DORNBIRNER
GEMEINDEBLATT
Zu
Punkt
1. Diese
Verordnung
ist auf der Straße Untere
Roßmähder
(ab
der Einfahrt von der Lustenauerstraße
(B 204)
mit dem Verbotsoder
Beschränkungszeichen
nach
S
52 Ziff.
6a StVO 1960 „Fahrverbot
für alle Kraftfahrzeuge
außer
einspurigen
Motorrädern"
und der Zusatztafel
„Ausgenommen
PKW"
kundzumachen.
Diese Verkehrsanordnung
list auf der Straszu
Punkt 2.
se Untere Roßmähder
(ab
der Einfahrt von
der Lustenauerstraße
-
B 204
-
mit den Hinweiszeichen
„Einbahnstraße"
nach
S
53
Ziff. 10 stvo 1960 und am Ende der Einbahn
(neuerrichtete
Einfahrt zum
Messepark
bzw. Zufahrt zum VATC)
mit dem Verbots-
oder Beschränkungszeichen
nach
S
52 Ziff. 2 StVO 1960 „Einfahrt
verboten"
kundzumachen.
Diese Verordnung
ist mit dem Vorrangzeizu
Punkt 3.
chen
gemä S
52 Ziff. 23 StVO 1960 „Vorrang
geben"
sowie durch die entsprechende
Bodenmarkierung
kundzumachen.
Der Bürgermeister:
Rudolf Sohm
SPERRGUTABFUHR
- ENTRÜMPELUNGSAKTION
Die Entrümpelungsaktion
wird am Montag,
den 3. November
1986 nach
folgendem
Abfuhrplan fortgesetzt:
Diese Aktion ist für die Bewohner von
Dornbirn kostenlos,
soweit
pro
Haushalt oder Geschäft nicht mehr als
2 rn3
Sperrmüll
abzuführen sind. Für
jene Menge
die
über 2 m3
pro
Haushalt hinausgeht,
sind
pro
m3
S 100,—an die Stadt zu entrichten.
Um die Abfuhr
möglichst flüssig
abwickeln zu können,
muß darauf
gedrungen
werden,
daß alle abzuführenden
Gegenstände jeweils
ab 7.00 Uhr am Gehsteigoder
Straßenrand
abgestellt
werden. Papier, Lumpen
und anderes Kleinmaterial und Gerümpel
ist entweder
gebündelt oder in Säcken, Steigen
und
dgl.
bereitzustellen.
Eisen ist
getrennt
abzustellen.
Altreifen und Leerflaschen werden nicht
abgeführt.
Das
Abfuhrpersonal
ist angewiesen,
nur so bereitgestelltes
Material zu übernehmen und es nicht etwa aus
dem Haus oder anderen
Depots
abzuholen.
Der Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Abfuhrplan:
Montag,
den 3. November 1986:
31. OKTOBER 1986
Fahnacker
Pfarrer Giererweg
Küferbachgasse
Schlößleweg
Arlbergstraße
Bachmähdle
Bachried
Badgasse
Binsenfeld
Bobletten
Bremenmahd
Wallenmahd
Welloch
Staufenegg
Steingasse
Zieglergasse
Dienstag,
den 4. November 1986:
westl. d.
Badgasse
Froschweg
Finkenweg
Im Böckler
In Steinen
In Rossa
Kapellengasse
Kneippstraße
Kolbendorf
LeopoldstraBe
Mittelfeldstraße
Reuteweg
Scheffelgasse
Schustergasse
Im Äuele
Haslach
Fallbachweg
Mittwoch,
den 5. November 1986:
Steinacker
Gehrweg
Im Lus
Grillparzerstraße
Eichbrunnen
Hanggasse
Bahngasse Hatlerstraße
Michelstraße
Im
Fängen
Nägelesgarten Schweizerstraße
Klosafang
Bruggenweg
Habichtweg
Donnerstag,
den 6. November 1986:
Adlergasse
Augartenweg
Baumgarten
Bäumlegasse
Beckenhag
Birngasse
Bogengasse
Bongat
Brückengasse
Dammstraße
zwisch. Brückengasse
und Hatlerstraße
Dr. Franz HäfelestraBe
Eclgrund
Fallengraben
Hägleweg
Hornegg
Im
Dreiangel
Im
Hag
Im Horn
Neugasse
Nibelungenstraße
Niederbahn
Ob der Bahn
Obere Härte
Raiffeisenstraße
SigbergstraBe
Thomasbündt
Unterfeld
Welpesgarten
Erlosenstraße
Feldgraben
Härte
Raimundweg
Gansackerweg
Blumenegg
Bürglegasse
Bürgle
Dammstraße
östl. d. Hatlerstraße
Haldengasse
Hasenreutingen
Haslachgasse
Hint.
Achmühlerstraße
Im
Winkel
Im
Reben
Marienweg
Mühlebacherstraße
Oberer Kirchweg
Schützenstraße
Sonnengasse
Sonnhalde
Torrogasse
Unter der Halde
Unterer Kirchweg
Zieglergasse
östl. d.
BadgasSe
UMWELTHINWEIS
(VLK)
So
sonderbar es
vielleicht
klingen mag,
unsere
Toiletten werden immer mehr als Abfallkübel mißbraucht.
Das WC ist nicht für Haushaltsabfälle bestimmt.
Gemüseabfälle, Speisereste
und andere organische
Abfälle sollten kompostiert
werden. Binden
Tampons, Wegwerfwindeln,
Watte,
Ohrenstäbchen,
Rasierklingen,
leeres Verpackungsmaterial,
Kleintiersand
und alles andere „Verstopfungsverdächtige" gehört
ebenfalls nicht ins WC! Sie vermeiden nicht nur
die Verstopfung
der Kanalisation,
sondern Sie leisten
auch einen
Beitrag
zur Gewässerreinhaltung.
Für nähere
Informationen zum Umweltschutz
wenden
Sie sich bitte an das Umwelttelefon der Vorarlberger
Landesregierung,
Telefon-N. 05574/511-88.