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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER

GEMEINDEBLATT

AMTLICHE NACHRICHTEN

KURZBERICHT

über

die am 26.

August

1986 unter dem Vorsitz von

Herrn Vizebürgermeister Dipl. Ing. Wolfgang

Rümmele

abgehaltene

61.

Sitzung

des Stadtrates.

1. Über Mitteilung

des Vorsitzenden wird zur Kenntnis

genommen:

a)

der Termin für die feierliche

Grundsteinlegung

für

den Neubau der Textilschule am 25.

September

1986;

b)

das Schreiben des Amtes der

Vlbg.

Landesregierung



vom 8. 8. 1986 betreffend

Neutrassierung

Bregenzerwald-Bundesstraße

der B 200

(Schwarzachtobel);

c)

das Schreiben des Amtes der

Vlbg.

Landesregierung



vom 12. 8. 1986 betreffend das Ansuchen

der Stadt Dornbirn um

Gewährung

eines Zuschusses

 für Baumaßnahmen an der Ebniterstrate. Darin

 wird

mitgeteilt,

daß für das

heurige

Jahr keine

Kreditmittel für Zuschüsse zu Gemeindestraßen

mehr

verfügbar

sind und auch für das kommende

Jahr die voraussichtlich zur Verfügung

stehenden

Mittel durch

langfristige Verpflichtungen

bereits

gebunden

sind.

Dazu vertritt der Stadtrat die

Meinung,

daß mit

dem Land neuerlich

Verhandlungen

zwecks Erzielung



einer

befriedigenderen Lösung

zu führen

sind.

2. Für den Zubau beim Wochenendhaus auf Grundparzelle

 13533/2,

KG. Dornbirn, Foramoos,

des Erwin



Alge,

6890 Lustenau,

Badlochstraße Nr.

42,

wird

eine

Ausnahmegenehmigung

von

S

6 des

Baugesetzes

 im Sinne eines

verringerten

Abstandes bis

auf

1,00 m

gegenüber

der

Gp.

13582/2 erteilt.

3.

Die

Lieferung

von 830 Stück Abo-Programmheftchen

1986/87

und 9700 Kulturkalendern

(Herausgabe

5—6 mal

pro Saison)

wird

gem.

Anbot an die Vorarlberger

 Verlagsanstalt,

Dornbirn, vergeben.

4.

Der Tarifsatz für die Schuluntersuchungen

für das

Schuljahr 1986/87 wird neu festgesetzt.

Der Gesamtbetrag

 an den Arbeitskreis für

Vorsorge-und

Sozialmedizin



(medizin. Leistungen plus

Verwaltungsaufwand)

 beträgt

für 3,956 Untersuchungen insgesamt

S

248.911,30 incl. MWSt.

5.

Das

Standardwartungsabkommen

mit der Firma

Landis &

Gyr

im Hallenbad der Stadt Dornbirn für

die

installierte

Regelund

 Leittechnik wird auf unbestimmte

 Zeit

verlängert.

Der Wartungspreis'

beträgt

 für 1986/87 S

37.960,—zuzüglich

MWSt.

6,

Für

den

Neubau eines Einfamilienhauses auf Grund-Parzelle



11615/2, KG. Dornbirn, Heilgereuthe,

der

Eheleute

Klaus und Rosina Kaufmann wird einer

29. AUGUST 1986

Befreiung von der

AnschlußpfIEcht

gem. 5

4 des

Vlbg.

Kanalisationsgesetzes

unter

Bedingungen zugestimmt.



Gleichzeitig

wird für die

Errichtung

eines

geschlossenen

Jauchekastens die

Ausnahmegenehmigung

 gem. S

74 in

Verbindung

mit

S

32 der

Vlbg.

Bautechnikverordnung gutgeheißen.

Diese

Befreiung ist befristet bis zum

möglichen

AnschluB

 an die städtische Kanalisation.

Betrifft: Bundesstraße Nr. 203 in Hohenems

Landesstraße Nr. 42

(Höchsterstraße)

in

Dornbirn und in Lustenau

Landesstraße Nr. 45

(Schweizerstraße)

in Dornbirn und in Lustenau;

Geschwindigkeitsbeschränkung

VERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs. 1 lit.

b)

Ziff. 1 StVO 1960 werden die

ho. Verordnungen vom 14. 1. 1985 bzw. vom 10. 2.

1986,

Zl. 623, 629, 631/85 bzw. /86,

mit welchen

-

zuletzt befristet bis zum 5.9. 1986

-

a)

auf der Bundesstraße Nr. 203 in Hohenems (im Bereich

 zwischen km

4,07

und km

5,30,

b)

auf der Landesstraße Nr. 42

(Höchsterstraße)

in

Dornbirn und in Lustenau im Bereich zwischen der

Zufahrt zum Gasthof „Werbenhof"

in Dornbirn und

der

Kreuzung

mit der Landesstraße Nr. 41 in Lustenau

 sowie

c)

auf der

Landesstraße Nr. 45 (Schweizerstraße)

in

Dornbirn und in Lustenau im Bereiche zwischen km

1,65

in Dornbirn und km 3,90 in Lustenau

(Fahrtrichtung

 Westen)

bzw. zwischen der

Kreuzung

mit der

Bundesstraße Nr. 203 in Lustenau und km

1,65

in

Dornbirn (Fahrtrichtung Osten)

das

Überschreiten einer Fahrgeschwindigkeit

von 80

km/h verboten wurde,

auf unbestimmte Zeit

verlängert,

Der Bezirkshauptmann: gez.

Dr. Ludescher

Betrifft: Gemeindestraßen Amselried, Zellerweg

und

Vogelweidergaese; Erklärung

zu Wohnstraßen

VERORDNUNG

S

76b StVO 1960 werden

aufgrund

des Be-Gemäß



schlusses des Stadtrates vom 5.

August

1986 nachstehende

 Straßen zu Wohnstraßen erklärt:

Amselried

—

Zellerweg

—

Vogelweidergasse

Diese Verordnung

ist mit dem Hinweiszeichen nach

S

53 Ziff. 9c und 9d kundzumachen.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm I
            
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