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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL

1986

(mit Vergleichszahlen

1981, 1976 und

1971)

Die am

Sonntag, 13.

April 1986

durchgeführte Wahl in

die Landwirtschaftskammer

brachte im Bereich der

Gemeindewahlbehörde Dornbirn

folgendes Ergebnis:

Wahlkörper der Landwirte:

Wahlberechtigte

Abgegebene

Stimmen

Ungültige

Stimmen

Gültige

Stimmen

Davon entfallen:

1986

1022

919

41

878

Vorarlberger Bauernbund 761

Freiheitliche und

unabhängige

Bauern

Vorarlbergs

SPÖ und

parteifreie

Bauern

1981

922

861

25

836

707

88

41

1976

1076

1001

50

951

832

119

57

34

Wahlwerber

Georg

Fritz 26

Wahlkörper

der land- und forstwirtschaftlichen

Dienstnehmer:

Wahlberechtigte

Abgegebene Stimmen

Ungültige

Stimmen

Gültige

Stimmen

Davon entfallen:

92

79

79

Vorarlberger Bauernbund,

Dienstnehmersektion

71

Freiheitliche und

unabhängige

82

72

7

65

57

landwirtschaftliche Dienstnehmer

Vorarlbergs 8 8

124

107

5

102

87

15

1971

958

856

40

816

607

154

101

90

8

82

44

38

Der Gemeindewahlleiter:

Bürgermeister Rudolf Sohm

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn

Zl.

320/86,

111 321/86

Reisepässe und Personalausweise

Die

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn teilt

mit, daß

seit dem 1.

April

1986 sowohl alte als auch neu ausgestellte



Reisepässe

und Personalausweise nicht mehr

verlängert

werden.

In mehreren

westeuropäischen Ländern

gelten

Reisepässe



jedoch

nach wie vor bis 5 Jahre über das Ablaufdatum

 hinaus.

Reisepässe und Personalausweise werden nunmehr

auf eine

Gültigkeitsdauer von 10 Jahren

ausgestellt.

Für

Jugendliche beträgt

die

Gültigkeitsdauer:

bis zum 1.

Lebensjahr-1

 Jahr

bis zum 6.

Lebensjahr

-

4 Jahre

bis zum 15.

Lebensjahr

-

5 Jahre

ab dem 15.

Lebensjahr

-

10 Jahre

Der

Bezirkshauptmann:

gez.

Dr. Ludescher

18. APRIL 1986

AMTLICHE MITTEILUNG

Aus

gegebenem Anlaß wird darauf

verwiesen, daß die

Hydranten des städtischen

Wasserleitungsnetzes ausschließlich



Feuerlöschzwecken dienen.

Jede andere Entnahme von Wasser

aus

Hydranten

muß

vorgängig

beim städtischen

Wasserwerk, Telefon

65475

angemeldet werden.

Zuwiderhandelnde sind

gemäß S

31 und 35 der Wasserleitungsverordnung

 strafbar.

Auf die Schäden bei

umliegenden Abnehmern, hervorgerufen

 durch

unsachgemäße

Bedienung

der

Hydranten,



wird in diesem

Zusammenhang verwiesen. Die

Kosten hiefür sind vom Verursacher zu

tragen.

Der

Bürgermeister: Rudolf Sohm

ABRECHNUNG DER

GENOSSENSCHAFTSJAGD

DORNBIRN

Die

Abrechnung

der

Genossenschaftsjagd Dornbirn

wird in der Zeit vom 21.

April 1936 bis 2. Mai 1986 im

Rathaus, Zimmer

22, zur öffentlichen

Einsicht

aufgelegt.



Einwendungen

gegen

die

vorgenommene

Feststellung

der Anteile der einzelnen

Mitglieder der Genossenschaftsjagd

 am

Jagdpachtschilling sind binnen vier

Wochen ab dieser

Verlautbarung an

gerechnet schriftlich
 beim Obmann des

Jagdausschusses

einzubringen.

Die

Auszahlung erfolgt

in der Zeit vom 5. Mai 1986

bis 30. Mai 1986 und wird

gesondert verlautbart.

Der Obmann des

Jagdausschusses

Stadtrat Anton

Wohlgenannt

Betr.:

Kreuzung Schloßgasse

—

Hafnergasse;

Vorrang regelung.

VERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs.

(1)

lit.

b)

Ziffer 2 StVO. 1960 wird zur

Sicherheit und

Leichtigkeit des Verkehrs

angeordnet:
Fahrzeuge

auf der

Hafnergasae haben bei der Einmündung



in die

Schloßgasse dem Querverkehr

Vorrang



zu

geben.

Diese

Verordnung ist mit dem

Vorrangzeichen

gemäß

S 52,

Ziffer 23 StVO. 1960

(Vorrang geben) sowie durch

die

entsprechenden

Bodenmarkierungen kundzumachem



Der

Bürgermeister:

gez.

Rudolf Sohm

e. h.

SPERRGUTABFUHR —

ENTRÜMPELUNGSAKTION

In den kommenden

Wochen wird wieder eine Entrümpelungsaktion



durchgeführt, die sich über das

ganze

Stadtgebiet, auch die

Bergparzellen, erstreckt.

Diese Aktion ist für die Bewohner

von Dornbirn

kostenlos,

 soweit

pro

Haushalt

oder Geschäft nicht mehr als

2 m3

Sperrmüll abzuführen sind. Für

jene

Menge, die

über 2 rn3

pro

Haushalt

hinausgeht, sind

pro

m3

S

100,—-an die Stadt zu entrichten.
            
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