
gegebenem Anlaß wird darauf
verwiesen, daß die
Hydranten des städtischen
Wasserleitungsnetzes ausschließlich
Feuerlöschzwecken dienen.
Jede andere Entnahme von Wasser
aus
Hydranten
muß
vorgängig
beim städtischen
Wasserwerk, Telefon
65475
angemeldet werden.
Zuwiderhandelnde sind
gemäß S
31 und 35 der Wasserleitungsverordnung
strafbar.
Auf die Schäden bei
umliegenden Abnehmern, hervorgerufen
durch
unsachgemäße
Bedienung
der
Hydranten,
wird in diesem
Zusammenhang verwiesen. Die
Kosten hiefür sind vom Verursacher zu
tragen.
Der
Bürgermeister: Rudolf Sohm
ABRECHNUNG DER
GENOSSENSCHAFTSJAGD
DORNBIRN
Die
Abrechnung
der
Genossenschaftsjagd Dornbirn
wird in der Zeit vom 21.
April 1936 bis 2. Mai 1986 im
Rathaus, Zimmer
22, zur öffentlichen
Einsicht
aufgelegt.
Einwendungen
gegen
die
vorgenommene
Feststellung
der Anteile der einzelnen
Mitglieder der Genossenschaftsjagd
am
Jagdpachtschilling sind binnen vier
Wochen ab dieser
Verlautbarung an
gerechnet schriftlich
beim Obmann des
Jagdausschusses
einzubringen.
Die
Auszahlung erfolgt
in der Zeit vom 5. Mai 1986
bis 30. Mai 1986 und wird
gesondert verlautbart.
Der Obmann des
Jagdausschusses
Stadtrat Anton
Wohlgenannt
Betr.:
Kreuzung Schloßgasse
—
Hafnergasse;
Vorrang regelung.
VERORDNUNG
Gemäß
S
43 Abs.
(1)
lit.
b)
Ziffer 2 StVO. 1960 wird zur
Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs
angeordnet:
Fahrzeuge
auf der
Hafnergasae haben bei der Einmündung
in die
Schloßgasse dem Querverkehr
Vorrang
zu
geben.
Diese
Verordnung ist mit dem
Vorrangzeichen
gemäß
S 52,
Ziffer 23 StVO. 1960
(Vorrang geben) sowie durch
die
entsprechenden
Bodenmarkierungen kundzumachem
Der
Bürgermeister:
gez.
Rudolf Sohm
e. h.
SPERRGUTABFUHR —
ENTRÜMPELUNGSAKTION
In den kommenden
Wochen wird wieder eine Entrümpelungsaktion
durchgeführt, die sich über das
ganze
Stadtgebiet, auch die
Bergparzellen, erstreckt.
Diese Aktion ist für die Bewohner
von Dornbirn
kostenlos,
soweit
pro
Haushalt
oder Geschäft nicht mehr als
2 m3
Sperrmüll abzuführen sind. Für
jene
Menge, die
über 2 rn3
pro
Haushalt
hinausgeht, sind
pro
m3
S
100,—-an die Stadt zu entrichten.