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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

KURZBERICHT

über die am 1. Juli 1986 unter dem Vorsitz von

Bürgermeister

 Rudolf SOHM

abgehaltene

55.

Sitzung

des

Stadtrates.

1. Nachstehenden

Sportvereinen

werden

Sportförderungsbeiträge gewährt:

Eislaufverein Dornbirn

SC Admira Dornbirn

Sportfliegergruppe

Dornbirn

Turnerschaft Dornbirn

Turnerschaft

Dornbirn,

Sektion Wasserball

Vlbg.

Landesschwimmverband

Österr.

Wasserrettung, Einsatzleitung

Dornbirn

Vlbg.

Tanzclub Casino Dornbirn

Schiverein Dornbirn

Wintersportverein

Ebnit

Karateclub Sei Bu Kan Dornbirn

Tanzsportclub

Blau-Gold Dornbirn

Union Basketballclub Dornbirn

Volleyballclub

Dornbirn

Badmintonclub Dornbirn

Schulsportverein

Dornbirn-Schoren

Reitervereinigung

Dornbirn-Eichenhof

Streitler

Dietmar,

Dornbirn

Vlbg. Versehrtensportverband

2. Für den Ausbau und die

Umwidmung

des Wirtschaftsgebäudes



beim Haus Knie 4

(Einbau

von 3

Garagen)

auf

Gp.

11300 der Veronika

Geiger,

Dornbirn,



wird eine

Ausnahmegenehmigung

von

S

36

des

Straßengesetzes

im Sinne eines

verringerten

Abstandes bis auf 0,8 m zur Wälderstraße

-

B 200

-

erteilt.

3. Die Auswechslung

der Zu- und Abwasserrohre zum

bzw. vom Lehrschwimmbecken im städt. Hallenbad

wird an die Fa. Werner

Berchtold, Dornbirn, zum

Preise von S

116.005,—vergeben.

4. Die Stadt Dornbirn

vergibt

für die Saison

1986/87

a)

die

Lieferung

von ca. 442.000 1 ÖMV-Heizöl leicht

„Schwechat

2000 R" zum Gesamtpreis von Schilling

 1,540.300,—

excl. MWSt. an die

Bietergemeinschaft

 des Dornbirner

Brennstoffhande!s, bestehend

 aus den Firmen Rüf

OHG, Spiegel,

Hämmerle



OHG, Rhomberg, Drexel;

b)

die

Lieferung

von ca. 180.000 1 Österr. Heizöl

extra leicht zum Gesamtpreis

von S 763.230,—

excl. MWSt. an die Bietergemeinschaft

des Dornbirner

 Brennstoffhandels,

bestehend aus den Firmen

 Rüf OHG, Spiegel,

Hämmerle OHG, Rhomberg,



Drexel.

4. JULI 1986

BAUAUUSCHREIBUNG

Die Stadt Dornbirn schreibt die

Lieferungen

und

Leistungen

für die

Neugestaltung

der

Messepassage

und der

Schulgasse,

Abschnitt Bahnhofstraße-Mozartstraße,



öffentlich zur

Anbotstellung

aus.

Dabei sollen im bestehenden

Straßenkörper durch die

Anlage

eines

eigenen Radweges,

dUrch

Pflästerungen,

Bepflanzung

und Wahl verschiedener

Gestaltungsmittel

 Umbauten

vorgenommen

werden.

Zu diesem Zweck werden die

Straßenunterbau-, Belagsund

 Pflästererarbeiten

ausgeschrieben.

Die

Angebotsunterlagen

können ab

Montag,

den 7. 7.

1986 im Stadtbauamt Dornbirn

abgeholt

werden.

Gleichzeitig

kann Einsicht in die

Planunterlagen genommen

 werden.

Es können nur

Angebote

solcher Baufirmen anerkannt

werden, die über eine ausreichende

Erfahrung

und

Leistungsfähigkeit verfügen

sowie die

Befähigung

zur

Durchführung

dieser

Leistungen

nachweisen können.

Die

Angebote

sind

vollständig ausgefüllt

in einem verschlossenen



Briefumschlag

mit der

entsprechenden

Offertbezeichnung

versehen bis

spätestens Dienstag,

22. 7. 1986, 11.00

Uhr,

beim Amt der Stadt

Dornbirn,

Rathaus,

Zimmer

30, abzugeben.

Die öffentliche Angebotseröffnung



findet anschließend statt.

Die

Offertstellung

wird nicht honoriert, die Stadt Dornbirn

 behält sich freie Wahl unter den Anbotstellern vor.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

Betrifft: Landesstraße Nr. 48 in Dornbirn;

Beginn

des

Ortsgebietes

und

Geschwindigkeitsbeschränkung

VERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 StVO 1960 wird

angeordnet:



1. Das

Ortsgebiet

von Dornbirn im Sinne des

S

2 Ziff.

15 StVO 190

beginnt

im

Zuge

der Landesstraße Nr.

48 in

Fahrtrichtung

Dornbirn auf Höhe des Hauses

Dornbirn,

Unterries Nr. 5.

2. Im

Zuge

der Landesstraße Nr. 48 in Dornbirn wird

im Bereiche zwischen 100 Meter

bergwärts

der Zufahrt

 zum Gasthaus „Dreiländerblick" (Parzelle

Oberfalilenberg)

und dem unter Punkt 1. dieser Verordnung



näher bezeichneten

Beginn

des

Ortsgebietes

 von Dornbirn das Überschreiten einer

Fahrgeschwindigkeit

 von 60 km/h verboten.

Diese

Verordnung

ist hinsichtlich ihres Punktes 1.

mittels Straßenverkehrszeichen nach

S

53 Ziff. 17a

StVO 1960 „Ortstafel Dornbirn" bzw. nach

S

53 Ziff.

17b StVO 1960 „Ortsende Dornbirn" und hinsichtlich

des Punktes 2. mittels Straßenverkehrszeichen nach

S

52 Ziff. 10a StVO 1960 „Geschwindigkeitsbeschränkug



60 km/h" bzw. nach

S

52 Ziff. 10b StVO 1960 „Ende

der

Geschwindigkeitsbeschränkung"

kundzumachen.

Der

Bezirkshauptmann: gez.

Dr. Ludescher
            
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