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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

5. Baden im freien Gelände:

Aufruf zur Unterlassung

des Badens im freien

Gelände;

Offnung

des Hallenbades über die

Pfingstfeiertage;

6.

Sportplätze:

Keine

Verwendung

von Sprunganlagen.

2. Die Stadt Dornbirn

gewährt

der Caritas-Familienhilfe

 für das Jahr 1986 einen

Beitrag.

3. Dem Alpenschutzverein

für

Vorarlberg

wird nach

den

Bestimmungen

des

Sammlungsgesetzes

für

den Monat

August

die

Bewilligung

zur Durchführung



einer

Vereinssammlung

bei Dornbirner Handels-,



Gewerbe- und Industriebetrieben sowie bei

Privaten erteilt. Der

Sammelertrag

ist für Aktivitäten

 des

Alpenschutzvereines

für

Vorarlberg

im Gemeindegebiet



Dornbirn zu verwenden.

4. Die Stadt Dornbirn, als Besitzerin der

Eigenjagd

„Alpe Gschwendt",

erhöht den vom

Jagdberechtigten



vorgelegten AbschuBpIan

für das

Jagdjahr

1986/87 um 1 Rehbock und 2

Rehgeißen

und

legt

diesen der

Bezirkshauptmannschaft

Dornbirn zur

Genehmigung

vor.

5. Die Gesellschafterin Stadt Dornbirn erwirbt weitere

Geschäftsanteile der Dornbirner

Seilbahngesellschaft

 m.b.H.

6. Dem Verein

„Frauenselbsthilfe nach

Krebs",

Landesgruppe

 Vorarlberg,

wird unter

Bedingungen

ermöglicht,

für seine

Mitglieder

die

Einrichtung

der

physikaltherapeutischen Abteilung

des Krankenhauses

 Dornbirn für

therapeutische

Zwecke zu verwenden.



7.

Wegen Dringlichkeit

wird unter

Anwendung

von

S

60 Abs. 3 des Gemeindegesetzes

über

Antrag

des

Stadtplanungsausschusses gemäß

21

Raumplanungsgesetz



der

Flächenwidmungsplan

der Stadt

Dornbirn wie

folgt geändert:

GST. Nr.

1201/1

von

inVorbehaltsfläche

-

Freifläche

-

Höchsterstraße

Freihaltegebiet

Textiilschule

1201/2,

1189/8 Baufläche- Vorbehaltsfläche

-

Höchsterstraße

Wohngebiet

Textilschule

8. Die

generelle Planung

zur

Verbesserung

der Verkehrssicherheit

 in

Verbindung mit Gestaltungsmaßnahmen

 im Bereich der Lustenauerstraße wird um

den

Betrag

von S

172.700,—incl.

MWSt. an Prof.

Dipl. Ing.

Martin Besch, Feldkirch, vergeben.

9. Für die

Erstellung

eines

Hartplatzes

im

Sportplatzgelände



Forach wird die

Ausführung

der Drainagen



sowie der Bodenarbeiten um S 408.529,65 an

die Fa. Hilti & Jehle, Feldkirch, vergeben.

10, Für den Neu- und Umbau des Kindergartens

Mittelfeld

 werden

folgende Lieferungen

und

Leistungen

vergeben:

16. MAI 1986

1. die gärtnerischen

Arbeiten an die Fa. Helmut

Winder, Dornbirn, zum Offertpreis von

Schilling

403.908,—excl. MWSt.;

2. die Pflästererarbeiten an die Fa. Karl

Rümmele,

Dornbirn, zum Offertpreis von S 74.500

—

,

excl.

MWSt.

11. Nachstehende

Ausnahmegenehmigungen von

S

36

des

Straßengesetzes

werden erteilt:

a)

für den Neubau eines Einfamilienhauses auf

Gp.

5464/2, Hasenreutingen, des Gerhard und der

Beatrix

Egender

im Sinne eines

verringerten

Abstandes

 bis auf

2,50 m zur

künftigen Straßenlinie,

Gp. 19605/2;

b)

für den An- und Umbau beim Wohnhaus Rautenweg

 8,

auf

Gp. 1985/4, KG.

Dornbirn,

im Sinne

eines

verringerten

Abstandes bis auf

3,60 m zur

Straße

Rautenweg, Gp. 1985/8;

c)

für den Neubau eines Wohnhauses auf Grundparzelle



2347

3, Augartenweg,

des Werner und

der Gabi

Wohigenannt, Dornbirn, Im

Dreiangel 2,

im Sinne eines

verringerten

Abstandes bis auf

3,25 m zur

geplanten Straßenverbreiterung.

STELLUNGEN FOR DAS BUNDESHEER

Aufgrund

des

S

24

(1) Wehrgesetzes 1978 vom 30. März

1978,

BGBl. Nr.

150/78, sind alle österr.

Staatsbürger

männlichen Geschlechts des

Geburtsjahrganges

1968

stellungspflichtig.

Überdies sind

stellungspflichtig

alle

älteren

Jahrgänge (1967

bis einschließlich

1937),

die

bisher dieser Pflicht noch nicht

nachgekommen

sind.

Angehörige

des

Geburtsjahrganges

1969 können sich

freiwillig

zur

Stellung

melden.

Für die

Stellung

ist

folgendes

besonders zu beachten:

1. im Bereich des Militärkommandos

Vorarlberg

werden

 die

Stellungspflichtigen durch die

Stellungskommission

 des Militärkommandos Tirol der Stellung

 zugeführt.

Das

Stellungsverfahren,

bei welchem

 durch den Einsatz modernster medizinischer

Geräte und durch

psychologische

Tests die

körperliche

 und

geistige Eignung

zum Wehrdienst

genau

festgestellt wird,

nimmt in der

Regel

eineinhalb Tage



und bei fachärztlicher

Begutachtung

zwei

Tage

in

Anspruch.

Die

Stellungspflichtigen

haben sich bis

07.30 Uhr des

Stellungstages

im

Stellungshaus

einzufinden.



2. Zur

Überprüfung

der Identität und

Staatsbürgerschaft

 sind

mitzubringen:

amtlicher Lichtbilderausweis



(Reisepaß,

Personalausweis der

Republik

Österreich), eigener Staatsbürgerschaftsnachweis

(bei Doppelstaatsbürgerschaft

ein

entsprechender

Nachweis), Geburtsurkunde, Meldezettel,

evtl. Heiratsurkunde.



Zur

Beurteilung

des Gesundheitszustandes sind

mitzunehmen: Eventuelle vorhandene ärztliche Atteste



(hiefür

besteht kein

Anspruch

auf Kostenvergütung),



sowie das

ausgefüllte

unterschriebene Medizinische



Fragenheft,

soweit es dem Stellungspflichtigen

 zugestellt

wurde.

3.

Freiwillige

des Geburtsjahrganges

1969 können

sich, wenn sie

vorzeitig

ihren ordentlichen Präsen7:
            
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