DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
AMTLICHE
NACHRICHTEN
KURZBERICHT
über die am 2.
September 1986 unter dem Vorsitz des
Herrn
Bürgermeister Rudolf Sohm
abgehaltene 62.
Sitzung
des Stadtrates.
1. Über
Mitteilung
des Vorsitzenden wird zur Kenntnis
genommen:
a)
der Müllbericht der
Bionik-Initiative, Frau
Ingrid
Benedikt, Dornbirn, über die
bisherigen Abgabetermine.
Demnach haben bisher erfreulicherweise erstaunlich
viele Dornbirner Haushalte von der
Möglichkeit
Gebrauch
gemacht,
den sauber
getrennten
Müll an den
bisherigen
4
Samstagen zum städtischen
Bauhof zu
bringen.
Wenn man bedenkt, daß
dies auf
freiwilliger
Basis und bei
gleichen
Müllgebühren
geschieht,
ist dies umso bemerkenswerter.
Die
bisherige Beteiligung
der Haushalte sieht folgendermaßen
aus:
Am
Abgabetermin
2./3. Mai
(gleichzeitig war auch
„Gifttag")
haben
insgesanit
131 Haushalte von
dieser
Abgabemöglichkeit von sauber
getrenntem
Müll Gebrauch
gemacht;
am 7. Juni waren es 86
Haushalte
(19
Haushalte
beteiligten
sich bereits
zum zweitenmal, 67 zum
erstenmal),
am 5. Juli
101 Haushalte
(11
zum drittenmal, 32 zum zweitenmal
und 58 zum erstenmal)
und am 2.
August
1986
waren es bereits 116 Haushalte
(9
zum viertenmal,
23 zum drittenmal, 34 zum zweitenmal und 50 zum
erstenmal).
Im Herbst dieses Jahres möchte die Bionik-Initiative
einen Informationsabend für Lehrer veranstalten,
damit das „Müllbewußtsein" schon bei den
Schülern
geweckt
wird.
Ab
September
wird das
Sammelprogramm
erweitert
und werden auch Kunststoffsäcke
zurückgenommen
werden. Eine Privatfirma hat sich bereit
erklärt, die Säcke abzuholen und sie der Wiederverwertung
zuzuführen.
b)
der Bescheid der
Bezirkshauptmannschaft
Dornbirn
vom 20. 8.
1986,
mit welchem die
Bewilligung
nach dem Landschaftsschutzgesetz
für die Erweiterung
der
Sportanlage
Forach in Dornbirn unter
der Bedingung
erteilt wird,
daß der zu errichtende
Parkplatz lediglich
ca. 600 rn2 aufweisen
darf;
Der Stadtrat ist einhellig
der
Meinung,
daß
gegen
diesen Bescheid das
Rechtsmittel der
Berufung
eingebracht
werden soll.
c)
das Schreiben des Rechnungshofes vom 25. Juli
1986,
mit welchem dieser die Überprüfung
der Gebarung
der Stadt Dornbirn unter besonderer Berücksichtigung
der Jahre 1982 bis 1985 an Ort und
Stelle anhand der Rechnungsbücher, Belege,
Akten
und sonstigen
Behelfe für voraussichtlich
September
d. J. bekanntgibt;
5. SEPTEMBER 1986
2. Dem
Haflingerpfeidezuchtverein
Vorarlberg
wird für
die am 5. Oktober 1986 in Lustenau stattfindende
Haflinger-Ausstellung
ein
Beitrag gewährt.
3. Für die
Errichtung
eines überdachten Autounterstellplatzes
auf
Bp. 1035/2, KG.
Dornbirn,
Rebstockweg,
des Rainer
Kolb, wird eine
Ausnahmegenehmigung
von
5
6 des
Baugesetzes im Sinne einer totalen
Abstandsnachsicht
gegenüber der
Bp.
1035/1
(E.
Wittwer)
erteilt.
4. Für die
Errichtung
eines
Hobbyraumes mit überdachtem
Sitzplatz
auf der Dachterrasse des bestehenden
Hauses Marktstraße
4,
des Dr.
Bertolini,
„Haus der
Mode", wird eine
Ausnahmegenehmigung
von
S
6 des
Baugesetzes
im Sinne eines verringerten
Abstandes
gegenüber
der
Bp.
497 bis auf
4,50 m erteilt.
5. Für die
Erweiterung
des Friedhofes Rohrbach werden
die Gartenarbeiten um S 1,023.789,— incl.
MWSt. an die Fa.
Ingo Bohle, Dornbirn,
vergeben.
6. Für den Neubau des
Pflegeheimes
werden die Gartenarbeiten
um S 1,691.016,80 excl. MWSt. an die
Fa. Helmut
Winder, Gartenbau, Dornbirn, vergeben.
7. Die Fa. TERZ Z Immobilien
GmbH, Wien,
wird beauftragt,
nachstehende
Lieferungen
und
Leistungen
für die
Erweiterung
der
Hauptschule
Markt zu vergeben:
a)
die Malerarbeiten um S
318.354,50 excl. MWSt. an
die Fa. Ernst
Klocker, Dornbirn;
b)
die Bauschreinerarbeiten um S 186.482 excl.
MWSt. an die Fa.
Ritsch,
Möbel- und Innenausbau,
Dornbirn;
c)
die Prallschutz-Turnhallenwände um S 113.035,—
excl. MWSt. an die Fa. Ludovikus,
Ferdinand-Hagen-KG,
Lustenau;
d)
die Raffstoren, Verdunkelungen
und Sonnenschutzeinrichtungen
der Turnhallen um Schilling
300.696,—excl.
MWSt. an die Fa. Helmut Grabher,
Dornbirn;
e)
die
Kipptore
-
Turnhalle um S 63.552
MWSt. an die Fa. Josef
Kilga,
Koblach;
excl.
f)
die Schiebetore Fahrradraum um S
54.824,-—
an
die Fa. Wilhelm Kalb,
Dornbirn.
KUNDMACHUNG
Auf Grund der
Verordnung
des Bundesministeriums
für Bauten und Technik vom 19. Dezember
1968,
Zl.
20.950-Präs/lV/68, wird zur Kenntnis
gebracht,
daß
Organe
des
Vermessungsamtes
in der Gemeinde Dornbirn
voraussichtlich in der Zeit vom 1.
September
bis
31. Oktober die nachstehend
angeführte
Arbeit in
Durchführung
des
Vermessungsgesetzes,
BGBl. Nr.
306/1968 i.
g.
F.,
vornehmen werden:
Amtshandlungen
im Zusammenhang
mit dem
Grenzkataster
(Einmessung
von Bauwerken)