DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
5. Baden im freien Gelände:
Aufruf zur Unterlassung
des Badens im freien
Gelände;
Offnung
des Hallenbades über die
Pfingstfeiertage;
6.
Sportplätze:
Keine
Verwendung
von Sprunganlagen.
2. Die Stadt Dornbirn
gewährt
der Caritas-Familienhilfe
für das Jahr 1986 einen
Beitrag.
3. Dem Alpenschutzverein
für
Vorarlberg
wird nach
den
Bestimmungen
des
Sammlungsgesetzes
für
den Monat
August
die
Bewilligung
zur Durchführung
einer
Vereinssammlung
bei Dornbirner Handels-,
Gewerbe- und Industriebetrieben sowie bei
Privaten erteilt. Der
Sammelertrag
ist für Aktivitäten
des
Alpenschutzvereines
für
Vorarlberg
im Gemeindegebiet
Dornbirn zu verwenden.
4. Die Stadt Dornbirn, als Besitzerin der
Eigenjagd
„Alpe Gschwendt",
erhöht den vom
Jagdberechtigten
vorgelegten AbschuBpIan
für das
Jagdjahr
1986/87 um 1 Rehbock und 2
Rehgeißen
und
legt
diesen der
Bezirkshauptmannschaft
Dornbirn zur
Genehmigung
vor.
5. Die Gesellschafterin Stadt Dornbirn erwirbt weitere
Geschäftsanteile der Dornbirner
Seilbahngesellschaft
m.b.H.
6. Dem Verein
„Frauenselbsthilfe nach
Krebs",
Landesgruppe
Vorarlberg,
wird unter
Bedingungen
ermöglicht,
für seine
Mitglieder
die
Einrichtung
der
physikaltherapeutischen Abteilung
des Krankenhauses
Dornbirn für
therapeutische
Zwecke zu verwenden.
7.
Wegen Dringlichkeit
wird unter
Anwendung
von
S
60 Abs. 3 des Gemeindegesetzes
über
Antrag
des
Stadtplanungsausschusses gemäß
21
Raumplanungsgesetz
der
Flächenwidmungsplan
der Stadt
Dornbirn wie
folgt geändert:
GST. Nr.
1201/1
von
inVorbehaltsfläche
-
Freifläche
-
Höchsterstraße
Freihaltegebiet
Textiilschule
1201/2,
1189/8 Baufläche- Vorbehaltsfläche
-
Höchsterstraße
Wohngebiet
Textilschule
8. Die
generelle Planung
zur
Verbesserung
der Verkehrssicherheit
in
Verbindung mit Gestaltungsmaßnahmen
im Bereich der Lustenauerstraße wird um
den
Betrag
von S
172.700,—incl.
MWSt. an Prof.
Dipl. Ing.
Martin Besch, Feldkirch, vergeben.
9. Für die
Erstellung
eines
Hartplatzes
im
Sportplatzgelände
Forach wird die
Ausführung
der Drainagen
sowie der Bodenarbeiten um S 408.529,65 an
die Fa. Hilti & Jehle, Feldkirch, vergeben.
10, Für den Neu- und Umbau des Kindergartens
Mittelfeld
werden
folgende Lieferungen
und
Leistungen
vergeben:
16. MAI 1986
1. die gärtnerischen
Arbeiten an die Fa. Helmut
Winder, Dornbirn, zum Offertpreis von
Schilling
403.908,—excl. MWSt.;
2. die Pflästererarbeiten an die Fa. Karl
Rümmele,
Dornbirn, zum Offertpreis von S 74.500
—
,
excl.
MWSt.
11. Nachstehende
Ausnahmegenehmigungen von
S
36
des
Straßengesetzes
werden erteilt:
a)
für den Neubau eines Einfamilienhauses auf
Gp.
5464/2, Hasenreutingen, des Gerhard und der
Beatrix
Egender
im Sinne eines
verringerten
Abstandes
bis auf
2,50 m zur
künftigen Straßenlinie,
Gp. 19605/2;
b)
für den An- und Umbau beim Wohnhaus Rautenweg
8,
auf
Gp. 1985/4, KG.
Dornbirn,
im Sinne
eines
verringerten
Abstandes bis auf
3,60 m zur
Straße
Rautenweg, Gp. 1985/8;
c)
für den Neubau eines Wohnhauses auf Grundparzelle
2347
3, Augartenweg,
des Werner und
der Gabi
Wohigenannt, Dornbirn, Im
Dreiangel 2,
im Sinne eines
verringerten
Abstandes bis auf
3,25 m zur
geplanten Straßenverbreiterung.
STELLUNGEN FOR DAS BUNDESHEER
Aufgrund
des
S
24
(1) Wehrgesetzes 1978 vom 30. März
1978,
BGBl. Nr.
150/78, sind alle österr.
Staatsbürger
männlichen Geschlechts des
Geburtsjahrganges
1968
stellungspflichtig.
Überdies sind
stellungspflichtig
alle
älteren
Jahrgänge (1967
bis einschließlich
1937),
die
bisher dieser Pflicht noch nicht
nachgekommen
sind.
Angehörige
des
Geburtsjahrganges
1969 können sich
freiwillig
zur
Stellung
melden.
Für die
Stellung
ist
folgendes
besonders zu beachten:
1. im Bereich des Militärkommandos
Vorarlberg
werden
die
Stellungspflichtigen durch die
Stellungskommission
des Militärkommandos Tirol der Stellung
zugeführt.
Das
Stellungsverfahren,
bei welchem
durch den Einsatz modernster medizinischer
Geräte und durch
psychologische
Tests die
körperliche
und
geistige Eignung
zum Wehrdienst
genau
festgestellt wird,
nimmt in der
Regel
eineinhalb Tage
und bei fachärztlicher
Begutachtung
zwei
Tage
in
Anspruch.
Die
Stellungspflichtigen
haben sich bis
07.30 Uhr des
Stellungstages
im
Stellungshaus
einzufinden.
2. Zur
Überprüfung
der Identität und
Staatsbürgerschaft
sind
mitzubringen:
amtlicher Lichtbilderausweis
(Reisepaß,
Personalausweis der
Republik
Österreich), eigener Staatsbürgerschaftsnachweis
(bei Doppelstaatsbürgerschaft
ein
entsprechender
Nachweis), Geburtsurkunde, Meldezettel,
evtl. Heiratsurkunde.
Zur
Beurteilung
des Gesundheitszustandes sind
mitzunehmen: Eventuelle vorhandene ärztliche Atteste
(hiefür
besteht kein
Anspruch
auf Kostenvergütung),
sowie das
ausgefüllte
unterschriebene Medizinische
Fragenheft,
soweit es dem Stellungspflichtigen
zugestellt
wurde.
3.
Freiwillige
des Geburtsjahrganges
1969 können
sich, wenn sie
vorzeitig
ihren ordentlichen Präsen7: