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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER

GEMEINDEBLATT

Zu

Punkt

1. Diese

Verordnung

ist auf der Straße Untere

Roßmähder

(ab

der Einfahrt von der Lustenauerstraße



(B 204)

mit dem Verbotsoder

 Beschränkungszeichen

nach

S

52 Ziff.

6a StVO 1960 „Fahrverbot

für alle Kraftfahrzeuge



außer

einspurigen

Motorrädern"

und der Zusatztafel

„Ausgenommen

PKW"

kundzumachen.

Diese Verkehrsanordnung

list auf der Straszu


Punkt 2.

se Untere Roßmähder

(ab

der Einfahrt von

der Lustenauerstraße

-

B 204

-

mit den Hinweiszeichen

 „Einbahnstraße"

nach

S

53

Ziff. 10 stvo 1960 und am Ende der Einbahn



(neuerrichtete

Einfahrt zum

Messepark



bzw. Zufahrt zum VATC)

mit dem Verbots-

 oder Beschränkungszeichen

nach

S

52 Ziff. 2 StVO 1960 „Einfahrt

verboten"

kundzumachen.

Diese Verordnung

ist mit dem Vorrangzeizu

 Punkt 3.

chen

gemä S

52 Ziff. 23 StVO 1960 „Vorrang

 geben"

sowie durch die entsprechende

 Bodenmarkierung

kundzumachen.

Der Bürgermeister:

Rudolf Sohm

SPERRGUTABFUHR

- ENTRÜMPELUNGSAKTION

Die Entrümpelungsaktion

wird am Montag,

den 3. November

 1986 nach

folgendem

Abfuhrplan fortgesetzt:

Diese Aktion ist für die Bewohner von

Dornbirn kostenlos,



soweit

pro

Haushalt oder Geschäft nicht mehr als

2 rn3

Sperrmüll

abzuführen sind. Für

jene Menge

die

über 2 m3

pro

Haushalt hinausgeht,

sind

pro

m3

S 100,—an die Stadt zu entrichten.

Um die Abfuhr

möglichst flüssig

abwickeln zu können,

muß darauf

gedrungen

werden,

daß alle abzuführenden



Gegenstände jeweils

ab 7.00 Uhr am Gehsteigoder

 Straßenrand

abgestellt

werden. Papier, Lumpen

und anderes Kleinmaterial und Gerümpel

ist entweder

gebündelt oder in Säcken, Steigen

und

dgl.

bereitzustellen.

 Eisen ist

getrennt

abzustellen.

Altreifen und Leerflaschen werden nicht

abgeführt.

Das

Abfuhrpersonal

ist angewiesen,

nur so bereitgestelltes

 Material zu übernehmen und es nicht etwa aus

dem Haus oder anderen

Depots

abzuholen.

Der Bürgermeister:

Rudolf Sohm

Abfuhrplan:

Montag,

den 3. November 1986:

31. OKTOBER 1986

Fahnacker

Pfarrer Giererweg
Küferbachgasse

Schlößleweg

Arlbergstraße

Bachmähdle

Bachried

Badgasse
Binsenfeld

Bobletten

Bremenmahd

Wallenmahd

Welloch

Staufenegg

Steingasse

Zieglergasse

Dienstag,

den 4. November 1986:

westl. d.

Badgasse

Froschweg

Finkenweg

Im Böckler

In Steinen

In Rossa

Kapellengasse

Kneippstraße

Kolbendorf

LeopoldstraBe
Mittelfeldstraße

Reuteweg

Scheffelgasse

Schustergasse
Im Äuele

Haslach

Fallbachweg

Mittwoch,

den 5. November 1986:

Steinacker

Gehrweg

Im Lus

Grillparzerstraße

Eichbrunnen

Hanggasse
Bahngasse Hatlerstraße

Michelstraße

Im

Fängen
Nägelesgarten Schweizerstraße

Klosafang

Bruggenweg

Habichtweg

Donnerstag,

den 6. November 1986:

Adlergasse

Augartenweg

Baumgarten

Bäumlegasse

Beckenhag

Birngasse

Bogengasse

Bongat

Brückengasse
Dammstraße

zwisch. Brückengasse

und Hatlerstraße

Dr. Franz HäfelestraBe

Eclgrund
Fallengraben

Hägleweg

Hornegg

Im

Dreiangel

Im

Hag
Im Horn

Neugasse
Nibelungenstraße

Niederbahn

Ob der Bahn

Obere Härte

Raiffeisenstraße

SigbergstraBe

Thomasbündt

Unterfeld

Welpesgarten
Erlosenstraße

Feldgraben

Härte

Raimundweg

Gansackerweg

Blumenegg
Bürglegasse
Bürgle
Dammstraße

östl. d. Hatlerstraße

Haldengasse
Hasenreutingen
Haslachgasse
Hint.

Achmühlerstraße
Im

Winkel
Im

Reben

Marienweg
Mühlebacherstraße

Oberer Kirchweg

Schützenstraße

Sonnengasse

Sonnhalde

Torrogasse
Unter der Halde

Unterer Kirchweg

Zieglergasse
östl. d.

BadgasSe

UMWELTHINWEIS

(VLK)

So

sonderbar es

vielleicht

klingen mag,

unsere

Toiletten werden immer mehr als Abfallkübel mißbraucht.

 Das WC ist nicht für Haushaltsabfälle bestimmt.

 Gemüseabfälle, Speisereste

und andere organische



Abfälle sollten kompostiert

werden. Binden

Tampons, Wegwerfwindeln,

Watte,

Ohrenstäbchen,

Rasierklingen,

leeres Verpackungsmaterial,

Kleintiersand

 und alles andere „Verstopfungsverdächtige" gehört
 ebenfalls nicht ins WC! Sie vermeiden nicht nur

die Verstopfung

der Kanalisation,

sondern Sie leisten

auch einen

Beitrag

zur Gewässerreinhaltung.

Für nähere

Informationen zum Umweltschutz

wenden

Sie sich bitte an das Umwelttelefon der Vorarlberger

Landesregierung,

Telefon-N. 05574/511-88.
            
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