DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
Der
Christbaumverkauf fand
wieder
auf
dem Viehmarktplatz
Schoren statt. Die Christbäume wurden
zum Großteil aus den Kulturen Zizeler und
Forachegg
entnommen,
aber auch
aus den
eingezäunten Verjüngungen
im
Kreuzeggen gewann
man ca. 500 Stück
Fichten und Tannenchristbäume.
Die
für
1985
vorgesehenen
Wegprojekte
konnten nicht
verwirklicht werden. Beim
Genossenschaftswegprojekt
Gunzmoos-Laubach konnte
infolge
einer
zu
späten
Einigung
iiber den
Trassenverlauf eine
Begehung
mit
den verantwortlichen Beamten
für
den
Landschaftsschutz
erst im
Spätherbst gemacht
werden.. Dabei wurde
von Herrn Dr.
Krieg
eine etwas
abgeänderte
Trassenfiihrung
verlangt. Infolge
des
friih
eintretenden
Winters konnte mit dem Bau der
Straße
nicht mehr
begonnen
werden.
Der
Gräsastichweg
wird vom Lande erst 1986 ins
Wegprogramm aufgenommen
und
gefördert. Anfang
August
1985 wurden die meisten
Forststraßen durch
ein Unwetter stark
beschädigt.
Die
Wiederinstandsetzung
kostete rund S
340.000,—
Ein Teil der Kosten wird vom
Katastrophenfonds vergütet.
Die
Forstverwaltung beschäftigte
5 Forstarbeiter
ganzjährig.
Die
Holzschlägerung
und
Bringung zur Autostraße
mittels Seilwinde bzw. Seilkran
besorgten
Unternehmer,
da die städt. Forstarbeiter
hauptsächlich zu
Wegund
Kulturarbeiten
eingesetzt
werden
mußten.
Zwei Exkursionen mit
Schülern,
bei denen das Setzen
von Laub- und Nadelhölzern sowie die
Pflege
der
Pflanzen (ausmähen)
praktiziert wurden, stießen auf
starkes Interesse.
Rechnungsabschluß 1985:
Einnahmen:
Ausgaben:
Somit verbleibt ein
Überschuß von
s
5,529.798,—
s
5,243.688,—
s
286.110,—
2. Nachstehende
Ausnahmegenehmigungen von
S
36
des
Straßengesetzes werden erteilt:
a)
für die
Errichtung
eines
Autounterstellplatzes auf
Gp. 9039/3, Robert-Schumann-Straße
4,
des Arno
und der Karin
Riedmann, im Sinne eines verringerten
Abstandes bis auf
1,00 m zur Robert-Schumann-Straße
unter
Bedingungen;
b)
für den Neubau eines
Geräteschuppens auf
Gp.
1325/11,
DefreggerstraBe,
des Konrad Platzer im
Sinne eines
verringerten
Abstandes bis auf
0,50
Meter zur
Defreggerstraße;
c)
für den Zubau eines überdachten
Sitzplatzes
und
den Neubau eines
Geräteschuppens auf Grundparzelle
14010/17, KG.
Dornbirn, des Christian
und der Anita
Trotter,
Schwendebühel
12,
im
Sinne eines
verringerten
Abstandes bis auf
1,50
Meter zur Straße Schwendebühel;
d) für die
Errichtung
eines überdachten Autoabstellplatzes
auf
Gp. 1035/2, Rebstockweg 1,
des
1. AUGUST 1986
Kolb
Rainer, im Sinne eines
verringerten Abstandes
bis auf
0,00 m
gegenüber dem
Rebstockweg
unter
Bedingungen;
e)
für den Neubau eines Jauchekastens mit Mistlege
beim Hause
Hanggasse
34 auf
Gp.
6161 des
Hermann Feierle im Sinne eines
verringerten Abstandes
bis auf
2,70 m zur Straße
Baumgarten.
3. Nachstehende
Ausnahmegenehmigungen von
S
6
des
Baugesetzes werden erteilt:
a)
für den Ausbau des
Dachgeschosses beim Haus
Lustenauerstraße 30a auf
Bp.
3896 des Leo
Schwendinger
im Sinne eines
verringerten
Abstandes
bis auf
3,60 m
(wie derzeitiger Bestand)
gegenüber
der
Gp. 6350/1;
b)
für den Neubau eines Wohnhauses auf Grundparzelle
7157/7, Gehelbachgasse, des Rudolf-Anton
Amann,
Gechelbachgasse 5d,
l.gegenüber
der
Gp.
7157/5 bis auf
3,00 m und
2.
gegenüber der
Gp.
7157/3 bis auf
0,00 m
unter
Bedingungen;
c)
für die
Errichtung
eines Geräteraumes und eines
überdachten
Sitzplatzes
auf
Gp. 6955,
Marktstraße,
der
Hausgemeinschaft Christof und Erna
Zünd im Sinne einer totalen Abstandsnachsicht
gegenüber
der
Gp.
6952
(Johannes Hengl);
d)
für die
Errichtung
einer Gartenlaube auf
Gp.
6473, Schulgasse,
der Rosmarie
Herburger,
im
Sinne einer totalen Abstandsnachsicht
gegenüber
der
Gp.
2576
(Raiffeisenkasse
Dornbirn);
e)
für den Neubau eines überdachten
Sitzplatzes
auf
Gp. 5822/6, Unterer
Kirchweg,
des Josef
Schwendinger, im Sinne eines
verringerten
Abstandes
bis auf
2,40 m
gegenüber
der Grundparzelle
5772/6;
f)
für den Aufbau auf das bestehende Haus
Lange
Äcker 10 auf
Gp.
11024/2 der Eheleute Johann
und
Kunigunde
Bachmann im Sinne von verringerten
Abständen
1.
gegenüber
der
Gp.
11000
(Herlinde Geiger)
bis
auf
2,5 m und
2.
gegenüber
der
Gp.
11023/1
(Engelbert
Maier
und Stefanie
Mäser)
bis auf
1,3 m;
g)
für die
Errichtung
eines
Geräteschuppens
mit
überdachtem
Sitzplatz
auf
Gp. 9584/3, Siegfried-Fußenegger-Straße,
des Adam Hofer im Sinne
eines
verringerten
Abstandes bis auf
0,4
m
gegenüber
der
Gp.
9584/4
(Gernot Mangeng);
h)
für die
Errichtung
einer
Garage
auf
Gp. 7890,
Bündtlittenstraße, durch die Eheleute Klara und
Josef Moosmann im Sinne einer totalen Abstandsnachsicht
gegenüber
der
Gp.
7889
(Alois
Loss).
4. Die Stadt Dornbirn
gewährt
dem
Alpenschutzverein
für
Vorarlberg
für seine
Tätigkeit
für das Jahr 1986
einen
Förderungsbeitrag.
5, Die Stadt Donbirn
gewährt
der Dornbirner Messe
Ges.m.b.H. für die im Rahmen der Dornbirner Mes-