DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
KURZBERICHT
über die am 1. Juli 1986 unter dem Vorsitz von
Bürgermeister
Rudolf SOHM
abgehaltene
55.
Sitzung
des
Stadtrates.
1. Nachstehenden
Sportvereinen
werden
Sportförderungsbeiträge gewährt:
Eislaufverein Dornbirn
SC Admira Dornbirn
Sportfliegergruppe
Dornbirn
Turnerschaft Dornbirn
Turnerschaft
Dornbirn,
Sektion Wasserball
Vlbg.
Landesschwimmverband
Österr.
Wasserrettung, Einsatzleitung
Dornbirn
Vlbg.
Tanzclub Casino Dornbirn
Schiverein Dornbirn
Wintersportverein
Ebnit
Karateclub Sei Bu Kan Dornbirn
Tanzsportclub
Blau-Gold Dornbirn
Union Basketballclub Dornbirn
Volleyballclub
Dornbirn
Badmintonclub Dornbirn
Schulsportverein
Dornbirn-Schoren
Reitervereinigung
Dornbirn-Eichenhof
Streitler
Dietmar,
Dornbirn
Vlbg. Versehrtensportverband
2. Für den Ausbau und die
Umwidmung
des Wirtschaftsgebäudes
beim Haus Knie 4
(Einbau
von 3
Garagen)
auf
Gp.
11300 der Veronika
Geiger,
Dornbirn,
wird eine
Ausnahmegenehmigung
von
S
36
des
Straßengesetzes
im Sinne eines
verringerten
Abstandes bis auf 0,8 m zur Wälderstraße
-
B 200
-
erteilt.
3. Die Auswechslung
der Zu- und Abwasserrohre zum
bzw. vom Lehrschwimmbecken im städt. Hallenbad
wird an die Fa. Werner
Berchtold, Dornbirn, zum
Preise von S
116.005,—vergeben.
4. Die Stadt Dornbirn
vergibt
für die Saison
1986/87
a)
die
Lieferung
von ca. 442.000 1 ÖMV-Heizöl leicht
„Schwechat
2000 R" zum Gesamtpreis von Schilling
1,540.300,—
excl. MWSt. an die
Bietergemeinschaft
des Dornbirner
Brennstoffhande!s, bestehend
aus den Firmen Rüf
OHG, Spiegel,
Hämmerle
OHG, Rhomberg, Drexel;
b)
die
Lieferung
von ca. 180.000 1 Österr. Heizöl
extra leicht zum Gesamtpreis
von S 763.230,—
excl. MWSt. an die Bietergemeinschaft
des Dornbirner
Brennstoffhandels,
bestehend aus den Firmen
Rüf OHG, Spiegel,
Hämmerle OHG, Rhomberg,
Drexel.
4. JULI 1986
BAUAUUSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn schreibt die
Lieferungen
und
Leistungen
für die
Neugestaltung
der
Messepassage
und der
Schulgasse,
Abschnitt Bahnhofstraße-Mozartstraße,
öffentlich zur
Anbotstellung
aus.
Dabei sollen im bestehenden
Straßenkörper durch die
Anlage
eines
eigenen Radweges,
dUrch
Pflästerungen,
Bepflanzung
und Wahl verschiedener
Gestaltungsmittel
Umbauten
vorgenommen
werden.
Zu diesem Zweck werden die
Straßenunterbau-, Belagsund
Pflästererarbeiten
ausgeschrieben.
Die
Angebotsunterlagen
können ab
Montag,
den 7. 7.
1986 im Stadtbauamt Dornbirn
abgeholt
werden.
Gleichzeitig
kann Einsicht in die
Planunterlagen genommen
werden.
Es können nur
Angebote
solcher Baufirmen anerkannt
werden, die über eine ausreichende
Erfahrung
und
Leistungsfähigkeit verfügen
sowie die
Befähigung
zur
Durchführung
dieser
Leistungen
nachweisen können.
Die
Angebote
sind
vollständig ausgefüllt
in einem verschlossenen
Briefumschlag
mit der
entsprechenden
Offertbezeichnung
versehen bis
spätestens Dienstag,
22. 7. 1986, 11.00
Uhr,
beim Amt der Stadt
Dornbirn,
Rathaus,
Zimmer
30, abzugeben.
Die öffentliche Angebotseröffnung
findet anschließend statt.
Die
Offertstellung
wird nicht honoriert, die Stadt Dornbirn
behält sich freie Wahl unter den Anbotstellern vor.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Betrifft: Landesstraße Nr. 48 in Dornbirn;
Beginn
des
Ortsgebietes
und
Geschwindigkeitsbeschränkung
VERORDNUNG
Gemäß
S
43 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 StVO 1960 wird
angeordnet:
1. Das
Ortsgebiet
von Dornbirn im Sinne des
S
2 Ziff.
15 StVO 190
beginnt
im
Zuge
der Landesstraße Nr.
48 in
Fahrtrichtung
Dornbirn auf Höhe des Hauses
Dornbirn,
Unterries Nr. 5.
2. Im
Zuge
der Landesstraße Nr. 48 in Dornbirn wird
im Bereiche zwischen 100 Meter
bergwärts
der Zufahrt
zum Gasthaus „Dreiländerblick" (Parzelle
Oberfalilenberg)
und dem unter Punkt 1. dieser Verordnung
näher bezeichneten
Beginn
des
Ortsgebietes
von Dornbirn das Überschreiten einer
Fahrgeschwindigkeit
von 60 km/h verboten.
Diese
Verordnung
ist hinsichtlich ihres Punktes 1.
mittels Straßenverkehrszeichen nach
S
53 Ziff. 17a
StVO 1960 „Ortstafel Dornbirn" bzw. nach
S
53 Ziff.
17b StVO 1960 „Ortsende Dornbirn" und hinsichtlich
des Punktes 2. mittels Straßenverkehrszeichen nach
S
52 Ziff. 10a StVO 1960 „Geschwindigkeitsbeschränkug
60 km/h" bzw. nach
S
52 Ziff. 10b StVO 1960 „Ende
der
Geschwindigkeitsbeschränkung"
kundzumachen.
Der
Bezirkshauptmann: gez.
Dr. Ludescher