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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

AMTLICHE

NACHRICHTEN

KURZBERICHT

über die am 2.

September 1986 unter dem Vorsitz des

Herrn

Bürgermeister Rudolf Sohm

abgehaltene 62.

Sitzung

des Stadtrates.

1. Über

Mitteilung

des Vorsitzenden wird zur Kenntnis

genommen:

a)

der Müllbericht der

Bionik-Initiative, Frau

Ingrid

Benedikt, Dornbirn, über die

bisherigen Abgabetermine.



Demnach haben bisher erfreulicherweise erstaunlich

 viele Dornbirner Haushalte von der

Möglichkeit

 Gebrauch

gemacht,

den sauber

getrennten

Müll an den

bisherigen

4

Samstagen zum städtischen

 Bauhof zu

bringen.

Wenn man bedenkt, daß

dies auf

freiwilliger

Basis und bei

gleichen

Müllgebühren

 geschieht,

ist dies umso bemerkenswerter.



Die

bisherige Beteiligung

der Haushalte sieht folgendermaßen



aus:

Am

Abgabetermin

2./3. Mai

(gleichzeitig war auch

„Gifttag")

haben

insgesanit

131 Haushalte von

dieser

Abgabemöglichkeit von sauber

getrenntem

Müll Gebrauch

gemacht;

am 7. Juni waren es 86

Haushalte

(19

Haushalte

beteiligten

sich bereits

zum zweitenmal, 67 zum

erstenmal),

am 5. Juli

101 Haushalte

(11

zum drittenmal, 32 zum zweitenmal

 und 58 zum erstenmal)

und am 2.

August

1986

waren es bereits 116 Haushalte

(9

zum viertenmal,

23 zum drittenmal, 34 zum zweitenmal und 50 zum

erstenmal).

Im Herbst dieses Jahres möchte die Bionik-Initiative

 einen Informationsabend für Lehrer veranstalten,



damit das „Müllbewußtsein" schon bei den

Schülern

geweckt

wird.

Ab

September

wird das

Sammelprogramm

erweitert

 und werden auch Kunststoffsäcke

zurückgenommen

 werden. Eine Privatfirma hat sich bereit

erklärt, die Säcke abzuholen und sie der Wiederverwertung



zuzuführen.

b)

der Bescheid der

Bezirkshauptmannschaft

Dornbirn

 vom 20. 8.

1986,

mit welchem die

Bewilligung

nach dem Landschaftsschutzgesetz

für die Erweiterung



der

Sportanlage

Forach in Dornbirn unter

der Bedingung

erteilt wird,

daß der zu errichtende

Parkplatz lediglich

ca. 600 rn2 aufweisen

darf;

Der Stadtrat ist einhellig

der

Meinung,

daß

gegen

diesen Bescheid das

Rechtsmittel der

Berufung

eingebracht

werden soll.

c)

das Schreiben des Rechnungshofes vom 25. Juli

1986,

mit welchem dieser die Überprüfung

der Gebarung



der Stadt Dornbirn unter besonderer Berücksichtigung



der Jahre 1982 bis 1985 an Ort und

Stelle anhand der Rechnungsbücher, Belege,

Akten

 und sonstigen

Behelfe für voraussichtlich

September

d. J. bekanntgibt;

5. SEPTEMBER 1986

2. Dem

Haflingerpfeidezuchtverein

Vorarlberg

wird für

die am 5. Oktober 1986 in Lustenau stattfindende

Haflinger-Ausstellung

ein

Beitrag gewährt.

3. Für die

Errichtung

eines überdachten Autounterstellplatzes



auf

Bp. 1035/2, KG.

Dornbirn,

Rebstockweg,
des Rainer

Kolb, wird eine

Ausnahmegenehmigung

von

5

6 des

Baugesetzes im Sinne einer totalen

Abstandsnachsicht

gegenüber der

Bp.

1035/1

(E.

Wittwer)

erteilt.

4. Für die

Errichtung

eines

Hobbyraumes mit überdachtem



Sitzplatz

auf der Dachterrasse des bestehenden

 Hauses Marktstraße

4,

des Dr.

Bertolini,

„Haus der

Mode", wird eine

Ausnahmegenehmigung



von

S

6 des

Baugesetzes

im Sinne eines verringerten



Abstandes

gegenüber

der

Bp.

497 bis auf

4,50 m erteilt.

5. Für die

Erweiterung

des Friedhofes Rohrbach werden

 die Gartenarbeiten um S 1,023.789,— incl.

MWSt. an die Fa.

Ingo Bohle, Dornbirn,

vergeben.

6. Für den Neubau des

Pflegeheimes

werden die Gartenarbeiten

 um S 1,691.016,80 excl. MWSt. an die

Fa. Helmut

Winder, Gartenbau, Dornbirn, vergeben.

7. Die Fa. TERZ Z Immobilien

GmbH, Wien,

wird beauftragt,



nachstehende

Lieferungen

und

Leistungen

für die

Erweiterung

der

Hauptschule

Markt zu vergeben:



a)

die Malerarbeiten um S

318.354,50 excl. MWSt. an

die Fa. Ernst

Klocker, Dornbirn;

b)

die Bauschreinerarbeiten um S 186.482 excl.

MWSt. an die Fa.

Ritsch,

Möbel- und Innenausbau,

Dornbirn;

c)

die Prallschutz-Turnhallenwände um S 113.035,—

excl. MWSt. an die Fa. Ludovikus,

Ferdinand-Hagen-KG,

 Lustenau;

d)

die Raffstoren, Verdunkelungen

und Sonnenschutzeinrichtungen



der Turnhallen um Schilling

300.696,—excl.

MWSt. an die Fa. Helmut Grabher,

Dornbirn;

e)

die

Kipptore

-

Turnhalle um S 63.552

MWSt. an die Fa. Josef

Kilga,

Koblach;

excl.

f)

die Schiebetore Fahrradraum um S

54.824,-—

an

die Fa. Wilhelm Kalb,

Dornbirn.

KUNDMACHUNG

Auf Grund der

Verordnung

des Bundesministeriums

für Bauten und Technik vom 19. Dezember

1968,

Zl.

20.950-Präs/lV/68, wird zur Kenntnis

gebracht,

daß

Organe

des

Vermessungsamtes

in der Gemeinde Dornbirn

 voraussichtlich in der Zeit vom 1.

September

bis

31. Oktober die nachstehend

angeführte

Arbeit in

Durchführung

des

Vermessungsgesetzes,

BGBl. Nr.

306/1968 i.

g.

F.,

vornehmen werden:

Amtshandlungen

im Zusammenhang

mit dem

Grenzkataster

(Einmessung

von Bauwerken)
            
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