DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
se 1986 stattfindenden Sonderschau
„Gesunder
Lebensraum
-
Gesunder Mensch" einen Förderungsbeitrag.
6. Dem
Jugendund
Freizeittreff
„d'Hock" wird als
Vorauszahlung
auf die 2. Rate der Betriebskostensubvention
1986 eine Akontozahlung gewährt.
7. Für die städt. Musikschule wird die
Lieferung
und
der Einbau von Türen um S
253.148,40
excl. MWSt.
an die Fa. Roman Böhler, Dornbirn, vergeben.
8. Die Schreinerarbeiten für die Einbaumöbel im
Konferenzzimmer der Volksschule Haselstauden
incl. werden zum Offertpreis von S 228.990,—
MWSt. an die Firma Emmerich Ritsch, Dornbirn,
vergeben.
9. Für das
gemeindeeigene
Wohnhaus
Bahngasse
23
wird die
Erneuerung
der Fenster um S 260.730,18
excl. MWSt. an die Fa. Herbert Amann, Hohenems,
vergeben.
10. Die Stadt Dornbirn
vergibt
im Namen und auf Rechnung
der Fa. VKL 11
-
Grundverwertungsges.m.b.H.,
Dornbirn,
für die
Erweiterung
der
Hauptschulen
Hatlerdorf
(Zubau
einer Turnhalle mit Nebenräumen)
nachstehende
Lieferungen
und
Leistungen:
a)
die
Heizungs-,
Sanitäre- und
Lüftungsanlage
um
S excl. MWSt. an die Fa.
Ing. Siegfried
Engel;
b)
die Elektroinstallationen um S 499.576,25 excl.
MWSt. an die Fa.
Schelling KG;
excl.
c)
die Blitzschutzanlage
um S 19.266,—
MWSt. an die Fa.
Siegmund
Prock.
11. Die Firma TERZ Z Immobilien
Leasing
Ges.m.b.H.,
Wien,
wird
beauftragt,
den
Auftrag
für die Innentüren
und
Stahlzargen
für die Erweiterung
der
Haupt-,——excl.
MWSt. an die
schule Markt um S 210.376
Fa. Türen Bösch, Lustenau, zu
vergeben.
12. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses
Kehlegg
werden nachstehende
Lieferungen
und Lei•
stungen vergeben:
a)
die Verputzarbeiten um S
165.780,—incl.
MWSt.
an die Fa. Gebrüder Feierle, Dornbirn;
b)
die Holzfenster um S
57.396,—incl.
MWSt. an die
Fa. Armin Frener, Dornbirn;
incl.
c)
die Schlosserarbeiten um S 123.654,—
MWSt. an die Fa. Fritz
Schüßling KG, Götzis;
—
incl. MWSt. an
d)
die
Garagentore
um S 84.492,
die Fa. Hörmann Ges.m.b.H., Anthering.
13. Die Baumeisterarbeiten für die
Erstellung
der Kanalisation
„Kastenlangen
- Wieden"
gem.
Detailprojekt
Z'. 7909 des
Dipl. Ing.
Peter Riedmann,
Baulos
1, Fliederweg, Strang
Nr. 129,
Schacht 17 bis
13 und Seitenkanäle, werden an die Fa. Gebrüder
Feierle, Dornbirn,
Höchsterstraße 49—51, zu den
Einheitspreisen
des
Angebotes
mit einer vorl. Anbotssumme
von S 2,252.806,—netto
und die dazu-1.
AUGUST
1986
gehörigen Rohrlieferungen an die Fa. Betonrohrwerk
Schlins, Illwinkel
2, zu einer vorl. Anbotssumme
von S 573.800,—netto vergeben.
14. Die
Lieferung
und
Montagearbeiten
für die anteilmäßigen
Kosten an der
Erneuerung
der Verkehrs.
flächenbeleuchtung an der B 204
-
Autobahnanschluß
Dornbirn-Süd werden zum Anbotspreis von
S 37.733,30
incl. MWSt. an die Firma
Bräutigam
&
Hanel Ges.m.b.H., Linz, vergeben.
15. Die
Lieferung
eines
Dreiseitenkippers
und eines
BERGER-HIAB-Aufbaukranes
Type
030 AW für den
städt Bauhof wird lt. Anbot zum Preis von
Schilling
,-—
incl. MWSt. an die Firma
Fahrzeugbau 256.401
Wohlgenannt, Dornbirn, vergeben.
16. Die
Lieferung
einer neuen Telefonanlage
für das
Amt der Stadt Dornbirn zum Preis von S 499.704,—
incl. MWSt. wird an die Firma ITT
vergeben.
17. Die Stadt Dornbirn
gewährt
Betrieben der Lebensmittel-Nahversorgung
zur Sicherung
bzw. Erhaltung
der Nahversorgung
in Ortsteilen, in denen kein
anderer lebensmittelführender Handelsbetrieb vorhanden
ist,
Investitionszuschüsse
gem.
den vorliegenden
Richtlinien. Diese Richtlinien treten mit
1.8.1986 in Kraft.
18. Für die Errichtung
von 14 Wohneinheiten auf den
Gpn.
8915/27
- 8915/36 wird
gem. S
8 der Schutzraumverordnung
eine Ausnahmegenehmigung
von
der Verpflichtung zur Schaffung
der erforderlichen
Schutzräume erteilt.
19. Die Stadt Dornbirn verkauft an die Firma Hans
Metzler, Bezau,
die Partie Nutzholz aus der Waldung
Hasengerach
mit ca. 480 fm ab Gütle-Waldfried
unter
Bedingungen.
Weiters verkauft die Stadt
Dornbirn an die
gleiche
Firma die Partie Nutzholz
aus der
Waldung
Gunzmoos mit 177,34
fm ebenfalls
ab Gütle-Waldfried unter
Bedingungen.
20. Dem Ansuchen des Tier- und Naturschutzvereines
Lustenau um
Benützung
des Musikpavillons
mit
Stadtpark
am 4. Oktober 1986 anläßlich des Welttierschutztages
wird unter
Bedingungen stattgegeben.
Betr.:
Vorplatz
beim Rathaus in Dornbirn;
Erklärung
zur Kurzparkzone.
VERORDNUNG
Gemäß
S
43 Abs.
(1)
Ilit.
b)
Ziff. 1 StVO. 1960
ergeht
zur
Wahrung
der
Ordnung
des ruhenden Verkehrs
folgende
Anordnung:
Für den Vorplatz
vor dem Rathaus wird eine Parkzeitbeschränkung
in Form einer
Kurzparkzone
errichtet,
Die Parkbeschränkung
wird
werktags
für die Zeit von
8.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie
die
nach
S
25 StVO. 1960 zu bestimmende Parkdauer
auf
30 Minuten
festgesetzt.
Diese
Verordnung
ist mit den Verbots- und Beschränkungszeichen
nach
S
52 Ziff. 13d und 13e StVO.
1960
sowie mit den Zusatztafeln über die
angeführte Zeit-