DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
Umwelthinweis
26. SEPTEMBER 1986
(VKL)
Pflanzliche Gartenabfälle sollen nach
Möglichkeit
nicht verbrannt, sondern
kompostiert
werden. Denn durch das Verbrennen von Laub werden Schadstoffe wie
giftige
Kohlenwasserstoffverbindungen,
Schwefel und viele andere
aufgrund
der
niedrigen Verbrennungstemperatur
freigesetzt.
Ein weiterer Vorteil des
Kompostierens ist,
daß dadurch ein
ganz
natürliches, biologisches
Abfallprodukt entsteht, das
wichtige Nährstoffe, sowohl für den Boden als auch für den
Baum,
enthält. Durch das
Kompostieren
und die
Wiederverwertung
des daraus entstehenden Humus
werden diese Stoffe in den Boden
zurückgeführt.
Wird der
gesamte
Laubbestand
verbrannt,
fehlen dem Boden diese Nährstoffe, Dünger
und chemische Hilfsmittel müssen dann als Ersatz
verwendet werden.
Nähere Auskünfte zu diesem Thema erhalten Sie über das Umwelttelefon der
Vorarlberger
Landesregierung,
Telefon 05574/511-88.
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn
bringt
für verschiedene städtische
Objekte folgende
Arbeiten öffentlich zur
Ausschreibung:
a)
Volksschule Winsau
— Geflechtzaun
b)
Volksschule
Kehlegg
—
Geflechtzaun
c)
Altersheim
—
Betonsanierung
Die Ausschreibungsunterlagen
können ab 26. 9. 1986
im Stadtbauamt Dornbirn
(Ulmerhaus,
5. Stock,
Zimmer
Nr.
8) abgeholt
werden.
Die
Angebote
sind bis
spätestens Freitag,
den 3. 10.
1986,
10.00
Uhr,
in verschlossenem
Umschlag
mit der
entsprechenden Offertbezeichnung versehen,
beim
Amt der Stadt Dornbirn,
Zimmer Nr.
30,
des neuen
Rathauses,
einzureichen.
Die
Offerteröffnung
ist öffentlich und findet um 10.15
Uhr im
großen Sitzungssaal
des neuen Rathauses
statt.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
STÄDTISCHE FRIEDHÖFE
In den Friedhöfen Hatlerdorf und Markt bestehen noch
Reihengräber,
die teilweise schon seit
längerer
Zeit
nicht mehr
gepflegt
und betreut werden, bei denen
jedoch
noch Grabmäler und
Grabeinfassungen
vorhanden
sind.
Solche unbetreuten Gräber
beeinträchtigen
das Friedhofsbild.
Sollte eine weitere
Betreuung
dieser Grabstätten
durch die Grabbesitzer nicht
erfolgen, so wird
ersucht,
diese Grabstätten
gänzlich
abzuräumen!
Alle, an solchen Gräbern bis zum 18. Oktober 1986
nicht entfernten Grabmale und
Einfassungen
werden
ohne Ersatzanspruch
durch die Stadt
geräumt.
Die durch diese Arbeiten entstehenden Kosten werden
den Grabbesitzern
vorgeschrieben.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Gewährung
von Prämien an
Jugendliche
für
Dienstleistungen
In der heimischen Land- bzw.
Alpwlrtschaft
Gemäß
S
13 Abs. 1 lit.
b)
des Landwirtschaftsförderungsgesetzes,
LGBl. Nr. 37/1974,
gewährt
das Land
Vorarlberg
zur
Erhaltung
der Arbeitskräfte sowie zur
Beseitigung
der durch den
Arbeitskräftemangel
in der
heimischen Landwirtschaft bestehenden Erschwernisse
nach
Maßgabe
dieser Richtlinien Prämien.
I.
Anspruchsberechtigt
s!nd:
1.
Jugendliche,
die
a)
nach
Erfüllung
der
allgemeinen Schulpflicht
mindestens
12 Monate in einem nicht
familieneigenen
landwirtschaftlichen Betrieb mit
Viehhaltung
'in einem
versicherungspflichtigen
Dienst- oder
Lehrverhältnis
tätig sind;
b)
innerhalb der
gleichen
Zeit mindestens einen
Alpsommer
auf einer
Vorarlberger Alpe
als
pflichtversicherte
Dienstnehmer
tätig
sind.
c)
auf einer
familieneigenen
oder von deren Familie
'im
Pachtwege
auf
eigene Rechnung
und Gefahr
bewirtschafteten
Vorarlberger Alpe
durch mindestens
einen
Alpsommer
ausschließlich beschäftigt
und während dieser Zeit dort wohnhaft sind.
Ein
Jugendlicher
ist auch dann noch als ausschließlich
auf der
familieneigenen Alpe
beschäftigt
anzusehen, wenn er neben dieser
Tätigkeit
in
untergeordnetem
Ausmaß fallweise Arbeiten
(z.
B. Heuernte)
auf dem
familieneigenen
Heimbetrieb
mitbesorgt.
2. Kinder, die nach
Vollendung
des 12.
Lebensjahres
unter
Beachtung
der
Bestimmungen
des
S
95 Landund
Forstarbeitergesetz,
LGBL. Nr. 1/1978,
während
der Sommerferien mindestens 6 Wochen auf einer
Vorarlberger Alpe tätig
sind.
3. Pro bewirtschaftende Familie kann nur ein Familienmitglied
(Jugendlicher oder
Kind)
die Prämie in
Anspruch nehmen.