DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
Ziff. 10 StVO. 1960 und am Ende der Einbahn
(Eisengasse)
mit dem Verbots- und Beschränkungszeichen
nach
S
52 Ziff. 2 StVO. 1960 „Einfahrt
verboten" kundzumachen.
Zu 3. Diese Verkehrsbeschränkung
ist mit dem Verbots-
oder Beschränkungszeichen
nach
S
52
Ziff. 3b StVO. 1960 kundzumachen.
Zu 4. Diese Verkehrsbeschränkung
ist mit dem Gebotszeichen
nach
S
52 Ziff. 15 StVO. 1960 „vorgeschriebene
Fahrtrichtung
nach rechts" kundzumachen.
Zu 5. Diese
Verordnung
ist mit dem Vorrangzeichen
gemäß S
52 Ziff. 23 StVO. 1960
„Vorrang geben"
sowie durch die entsprechende
Bodenmarkierung
kundzumachen.
Der Bürgermeister:
Rudolf Sohm
LEISTUNGS- UND LEHRSCHAU HERBST 1986
FOR DAS VORARLBERGER BRAUNVIEH
Am
Samstag,
4. Oktober
1986,
9.30
Uhr,
findet in Dornbirn
auf dem Viehmarktplatz
Schorenhof die Viehausstellung
mit
Prämierung
für die Viehzuchtvereine
Dornbirn,
Ebnit und
Kehlegg
statt.
Der Auftrieb soll
frühzeitig erfolgen
und bis zum Beginn
der Ausstellung
beendet sein.
Die Ausstellungstiere
müssen
gesund
sein und aus
tbc-, bangund
leukosefreien Beständen kommen.
Tiere,
die im Sommer oder Herbst 1986 verworfen haben,
werden nicht zur Prämierung zugelassen.
Es dürfen nur Herdebuchkühe mit normalen Zwischenkalbezeiten
sowie die Nachzucht,
sofern deren Leistungen
den
gestellten
Anforderungen entsprechen,
von Mitgliedern
des Vorarlberger
Braunviehzuchtverbandes
aufgetrieben
werden.
Zwei- bis
dreijährige
Kalbinnen müssen
belegt
und
mindestens frühträchtig
sein.
Gültigkeit
hat
jener
Milchleistungsausweis,
der nach
der
jeweils
letzten
abgeschlossenen
Laktation
ausgestellt
werden konnte.
Prämiert werden weibliche Zuchtfamilien und einzelne
Zuchttiere
(Familien-und
Einzelprämierung).
Prämierung
von
Zuchtfamilien (Kuhfamllien).
Als Zuchtfamilie wird die Nachkommenschaft einer
Herdebuchkuh
(in
direkter Generationsfolge) prämiert,
wenn
mindestens drei direkte Nachkommen,
beim
Vorhandensein eines melkenden Nachkommen mindestens
zwei direkte Nachkommen
vorgestellt
werden.
Tiere,
die einer Familie
angehören
und bereits verkauft
sind,
sollen
mitvorgeführt
werden.
Bei der Bewertung
der Familie wird beachtet, ob die
körperliche
Entwicklung
der Nachkommen, die Nachkommensleistung
—
soweit vorhanden_
—
den züch-26.
SEPTEMBER 1986
terischen
Anforderungen entspricht
und ob diese
gegenüber
den Vorfahrensleistungen
verbessert oder
verschlechtert wurde.
Die
Bewertung
der Familien
erfolgt
in den Klassen
Ja,
lb, lla,
Ilb und III. Die Familien dürfen in den Klassen
la und lb nur prämiert werden, wenn alle im
Einzugsbereich
der
Ausstellung
vorhandenen Nachkommen
zur
Bewertung
kommen.
Die Familien sind am
Beginn
der
Ausstellung separat
aufzustellen,
da die Familienprämierung
der Einzelprämierung
vorausgeht.
Die
prämierten
Familien erhalten
eine Prämientafel.
Prämierung
einzelner Zuchttiere
(Einzelprämierung).
Diese
Prämierung
wird in nachstehenden
Gruppen
vorgenommen:
1. Altkühe
Kühe,
die vor dem 31. März 1980
geboren
wurden;
2.
Jungkühe
Kühe,
die ab dem 1.
April
1980
geboren
wurden;
Kalbinnen,
die vor dem 1.
August abgekalbt haben,
werden mit den
Jungkühen prämiert.
3. Kalbinnen
mit Abstammung, trächtig
4.
Jungkalbinnen
Kühe können in den
Kategorien la, lb, lla,
Ilb und
111,
Kalbinnen in den
Kategorien ib, lla,
Ilb und 111 bewertet
werden.
Jungkalbinnen
werden in lb und 11.
Kategorie
eingeteilt.
Abstammungs-und
Leistungsanforderungen
Für die
aufgetriebenen
Kühe,
Kalbinnen und
Jungrinder
sind Abstammungsund
Leistungsausweise
beizubringen.
Mindestanforderungen
für die
Bewertung
von Kühen
a)
Einzelprämierung
la:
1. Laktation
O von 2 Laktationen
0 von 3 und mehr
Laktationen
Tal
kg
Milch
4.500
kg
4.900
kg
4.700
kg
5.100
kg
5.000
kg
5.400
kg
Euterbewertung:
mindestens 4
Melkbarkeit:
1. Laktation
2. und weitere
Laktationen
1,7
2,0
gealpt
kg
Milch
4.100kg
4.500
kg
4.300
kg
4.700
kg
4.600
kg
5.000
kg
40-54
40-54
4,00/0
oder
3,9%
4,00/0
oder
4,0%
oder
3,90/0
0,5 0,5