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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

Der

Christbaumverkauf fand

wieder

auf

dem Viehmarktplatz

 Schoren statt. Die Christbäume wurden

zum Großteil aus den Kulturen Zizeler und

Forachegg

entnommen,

aber auch

aus den

eingezäunten Verjüngungen



im

Kreuzeggen gewann

man ca. 500 Stück

Fichten und Tannenchristbäume.

Die

für

1985

vorgesehenen

Wegprojekte

konnten nicht

verwirklicht werden. Beim

Genossenschaftswegprojekt

Gunzmoos-Laubach konnte

infolge

einer

zu

späten
Einigung

iiber den

Trassenverlauf eine

Begehung

mit

den verantwortlichen Beamten

für

den

Landschaftsschutz
 erst im

Spätherbst gemacht

werden.. Dabei wurde

 von Herrn Dr.

Krieg

eine etwas

abgeänderte

Trassenfiihrung

 verlangt. Infolge

des

friih

eintretenden

Winters konnte mit dem Bau der

Straße

nicht mehr

begonnen

werden.

Der

Gräsastichweg

wird vom Lande erst 1986 ins

Wegprogramm aufgenommen

und

gefördert. Anfang

August

1985 wurden die meisten

Forststraßen durch

ein Unwetter stark

beschädigt.

Die

Wiederinstandsetzung

kostete rund S

340.000,—

Ein Teil der Kosten wird vom

Katastrophenfonds vergütet.



Die

Forstverwaltung beschäftigte

5 Forstarbeiter

ganzjährig.


Die

Holzschlägerung

und

Bringung zur Autostraße



mittels Seilwinde bzw. Seilkran

besorgten

Unternehmer,



da die städt. Forstarbeiter

hauptsächlich zu

Wegund

 Kulturarbeiten

eingesetzt

werden

mußten.

Zwei Exkursionen mit

Schülern,

bei denen das Setzen

von Laub- und Nadelhölzern sowie die

Pflege

der

Pflanzen (ausmähen)

praktiziert wurden, stießen auf

starkes Interesse.

Rechnungsabschluß 1985:

Einnahmen:

Ausgaben:

Somit verbleibt ein

Überschuß von

s

5,529.798,—

s

5,243.688,—

s

286.110,—

2. Nachstehende

Ausnahmegenehmigungen von

S

36

des

Straßengesetzes werden erteilt:

a)

für die

Errichtung

eines

Autounterstellplatzes auf

Gp. 9039/3, Robert-Schumann-Straße

4,

des Arno

und der Karin

Riedmann, im Sinne eines verringerten

 Abstandes bis auf

1,00 m zur Robert-Schumann-Straße

 unter

Bedingungen;

b)

für den Neubau eines

Geräteschuppens auf

Gp.

1325/11,

DefreggerstraBe,

des Konrad Platzer im

Sinne eines

verringerten

Abstandes bis auf

0,50

Meter zur

Defreggerstraße;

c)

für den Zubau eines überdachten

Sitzplatzes

und

den Neubau eines

Geräteschuppens auf Grundparzelle

 14010/17, KG.

Dornbirn, des Christian

und der Anita

Trotter,

Schwendebühel

12,

im

Sinne eines

verringerten

Abstandes bis auf

1,50

Meter zur Straße Schwendebühel;

d) für die

Errichtung

eines überdachten Autoabstellplatzes

 auf

Gp. 1035/2, Rebstockweg 1,

des

1. AUGUST 1986

Kolb

Rainer, im Sinne eines

verringerten Abstandes

 bis auf

0,00 m

gegenüber dem

Rebstockweg

unter

Bedingungen;

e)

für den Neubau eines Jauchekastens mit Mistlege



beim Hause

Hanggasse

34 auf

Gp.

6161 des

Hermann Feierle im Sinne eines

verringerten Abstandes

 bis auf

2,70 m zur Straße

Baumgarten.

3. Nachstehende

Ausnahmegenehmigungen von

S

6

des

Baugesetzes werden erteilt:

a)

für den Ausbau des

Dachgeschosses beim Haus

Lustenauerstraße 30a auf

Bp.

3896 des Leo

Schwendinger

im Sinne eines

verringerten

Abstandes

 bis auf

3,60 m

(wie derzeitiger Bestand)

gegenüber

der

Gp. 6350/1;

b)

für den Neubau eines Wohnhauses auf Grundparzelle

 7157/7, Gehelbachgasse, des Rudolf-Anton



Amann,

Gechelbachgasse 5d,

l.gegenüber

der

Gp.

7157/5 bis auf

3,00 m und

2.

gegenüber der

Gp.

7157/3 bis auf

0,00 m

unter

Bedingungen;

c)

für die

Errichtung

eines Geräteraumes und eines

überdachten

Sitzplatzes

auf

Gp. 6955,

Marktstraße,

 der

Hausgemeinschaft Christof und Erna

Zünd im Sinne einer totalen Abstandsnachsicht

gegenüber

der

Gp.

6952

(Johannes Hengl);

d)

für die

Errichtung

einer Gartenlaube auf

Gp.

6473, Schulgasse,

der Rosmarie

Herburger,

im

Sinne einer totalen Abstandsnachsicht

gegenüber

 der

Gp.

2576

(Raiffeisenkasse

Dornbirn);

e)

für den Neubau eines überdachten

Sitzplatzes

auf

Gp. 5822/6, Unterer

Kirchweg,

des Josef

Schwendinger, im Sinne eines

verringerten

Abstandes

 bis auf

2,40 m

gegenüber

der Grundparzelle

 5772/6;

f)

für den Aufbau auf das bestehende Haus

Lange

Äcker 10 auf

Gp.

11024/2 der Eheleute Johann

und

Kunigunde

Bachmann im Sinne von verringerten



Abständen

1.

gegenüber

der

Gp.

11000

(Herlinde Geiger)

bis

auf

2,5 m und

2.

gegenüber

der

Gp.

11023/1

(Engelbert

Maier

und Stefanie

Mäser)

bis auf

1,3 m;

g)

für die

Errichtung

eines

Geräteschuppens

mit

überdachtem

Sitzplatz

auf

Gp. 9584/3, Siegfried-Fußenegger-Straße,



des Adam Hofer im Sinne

eines

verringerten

Abstandes bis auf

0,4

m

gegenüber



der

Gp.

9584/4

(Gernot Mangeng);

h)

für die

Errichtung

einer

Garage

auf

Gp. 7890,

Bündtlittenstraße, durch die Eheleute Klara und

Josef Moosmann im Sinne einer totalen Abstandsnachsicht



gegenüber

der

Gp.

7889

(Alois

Loss).

4. Die Stadt Dornbirn

gewährt

dem

Alpenschutzverein

für

Vorarlberg

für seine

Tätigkeit

für das Jahr 1986

einen

Förderungsbeitrag.

5, Die Stadt Donbirn

gewährt

der Dornbirner Messe

Ges.m.b.H. für die im Rahmen der Dornbirner Mes-
            
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