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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

se 1986 stattfindenden Sonderschau

„Gesunder

Lebensraum

-

Gesunder Mensch" einen Förderungsbeitrag.



6. Dem

Jugendund

 Freizeittreff

„d'Hock" wird als

Vorauszahlung

auf die 2. Rate der Betriebskostensubvention

 1986 eine Akontozahlung gewährt.

7. Für die städt. Musikschule wird die

Lieferung

und

der Einbau von Türen um S

253.148,40

excl. MWSt.

an die Fa. Roman Böhler, Dornbirn, vergeben.

8. Die Schreinerarbeiten für die Einbaumöbel im

Konferenzzimmer der Volksschule Haselstauden

incl. werden zum Offertpreis von S 228.990,—

MWSt. an die Firma Emmerich Ritsch, Dornbirn,

vergeben.

9. Für das

gemeindeeigene

Wohnhaus

Bahngasse

23

wird die

Erneuerung

der Fenster um S 260.730,18

excl. MWSt. an die Fa. Herbert Amann, Hohenems,

vergeben.

10. Die Stadt Dornbirn

vergibt

im Namen und auf Rechnung



der Fa. VKL 11

-

Grundverwertungsges.m.b.H.,

Dornbirn,

für die

Erweiterung

der

Hauptschulen

Hatlerdorf

(Zubau

einer Turnhalle mit Nebenräumen)



nachstehende

Lieferungen

und

Leistungen:

a)

die

Heizungs-,

Sanitäre- und

Lüftungsanlage

um

S excl. MWSt. an die Fa.

Ing. Siegfried



Engel;

b)

die Elektroinstallationen um S 499.576,25 excl.

MWSt. an die Fa.

Schelling KG;

excl.

c)

die Blitzschutzanlage

um S 19.266,—

MWSt. an die Fa.

Siegmund

Prock.

11. Die Firma TERZ Z Immobilien

Leasing

Ges.m.b.H.,

Wien,

wird

beauftragt,

den

Auftrag

für die Innentüren

 und

Stahlzargen

für die Erweiterung

der

Haupt-,——excl.



MWSt. an die

schule Markt um S 210.376

Fa. Türen Bösch, Lustenau, zu

vergeben.

12. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses

Kehlegg



werden nachstehende

Lieferungen

und Lei•

stungen vergeben:

a)

die Verputzarbeiten um S

165.780,—incl.

MWSt.

an die Fa. Gebrüder Feierle, Dornbirn;

b)

die Holzfenster um S

57.396,—incl.

MWSt. an die

Fa. Armin Frener, Dornbirn;

incl.

c)

die Schlosserarbeiten um S 123.654,—

MWSt. an die Fa. Fritz

Schüßling KG, Götzis;

—

incl. MWSt. an

d)

die

Garagentore

um S 84.492,

die Fa. Hörmann Ges.m.b.H., Anthering.

13. Die Baumeisterarbeiten für die

Erstellung

der Kanalisation



„Kastenlangen

- Wieden"

gem.

Detailprojekt



Z'. 7909 des

Dipl. Ing.

Peter Riedmann,

Baulos



1, Fliederweg, Strang

Nr. 129,

Schacht 17 bis

13 und Seitenkanäle, werden an die Fa. Gebrüder

Feierle, Dornbirn,

Höchsterstraße 49—51, zu den

Einheitspreisen

des

Angebotes

mit einer vorl. Anbotssumme

 von S 2,252.806,—netto

und die dazu-1.

 AUGUST

1986

gehörigen Rohrlieferungen an die Fa. Betonrohrwerk

 Schlins, Illwinkel

2, zu einer vorl. Anbotssumme

 von S 573.800,—netto vergeben.

14. Die

Lieferung

und

Montagearbeiten

für die anteilmäßigen



Kosten an der

Erneuerung

der Verkehrs.

flächenbeleuchtung an der B 204

-

Autobahnanschluß

 Dornbirn-Süd werden zum Anbotspreis von

S 37.733,30

incl. MWSt. an die Firma

Bräutigam

&

Hanel Ges.m.b.H., Linz, vergeben.

15. Die

Lieferung

eines

Dreiseitenkippers

und eines

BERGER-HIAB-Aufbaukranes

Type

030 AW für den

städt Bauhof wird lt. Anbot zum Preis von

Schilling

,-—

incl. MWSt. an die Firma

Fahrzeugbau 256.401

Wohlgenannt, Dornbirn, vergeben.

16. Die

Lieferung

einer neuen Telefonanlage

für das

Amt der Stadt Dornbirn zum Preis von S 499.704,—

incl. MWSt. wird an die Firma ITT

vergeben.

17. Die Stadt Dornbirn

gewährt

Betrieben der Lebensmittel-Nahversorgung

 zur Sicherung

bzw. Erhaltung



der Nahversorgung

in Ortsteilen, in denen kein

anderer lebensmittelführender Handelsbetrieb vorhanden



ist,

Investitionszuschüsse

gem.

den vorliegenden



Richtlinien. Diese Richtlinien treten mit

1.8.1986 in Kraft.

18. Für die Errichtung

von 14 Wohneinheiten auf den

Gpn.

8915/27

- 8915/36 wird

gem. S

8 der Schutzraumverordnung



eine Ausnahmegenehmigung

von

der Verpflichtung zur Schaffung

der erforderlichen

Schutzräume erteilt.

19. Die Stadt Dornbirn verkauft an die Firma Hans

Metzler, Bezau,

die Partie Nutzholz aus der Waldung

 Hasengerach

mit ca. 480 fm ab Gütle-Waldfried

 unter

Bedingungen.

Weiters verkauft die Stadt

Dornbirn an die

gleiche

Firma die Partie Nutzholz

aus der

Waldung

Gunzmoos mit 177,34

fm ebenfalls

 ab Gütle-Waldfried unter

Bedingungen.

20. Dem Ansuchen des Tier- und Naturschutzvereines

Lustenau um

Benützung

des Musikpavillons

mit

Stadtpark

am 4. Oktober 1986 anläßlich des Welttierschutztages



wird unter

Bedingungen stattgegeben.



Betr.:

Vorplatz

beim Rathaus in Dornbirn;

Erklärung

zur Kurzparkzone.

VERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs.

(1)

Ilit.

b)

Ziff. 1 StVO. 1960

ergeht

zur

Wahrung

der

Ordnung

des ruhenden Verkehrs

folgende

 Anordnung:

Für den Vorplatz

vor dem Rathaus wird eine Parkzeitbeschränkung



in Form einer

Kurzparkzone

errichtet,

Die Parkbeschränkung

wird

werktags

für die Zeit von

8.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie

die

nach

S

25 StVO. 1960 zu bestimmende Parkdauer

auf

30 Minuten

festgesetzt.

Diese

Verordnung

ist mit den Verbots- und Beschränkungszeichen



nach

S

52 Ziff. 13d und 13e StVO.

1960

sowie mit den Zusatztafeln über die

angeführte Zeit-
            
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